nexum , ī, n. (necto), I) eine feierliche, in ... ... Obligationsverhältnis begründet wurde, wodurch der Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkam, dem Gläubiger als Schuldhöriger oder Schuldknecht anheimfiel, Varro, Cic., Liv. u.a. ...
dēbitor , ōris, m. (debeo), der Schuldner, I) eig. (Ggstz. creditor, der Gläubiger, fenerator, der Kapitalist, Wucherer), m. subj. Genet., d. illius, Sen.: veteres debitores aerarii, Suet. – m. ...
crēditor , ōris, m. (credo), der Gläubiger (Ggstz. debitor, der Schuldner), cr. acerbus, Sen.: cr. lentus (geduldiger) et sapiens (vernünftiger), Sen.: cr. onerosus (lästiger), ICt.: u. (im Bilde) ...
flāgitātor , ōris, m. (flagito), der drängende Forderer, ... ... der Einforderer einer Geldschuld, der drängende Mahner, v. Gläubiger, Plaut. u. Gell.: fl. molestus, Amm.: v. Steuereinnehmer ...
phylacista , ae, m. (*φυλακιστής), der Kerkermeister, übtr., von einem Gläubiger, der einen im Hause um die Bezahlung mahnt und den Schuldner im Hause ...
antichrēsis , is, f. (ἀντίχρησις), das Rechtsgeschäft, wodurch man die Benutzung eines Pfandes dem Gläubiger überläßt, ICt.
acceptīlātio od. acceptī lātio , ōnis, f. als ... ... mündliche Quittung über eine durch Stipulation entstandene Schuld, indem der Schuldner den Gläubiger fragt: quod ego tibi promisi habesne acceptum? u. dieser antwortet: ...
prīvilēgiārius , iī, m. (privilegium), ein mit einem Vorzugsrecht versehener Gläubiger, ein Bevorrechteter, ICt.
dēbeo , buī, bitum, ēre (de u. habeo), ... ... Phorm. 661. – β) bl. alci: illi, quibus debeo, meine Gläubiger, Cic.: ut illi quam plurimi deberent, Sall.: non inveniuntur, qui velint ...
nōmen , inis, n. (altindisch nāman-, griech. ονομα ... ... entgegennehmen, Cic. – b) die aus einer Leistung entstandene Schuldforderung, die der Gläubiger mit Zustimmung des Schuldners als eine Ausgabe in sein Hausbuch eintrug (expensum ferre ...
nexus , ūs, m. (necto), I) das Zusammenknüpfen ... ... der Schuldhörigkeit, Liv.: nexu vincti, solche Leute, die infolge der Schuldhörigkeit dem Gläubiger als Schuldgefangene od. Schuldknechte anheimfielen, Liv.: nec civili nexu, sed communi ...
ad-dīco , dīxī, dictum, ere, zusagen, zusprechen, zuerkennen ... ... religiöse Verpflichtung gebunden sind, Cic. Tusc. 2, 5): addictus, ein dem Gläubiger in die Dienstbarkeit zugesprochener Schuldner, ein Schuldknecht, Liv. u.a. – ...
vindex , icis, c. (vindico), I) der ... ... , 39. – b) v. Beschützer usw., aeris alieni, Beschützer der Gläubiger, Cic.: maiestatis imperii, Liv.: libertatis, Liv.: v. iniuriae, Beschützer ...
apocha , ae, f. (ἀποχή), die ... ... Bekenntnis des Schuldners über empfangene Quittung, bei Zahlung jährlicher Zinsen, als Beweismittel für den Gläubiger gegen die Verjährung der Kapitalforderung, Cod. Iust. 4, 21, 19.
dī-mitto , mīsī, missum, ere (dis u. mitto), ... ... – ε) als publiz. u. jurist. t.t.: αα) einen Gläubiger befriedigt entlassen = befriedigen, bezahlen, creditorem, Plin. ep. ...
ab-solvo , solvī, solūtum, ere, ablösen, loslösen, losmachen ... ... vorweg, Plaut.: te absolvam brevi, Plaut. – insbes.: α) einen Gläubiger abfertigen, befriedigen, bezahlen (s. Lorenz Plaut. most. ...
mandātor , ōris, m. (mando, āre), I) der ... ... der jmd. ermächtigt, auf seine Gefahr einem ein Darlehn zu geben, oder einen Gläubiger veranlaßt, auf seine Gefahr dem Schuldner Nachsicht zu geben, der Ermächtiger ...
obligātio , ōnis, f. (obligo), I) das Binden ... ... . – Dah. als jurist. t. t.: a) das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das Recht des Gläubigers u. die Pflicht des Schuldners, das ...
... sie vor dem Bürgerkriege gestanden hatten, anschlagen u. an Zahlungsstatt an die Gläubiger abgeben ließ (s. Caes. b.c. 3, 1. § ... ... aliquam putes accipere, daß du zu Schaden kommest (wie ein Gläubiger der Cäsarianer), Cic. ep. 9, 16, 7: ...
satis-facio , fēcī, factum, ere, Genüge tun, Genüge ... ... . 6 (7), 18, 9. – II) insbes.: A) einem Gläubiger usw., u. zwar: a) durch Bezahlung befriedigen = bezahlen, ...
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