Die Landstadt , plur. die -städte. 1) Eine zu ... ... Lande, d.i. Provinz, gehörige, dem Landesherren der Provinz unterworfene Stadt, eine Municipal-Stadt; zum Unterschiede von einer Reichsstadt. 2) Zuweilen führen auch dem Landesherren ...
Bürgerlich , adj. et adv. einem Bürger, oder dem Bürgerstande ... ... ) nur die Sammlung der darauf gerichteten Römischen Gesetze, im Gegensatze des kanonischen und Municipal-Rechtes. In der engsten Bedeutung ist es im ersten Absatze vorgekommen. Ein bürgerlicher ...
3. Der Rath , des -es, plur. die Räthe, ... ... freyen Städten die höchste Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten der Stadt und ihres Zubehöres, in Municipal-Städten aber gemeiniglich nur die Handhebung der Polizey zustehet. Den Rath zusammen rufen, ...
Die Reichsstadt , plur. die -städte, eine Stadt, so ... ... welche dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfen ist; zum Unterschiede von einer landsässigen oder Municipal-Stadt. Daher das Bey- und Nebenwort reichsstädtisch, einer Reichsstadt gehörig.