Décharge (frz. Descharsch), Entlastung; Bescheinigung bei Rechnungsgeschäften; das Abfeuern des Geschützes ; dechargiren , entbinden, lossprechen.
Abdication , 1. Verzicht , Ablehnung, Abdankung; 2. Verstoßung unwürdiger Kinder ; factisch wohl, aber rechtlich nicht können sich die Eltern ihrer Pflichten entbinden.
Dispens , Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, ... ... werden kann, erläßlich; dispensiren , Jemanden von einer Vorschrift oder einem Gesetze entbinden, befreien, dann auch Arzneien, besonders zusammengesetzte, bereiten und ausgeben.
Instanz , lat. instantia , I. zug , Stufenfolge der einander übergeordneten Gerichte , vor welchen derselbe Rechtsstreit angebracht (erste I.) ... ... Verfahren , dann Beweis -I.) vor dem gleichen Gerichtshof. Von der I. entbinden, vorläufig wegen unzureichenden Beweises freisprechen.
Sokrates , der gefeierteste Weltweise der vorchristlichen Zeit, geb. 469 v. ... ... unablässiges Ausfragen und schonungslose Zergliederung aller Vorstellungen im Andern neue Gedanken gleichsam zu entbinden, ihm zu begriffsmäßigen Definitionen zu verhelfen, vor allem im Gebiete des sittlichen ...
Exemtion , lat.-deutsch, Herausnehmung, Befreiung von einer allgemeinen Verbindlichkeit, kirchlich ... ... Exemte oder Eximirte , Ausgenommene, von Lasten Befreite; eximiren , ausnehmen, entbinden, namentlich von der Gerichtsbarkeit des unmittelbaren Oberen.
Ehegüterrecht , Man unterscheidet für die Wirkung der Ehe auf das ... ... .h. sie kann mit Ueberlassung des Gemeinvermögens an die Gläubiger sich der Schuldenhaft entbinden und so ihr Sondergut sowie künftigen Vermögenserwerb retten. Auch während der ...