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Hand

Hand [Goetzinger-1885]

Hand als Rechtssymbol ist das einfachste und natürlichste Zeichen der Gewalt. ... ... Auflegung beider Vorderfinger der rechten Hand geleistet, einfacheres Gelöbnis erging mit Aufstreckung eines Fingers. Abhauen der Hand war eine Leibesstrafe. Grimm , Rechtsaltertümer, 137 ff.

Lexikoneintrag zu »Hand«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 354-355.
Tracht

Tracht [Goetzinger-1885]

Tracht. Über die Kleidungsart der alten Germanen und ihrer Stammverwandten ... ... Cardinalshut, dann wie ein Schlapphut, da ein Stilp Ehlen breit, da ein Stilp Fingers breit; dann von Geissenhaar, dann von Kameelshaar, dann von Biberhaar, von Affenhaar ...

Lexikoneintrag zu »Tracht«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 988-1015.
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