Abgewähren , verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.
Absprießen , verb. irreg. neutr. (S. Sprießen,) mit dem Hülfsworte seyn, welches in der höhern Schreibart in figürlicher ... ... abstammen, gebraucht wird, aber größten Theils nur in der Oberdeutschen Mundart üblich ist. S. auch Absprossen.
† Abschinden , verb. irreg. act. S. Schinden, in gemeinen und niedrigen Ausdrücken, schneidend abziehen. Einem Stücke Vieh die Haut, das Fell abschinden. Dem Baume die Rinde abschinden. Und dann metonymisch, ein todtes Vieh, einen Baum abschinden.
* Ablörschen , oder ablêrschen, verb. reg. act. welches nur im Bergbaue üblich ist, in eine geringe Tiefe graben, zum Unterschiede von absinken; ein Wort von unbekannter, wenigstens ungewisser Abstammung. S. nach Gelörsche.
* Abheischen , verb. reg. act. fordern, abfordern, S. Heischen. Die Schuld wird abgeheischt, Opitz. In der Hochdeutschen Mundart ist dieses Zeitwort nicht üblich, wohl aber in der Oberdeutschen.
* Abbilligen , verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
* Abhèlflich , adj. welches aber nur in den Kanzelleyen in der R.A. üblich ist, einer Sache abhelfliche Maße geben oder verschaffen, d.i. ihr abhelfen, sie aufhören machen.
* Der Abort , des -es, plur. die -e, ein abgelegener Ort, nur in Niedersachsen.
Abschwären , verb. irreg. neutr. (S. Schwären,) mit dem Hülfsworte seyn, durch ein Geschwür abgesondert werden. Der Nagel ist ihm abgeschworen.
† Abschauern , verb. reg. act. vermittelst einer Scheidewand absondern, nur in einigen Gegenden. In Niedersachsen abscheren. S. auch Abkleiden.
Ablauschen , verb. reg. act. in der vertraulichen Sprechart, durch Lauschen ersehen, erhalten. Der Beyfall, den er uns abgelauschet hat, Less. S. Ablauern.
Abbrunsten , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bey den Jägern, die Brunsthitze abgekühlet haben, aufhören zu brunsten. S. Brunst.
Abplündern , verb. reg. act. bey den Täschern, einen Stuhl abplündern, dasjenige, womit er bezogen ist, abnehmen. S. Plündern.
Abheucheln , S. Abhäucheln.
Ablêrschen , S. Ablörschen.
Abprasseln , S. Abknattern.
Abschèèren , S. Abscheren.
Abstêmpeln , S. Abstämpeln.
Abscheuren , S. Abscheuern.
Der Absod , S. Absud.
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