Abpacken , verb. reg. act. was aufgepackt war, herab nehmen Waaren, einen Koffer abpacken. Ingleichen des Gepäckes entleidigen. Einen Wagen, ein Pferd, einen Esel abpacken. So auch die Abpackung.
Abdräuen , verb. reg. act. durch Drohungen erpressen, gewöhnlicher abdrohen. S. Dräuen. Ein Beyspiel aus dem 14ten oder 15ten Jahrhunderte stehet im Haltaus h. v.
† Abnarren , verb. reg. act. im gemeinen Leben, durch Possen, durch leere Vorspiegelungen, von jemanden erhalten. Die Gaukler wissen einem sein Geld artig abzunarren.
† Abfasten , verb. reg. act. 1) Sich abfasten, sich durch Fasten entkräften. 2) Durch Fasten büßen. Eine Sünde, eine Vergebung abfasten. Beydes im gemeinen Leben.
† Abbétten , verb. reg. act. Sich von einem abbetten, sein Bette von des andern seinem entfernen, nicht mehr bey ihm schlafen. Sich von der Wand abbetten, das Bett von der Wand rücken.
Abdielen , verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.
Abfaulen , verb. reg. neutr. mit Hülfsworte seyn, durch Faulen abgesondert werden. Die Wurzel fault ab, ist abgefault. Von einem edlen Baum ein abgefaulter Ast, Can.
† Abhocken , verb. reg. act. eine Last durch Niederhocken von den Schultern ablegen, im Gegensatze des Aushockens. In den niedrigen Sprecharten abhucken.
Abkêhlen , verb. reg. act. 1) Die Kehle abstechen, bey den Fleischern. Ein Kalb, einen Ochsen abkehlen. 2) Bey den Tischlern, mit den gehörigen Kehlen versehen.
Abmarken , verb. reg. act. von Mark, limes, mit Marken oder Gränzen bezeichnen und dadurch absondern. Ein Feld, einen Acker, eine Flur abmarken. Daher die Abmarkung.
* Abrauben , verb. reg. act. als einen Raub entziehen. Einem etwas abrauben; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Zeitwort, welches aber im Opitz vorkommt. Abgeraubtes Gut.
Abrippen , verb. reg. act. von welchem doch nur das Particip. Pass. im gemeinen Leben üblich ist. Ein gut abgeripptes Pferd, welches einen guten Bau der Rippen hat.
† Abbamsen , verb. reg. act. bey den Weißgärbern und Pergamentern so viel, als abpelzen, d.i. die Felle gehörig durchklopfen. S. Bams.
Abhadern , verb. reg. act. durch Hader, d.i. Zank und unnöthige Rechtshändel von einem erzwingen. Einem ein Haus, einen Garten, eine Summe Geldes abhadern.
Abmisten , verb. reg. act. in der Landwirthschaft. 1) Den Mist völlig wegschaffen. 2) Vom Miste reinigen. Einen Stall abmisten. Das Vieh abmisten. Daher die Abmistung.
Abflößen , verb. reg. act. abfließend machen, so wohl von einer Höhe hinab, als auch von einem Orte hinweg. Holz abflößen, auf dem Flusse. Daher die Abflößung.
† Ablêdern , verb. reg. act. nur in den niedrigen Sprecharten. 1) Die Haut, das Leder abziehen, wie abdecken. 2) Derb abprügeln.
† Abmutzen , verb. reg. act. stutzen, abstutzen im gemeinen Leben einiger Gegenden. Ein Thier abmutzen, ihm den Schwanz abhauen. Bäume abmutzen, sie stutzen.
Abrohren , verb. reg. act. mit dem gehörigen Rohre versehen. So wird von den Mäurern eine Decke oder Wand abgerohret, wenn sie gehörig mit Rohr beschlagen wird.
Abrècken , verb. reg. act. gehörig recken, nur auf den Blechhämmern, wo die erste Ausdehnung des zu Blech bestimmten Eisens abrecken genannt wird.
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