Generation (lat.), s.v.w. Zeugung ; die Geschlechtsfolge von Kind , Enkel etc., und auch aufwärts Eltern, Großeltern etc.; dann die Gesamtheit der gleichzeitig lebenden Menschen , ein Menschenalter (nach ...
Schoßfallrecht , Rückerbrecht , der Satz, daß der kinderlose Erblasser von seinen Eltern, Großeltern etc. beerbt wird unter Ausschluß der Geschwister .
Tiere , Organismen, die auf ihren niedersten Stufen von den niedersten ... ... Gestalt des Muttertiers erreichen. Bisweilen geschieht das überhaupt nicht, sondern die Enkel gleichen den Großeltern, oder es folgen mehrere unter sich übereinstimmende, aber von den ersten Eltern abweichende ...
Ahnen , Voreltern, Vorfahren, bes. bei Fürsten - und Adelsgeschlechtern. ... ... Ehe erzeugte (Filiationsprobe) Vorfahren habe. 16 A. zählte der, dessen Eltern, 4 Großeltern, 8 Urgroßeltern und 16 Ururgroßeltern adligen Standes waren. Gegenwärtig noch zum Erwerb ...
... und deren Abkömmlinge , 3) die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge , 4) die Urgroßeltern des ... ... neben Abkömmlingen auf ein Viertel, neben Verwandten der 2. Linie oder Großeltern auf die Hälfte, sonst auf die ganze Erbschaft. – Besondere Erbfolgeordnungen des ...