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Futil

Futil [Brockhaus-1911]

Futīl (lat.), nichtig, unbedeutend; Futilität , Nichtigkeit.

Lexikoneintrag zu »Futil«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 635.
Einrede

Einrede [Brockhaus-1911]

Einrede (Exceptĭo), im Zivilprozeß die einer Klage entgegengesetzte Behauptung von Tatsachen, welche geeignet sind, den Anspruch des Klägers als nichtig zu erweisen; dilatōrische (verzögerliche) E. bezwecken nur zeitweilige Abweisung der ...

Lexikoneintrag zu »Einrede«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
Bigamie

Bigamie [Brockhaus-1911]

Bigamīe (lat.-grch.), Doppelehe , das Eingehen einer neuen Ehe, bevor die erste aufgelöst, für ungültig oder nichtig erklärt worden; nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 171) mit Zuchthaus bestraft, auch am unverheirateten andern Teil, wenn er um das Ehehindernis ...

Lexikoneintrag zu »Bigamie«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 205.
Anéantieren

Anéantieren [Brockhaus-1911]

Anéantieren (frz., spr. -angt-), vernichten; für nichtig erklären; Anéantissement (spr. -máng), Vernichtung.

Lexikoneintrag zu »Anéantieren«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 65.
Annullation

Annullation [Brockhaus-1911]

Annullation (lat.), Nichtigkeitserklärung; annullieren , für nichtig oder ungültig erklären.

Lexikoneintrag zu »Annullation«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 72.
Annihilation

Annihilation [Brockhaus-1911]

Annihilation (lat.), Nichtigkeitserklärung; annihilieren , vernichten, für nichtig erklären.

Lexikoneintrag zu »Annihilation«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 72.
Nullifizieren

Nullifizieren [Brockhaus-1911]

Nullifizieren (lat.), für null und nichtig erklären; Nullifikation , Nichtigmachung, Aufhebung.

Lexikoneintrag zu »Nullifizieren«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 290.
Gedankenvorbehalt

Gedankenvorbehalt [Brockhaus-1911]

Gedankenvorbehalt , Mentalreservation (Reservatĭo mentālis), jeder bei einer Erklärung in Gedanken gemachte Vorbehalt . Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen (Bürgerl. Gesetzb. § 116).

Lexikoneintrag zu »Gedankenvorbehalt«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 652.
Nichtigkeitsbeschwerde

Nichtigkeitsbeschwerde [Brockhaus-1911]

Nichtigkeitsbeschwerde , Rechtsmittel zur Beseitigung eines als nichtig, d.h. gegen das Recht verstoßend. angefochtenen Urteils , im heutigen deutschen Prozeß durch die Revision und die Wiederaufnahme des Verfahrens vertreten; letztere kann im Zivilprozeß durch die Nichtigkeitsklage gefordert ...

Lexikoneintrag zu »Nichtigkeitsbeschwerde«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 267.
Wucher

Wucher [Brockhaus-1911]

Wucher , im engern Sinne Zins -W., Kredit -W., das Nehmen übermäßiger Zinsen , vielfach durch sog. Wuchergesetze , welche einen Maximalzinsfuß (meist 5 ... ... unter solchen Umständen abgeschlossenes Rechtsgeschäft gilt nach dem Bürgerl. Gesetzb. § 138 als nichtig.

Lexikoneintrag zu »Wucher«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1001.
Bonaparte

Bonaparte [Brockhaus-1911]

Bonaparte , Buonaparte, kors. Patrizierfamilie, im 16. Jahrh. von ... ... eines Kaufmanns zu Baltimore . Nachdem Kaiser Napoleon diese Ehe für nichtig erklärt hatte, heiratete Jérôme 12. Aug. 1807 Katharine, Tochter König ...

Lexikoneintrag zu »Bonaparte«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 238-239.
Beilagen/Patent

Beilagen/Patent [Brockhaus-1911]

Patent Das Patentrecht verfolgt den Zweck, dem Erfinder für eine Reihe von ... ... tragen hat, aber mit dem Hauptpatente sein Ende erreicht. Das Patent wird für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß ihm eine neue und patentfähige Erfindung nicht ...

Anhang »Patent«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 362-363.
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