vielmehr , potius (lieber, geht auf ... ... entweder, wie unser »ja vielmehr«, etwas Berichtigendes oder, wie unser »nein vielmehr«, etwas völlig Entgegengesetztes dem ... ... adeo u. dgl.; dah. »und vielmehr«, atque adeo; »oder vielmehr«, atque adeo; aut od. ...
1. sondern , sed (»sondern«, widerlegend). – verum ... ... non ... sed; non ... et od. atque: nicht ... sondern vielmehr, non ... sed (od. et od. ac) potius. ...
vielweniger , multo minus. – nedum (geschweige denn). – Auch ... ... ) od. tantum abest ut ... ut (weit entfernt, daß etc. ... vielmehr) anwenden, wenn man den im Deutschen mit »vielweniger« angereihten Gegensatz im Lateinischen ...
... , Cic. Planc. 65). – ja vielmehr, immo: ei jawohl! immo certe! – ich sage » ... ... ... quidem (la nicht einmal). – nicht (niemals, nie) ... ja vielmehr, non (numquam, nullus, minime) ... ac od. et ...
ehe , I) Posit. ehe oder ehe als ... ... has angustias occupat. – 2) lieber: prius. – potius. citius (vielmehr). – eher (lieber) etwas wollen, malle, z.B. e. ...
mehr , plures, plura (mehrere, subst. und adj., immer ... ... ein anderer], alqd in contumeliam accipere magis). – potius (adv. unser »vielmehr, eher, lieber«, sagt aus, daß zwischen zwei Objekten, Handlungen, Meinungen etc ...
lieb , carus (wert, teuer). – acceptus. gratus. ... ... – »lieber«, d.i. a) mit größerem Vergnügen: libentius. b) vielmehr, potius, z.B. lieber umkommen, als andere umbringen (unglücklich machen), ...
... od. bl. vel [z.B. Pompejus redete oder wollte vielmehr reden, Pompeius dixit vel voluit ]: oder auch, oder gar ... ... auch bl. aut, s. oben); vel certe. – oder vielmehr, oder besser , vel ut verius dicam ...
fern , I) Adj., s. entfernt. – II) ... ... id a me procul aberit: es sei s., daß ich etc., ... vielmehr, tantum abest, ut ... ut. – sofern, insofern, s. ...
... – quin (wenn man auf eine Frage etw. Bekräftigendes entgegensetzt, nein! vielmehr, f. Verg. Aen. 4, 547: quin morere, ut merita es: u. so quin contra, nein! vielmehr im Gegenteil, Liv. 6, 37, 8). – ...
... ac non milies condemnatum arbitraretur). und nicht vielmehr , ac non potius; auch bl. ac non. – ... ... nicht ..., sondern , non ..., sed: nicht ..., sondern vielmehr, non ..., sed potius: nicht ..., sondern in Wahrheit, ...
... – was sage ich ?... nein (vielmehr) etc. , quid dico? od. bl. dico ... ... ... auch bl. at oder at enim. – oder laßt mich (vielmehr) sagen, bl. vel potius (z.B. Cato magnus me ...
1. ob , I) = wenn: si. – ob ... ... nach einer vorhergehenden Frage keine neue der vorigen entgegengesetzte Frage liegt, sondern wenn es vielmehr nur statt des Verbindungswortes »und« steht und das vorher gebrauchte Wort verbessert oder ...
... es! minime gentium!: weit gefehlt, daß etc., ... vielmehr, tantum abest, ut ... ut, z.B. weit gefehlt, daß er mich lieben sollte, haßt er mich vielmehr, tantum abest, ut me amet, ut me oderit. – b ...
Meinung , opinio (jede ungewisse Ansicht oder Vermutung, sie sei ... ... der M., daß etc., multorum eo inclinabant sententiae, ut etc.: ich bin vielmehr der M., derer, die etc., eorum magis sententiae sum, qui etc.: ...
entfernt , I) Adj. amotus. – disiunctus (getrennt, ... ... e., zu glauben, longe abest, ut credat: weit e., daß ..., vielmehr, tantum abest, ut ... ut (ja nicht ut potius). – ...
einschlafen , I) eig.: obdormire (z.B. ad fornacem ... ... differendo deinde elanguit res: u. litterulae meae sive nostrae [mein oder vielmehr unser bißchen Schriftstellerei] tui desiderio oblanguerunt). – torpescere (gleichs. erstarren, ...
... sogar , tantum abest ut ... ut (weit entfernt, daß ... vielmehr). – non modo non.sed etiam (nicht nur nicht ... sondern ... ... , adeo nihil ... ut (bis zu dem Grade nicht ... daß vielmehr). – magis quam. potius ... quam (mehr ...
geschweige denn od. (denn) daß , non dicam ( ... ... tantum abest, ut vorausgeht und der Gegensatz mit einem zweiten ut (daß vielmehr) nachfolgt, z.B. selbst Demosthenes genügt mir nicht einmal, g. daß ...
sowohl ... als auch , et ... et (teils ... ... ... . magis fortiter quam feliciter gesserunt). – non potius ... quam (nicht vielmehr ... als, z.B. dies ist nicht sowohl für eine Anklage als für ...
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