mancipātio od. mancupātio , ōnis, f. (mancipo), eine von den römischen Erwerbungsarten, die feierliche Übernahme od. Übergabe einer Sache zum Eigentum in Gegenwart von fünf Zeugen; dah. der Verkauf od. ...
ē-mancipo (arch). ēmancupo), āvī, ātum, āre, I) im streng jurist. Sinne = einen Sohn förmlich (durch dreimalige mancipatio u. manumissio) aus der väterlichen Gewalt entlassen, zur Selbständigkeit entlassen, ...
ēmancipātio , ōnis, f. (emancipo), I) im streng jurist. Sinne = die (durch dreimalige mancipatio u. manumissio bewirkte) förmliche Entlassung des Sohnes aus der väterlichen Gewalt, die reine Freilassung, Emanzipation, Gaius ...