Das Hofgericht , des -es, plur. die -e. 1 ... ... sonst keinem Untergerichte unterworfenen Stände, und andere befreyete Personen ihr Recht nehmen können und müssen, in welchem der Landesherr ehedem selbst präsidirte, jetzt aber solches einem Hofrichter überlässet ...
Der Glāuchhếrd , des -es, plur. die -e. ... ... , ein Herd, dessen Breter sehr genau an einander gefüget und glatt seyn müssen, und welcher ohne Planen gebraucht wird, die gepochten Erze und Schlämme darüber zu ...
... Pacht hat, besonders im Gegensatze des Verpachters. Jemandes Pachtbauer seyn müssen, sich von ihm allerley Lasten und Beschwerden müssen aufbürden lassen. Im Nieders. lautet das Wort in dieser Redensart Packbuur, ... ... das Wort Pacht nicht so gewöhnlich ist, dasselbe von den Oberdeutschen entlehnet haben müssen.
Das Heideschaf , des -es, plur. die -e, in ... ... welche auf den unfruchtbaren Heiden gehalten werden, und sich mit dem dürren Heidefutter behelfen müssen. Sie sind klein, aber von harter Natur, und heißen in Niedersachsen auch ...
Das Küchendorf , des -es, plur. die -dörfer, in ... ... für die herrschaftliche Küche bestimmt ist, oder deren Einwohner in die herrschaftliche Küche frohnen müssen. Zu dieser letztern Art gehören die fünf churfürstlichen Mainzischen Küchendörfer bey Erfurt, welche ...
Die Affen-Muse , plur. inus. der Nahme einer Pflanze auf den Molucken, welche zu den Musen gehöret, eine aufrecht stehende Blumenkolbe und abfallende Blumenscheiden hat; Musa Troglodytarum, L.
† Der Bunzenzins , des -es, plur. von mehrern ... ... derjenigen Summe, womit sich leibeigene Personen von dem Gutsherren die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen; das Bunzengeld, von dem noch im niedrigen Leben üblichen Bunze, vulva. ...
Das Hauptglied , des -es, plur. die -er, das ... ... Baukunst sind Hauptglieder die wesentlichsten Glieder oder Theile einer Säulenordnung, welche nothwendig vorhanden seyn müssen, z.B. die Platte in dem Fußgesimse; zum Unterschiede von den Bey- ...
Der Haupthafer , des -s, plur. inus. an einigen ... ... welche die Unterthanen dem Grundherren zur Erkenntniß des Hauptrechtes oder der Baulebung, jährlich entrichten müssen. Wenn statt desselben ein Huhn gegeben wird, so heißt dasselbe das Haupthuhn, ...
* Das Buhlengêld , des -es, plur. inus. in ... ... , dasjenige Geld, welches die Gesellen bey Erlangung des Bürgerrechtes, als ein Unterpfand erlegen müssen, daß sie in Jahresfrist heirathen wollen. S. Brömmelbier.
Der Rohrleiter , des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, z.B. zu Hamburg, gewisse bestellte Leute, welche bey einer Feuersbrunst das Rohr der Schlangenspritze leiten, und sich zunächst an das Feuer wagen müssen.
Das Kampfjagen , des -s, plur. ut nom. sing. ... ... grausame Lustbarkeit großer Herren, wo wilde Thiere in einem eingeschlossenen Raume mit einander kämpfen müssen. Auch die Bärenhetzen sind unter diesem Nahmen bekannt.
Die Weihfasten , sing. inusit. in der Römischen Kirche, ein Nahme derjenigen Fasten, welche vorzúglich beobachtet werden müssen, womit die Kirche eine besondere Heiligkeit verbunden hat, d.i. diejenigen Fasten, welche auf die Quatember fallen.
Der Hufenhafer , des -s, plur. inus. in einigen ... ... .B. in Obersachsen, eine Abgabe in Hafer, welche die Bauern dem Grundherren entrichten müssen, und die nach der Zahl der Hufen bestimmt ist.
Das Raspelhaus , des -es, plur. die -häuser, ein öffentliches Haus, in welchem allerley Verbrecher zur Strafe das Brasilienholz raspeln und andere schwere Arbeiten verrichten müssen; das Arbeitshaus, Zuchthaus.
Der Zêntdienst , des -es, plur. die -e, ein Dienst, oder eine Schuldigkeit, welche die Unterthanen dem Zentherren zum Behuf der Zent leisten müssen, z.B. flüchtige Missethäter zu verfolgen.
Der Zunftzwang , des -es, plur. car. diejenige Einrichtung, da Person einer Art in eine Zunft, oder geschlossene Gesellschaft vereiniget seyn, und sich ihren Gesetzen und Gebräuchen unterwerfen müssen.
Die Hundsteuer , plur. die -n, in einigen Gegenden, eine Steuer, welche die Unterthanen zur Unterhaltung der herrschaftlichen Jagdhunde geben müssen; in Baiern 1373 Huntstorar.
Der Hundshafer , des -n, plur. inus. an einigen Orten, eine Abgabe in Hafer, welche die Unterthanen zur Unterhaltung der herrschaftlichen Jagdhunde geben müssen.
Der Bierkoster , des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, z.B. zu Regensburg, verpflichtete Personen, welche das Bier bey allen Bierbrauern kosten müssen.
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