Gesetzgeber , legis od. legum lator (sofern er das Gesetz od. die Gesetze dem Volke vorschlägt: ist er zugleich Urheber desselben u. sucht durch sein Ansehen dem Vorschlag Gewicht zu geben, so heißt er legis od. legum auctor). – legis ...
Wörterbucheintrag Deutsch-Latein zu »Gesetzgeber«. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1095.