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Abpuffen

Abpuffen [Adelung-1793]

† Abpuffen , verb. reg. act. 1) Durch Püffe, d.i. dumpfig klingende Schläge, absondern. So nennen verschiedene Handwerksleute das Abziehen des todten ... ... . 3) In der Chymie, so viel als verpuffen, welches üblicher ist. S. dasselbe.

Wörterbucheintrag zu »Abpuffen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 79.
Abreiben

Abreiben [Adelung-1793]

Abreiben , verb. irreg. act. S. Reiben. 1) Durch Reiben wegschaffen. Den Koth abreiben, von dem Kleide reiben. Den Rost abreiben. Ingleichen durch Reiben reinigen, glätten. Die Kleider abreiben. Ein Gewehr mit Bimsstein, eine Fläche mit Schachtelhalm abreiben. 2 ...

Wörterbucheintrag zu »Abreiben«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 82.
Abrathen

Abrathen [Adelung-1793]

Abrathen , verb. irreg. act. S. Rathen. Durch guten Rath von einer Sache abzuhalten suchen. Einen abrathen. Ingleichen, einen von etwas abrathen, wie auch, einem eine Sache abrathen. Daher die Abrathung. Abrathen bedeutet eigentlich durch guten Rath von einem Gegenstande ...

Wörterbucheintrag zu »Abrathen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 80.
Abdingen

Abdingen [Adelung-1793]

† Abdingen , verb. irreg. act. (S. Dingen,) einen Nachlaß an dem geforderten Kaufpreise durch Dingen erhalten; edler abhandeln. Ich habe ihm fünf Thaler abgedungen. Er läßt sich nichts abdingen. Anm. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch so viel als abspänstig ...

Wörterbucheintrag zu »Abdingen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 19.
Abbiegen

Abbiegen [Adelung-1793]

Abbiegen , verb. irreg. act. (S. Biegen,) durch Biegen entfernen oder absondern. Die Sprößlinge der Nelken zum Verpflanzen ... ... dichterische Schreibart der Hochdeutschen, weil abbeugen wegen des breiten Doppellautes den Mund mehr füllet. S. Beugen und Biegen.

Wörterbucheintrag zu »Abbiegen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 11.
Abwärmen

Abwärmen [Adelung-1793]

Abwärmen , verb. reg. act. zur Genüge wärmen, durch ... ... machen. So werden in den Hüttenwerken die Öfen, Schmelzherde und Kapellen abgewärmter, d.i. erhitzet und ausgeglühet, ehe sie gebraucht werden. So auch die Abwärmung.

Wörterbucheintrag zu »Abwärmen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 130.
Abgießen

Abgießen [Adelung-1793]

Abgießen , verb. irreg. act. S. Gießen. 1) Den oben befindlichen flüssigen Körper durch Gießen von dem übrigen ... ... eine Frucht in Wachs, eine Münze in Gyps abgießen. So auch die Abgießung. S. auch Abguß.

Wörterbucheintrag zu »Abgießen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 47.
Abbacken

Abbacken [Adelung-1793]

Abbacken , verb. irreg. S. Backen. 1) Als ein Neutrum mit seyn. Das Brot ist abgebacken, wenn die Rinde im Backen von der Krume abgelöset wird. Ausgewachsenes Getreide macht, daß das Brot abbäckt. 2) Als ein Activum, (1) das ...

Wörterbucheintrag zu »Abbacken«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 9.
Abdörren

Abdörren [Adelung-1793]

Abdörren , verb. reg. act. 1) Durch Austrocknen absondern. ... ... gehörig dürre machen. Getreide abdörren. Malz abdörren, wofür man auch wohl abdarren sagt; S. Darre. Figürlich, auf den Bergwerken, das in den Kienstöcken noch befindliche Silber ...

Wörterbucheintrag zu »Abdörren«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 19.
Abnießen

Abnießen [Adelung-1793]

* Abnießen , verb. irreg. act. S. Genießen, welches nur noch in den Rechten üblich ist, wo es so viel bedeutet, als eine Sache nützen oder brauchen, den Genuß, Nießbrauch einer Sache haben. Daher die Abnießung, der Nießbrauch. Ältere Beyspiele ...

Wörterbucheintrag zu »Abnießen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 76.
Ablenken

Ablenken [Adelung-1793]

Ablenken , verb. reg. act. 1) Von einer Sache weglenken, in eigentlicher Bedeutung. Die Pferde von dem Wege ablenken. 2) Figürlich. (a) Das Gespräch von etwas ablenken, von einem Gegenstande weglenken. (b) Wie ...

Wörterbucheintrag zu »Ablenken«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 68.
Abbitten

Abbitten [Adelung-1793]

Abbitten , verb. irreg. act. (S. Bitten,) durch Bitten gleichsam tilgen oder auslöschen, einer Vergehung wegen um Vergebung bitten. Einem etwas abbitten. Dagegen etwas abbitten ohne Dativ nicht so gewöhnlich ist. Denn er kam nicht, um Fehler abzubitten. Gieseke ...

Wörterbucheintrag zu »Abbitten«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 12.
Absinken

Absinken [Adelung-1793]

* Absinken , verb. irreg. neutr. (S. Sinken,) welches das Hülfswort seyn erfordern, und herab sinken, und niedersinken bedeuten würde, wenn es üblich wäre. Daß die Bergleute dieses Zeitwort für das thätige absenken gebrauchen, ist schon oben bemerket worden.

Wörterbucheintrag zu »Absinken«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 108.
Abkochen

Abkochen [Adelung-1793]

Ábkóchen , verb. reg. act. 1) Zur Genüge kochen, gar kochen. Einen Fisch abkochen. Abgekochtes Wasser, ein abgekochter Trank. Besonders gewisse Speisen zum künftigen Gebrauche ... ... . Milch, Fleisch abkochen. 2) Bey den Färbern auch so viel absieden, welches S.

Wörterbucheintrag zu »Abkochen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 59.
Abdrehen

Abdrehen [Adelung-1793]

Abdrèhen , verb. reg. act. 1) Durch Umdrehen absondern. Einem die Knöpfe abdrehen, d.i. von dem Rocke. Einem Vogel den Kopf abdrehen. 2) Wie abdrechseln in beyden Bedeutungen; da denn abdrehen mehr bey den Künstlern, abdrechseln aber mehr im ...

Wörterbucheintrag zu »Abdrehen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 19.
Abglühen

Abglühen [Adelung-1793]

Abglühen , verb. regul. act. 1) Durch und durch glühend, und dadurch geschmeidig machen, ausglühen; ein Zeitwort, welches bey den ... ... 2) Den Wein abglühen, Wein mit Gewürzen gehörig kochen, oder warm werden lasen. S. Glühen. So auch die Abglühung.

Wörterbucheintrag zu »Abglühen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 48.
Absieden

Absieden [Adelung-1793]

Absieden , verb. irreg. act. S. Sieden. 1) Gehörig sieden. Einen Fisch absieden. Seide absieden, mit guter Seife kochen und dadurch zubereiten. S. auch Absud. 2) Durch Sieden reinigen. Ein Stück Zeuges absieden, die ...

Wörterbucheintrag zu »Absieden«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 108.
Abneigen

Abneigen [Adelung-1793]

* Abneigen , verb. reg. act. von etwas wegneigen, und figürlich, sich von etwas abneigen, demselben ungünstig werden. Beyde Bedeutungen sind jetzt ungewöhnlich. In der letztern aber ist noch das Mittelwort abgeneigt übrig, welches S.

Wörterbucheintrag zu »Abneigen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 76.
Abörtern

Abörtern [Adelung-1793]

* Abörtern , verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.

Wörterbucheintrag zu »Abörtern«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 77.
Abhenken

Abhenken [Adelung-1793]

Abhênken , verb. reg. act. welches eigentlich das Intensivum von abhängen ist, aber mit demselben gleich bedeutend gebraucht wird, ob es gleich seltener vorkommt, das angehenkte abnehmen, S. Henken.

Wörterbucheintrag zu »Abhenken«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 54.
Artikel 161 - 180

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