... bürgerlichen Verhältnisse eines jeden röm. Bürgers (wobei dieser des Vaters Namen und den eigenen vollständigen Namen, sein Alter, seine Familie [Gattin, Kinder], sowie insbesondere ... ... , Grundeigentum u. Sklaven] genau angeben mußte, weil nach dieser Taxe ihm die Höhe der Kopf- u. ...
... so daß man sich außerhalb eines Gegenstandes, ihm gegenüber, vor ihm befindet, vor, im Angesichte: a) auf die ... ... , anstatt, pro consule, Cic.: pro collegio, im Namen des K., Liv.: pro magistro esse od. operas ...
... oder etwa? (wo man im eigenen Sinne mit num od. ne fragen würde), ... ... non ( nicht annon) mit bejahender Kraft (wie wenn man im eigenen Sinne mit nonne ... ... ) im bejahenden Sinne, den man im eigenen Namen u. ohne Rücksicht auf fremde Meinung durch nonne ...
... Sachen, Liv.: suarum rerum erant, bekümmerten sich nur um ihre eigenen Angelegenheiten, Liv. – γ) eigentümlich sein, jmds. ... ... Anstatt des Genet. eines persönl. Pron. das Possess. im Neutr., fuit tuum lugere, Caes.: est ...