Gewere (von wern, wehren, vestire, defendere ), im altdeutschen Recht zuerst Einweisung in den Besitz eines Grundstückes ( vestitura als Folge der Salung, Auflassung ), dann thatsächl. Herrschaft über ein Grundstück, zuweilen auch das Grundstück selbst, endlich auch ...
Instinctus , lat., Anreizung, Antrieb, Instinkt; in der letzten Bedeutung ... ... den wilden Pferden die rechte Art und Weise, sich gegen Wölfe zu wehren; drittens wird er bei gezähmten Thieren geschwächt u. verschwindet beim Menschen ...
Balduin I. , geb. 1058, jüngster Bruder des Gottfried von ... ... vorigen, der Aussätzige, von 117383, konnte dem durch Saladin hereinbrechenden Unheil nicht wehren, und noch weniger das Kind B. V., des vorigen Schwestersohn, der ...