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Mannrecht, das

Mannrecht, das [Adelung-1793]

Das Mannrêcht , des -es, plur. die -e, dasjenige Recht, nach welchem adelige Vasallen gerichtet werden, das Lehenrecht; ein größten Theils veralteter Ausdruck, welcher ehedem auch so wohl ein Gericht, vor welchem sich der Adel stellen mußte, als das Recht, ...

Wörterbucheintrag zu »Mannrecht, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 64.
Manngericht, das

Manngericht, das [Adelung-1793]

Das Manngericht , des -es, plur. die -e, gleichfalls ... ... ; von Mann, ein Lehenmann. Ehedem auch das Mannding, die Mannkammer. Daher das Mannrecht, das Lehenrecht, der Mannrichter, der Lehenrichter, der Manntag, der Tag, an ...

Wörterbucheintrag zu »Manngericht, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 60.
Landgericht, das

Landgericht, das [Adelung-1793]

Das Landgericht , des -es, plur. die -e. 1 ... ... andern Ländern gehören sie den Ständen zu. In den Schlesischen Fürstenthümern wird es das Mannrecht, noch häufiger aber das Landrecht genannt, S. dieses Wort. In dem Herzogthume ...

Wörterbucheintrag zu »Landgericht, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1886.
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