Mittelsperson

[1697] Mittelsperson, intercessor (übh. einer, der sich ins Mittel schlägt, sowohl um etw. zu verhindern, als etw. zustande zu bringen, z.B. [1697] per intercessorem mutuari). – qui se od. auctoritatem suam interponit (der sich vermöge seines Ansehens oder Amtes ins Mittel schlägt, um eine Streitigkeit zu schlichten etc.). – arbiter (der einen Schiedsrichter in einer Angelegenheit abgibt). – interpres (der Dolmetscher u. Unterhändler, der im Namen u. Auftrag seiner Partei mit einer andern verhandelt). – internuntius (der Zwischenträger, Unterhändler, der zur Ausrichtung von Aufträgen, Botschaften gebraucht wird, z.B. intern numinis). – sequester (der Vermittler, bei dem in Streitigkeiten die streitige Sache deponiert wird, u. [bei Cicero] die Mittelsperson bei Bestechungen, bei der das versprochene Gold niedergelegt wird). – conciliator alcis rei (der etwas zustande bringt, z.B. bei einer Heirat, nuptiarum).

Quelle:
Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1697-1698.
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