† Abbaumen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, von einem Baume nieder fliegen, nur bey den Jägern, und auch hier nur von dem großen Geflügel oder den Raubvögeln. Ingleichen von Thieren, von einem Baume niedersteigen, wie abholzen.
† Abrotten , verb. reg. neutr. mit seyn, durch ... ... werden, besonders in Niedersachsen. So sagt man von dem Getreide, daß es abrotte, wenn es zu lange auf dem Schwade, liegen bleibt, so daß es ausfällt.
Abrühren , verb. reg. act. 1) ... ... Genüge rühren, zu einem Breye rühren. Das Mehl, die Eyer abrühren, in den Küchen. Die Suppe mit einem Eye abrühren, wie abquerlen. 2) Durch Rühren absondern. Pflaumen abrühren, sie im Sieden durch Umrühren von den Kernen absondern.
Ablohnen , verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen. Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Eine Gesellen ablohnen, bey einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung.
Abhaaren , verb. reg. 1. † Neutrum, mit ... ... fahren lassen, im gemeinen Leben. Der Pelz haaret ab. 2. Activum, bey den Lohgärbern, die Haare mit dem Haareisen wegnehmen; auch abhären und abpöhlen. Daher ...
Abhalsen , verb. reg. act. 1) Den Hals, die Kehle abschneiden; im gemeinen Leben einiger Gegenden, wie abkehlen und abgurgeln. 2) Den Leithund abhalsen, bey den Jägern, ihm die Halse, oder das Halsband abnehmen. So auch die Abhalsung ...
* Abörtern , verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.
Abrindig , -er, -ste, adj. et adv. Abrindiges Brot, abgebackenes, wenn die Rinde von der Krume abstehet. † Sich abrindig sitzen oder gehen, im Scherze, sich durch vieles Sitzen oder Gehen Blasen verursachen.
Abseihen , verb. reg. act. 1) Durch Seihen absondern, wegschaffen. Das Wasser von den Erbsen, von der Grütze abseihen. 2) Metonymisch, durchseihen und dadurch reinigen. Die Milch abseihen. Wasser, Wein abseihen. Daher die Abseihung.
Abfärben , verb. reg. 1) Ein Activum, bey den Gärbern, dem Leder die gehörige Farbe geben. 2) Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, farbige Theile fahren lassen. Das Tuch färbt ab. Die Wand hat abgefärbt.
† Absonnig , absönnig , adj. et adv. im gemeinen Leben von den Strahlen der Sonne entfernt. Ein absonniger (schattiger) Ort. Ein absönniges Gebirge, bey den Bergleuten, welches von der Sonne nicht beschienen wird.
Ablängen , verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, in die Länge graben oder bauen. Eine Strecke ablängen. 2) Bey den Zimmerleuten, nach der gehörigen Länge abhauen oder abschneiden. Einen Stamm zu einer Röhre ...
Abrahmen , verb. reg. act. den Rahm oder die Sahne von der Milch nehmen; auch absahnen. Die Milch abrahmen. In einigen Mundarten, z.B. der Lausitzischen, auch abraumen, Niedersächsisch abrohmen, ingleichen abflöten.
Abhängen , verb. reg. act. dasjenige, was angehänget war, abnehmen, herab hängen. Die Gewichte einer Uhr abhängen. Die Blasebälge abhängen, in den Schmelz- und Hammerwerken, damit sie nicht mehr gehen.
Abhêllen , verb. reg. act. von hell; gehörig hell machen, eigentlich nur von flüssigen Körpern, das Helle derselben von dem trüben Bodensatze abgießen, abklären. Den Wein abhellen.
† Abrispen , verb. reg. neutr. mit seyn, in der Landwirthschaft. Der Hafer rispet ab, wenn er bey dem Aufharken aus der Rispe fällt; in manchen Gegenden abraspen, abraspeln.
Abgürten , verb. reg. act. den Gurt auflösen, und was damit befestigt war, abnehmen. Sich den Degen abgürten. Dem Pferde den Sattel abgürten. Ingleichen metonymisch, das Pferd abgürten. So auch die Abgürtung.
Abäthmen , verb. reg. act. bey verschiedenen Metallarbeitern, eine Kapelle oder andern Körper ausglühen, um alle in den Poris befindliche Luft zu vertreiben. S. Athem. Daher die Abäthmung.
Abfitzen , verb. reg. act. bey den Mäurern, eine mit Kalk beworfene und ausgestrichene Mauer mit dem Sprengpinsel glatt machen. S. Fitzen 2.
† Abkanten , Abkanteln , verb. reg. act. der Kanten berauben. Ein Bret abkanten, bey den Holzarbeitern, die scharfe Ecke abnehmen. Einen Zeug abkannten, die Kante oder Einfassung abschneiden.
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