Der Ackerfrohn , des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden ein Nahme des Feldhüters, Feldvogtes, Flurschützen.
Die Ahnenprobe , plur. die -n, der Beweis, daß man von der vorgeschriebenen Zahl von Ahnen abstamme. S. Ahn.
Das Altārstück , des -es, plur. die -e, das Gemählde über dem Altartische, oder an dem Altarblatte.
Die Alaungrube , plur. die -n, eine Grube, in welcher entweder gediegener Alaun oder Alaunerz gebrochen wird; der Alaunbruch.
Die Amtspfanne , plur. die -n, in den Salzwerken, diejenige Pfanne, in welcher die Amtssohle gesotten wird.
Die Amtsfrohne , plur. die -n, ein Frohndienst, welcher einem Amtmanne oder dem Amte geleistet werden muß.
Die Abendseite , plur. die -n, die gegen Abend gelegene Seite eines Landes, Feldes, Berges, Gebäudes u.s.f.
Die Alpkirsche , plur. die -n, in einigen Gegenden, ein Nahme der schwarzen Vogelkirsche, welches S.
Der Adelsbrief , des -es, plur. die -e, diejenige Urkunde, in welcher ein Bürger geadelt wird.
Die Aasblatter , plur. die -n, bösartige schwarze, stinkende Blattern; in Niedersachsen Aaspocken.
Das Afterstück , des -es, plur. die -e, bey den Sattlern, das hintere Stück eines Sattels.
Der Alaunstein , des -es, plur. die -e, eine jede Steinart, aus welcher Alaun gesotten werden kann.
Die Angelruthe , plur. die -n, eine lange Ruthe, an welche die Angelschnur befestiget wird.
Der Ackerkrêbs , des -es, plur. die -e, S. Erdgrille.
Das Alpenkreuz , des -es, plur. die -e. S. Alpfuß.
Das Ankerflott , des -es, plur. die -e, S. Ankerboje.
Die Afterfalle , plur. die -n, S. Aftergefälle.
Die Alpenkrähe , plur. die -n, S. Bergkrähe.
Die Alpenkiefer , plur. die -n, eine Art Kiefern, welche auf den Alpen wächset, zu keinem hohen Baume wird, sondern ihre Zweige bis 30 Schuhe lang auf der Erde fortkriechen lässet. Sie liefert das so bekannte Krummholzöhl, und wird im gemeinen Leben ...
* Die Ansprāche , plur. die -n, von dem folgenden Verbo, so wohl für die Handlung des Ansprechens, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, doch ohne Plural; als auch für den Grund, warum man eine Sache gerichtlich anspricht. In beyden Bedeutungen ist dieses ...