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Beilegen

Beilegen [Brockhaus-1837]

Beilegen heißt in den Rechten so viel als gütlich vergleichen. ... ... Güte- oder Sühneversuch machen, wozu in den meisten Fällen ein eigner Termin anberaumt wird, welcher aber auch nach manchen Gesetzgebungen noch im spätern Verlaufe des Processes ...

Lexikoneintrag zu »Beilegen«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 212.
Inquisition

Inquisition [Brockhaus-1837]

Inquisition heißt ein von der röm.-katholischen Kirche eingeführtes Gericht, ... ... welche sich nicht freiwillig anklagen würden, wozu ihnen eine Frist von 30 Tagen anberaumt war, anzuzeigen. Dafür waren Belohnungen ausgesetzt, während dagegen von der Stadt für ...

Lexikoneintrag zu »Inquisition«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 447-449.
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