Vista ( a vista ) ist ein im Wechselgeschäft gebräuchlicher Ausdruck, der besagt, daß ein Wechsel sogleich nach Vorzeigung oder, wie man im Deutschen dafür gewöhnlich spricht, »nach Sicht« von dem Bezogenen bezahlt werden solle.
Christina , Königin von Schweden , geb. ... ... geschehene Ermordung ihres Oberstallmeisters Marquis Monaldeschi, eines schönen Italieners, den sie nur durch Vorzeigung seiner Briefe gewissermaßen von einer an ihr begangenen Verrätherei überführte, allein keine Zeit ...
Präsentant wird im Wechselrechte Derjenige genannt, welcher einem Bezogenen auf ihn ... ... Zahlung (oder auch nur der Annahme) nichts versäumt worden ist, wozu auch die Vorzeigung bei allen etwa auf dem Wechsel bemerkten Nothadressen gehört.
Lebensversicherung nennt man einen Vertrag , nach welchem ein Mensch (der ... ... kleine Summe jährlich eingezahlt und dafür von der Anstalt nach dem Tode des Versicherten gegen Vorzeigung des dem Versicherten ertheilten Scheines ein für allemal ein gewisses Capital ausgezahlt wird ...