Das Mannrecht hieß ehedem dasjenige Recht, nach welchem adeliche Vasallen gerichtet wurden – das Lehnrecht. Dann bezeichnete man auch damit das Lehngericht, wenn zwischen dem Lehnherrn und dem Vasallen Streit entstand, und vor welchem sich der Vasall stellen mußte. Daher rühren auch die Benennungen: ...