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Friede

Friede [Goetzinger-1885]

Friede , ahd. fridu , mhd. vride , zu got. ... ... sowohl die ungestörte Ruhe, der Gegensatz von Feindschaften, welche Hass und blutige Verfolgungen, Fehde entzünden, daher Freyr der Gott des Friedens heisst; als dasjenige, was diesen ...

Lexikoneintrag zu »Friede«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 233-236.
Messen

Messen [Goetzinger-1885]

Messen in merkantiler Bedeutung sind Jahrmärkte, die sich durch die religiöse ... ... dass er mit der Landesherrschaft, aus deren Gebiet die fremden Kaufleute gekommen, in offener Fehde begriffen sein sollte. Die Messe war sodann vorherrschend dem Samptkauf , d.i ...

Lexikoneintrag zu »Messen«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 647.
Landfrieden

Landfrieden [Goetzinger-1885]

... die Friedebrecher, sowie um ein wenigstens teilweises Aufgeben des bisher gesetzlichen Rechtes der Fehde. Erst Maximilian I. gelang es auf dem Reichstage zu Worms 1495, ... ... allgemeinen ewigen Landfrieden zu errichten, in welchem alle Unterscheidung zwischen erlaubter und unerlaubter Fehde und aller fernerer Gebrauch des Faustrechtes als Landfriedensbruch erklärt wurde; ...

Lexikoneintrag zu »Landfrieden«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 564-565.
Gerichtswesen

Gerichtswesen [Goetzinger-1885]

Gerichtswesen. A. In germanischer Zeit. Der Mittelpunkt des staatlichen ... ... , der Bürger , der abhängigen Bauern erschwerte die Durchführung gleichmässiger Rechtsgrundsätze. Rache und Fehde benachteiligten das Recht; die Ausbeutung des Rechtes auf Busse, für finanzielle Zwecke erzeugte ...

Lexikoneintrag zu »Gerichtswesen«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 274-278.
Ernst, Herzog

Ernst, Herzog [Goetzinger-1885]

Ernst, Herzog , ist in der Sage der Sohn einer bairischen ... ... Pfalzgrafen Heinrich wird Ernst bei seinem Stiefvater verleumdet und daraufhin seiner Güter entsetzt; eine Fehde entbrennt, und Ernst erschlägt seinen Verleumder im Palaste des Kaisers ; darauf flieht ...

Lexikoneintrag zu »Ernst, Herzog«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 159-160.
Nibelungenlied

Nibelungenlied [Goetzinger-1885]

Nibelungenlied , ein strophisches Epos der mittelhochdeutschen Zeit, dessen Stoff der ... ... Hilfe komme; allein er setzt den Schild vor den Fuss zum Zeichen der Fehde. Die Helden klagen: »Willst du deine Tochter denn schon zur Wittwe machen?&# ...

Lexikoneintrag zu »Nibelungenlied«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 720-733.
Faustrecht und Fehderecht

Faustrecht und Fehderecht [Goetzinger-1885]

... sich in die Lage versetzt sah, Fehde zu erheben, musste seinem Gegner die Fehde vorher offen und förmlich drei ... ... Personen und Sachen mussten gesetzlich bei Ausübung der Fehde geschont werden: Geistliche, Kindbetterinnen, schwer Kranke, Pilger, Kaufleute ... ... Rechte gewesen war, Hausrecht und Hausfriede nicht mehr in der mittelalterlichen Fehde. Wer Fehde erhob, ohne richterliche Hilfe versucht zu haben, wer sie ...

Lexikoneintrag zu »Faustrecht und Fehderecht«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 183-185.
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