Futil , lat.-deutsch, nichtig, nichtswürdig; davon Futilität .
Annulliren , null und nichtig erklären, vernichten, umstoßen, ungültig erklären.
Nichtigkeit , Nullität , Rechtsungültigkeit. Sei es ein Rechtsgeschäft selbst oder ein Akt eines Prozesses, denen die gesetzlichen Bedingungen zur Gültigkeit abgehen u. die daher mit der N. klage (N.beschwerde, querela nullitatis ) nichtig erklärt, aufgehoben worden.
Wechsel . W. recht (lat. jus cambiale ), W. ... ... W. recht gelte, kann bald heißen, daß die W. daselbst rechtlich null und nichtig, gar nicht klagbar seien, bald, daß nur der strenge W.proceß nicht ...
Jesaias , Isaias, der 1. unter den 4 großen Propheten , ... ... nicht den Menschen , nur von Gott kommt Hilfe u. Alles ist nichtig, was nicht auf Gott gegründet ist. Klarer u. herrlicher, so daß ...
Dioskur , Name des Patriarchen von Alexandrien, welcher 444 dem hl ... ... der Monophysiten , leitete. Papst Leo und das Abendland erklärten das Geschehene für nichtig, die meisten der 130 in Ephesus gewesenen Bischöfe leisteten Widerruf , ...
Schenkung (donatio) unter Lebenden (inter vivos) , wobei ... ... remuneratoria) . Unter Ehegatten sowie unter Eltern u. Kindern sind Geschenke an sich nichtig, doch wenn der Beschenkte den Schenker überlebt, können sie nicht mehr angefochten, ...