Beschuldigung , accusatio. incusatio. insimulatio. criminatio (alle als Handlung). – crimen (das, wessen man beschuldigt oder beschuldigt wird). – sich eine B. zuziehen, crimen sibi facere: eine B. gegen jmd. vorbringen, s. beschuldigen.
... (Beschuldigung eines Verbrechens). – crimen (die zur Last gelegte Beschuldigung). – convicium (das Schelten). – jmdm. Vorwürfe machen, alqm ... ... – jmdm. etwas zum V. machen, crimini dare alci alqd (als Beschuldigung aufbürden); vitio dare od. vertere alci alqd ...
gehässig , iniquus (ungünstig gegen jmd. gestimmt, abhold). – ... ... invisus. invidiosus (verhaßt). – g. Nachrede, fama atque invidia: g. Beschuldigung, invidiae crimen: g. Äußerungen, odia( n. pl .): g ...
erdichten , fingere. confingere (etwas Unwahres zusammensetzen). – comminisci (etwas Unwahres aussinnen, ersinnen, aushecken). – mentiri. ementiri ( ... ... – gegen jmd. etwas e., affingere alci alqd (ihm etwas andichten): eine Beschuldigung e., crimen confingere, componere.
Verleumdung , crimen falsum (falsche Beschuldigung). – criminatio falsa, im Zshg. auch bl. criminatio (Anschwärzung). – criminantes (konkr. = die Verleumder, z.B. criminantium nuntii).
Anschwärzen , das, criminatio (verdächtigende Beschuldigung). – invidiae crimen (gehässige Anschuldigung). – Anschwärzer , s. Verleumder. – Anschwärzung , die, s. Anschwärzen, das.
2. gravieren = als Beschuldigung zur Last fallen, crimini esse. – den Angeklagten graviert das eine , daß er etc., premit reum crimen unum, quod (weil od. daß er etc.): ein gravierender Verdacht, suspicio durior.
Zurückweisung , reiectio. repudiatio (bildl., Verwerfung, Verschmähung). – repulsa (die abschlägige Antwort, die jmd. bei einem Gesuch, besonders bei Bewerbung um ein Amt, erhält). – die Z. einer Beschuldigung, defensio criminis.
in , I) zur Bezeichnung eines ruhigen Zustandes oder auch einer Tätigkeit ... ... Briefe beschuldigt er den Alexander, epistulā quādam Alexandrum accusat (d.i. die Beschuldigung machte den ganzen Inhalt des Briefes aus): er schreibt in dem Briefe etc., ...
aus , I) Praepos.: 1) zur Bezeichnung des örtlichen ... ... Akk. u. Infin. – Zuw. durch den subj. Genet., z. B. Beschuldigung aus Neid, crimen invidiae. – 3) zur Angabe des Stoffs, aus ...
Grund , I) als unterste Fläche, unterster Raum von etw., der ... ... ., mora, cur non extemplo oppugnarentur, ea fuit, quod etc.: in der Beschuldigung selbst liegt kein G. zum Verdachte, in crimine ipso nulla suspicio est. ...
... Klagerede). – accusatio (die Klage als Beschuldigung, die man gegen jmd. vor Gericht vorbringt, bes. in Kriminalsachen; ... ... Gericht erscheinen soll, vom Volke); alqm accusare (ihn förmlich anklagen, seine Beschuldigung vor Gericht vorbringen). – bei jmd. eine K. erheben, anstellen, ...
wegen , ob (ob, um ... willen, im Sinne des ... ... Endlich steht das dem bei »wegen« stehenden Substantiv entsprechende Adjektiv, z.B. die Beschuldigung wegen Paros, crimen Parium: die Anklage wegen des Weins, crimen vinarium ...
Stoff , I) physischer: materia. materies (im allg.). – ... ... Schrift). – St. zum Verdacht, zuw. bl. suspicio: St. zur Beschuldigung, zuw. bl. crimen. – der erste St. zu etwas, ...
nichtig , vanus (eitel, unzuverlässig, z.B. promissum). – inanis (inhaltleer, z.B. promissum). – futtilis ... ... – vitiosus (ungültig wegen eines Formfehlers, z.B. lex). – eine Beschuldigung als n. dartun, crimen diluere.
anklagen , accusare, absol. od. alqm (jmdm. eine ... ... u. so ihn in Anklagestand versetzen). – crimen deferre in alqm (eine Beschuldigung gegen jmd. anbringen). – alqm in ius vocare. alqm in iudicium vocare ...
reinigen , purgare. repurgare: im allg, z.B. purg ... ... se exonerare: sich von einer Schuld r., noxam purgare: sich von einer Beschuldigung r., crimen amoliri (die Besch. abweisen); culpam diluere (die ...
antworten , respondere, auf etwas, ad alqd od. ... ... rescribere; dann mündlich und schriftlich, auch im Sinne von »sich gegen eine Beschuldigung verantworten«). – responsum dare, edere, reddere (Antwort geben). – rescribere ...
vorwerfen , I) nach vorn werfen: proicere (z.B. ... ... alqa re (einen Verweis geben, tadelnd vorwerfen). – crimini dare (als Beschuldigung aufbürden). – sich nichts vorzuwerfen haben, nihil excusaudum habere (nichts zu ...
verleumden , criminari, absol. od. alqm apud alqm ( ... ... de mea fama. – Verleumder , auctor criminis falsi (Urheber einer falschen Beschuldigung). – verleumderisch , falsas criminationes continens (falsche Beschuldigungen enthaltend). – ...
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