3. * Die Miethe , plur. die -n, ... ... . von der Vogelweide. Niht en sit durch kranke Miete veile, seyd nicht für geringen Lohn feil, ebend. Dem wachter was ze der Miete gach, der Burggraf von Liunz. Anm. Man ...
1. Die Miethe , plur. die -n, ein ... ... Insect heißt im mittlern Lat. Mita, im Franz. Mite, im Engl. Mite, im Dän. Mid. Schon im Griechischen war, dem Hesychius ... ... μιδα eine Made, welche die Bohnen zernagte. Miethe, Made und Mette scheinen genau verwandt zu seyn, ob ...
2. Die Miethe , plur. die -n, ein nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden, so wohl Ober- als Niederdeutschlandes übliches Wort, einen großen runden oben zugespitzten Haufen Garben oder Stroh zu bezeichnen, welchen man zuweilen unter freyem Himmel zu errichten pflegt, wenn ...
... errichtete Vertrag; ohne Plural. Etwas zur Miethe haben. Kauf geht vor Miethe. Zur Miethe in einem Hause wohnen. Die Miethe zur Richtigkeit bringen. Jemanden die Miethe aufsagen. Jemanden in die Miethe nehmen. 2) Das für eine ... ... mehrern Summen dieser Art gebraucht. Die Miethe bezahlen, schuldig bleiben. Die Miethe zur Richtigkeit bringen. 3) ...
Miethig , -er, -ste, adj. et adv. von 1. Miethe, solche Miethen enthaltend. Miethiger Käse. Das Mehl ist miethig, voller Miethen.
Aufsagen , verb. reg. act. 1) Stehend hersagen, in ... ... 2) Eine Verabredung, oder eine getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen ...
... in einigen gemeinen Mundarten üblich ist, zur Miethe wohnen. Bey einem einliegen. Daher der Einlieger, des -s, plur ... ... , ein Einwohner, der kein eigenes Haus hat, der nur bey andern zur Miethe wohnet; ein Häusler, Beysaß, Inste, Insaß. Im Bergbaue wird auch ...
Abmiethen , verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den Gebrauch einer Sache jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten. Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders. abheuern. Daher die Abmiethung, ingleichen der Abmiether, Fämin ...
* Ausheuern , verb. reg. act. welches vorzüglich in ... ... 1) Für vermiethen. Ein Zimmer, ein Haus ausheuern. 2) Einen ausheuern, mehr Miethe geben, als er, und ihn dadurch vertreiben. Daher die Ausheuerung. S. ...
... eines Grundstückes gegen eine gewisse Abgabe, die Miethe, den Pacht, als auch diese Abgabe selbst zu bezeichnen. Die Heuer ... ... die Heuer aufsagen. Die Heuer bezahlen. Ein Haus zur Heuer bewohnen, zur Miethe. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes und bedeutet alsdann auch den ...
Die Milbe , plur. die -n. 1) Der mehr ... ... auch unter dem Nahmen der Miethen bekannt sind; Acarus L. S. 1. Miethe. Bey den Schwäbischen Dichtern Melwe, Dän. Möl, Pohln. Mol. ...
Vermiethen , verb. regul. act. den Nießbrauch eines Dinges gegen eine bestimmte Miethe dem andern überlassen. Jemanden sein Haus vermiethen. Eine Stube an jemanden vermiethen. Pferde vermiethen, verleihen. Sich vermiethen, in engerm Verstande, sich gegen einen gewissen Lohn jemanden zu persönlichen ...
Einmiethen , verb. reg. act. in eine Miethe bringen, zur Miethe in einen Ort, in eine Wohnung bringen. Er hat seinen Freund bey mir eingemiethet, er hat ein Logis für ihn bey mir gemiethet. Sich bey jemanden einmiethen. Sich in einen ...
* Der Inste , des -n, plur. die -n, in dem Herzogthume Schleswig, ein Häusler auf dem Lande, der bey andern zur Miethe wohnet, in Pommern ein Instmann, an andern Orten ein Inmann, Inlieger. Vermuthlich ...
* Ausmiethen , verb. reg. act. 1) Zur Miethe austhun, wofür man doch lieber vermiethen sagt. 2) Einen ausmiethen, ihn durch Erhöhung der Miethe vertreiben; ingleichen mehr Miethe biethen als ein anderer gibt, und ihn dadurch vertreiben. So auch ...
Miethweise , adv. zur Miethe. Etwas miethweise haben, als ein gemiethetes Ding.
Aufkündigen , verb. reg. act. welches das Frequentativum des im ... ... aufkünden ist, das Ende eines geschlossenen Vertrages bekannt machen. Einem ein Capital, die Miethe, den Pacht, einen Kauf, einen geschlossenen Handel aufkündigen. Einem seine Freundschaft aufkündigen ...
* Der Inmann , des -es, plur. die -männer ... ... plur. die -en, im Oberdeutschen, eine Person, welche bey einem andern zur Miethe wohnet, und im Hochdeutschen ein Häusler, eine Häuslerinn genannt wird. Mehrere Personen ...
Der Häusler , des -s, plur. ut nom. sing. ... ... ) Geringe Bauersleute, welche mit keinem Hause angesessen sind, sondern nur bey andern zur Miethe wohnen, und auf dem Lande das sind, was in den Städten die Schutzverwandten ...
Das Mauthèrz , des -es, plur. doch nur von mehrern ... ... ein Erz, welches nicht in Gängen, sondern stockweise oder nierenweise bricht. Vermuthlich von Miethe, ein Haufen, als ein Geschlechtsverwandter von Mat, ein Geselle, S. Matschaft, ...
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