* Absinken , verb. irreg. neutr. (S. Sinken,) ... ... , und niedersinken bedeuten würde, wenn es üblich wäre. Daß die Bergleute dieses Zeitwort für das thätige absenken gebrauchen, ist schon oben bemerket worden.
Abgrasen , verb. reg. act. das Gras abfressen, wofür ... ... von Angern. Einen Rain, oder Anger abgrasen. An einigen Orten wird es auch für schrepfen gebraucht. Die junge Saat abgrasen. Daher die Abgrasung.
† Anfêtten , verb. reg. act. welches an einigen Orten im gemeinen Leben, besonders bey den Jägern üblich ist, fett machen, mit einer Fettigkeit vermischen. Den Brey für die Hunde mit Leinöhl oder Butter anfetten.
* Anzupfen , verb. reg. act. an einem zupfen, d.i. einen an den Kleidern zupfen, ein Verbum, welches in Oberdeutschland am ... ... , und zwar nicht nur in der eigentlichen Bedeutung, sondern auch in der figürlichen, für anzapfen, welches siehe.
† Anlehren , verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, für unterrichten, Anleitung geben. Einen Knaben anlehren, besonders bey den Handwerkern, wo dieses Wort oft anlernen lautet. S. Lernen. So auch die Anlehrung.
† Anbacken , verb. reg. 1. Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, für ankleben. 2. Activum, für ankleben machen, ankleiben. In beyden Bedeutungen ist es nur in den gemeinen Mundarten besonders Niedersachsens üblich. S. Backen.
* Ausgüren , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches aber nur in den Bergwerken üblich ist, für ausgären. Der Gang güret durch das Gesteine aus, es tritt eine Gur von ...
Androhen , verb. reg. act. mit etwas bedrohen. Einem ... ... androhen. Einem den Tod androhen. Dem angedroheten Streiche ausweichen. Aller androhenden Gefahr ausweichen, für drohenden, ist Oberdeutsch, wo dieses Verbum auch andräuen lautet. Daher die Androhung. ...
Ausêssen , verb. irreg. act. S. Essen, durch Essen ausleeren, im gemeinen Leben. Sie haben alles ausgegessen, nichts übrig gelassen. Ausessen, was ein anderer eingebrocket hat, für eines andern Vergehen büßen, ist niedrig.
Anfärben , verb. reg. act. 1) † Im gemeinen Leben für anstreichen. Einen Schrank anfärben. 2) Ein wenig färben, oder vielmehr auf unerlaubte Art färben. Den Wein anfärben. Angefärbtes Pelzwerk.
Anblöken , verb. reg. act. entgegen blöken, mit einem Geblöke empfangen. Eigentlich von dem Rindviehe; figürlich aber auch im gemeinen Leben für anschreyen, anfahren. Er hat sie entsetzlich angeblökt, Weiße.
Ausfegen , verb. reg. act. durch Fegen hinaus schaffen. Den Koth ausfegen. Ingleichen metonymisch, durch Fegen reinigen. Ein Zimmer ausfegen. Der biblische figürliche Gebrauch für vertilgen, ist veraltet.
† Abpöhlen , verb. reg. act. ein Kunstwort der Gärber, für abhaaren, die Haare abstoßen, welches ohne Noth aus dem Franz. poile, das Haar, gebildet ist.
† Anstören , verb. reg. act. von stören, stochern, so nur in den gemeinen Sprecharten für anreitzen, anstiften üblich ist. Einen zu etwas anstören. Engl. to stir. S. Stören.
* Ausloben , verb. reg. act. zu geben versprechen, besonders in Niedersachsen. Den Kindern der Meier zu große Abfindungen ausloben. Für die Ausfuhre einer Waare eine Prämie ausloben.
* Ausroden , verb. reg. act. welches eigentlich die Niedersächsische Form für ausrotten ist. In einigen Gegenden bedeutet die Erdäpfel ausroden oder ausrotten so viel als sie ausgraben.
Ankürzen , verb. reg. act. von welchem in der Wapenkunst nur das Particip. Pass. angekürzt üblich ist, für angestückt, doch nur von dem, was an dem Ende eines Kreuzes angestücket ist.
† Anhanden , adv. welches nur im gemeinen Leben für das bessere an die Hand üblich ist. Einem anhanden gehen, an die Hand gehen, ihm Handreichung thun. Einem etwas anhanden geben, an die Hand. S. Hand.
* Abteufen , verb. reg. act. bey den Bergleuten, in die Teufe, das ist Tiefe, arbeiten, für abtiefen. Einen Schacht abteufen, graben, absinken. Daher die Abteufung.
† Abheuern , verb. reg. act. welches, wie das einfache heuern, vornehmlich in Niedersachsen üblich ist, für abmiethen. Einem etwas abheuern.
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