Der Brautschatz , des -es, plur. inus. 1) In der weitesten Bedeutung, zuweilen alles, was die Frau so wohl an beweglichen als unbeweglichen Gütern ihrem Manne zubringt. 2) In engerer und heutiges Tages der eigentlichsten Bedeutung, dasjenige Geschenk, welches zwey Personen ...
Der Freypfênnig , des -es, plur. die -e. 1 ... ... welche auf gewissen Grundstücken lieget, deren Besitzer ehedem Leibeigene waren, aber von dem Landesherren frey gelassen worden, und welche nach Verschiedenheit der Gegenden auch Freyzins, ingleichen Leibbede genannt ...
Die Parentatiōn , plur. die -en, aus dem Latein. ... ... zur Aufrichtung der Leidtragenden gehalten wird; die Trauerrede, Leichenrede oder Standrede, weil sie frey stehend gehalten wird; zum Unterschiede so wohl von der Leichenpredigt, als auch von ...
Die Klōsterfrau , plur. die -en, in den Nonnenklöstern, eine Person weiblichen Geschlechtes, welche die Ordensgelübde abgeleget hat, und sich eigentlich dem Gottesdienste widmet, die Klosterjungfer, die Nonne im engern Verstande; zum Unterschiede von den Klosterschwestern. S. Frau.
Das Freygerinne , des -s, plur. ut nom. sing. ... ... Gerinne, welches, wenn das Wasser im Überflusse vorhanden ist, aufgehoben wird, damit es frey abfließen könne, ohne das Wasser zu berühren; der Freylauf, der Freyschutz. S ...
Das Weiberlehen , des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen, Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau stehen.
Die Freylassung , plur. die -en, aus der R.A. frey lassen, diejenige Handlung, da man einen Leibeigenen der Leibeigenschaft entlässet, ihm seine Freyheit schenket; Manumissio. Auch wohl die Entlassung eines Gefangenen aus seiner Gefangenschaft.
Die Leibesbürde , plur. die -n, in der anständigern Sprechart, besonders in der Kanzelsprache, ein Kind, mit welchem eine Frau schwanger gehet; in einer andern Beziehung die Leibesfrucht. Von der Leibesbürde entbunden werden ...
Die Hangebrücke , oder Hängebrücke, plur. die -n, eine Brücke, welche in einer beträchtlichen Länge ohne Joche gebauet wird, und gewisser Maßen frey hänget, oder aus einem Hängewerke bestehet.
Die Kräuterfrau , plur. die -en, eine Frau, welche die heilsamen Kräuter zur gehörigen Zeit einsammelt, und damit handelt; in der härtern Sprechart, das Kräuterweib, im Oberd. die Kräutlerinn.
Die Jungferêrde , plur. doch nur von mehrern Arten, die -n, bey den Scheidekünstlern, die elementarische reine Erde, welche von allen fremden Beymischungen frey ist.
Das Heirathsgut , des -es, plur. inus. dasjenige Gut, d.i. Vermögen, welches bey einer Heirath die Frau ihrem Manne zubringt; die Mitgabe, Mitgift, Dos.
Die Freybürsche , plur. die -n. 1) Die freye Bürsche oder Jagd in einem Walde, ohne Plural. 2) Eine Gegend, in welcher man frey jagen darf.
Die Sommerblume , plur. die -n, Blumen, welche im Sommer blühen, zum Unterschiede von den Früh- oder Frühlingsblumen und Herbstblumen.
Die Glockenfrau , plur. die -en, im gemeinen Leben einiger Gegenden, eine Frau, welche mit einer kleinen Glocke Almosen einsammelt.
Die Hêrzensfrau , plur. die -en, im gemeinen Leben, eine geliebte Frau, besonders in der Anrede.
Die Gebietherinn , plur. die -en, eine Person weiblichen Geschlechtes ... ... . Rom ward die Gebietherinn der Welt. Liebste Gebietherinn, sagt die Kammerfrau zu ihrer Frau in einem Wienerischen Schauspiele. In der anständigen Schreibart gebraucht man dieses Wort auch ...
Die Brünstigkeit , plur. inus. eine brünstige, brennende Leidenschaft, obgleich nur selten. Vergebens wünsch ichs auszudrucken, Mit welcher Brünstigkeit die Frau den Mann empfing, Gell.
Die Vielmännerey , plur. car. ein nach Vielweiberey gebildetes Wort, dasjenige Verbrechen zu bezeichnen, da eine Frau mehr als Einen Mann zu Einer und eben derselben Zeit hat.
Das Freyerwasser , des -s, plur. ut nom. sing. ein Wasser, in welchem einem jeden der Krebs- und Fischfang frey stehet; zum Unterschiede von einem Bann- oder Hägewasser.
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