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Compromiss

Compromiss [Brockhaus-1837]

Compromiss heißt im Allgemeinen jede Übereinkunft, welche zwei Parteien in einer streitigen ... ... Falle ist sie aber nur in gewissen Fällen gestattet. Insbesondere wird aber Compromiß die Vereinigung mehrer Parteien genannt, ihre Streitigkeiten durch Schiedsrichter (s.d ...

Lexikoneintrag zu »Compromiss«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 453.
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