Kanonĭker (lat. canonĭci), die Kapitularen oder Mitglieder der Domstifte ( Domherren ), weil sie in den Kanon , d.h. die Matrikel der Kathedrale eingetragen warfen. – Weiße K., s. Prämonstratenser .
Domkapitel , das Kapitel oder Kollegium der Kanoniker , Kapitularen , Stifts - oder Domherren an einer bischöfl. oder erzbischöfl. Kirche , das nebst dem Bischof das Domstift bildet, die Angelegenheiten des Stifts berät ...
Hochwürden , Prädikat der höhern (in Österreich aller) evang. Geistlichen , der Doktoren der Theologie und Domherren , ferner aller kath. Priester .
Titulaturen (Die im folgenden alphabetischen Verzeichnisse der T. vorkommenden Verweisungen beziehen ... ... vom Superintendenten (Metropolitan, Dekan) aufwärts, der Feldpröpste, der Doktoren der Theologie und Domherren; ferner aller kath. Priester (s. Prälaten); in Österreich auch für alle ...