Abheilen , verb. reg. 1. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, durch Heilen abgesondert werden, heilen und abfallen. Der Ausschlag heilet ab. Die Blattern sind abgeheilet. 2. Activum, durch Beförderung des Heilens zum Abfallen bringen. Dieses Pflaster wird die Blattern ...
Ablenken , verb. reg. act. 1) Von einer Sache weglenken, in eigentlicher Bedeutung. Die Pferde von dem Wege ablenken. 2) Figürlich. (a) Das Gespräch von etwas ablenken, von einem Gegenstande weglenken. (b) Wie ablehnen in der figürlichen Bedeutung. ...
Abfeilen , verb. reg. act. 1) Mit der Feile wegnehmen, absondern. Das Gröbste abfeilen. Ein Stück von einem Nagel abfeilen. Ingleichen durch Feilen verkürzen oder kleiner machen. Einen Nagel abfeilen. 2) Mit der Feile zur Vollkommenheit bringen, völlig fertig feilen. ...
Ablauern , nicht Ablauern, verb. reg. act. durch Lauern ersehen, erhalten, in verächtlichem Verstande, wofür man in der vertraulichen Sprechart ablauschen sagt. Eine Gelegenheit, einen Vortheil ablauern. Einem etwas ablauern, es ihm heimlich absehen. Einem einen Kunstgriff ablauern.
Ábkóchen , verb. reg. act. 1) Zur Genüge kochen, gar kochen. Einen Fisch abkochen. Abgekochtes Wasser, ein abgekochter Trank. Besonders gewisse Speisen zum künftigen Gebrauche kochen. Milch, Fleisch abkochen. 2) Bey den Färbern auch so viel absieden, welches S. ...
Abdrèhen , verb. reg. act. 1) Durch Umdrehen absondern. Einem die Knöpfe abdrehen, d.i. von dem Rocke. Einem Vogel den Kopf abdrehen. 2) Wie abdrechseln in beyden Bedeutungen; da denn abdrehen mehr bey den Künstlern, abdrechseln aber mehr im ...
Abfeuern , verb. reg. act. 1) Bey den Feuergewehren so viel als abbrennen. Ein Gewehr, eine Kanone, eine Flinte abfeuern. Unter Abfeuerung der Kanonen. 2) In den Schmelzhütten das Feuer abgehen lassen, das Feuern beschließen. Daher die Abfeuerung, in beyden ...
Abreisen , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt, von einem Orte reisen. Wenn werden sie abreisen? † Über Hals und Kopf abreisen, in der größten Eil. Der König ist bereits von Berlin abgereiset.
Ablehnen , (mit dem hohen e,) verb. reg. act. als ein Darlehn von jemanden bekommen. Einem Geld, ein Pferd, ein Buch u.s.f. ablehnen. In der höhern Schreibart ableihen. Daher die Ablehnung. S. auch Ableihen.
† Abbaumen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, von einem Baume nieder fliegen, nur bey den Jägern, und auch hier nur von dem großen Geflügel oder den Raubvögeln. Ingleichen von Thieren, von einem Baume niedersteigen, wie abholzen.
Abgrasen , verb. reg. act. das Gras abfressen, wofür die Jäger abrasen sagen. Ingleichen das Gras abmähen, nur von Angern. Einen Rain, oder Anger abgrasen. An einigen Orten wird es auch für schrepfen gebraucht. Die junge Saat abgrasen. Daher die Abgrasung ...
† Abrotten , verb. reg. neutr. mit seyn, durch Fäulniß abgesondert werden, besonders in Niedersachsen. So sagt man von dem Getreide, daß es abrotte, wenn es zu lange auf dem Schwade, liegen bleibt, so daß es ausfällt.
Abrühren , verb. reg. act. 1) Zur Genüge rühren, zu einem Breye rühren. Das Mehl, die Eyer abrühren, in den Küchen. Die Suppe mit einem Eye abrühren, wie abquerlen. 2) Durch Rühren absondern. Pflaumen abrühren, sie im Sieden durch ...
Ablohnen , verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen. Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Eine Gesellen ablohnen, bey einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung.
Abhaaren , verb. reg. 1. † Neutrum, mit haben, die Haare fahren lassen, im gemeinen Leben. Der Pelz haaret ab. 2. Activum, bey den Lohgärbern, die Haare mit dem Haareisen wegnehmen; auch abhären und abpöhlen. Daher die Abhaarung.
* Abneigen , verb. reg. act. von etwas wegneigen, und figürlich, sich von etwas abneigen, demselben ungünstig werden. Beyde Bedeutungen sind jetzt ungewöhnlich. In der letztern aber ist noch das Mittelwort abgeneigt übrig, welches S.
Abhalsen , verb. reg. act. 1) Den Hals, die Kehle abschneiden; im gemeinen Leben einiger Gegenden, wie abkehlen und abgurgeln. 2) Den Leithund abhalsen, bey den Jägern, ihm die Halse, oder das Halsband abnehmen. So auch die Abhalsung
Abposten , verb. reg. act. in gewissen Posten oder Summen abzählen, ein Zeitwort, welches nur im Forstwesen üblich ist, wo es so viel bedeutet, als das verkaufte Holz dem Käufer in gewissen Posten zuzählen. Daher die Abpostung.
* Abörtern , verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.
Abbrühen , verb. reg. act. 1) Mit heißem Wasser wegbringen. Die Federn, die Haare abbrühen; und dann auch metonymisch, ein Huhn ein Schwein abbrühen, demselben die Federn, die Haare abbrühen. 2) Gehörig brühen. Das Kraut wohl abbrühen.
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