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Gerichte

Gerichte [Brockhaus-1837]

Gerichte , von Richten, d.h. Rechtsprechen, sind vom Staate ... ... erwachsenen Kosten . Ein Gericht hat das Recht , seine Kosten von dem Zahlungspflichtigen, wenn sie sonst das gesetzliche Maß nicht überschreiten, im Weigerungsfalle sofort durch Anwendung ...

Lexikoneintrag zu »Gerichte«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 194-197.
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