Kalendertag , lat. dies civilis . bürgerlicher Tag, von Mitternacht zu Mitternacht , im Gegensatz zum Zeittag , der von einer bestimmten Stunde bis auf 24 Stunden nachher geht.
Lexikoneintrag zu »Kalendertag«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 529.