Remiß verwechseln , als welches einen Aufschub, Erlaß einer Schuld, eine Nachsicht, oder auch den Nachlaß eines gewissen Theils an der Kaufsumme ( Rabar ) bedeutet.
Lexikoneintrag zu »Remiß verwechseln«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 177.