Äbtlich , adj. et. adv. dem Abte gehörig, in dessen Würde gegründet. Die äbtliche Würde, äbtliche Ehrenzeichen, Truppen, u.s.f. Äbtlich, welches ehedem in dieser Bedeutung sehr üblich war, ist veraltet. ...
-Farben , adj. et adv. welches nur in den zusammen gesetzten bleyfarben, aschfarben, rosenfarben, feuerfarben, fleischfarben u.s.f. üblich ist. Es ist vornehmlich der Oberdeutschen Mundart eigen, und wird um deßwillen auch in der höhern Schreibart dem farbig vorgezogen. S. dieses Wort.
... einnehmen. Abführende Gefäße, in den thierischen Körpern, welche Blut, Wasser u.s.f. von den Theilen ab- und nach dem Herzen zuführen ... ... nach außen zu leiten, musculi abducentes. Durch Beredung, Beyspiel u.s.f. Einem die Kunden abführen, bey ... ... von der Tugend, von dem Laster abführen, u.s.f. (3) * Von dem rechten ...
† Abfällig , adj. et adv. von Abfall, welches ... ... ig etwas anzeigen würde, was gewöhnlicher Weise abfällt, z.B. Blätter, Blumen, u.s.f. Allein in dieser Bedeutung scheint es nur in Oberdeutschland üblich zu ...
Abformen , verb. reg. act. 1) Bey verschiedenen Künstlern ... ... drücken, um hierin den Abdruck oder Abguß zu verfertigen. Eine Bildsäule, eine Glocke u.s.f. abformen. 2) Das Modell zu einem Kunstwerke aus einem weichen Körper ...
... zu bezeichnen, in Änterich, Gänserich, Täuberich, Mütherich, Wegerich u.s.f. wo es aber vielmehr die Sylbe rich ist, ... ... . 2) In Kehrich, Feilich, Spühlich, Röhrich, Eichig, Gerörich u.s.f. welche richtiger mit -icht geschrieben und gesprochen werden, ...
Abfäumen , verb. reg. act. von Faum, folglich nicht ... ... ) Eigentlich, den Faum oder Schaum abschöpfen, von dem Schaume befreyen. Honig, Talg u.s.f. abfäumen, abschäumen. 2) Figürlich in der Redensart, ein abgefäumter Schalk, ...
Abhohlen , verb. reg. act. 1) Von einem Orte hohlen. Einen Übelthäter, einen Brief u.s.f. abhohlen. Jemanden aus einer Gesellschaft abhohlen, abrufen und begleiten. Der Wagen wird mich abhohlen. 2) Bey den Kattundruckern werden die gedruckten Zeuge ...
† Abbamsen , verb. reg. act. bey den Weißgärbern und Pergamentern so viel, als abpelzen, d.i. die Felle gehörig durchklopfen. S. Bams.
Abfädmen , verb. reg. act. Die Schoten abfädmen, die so genannten Fäden an den Schoten der Erbsen, Bohnen, u.s.f. abziehen.
... das Getreide; das Kehricht, Feilicht, Spühlicht u.s.f. Ingleichen den Ort, wo ein Ding Eine ... ... dumetum, das Äckericht, wo viele Äckern, d.i. Eicheln wachsen u.s.f. welche Wörter doch nur im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes ... ... wie Pflicht, Gedicht, Gesicht, Gericht, Gicht, Gewicht, Licht, u.s.f. gehören nicht hierher.
Abdrucken , verb. reg. act. 1. Activum, durch Drücken ... ... . Ein Siegel in Wachs, eine Statue in Thon, eine Münze in Zinn abdrucken u.s.f. Ingleichen metonymisch, ein Buch abdrucken, bey den Buchbindern, mit dem Stämpel ...
Abcopīren , verb. reg. act. etwas, es copiren, eine Copie davon nehmen, in manchen Bedeutungen abschreiben, abzeichnen, u.s.f. Ehedem abcopeyen. S. Copie.
Abcedīren , verb. reg. neutr. mit haben, in der Musik, die Noten mit den ihnen zukommenden Buchstaben c, d, e etc. absingen; Ital. solfeggiare, auch solmisiren.
Abdünsten , verb. reg. act. in Gestalt der Dünste vertreiben, das Abdunsten eines flüssigen Körpers zuwege bringen. Wasser, Wein u.s.f. abdünsten. Daher die Abdünstung.
Abbürsten , verb. reg. act. mit der Bürste wegschaffen; den Staub abbürsten. Ingleichen metonymisch, mit der Bürste reinigen; den Hut, das Kleid u.s.f. abbürsten.
Abtēylich , adj. et adv. zur Abtey gehörig. Abteyliche Zinsen, Güter u.s.f.
... Der Ābênd , des -es, oder -s, plur. die -e. 1) Die Zeit zwischen Tag und ... ... ersten Tage in der Fasten; Sonnabend, der Tag vor dem Sonntage, u.s.f. In Oberdeutschland heißt der Tag vor einem Feste auch der ...
Absprêchen , verb. irreg. act. S. Sprechen 1) Durch einen förmlichen Spruch, d.i. gerichtliches Urtheil, einer Sache berauben. Einem den Besitz eines Gutes absprechen. Der Richter hat ihm das Leben abgesprochen. 2) In weiterer Bedeutung, die Erlangung eines ...
Abfèrtigen , verb. reg. act. 1) Fertig machen, und ... ... . Einen Courier an jemanden abfertigen, abschicken. 2) Die schuldige Bezahlung, verlangte Antwort u.s.f. geben, und damit gehen lassen, nach vollendetem Geschäfte gehen lassen. Ich ...
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