Verdacht im criminalrechtlichen Sinne nennt man die Wahrscheinlichkeit , daß ... ... deshalb, weil Jemand einen Erschlagenen haßte, ihn in Untersuchung ziehen und seinen Daß als Verdachtsgrund vorhalten dürfen. Anders ist es bei den Anzeigen oder Indicien. Sie berechtigen nicht ...
Geständniss , im juristischen Sinne das Eingestehen einer streitigen Thatsache . Die Bedingungen , unter welchen ein Geständniß rechtliche Wirkungen nach sich zieht, sind so wie diese selbst ... ... wird. Ein nicht vollgültiges, z.B. außergerichtliches Geständniß gibt im Criminalprocesse nur einen Verdachtsgrund.