Schwur , s. Eid.
... . iuris iurandi, n. (der Schwur, der Eidschwur, Eid im allg., wodurch man sich für oder gegen ... ... Liv. 22, 38, 1). – sacramentum (der freiwillig abgelegte Schwur, wodurch man sich den rächenden Göttern unterwirft, wenn man sein Versprechen nicht ...
wahrlich , sane (wahrhaftig, w. s.). – hercle. ... ... (beim Herkules, beim Jupiter, so wahr mir die Götter gnädig sind, als beteuernder Schwur). – ja wahrlich, ne oder verb. ne hercle (doch nur ...
beschwören , I) eidlich bekräftigen: iureiurando firmare oder affirmare (durch einen Schwur bekräftigen, z. B. von Zeugen). – iureiurando sancire (durch einen Schwur unverbrüchlich machen, schwören, etw. unverbrüchlich halten zu wollen). – iurare od ...
so , I) Adv.: ita. sie (unterscheiden sich folgendermaßen ... ... aegrotasse et ita esse mortuum. Insbes. ist ita in der Prosa in Schwur- u. Beteuerungsformeln üblich, z.B. Cic. ad Att. 5, ...
nur , I) zur Angabe der Beschränkung: modo (subjektiv = ... ... anders als«, beschränkt nur auf den einen gedachten möglichen Fall, z.B. er schwur, nur als Sieger in das Lager zurückkehren zu wollen, iuravit se nisi ...