Das Mannrêcht , des -es, plur. die -e, dasjenige Recht, nach welchem adelige Vasallen gerichtet werden, das Lehenrecht; ein größten Theils veralteter Ausdruck, welcher ehedem auch so wohl ein Gericht, vor welchem sich der Adel stellen mußte, als das Recht, ...
Das Manngericht , des -es, plur. die -e, gleichfalls ... ... ; von Mann, ein Lehenmann. Ehedem auch das Mannding, die Mannkammer. Daher das Mannrecht, das Lehenrecht, der Mannrichter, der Lehenrichter, der Manntag, der Tag, an ...
Das Landgericht , des -es, plur. die -e. 1 ... ... andern Ländern gehören sie den Ständen zu. In den Schlesischen Fürstenthümern wird es das Mannrecht, noch häufiger aber das Landrecht genannt, S. dieses Wort. In dem Herzogthume ...