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Compromiß

Compromiß [Herder-1854]

Compromiß , Vergleich überhaupt; insbesondere unter Parteien der Vertrag , ihre Rechtsstreite durch ein Schiedsgericht austragen zu lassen.

Lexikoneintrag zu »Compromiß«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 181.
Compromittiren

Compromittiren [Herder-1854]

Compromittiren einen Compromiß eingehen; jemand compromittiren , ihn bloßstellen, verantwortlich machen.

Lexikoneintrag zu »Compromittiren«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 181.
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