Abfärben , verb. reg. 1) Ein Activum, bey den Gärbern, dem Leder die gehörige Farbe geben. 2) Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, farbige Theile fahren lassen. Das Tuch färbt ab. Die Wand hat abgefärbt.
Ablängen , verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, in die Länge graben oder bauen. Eine Strecke ablängen. 2) Bey den Zimmerleuten, nach der gehörigen Länge abhauen oder abschneiden. Einen Stamm zu einer Röhre ablängen.
Abhênken , verb. reg. act. welches eigentlich das Intensivum von abhängen ist, aber mit demselben gleich bedeutend gebraucht wird, ob es gleich seltener vorkommt, das angehenkte abnehmen, S. Henken.
Abrahmen , verb. reg. act. den Rahm oder die Sahne von der Milch nehmen; auch absahnen. Die Milch abrahmen. In einigen Mundarten, z.B. der Lausitzischen, auch abraumen, Niedersächsisch abrohmen, ingleichen abflöten.
Abdáchen , verb. reg. act. 1) Des Daches berauben. Ein Haus abdachen. 2) Abhängig wie ein Dach machen; besonders in der Kriegsbaukunst und dem Gartenbaue. S. das folgende. Im Deichbaue abflachen.
Abkarten , verb. reg. act. nur in der figürlichen von dem Kartenspiele hergenommenen Bedeutung, etwas Böses heimlich verabreden. Er hatte es schon so mit ihr abgekartet. Ein abgekartetes Spiel. Ein abgekarteter Handel.
* Abmehren , verb. reg. act. welches nur allein im Oberdeutschen üblich ist. 1. Von mehren, theilen, abtheilen, S. Abfinden und Mehren. 2. Von mehr, plus, durch die meisten Stimmen abschaffen. Ein Gesetz abmehren.
Abhängen , verb. reg. act. dasjenige, was angehänget war, abnehmen, herab hängen. Die Gewichte einer Uhr abhängen. Die Blasebälge abhängen, in den Schmelz- und Hammerwerken, damit sie nicht mehr gehen.
Abhêllen , verb. reg. act. von hell; gehörig hell machen, eigentlich nur von flüssigen Körpern, das Helle derselben von dem trüben Bodensatze abgießen, abklären. Den Wein abhellen.
† Abrispen , verb. reg. neutr. mit seyn, in der Landwirthschaft. Der Hafer rispet ab, wenn er bey dem Aufharken aus der Rispe fällt; in manchen Gegenden abraspen, abraspeln.
* Abäußern , verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.
† Abpöhlen , verb. reg. act. ein Kunstwort der Gärber, für abhaaren, die Haare abstoßen, welches ohne Noth aus dem Franz. poile, das Haar, gebildet ist.
Abbohren , verb. reg. act. in dem Bergbaue so viel als, bohren, oder völlig fertig bohren. Ein Loch abbohren. In dem Bergbaue hat man bey dem Gesteine dazu einen eigenen Bohrer, welcher der Abbohrer genannt wird.
Abgürten , verb. reg. act. den Gurt auflösen, und was damit befestigt war, abnehmen. Sich den Degen abgürten. Dem Pferde den Sattel abgürten. Ingleichen metonymisch, das Pferd abgürten. So auch die Abgürtung.
Abäthmen , verb. reg. act. bey verschiedenen Metallarbeitern, eine Kapelle oder andern Körper ausglühen, um alle in den Poris befindliche Luft zu vertreiben. S. Athem. Daher die Abäthmung.
Abfitzen , verb. reg. act. bey den Mäurern, eine mit Kalk beworfene und ausgestrichene Mauer mit dem Sprengpinsel glatt machen. S. Fitzen 2.
† Abkanten , Abkanteln , verb. reg. act. der Kanten berauben. Ein Bret abkanten, bey den Holzarbeitern, die scharfe Ecke abnehmen. Einen Zeug abkannten, die Kante oder Einfassung abschneiden.
† Ábláchen , verb. reg. recipr. sich ablachen, bis zur Ermattung lachen.
* Abmeiern , verb. reg. act. S. Meier, in verschiedenen Oberdeutschen und Niedersächsischen Gegenden, einen Meier oder Pachter, eines Gutes entsetzen, von dem Gute vertreiben. Daher die Abmeierung.
Abhètzen , verb. reg. act. durch Hetzen oder Jagen entkräften. Die Hunde abhetzen. Einen Hirsch oder anderes Wild abhetzen, so daß dessen Fleisch zur Speise untüchtig wird.
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