Habīl (lat.), geschickt, gewandt, fähig; Habilität , Geschicklichkeit, Fähigkeit. Sich habilitieren , durch eine selbstverfaßte Abhandlung (Habilitationsschrift) und ihre öffentliche Verteidigung an einer Universität das Recht zum Halten von Vorlesungen erwerben.
Axiōm (grch.), Grundsatz, der eine unbedingte Gewißheit in sich trägt und somit weder eines Beweises fähig noch bedürftig ist; axiomātisch , zweifellos gewiß.
Kapābel (frz.), fähig, imstande.
Inkomparābel (lat.), unvergleichlich, vortrefflich; Inkomparabilĭa, Adjektiva, die keiner Komparation (Steigerung) fähig sind.
Qualifikatiōn (lat.), Beilegung einer Eigenschaft; Befähigung; Qualifikationsberichte , s. ... ... , gewisse Eigenschaften ( Titel ) beilegen; sich qualifizieren , sich wozu eignen, fähig sein; qualifiziertes Verbrechen , ein unter gewissen, vom Gesetz als ...
Gemeindeverbände , Gesamtgemeinden , Vereinigungen kleiner Gemeinden , die für sich zur Erfüllung der Gemeindeaufgaben nicht fähig sind, oft auch nur für bestimmte Zwecke (Schul-, Armen-, Wegeverbände).
... oder noch nicht 16 J. alt ist. Fähig, zum Verteidiger gewählt zu werden, sind die bei einem deutschen Gericht ... ... an deutschen Hochschulen , andere Personen nur mit Genehmigung des Gerichts . Fähig, vom Gericht als Verteidiger bestellt zu werden, sind die am Sitze ...