Ritter , heißen ursprünglich in Deutschland diejenigen Freigebornen, welche ihren Obern ... ... . Diese, die Landtagsfähigkeit bei Lehn- und Rittergütern , ist dinglich , das heißt, sie haftet auf dem Gute, und verpflanzt sich auf jeden ...
Lexikoneintrag zu »Ritter«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 277-285.