erwählen

[830] erwählen, eligere (unter mehreren Personen od. Dingen, bei denen man die Wahl hat, herauslesen, nicht den ersten besten nehmen). – deligere (zu einem bestimmten Zweck auswählen, unter mehreren Personen od. Dingen diejenige oder dasjenige herausnehmen, was zur vorliegenden Bestimmung am tauglichsten ist). – creare (gleichs. schaffen, v. pr. von der gesetzlichen Wahl jeder bürgerlichen Magistratsperson, selbst eines Königs u. Kaisers). – capere (nehmen, bes. wenn die zu einem Amte ersehene Person selbst wider ihren Willen dazu aus ihrem Familienkreiseweggenommen wird, was bei den Vestalinnen und dem Flamen Dialis geschah). – legere (sich erlesen, mit Rücksicht auf die zum Amte erforderlichen Eigenschaften wählen). – cooptare (zum Kollegen oder zum Mitgliede einer Amtsgesellschaft wählen; von den Mitgliedern der Gesellschaft selbst). – designare (jmd. durch bereits geschehene Wahl zu einem Amte bestimmen). – declarare (jmd. als gewählt öffentlich erklären; sowohl von der die Komitien leitenden Magistratsperson als von dem wählenden Volke selbst). – dazu e., allegere (z.B. patricios), bei Ang. wozu? mit in od. inter mit Akk. (z.B. all. peregrinos in senatum: u. allectus inter praetorios). – jmd. zum Senator e., alqm legere od. cooptare in senatum: einen Schiedsrichter e., capere arbitrum: sich einen Verteidiger e., patronum sibi adoptare: sich jmd. zum Verteidiger, adoptare alqm sui iuris defensorem. – jmd. an eines Stelle e., s. nachwählen. – von allen Übeln das kleinste e., ex malis minimum eligere: eine Lebensart e., vitae rationem inire.Erwählung, zu einem Amte, einer Würde, creatio.

Quelle:
Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 830.
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