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Regalien

Regalien [Brockhaus-1809]

Regalien (wörtlich königliche Rechte ) heißen im weitern Sinne alle ... ... oder zu den einheimischen Hoheitsrechten gehören, außer dem schon angeführten Strafrechte , und dem Nechte zu Privilegien, Dispensationen und Begnadigungen , noch folgende: 1) das Recht ...

Lexikoneintrag zu »Regalien«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 110-115.
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