[148] Obwohl in dem vorliegenden Werbhen bereits das Verhalten in allen nur erdenklichen Lebenslagen eine eingehende Schilderung erfahren hat, wollen wir doch nicht unterlassen, hier noch besonders die gesellschaftlichen Verstöße kurz zu bezeichnen, die meist von jungen Leuten, die vor kurzem erst in die Gesellschaft eingetreten sind, begangen werden.

Da die nachfolgenden Regeln meist verbietenden Inhalts sind, wählen wir auch in diesem Abschnitt nur kurzweg die verbietende Form und fügen die etwa noch nötigen Ratschläge den einzelnen Regeln kurz und bündig hinzu.


Quelle:
Berger, Otto: Der gute Ton. Reutlingen [1895], S. 148.
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