Der König der Spieler Rudolf Stallmann und Genossen auf der Anklagebank

[96] Es gibt wohl nur wenige Menschen, die frei von jeder Leidenschaft sind. Zu den schlimmsten Leidenschaften gehört zweifellos das Spiel, und zwar das Spiel in jeder Form. Solange das Kartenspiel nur als Gesellschaftsspiel mit geringen Einsätzen betrieben wird, ist gewiß nichts dagegen einzuwenden. Wenn das Kartenspiel aber zur Leidenschaft wird, so daß der Beruf vernachlässigt, das Familienleben gestört und die Nachtruhe geopfert wird, dann ist es entschieden zu verurteilen. In solchen Fällen wird das Spiel gewöhnlich nicht mehr als Gesellschaftsspiel betrieben, sondern in der Absicht, schnelle und hohe Gewinne zu erzielen. Vor einiger Zeit wurde im Westen Berlins von der Polizei ein Spielklub entdeckt, der zumeist aus Damen, besseren Kokotten usw. bestand. In diesem Klub sollen riesige Summen in einer Nacht verspielt worden sein. Wie viele Existenzen durch diese unbezähmbare Leidenschaft ruiniert worden sind, wie viele Selbstmorde der Spieltisch im Gefolge gehabt hat, ist schwer festzustellen. Das gewerbsmäßige Glücksspiel bildet fast eine tägliche Rubrik auf den Terminzetteln der Strafgerichte. Gerichtliche Bestrafungen sind aber keineswegs imstande, den Spielteufel, der schon im grauen Altertum sein unheimliches Wesen trieb, aus der Welt zu schaffen. Trotz aller Bestrafungen und Warnungen der Presse blüht in Berlin und in anderen Großstädten noch immer das Gewerbe der

Bauernfänger.

In der Nähe der in den Vorstädten Berlins belegenen Bahnhöfe treiben sich noch immer zahlreiche Bauernfänger umher. Sie verstehen es meisterhaft, unerfahrene Leute,[96] insbesondere jugendliche Arbeiter, die fremd nach Berlin kommen, in obskure Kellerlokale zu verschleppen und sie zum Kümmelblättchen- oder »Meine-deine-Tante«-Spiel zu veranlassen. Die Bauernfänger erbieten sich gewöhnlich, die Zeche des Fremden zu bezahlen, ihm auch lohnende Arbeit nachzuweisen. Sie lassen den Fremden zunächst gewinnen). Sehr bald wendet sich aber das Glück. Nach kurzer Zeit hat der Fremde seine ganze Barschaft verspielt und – die freundlichen Herren, die zum Spiel eingeladen haben, sind mit dem Raub spurlos verschwunden. Daß der Wirt diese Leute, obwohl sie seine täglichen Gäste, gewissermaßen seine Schlepper sind, nicht kennt, richtiger gesagt, nicht kennen will, ist selbstverständlich.

Eine nicht geringere Leidenschaft als das Kartenspiel ist das Setzen auf Rennpferde. Unsummen werden hierbei verspielt. In Großberlin verspielen Ehefrauen das ihnen vom Gatten gegebene Wirtschaftsgeld der ganzen Woche. Handlungslehrlinge verspielen die ihnen anvertraute Portokasse, Gymnasiasten ihr Taschengeld, Studenten den Betrag ihrer Monatswechsel. Aber auch

das Börsenspiel,

das von Leuten, die vom Börsenwesen nicht die geringste Kenntnis besitzen, vielfach in leidenschaftlichster Weise betrieben wird, ist aufs schärfste zu verurteilen. Eine große Anzahl Schwindler, die die Frechheit haben, sich »Bankier« zu nennen, sind bemüht, durch Aussendung von Reisenden in die kleinen Städte und Dörfer die Sucht des unerfahrenen Publikums nach schnellem, mühelosem Gewinn anzureizen und zum Börsenspiel zu verleiten. Diese Art »Bankiers«, die im eigentlichen Sinne des Wortes nur

betrügerische Roulettehalter

sind, haben mit der Börse keinerlei Beziehungen. Sie führen die erhaltenen Aufträge zum Ankauf von Papieren oder auch Prämien überhaupt nicht aus, sondern machen die Geschäfte »in sich«. Um die Kunden sicher zu machen, geben diese »Bankiers«, denen für die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse zumeist jedes Verständnis abgeht, den Kunden eine ordnungsgemäße, mit den erforderlichen[97] Börsenstempeln versehene Rechnung, auf der der Vermerk enthalten ist: »Stücke im Depot.« Das ist selbstverständlich Flunkerei. Diese »Bankiers«, die »Buketshop-Bankiers« kiers« genannt werden und vielfach in den Untersuchungs- und Strafgefängnissen anzutreffen sind, haben das Interesse, daß die den Kunden zum Ankauf empfohlenen Papiere im Kurse sinken. Diese »Ehrenmänner« empfehlen daher naturgemäß Papiere, deren Kursrückgang vorauszusehen ist. Sobald dieser Fall eintritt, fordert der »Bankier« den Kunden auf, ihm weitere Einlage zu geben, d.h. »das Depot zu verstärken«. Wenn der Kunde dazu nicht imstande ist, dann verkauft der »Bankier« angeblich die im Kurse gesunkenen Papiere und beschwatzt den Kunden, andere, im Kurse niedriger stehende Papiere zu kaufen. Letztere sinken schließlich auf Null. Der Kunde hat alsdann sein Depot verloren. Der Gewinner ist stets der »Bankier«, der alle diese Geschäfte ohne jedes Risiko ausgeführt hat. Wenn jedoch der seltene Fall eintritt, daß ein angeblich gekauftes Papier im Kurse steigt und der Kunde die Auszahlung des Gewinnes verlangt, dann wird ihm zugeredet, das Papier nicht zu verkaufen, da es »sicher« noch bedeutend weiter steigen werde. Der »Bankier« weiß angeblich ganz genau, daß die Baisse deckt, mithin wäre der Verkauf ein Fehler. Der Kunde wird so lange beschwatzt, bis der Kurs wieder gesunken ist. Jedenfalls erhält der Kunde von dieser

Räuberbande

niemals das eingezahlte Geld wieder. Diese Art von »Bankiers« lebt auf Kosten der kleinen Sparer in Saus und Braus, unterhält Mätressen, Reitpferde usw., bis die Kunden schließlich einsehen, daß sie Betrügern in die Hände gefallen sind und die Hilfe des Staatsanwalts anrufen. In den meisten Fällen ist aber alsdann das eingezahlte Kapital für immer verloren. Generalkonsul Russel, Vorstandsmitglied der Diskonto-Gesellschaft, sagte einmal bei Beratung des Börsengesetzes in einer Vollversammlung des Deutschen Handelstages: »Wenn jedermann über den Bankier, dem er sein Vermögen anvertraut, und über die anzukaufenden Papiere sich wenigstens ebenso erkundigen[98] würde, wie über den Schneidermeister, bei dem er sich einen Anzug bestellen will, dann würde das Publikum weniger Verluste zu beklagen haben.«

Das Publikum sollte auch nicht zu vertrauensselig zu Banken sein. Die Leipziger Bank galt viele Jahre als erstklassig. Die Bewohner Leipzigs vertrauten arglos ihre Vermögen der Leipziger Bank. Die Leipziger waren fast ausnahmslos stolz auf »ihre Bank«. Die Deutsche Bank eröffnete in Leipzig eine Filiale. Aber die stark lokalpatriotisch veranlagten Leipziger wollten von den »Berlinern« nichts wissen, sie blieben der Leipziger Bank treu. Die Zahl der Leipziger Bürger, die etwas Vermögen besaßen und dies nicht der Leipziger Bank anvertraut hatten, war jedenfalls sehr gering. Da plötzlich, im Juni 1901, brach, wie aus heiterem Himmel ein Donnerschlag,

eine Katastrophe

aus, wie sie fürchterlicher nicht gedacht werden kann. Die stolze Leipziger Bank war jäh zusammengebrochen. Eine ungeheuer große Anzahl Familien Leipzigs und Umgegend hatte ihr ganzes Vermögen verloren. Direktor Exner hatte einige 90 Millionen Mark der Treber-Aktien-Gesellschaft in Kassel geliehen. Der Direktor dieser Gesellschaft, Schmidt, hatte zahlreiche Tochtergesellschaften gegründet. Diesem Mann schwebte augenscheinlich eine amerikanische Trustbildung größten Stils vor. Schmidt war mit Exner, ebenfalls ein geborener Kasseler, seit Jugend auf befreundet. Die Leipziger Bank war das Bankhaus der Treber-Gesellschaft. Exner ließ sich von seinem Freunde Schmidt vorgaukeln, die Leipziger Bank werde durch die finanzielle Unterstützung der Treber-Gesellschaft ein Riesenvermögen verdienen. Exner hatte wohl schließlich Bedenken, als Schmidt immer neue Millionen verlangte. Er befand sich aber in einer Zwickmühle, denn Schmidt erklärte: Wenn er nicht fernere Unterstützung erhalte, dann breche das ganze Gebäude zusammen und es sei alles verloren. Wenn er dagegen weitere Unterstützung erhalte, dann sei zweifellos ein fabelhaftes Vermögen

Milliarden

zu verdienen. Nachdem Schmidt etwa 95 Millionen von der[99] Leipziger Bank erhalten hatte, brach die Treber-Gesellschaft zusammen und

Direktor Schmidt war verschwunden.

Nach längerer Zeit gelang es, Schmidt, der wahrscheinlich ein großes Vermögen für sich in Sicherheit gebracht hatte, im Auslande zu verhaften. Er wurde ausgeliefert und im Juli 1903 vom Schwurgericht zu Kassel zu mehrjährigem Zuchthaus verurteilt. Selbstverständlich hatten auch die zahllosen Besitzer der Treber-Aktien, deren Kurs eine schwindelhafte Höhe erreicht hatte, ihr ganzes Vermögen verloren. Als Direktor Exner sowie seine Mitdirektoren und Aufsichtsräte sich vom 16. Juni bis 23. Juli 1902 vor dem Leipziger Schwurgericht zu verantworten hatten, dauerte es mehrere Tage, ehe es gelang, ein Geschworenengericht zu bilden. Bekanntlich ist derjenige vom Geschworenenamt ausgeschlossen, der oder dessen Angehörige durch die zur Verhandlung stehende Straftat geschädigt worden sind. Da aber durch den Zusammenbruch der Leipziger Bank fast die ganze besitzende Bürgerschaft Leipzigs geschädigt war, so machte es begreiflicherweise ungeheuere Mühe, ein Schwurgericht zu bilden. Die mitangeklagten Aufsichtsräte, sämtlich Leute, die zu den ersten Familien Leipzigs gehörten, erklärten in der Verhandlung: Sie hätten eher geglaubt, der Himmel würde auf die Erde fallen, als daß die Leipziger Bank zusammenbrechen könnte. Die Geschworenen, die am 23. Juli von 10 1/2 Uhr morgens bis 8 1/2 Uhr abends beraten hatten, erklärten den Direktor Exner

schuldig des betrügerischen Bankerottes

unter Ausschluß mildernder Umstände.

Der Gerichtshof verurteilte daraufhin Exner zu

fünf Jahren Zuchthaus

und fünf Jahren Ehrverlust.

Der Verteidiger Justizrat Dr. v. Gordon (Berlin) legte gegen das Urteil Revision ein. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück, und[100] zwar aus folgenden Gründen: Die Geschworenen waren, nachdem der Obmann den Wahrspruch der Geschworenen verkündet hatte, einer Formverletzung wegen genötigt, sich noch einmal zurückzuziehen. Der Wahrspruch blieb unverändert. Da aber der Vorsitzende verabsäumt hatte, den Geschworenen vor der zweiten Beratung zu sagen: Sie seien an den verkündeten Wahrspruch nicht gebunden, sondern berechtigt, ein anderes Urteil zu fällen, so war das Reichsgericht genötigt, das Urteil aufzuheben.

In der zweiten Schwurgerichtsverhandlung, im Februar-März 1903, wurde Exner zu 2 1/2 Jahren Gefängnis, unter Abrechnung von 9 Monaten auf die allerdings seit Juni 1901 währende Untersuchungshaft, verurteilt. Sowohl der Zusammenbruch der Leipziger Bank als auch der Kasseler Treber-Gesellschaft hatte

eine große Anzahl Selbstmorde

von Leuten, die zu Bettlern herabgesunken waren, im Gefolge. Aus beiden Verhandlungen ging hervor, daß die Aufsichtsräte in den Aktiengesellschaften in der Hauptsache Staffage bilden. Zu Aufsichtsräten werden gewöhnlich Leute mit wohlklingendem Namen gewählt, um – Dumme zum Kauf von Aktien anzulocken. Diese »Äufsichtsräte« stecken lediglich die Tantieme ein, im allgemeinen kümmern sie sich um die Transaktionen der Direktoren nicht im geringsten, sie haben auch oftmals davon kein Verständnis.

Während des Leipziger Bankprozesses, dem ich, ebenso wie dem Treiberprozeß in Kassel, als Berichterstatter beiwohnte, stieg mir bisweilen bei Vernehmung einiger Aufsichtsräte unwillkürlich die Frage auf: »Stellen sich diese Leute so dumm, oder sind sie wirklich so dumm?« Jedenfalls klafft bezüglich der Verantwortlichkeit der Aufsichtsräte noch eine arge Lücke im Gesetz.

In der zweiten Schwurgerichtsverhandlung gegen den Direktor Exner bekundete der als Zeuge vernommene Generalkonsul v. Schwabach vom Berliner Bankhause S. Bleichroeder: Wir standen mit der Leipziger Bank in engster Beziehung, hatten aber von dem Stande der Bank so wenig Kenntnis, daß wir im Juni 1901 ohne jeden Argwohn für einen Kunden[101] einen größeren Posten Leipziger-Bank-Aktien zum Kurse von 143 % kauften. Drei Tage später kam der Zusammenbruch und die Aktien notierten an der Berliner Börse 3 % Brief, d.h. sie wurden mit 3 % angeboten. Ein Geldkurs war überhaupt nicht vorhanden, d.h. es wollte die Akten niemand kaufen. Der Kurs fiel deshalb sehr schnell auf 1 %.

Auch die Niederdeutsche Bank in Dortmund genoß in Rheinland-Westfalen großes Ansehen. Eines Tages brach dieses stolze Finanzgebäude jäh zusammen und zahlreiche Leute hatten den Verlust ihres ganzen Vermögens zu beklagen. Der Direktor dieser Bank, Ohm, hat sich seit fast einem Jahre vor dem Dortmunder Strafgericht zu verantworten. Wann dieser eigenartige Prozeß zu Ende kommen wird, ist zur Zeit der Drucklegung dieses Bandes noch nicht abzusehen. Ähnliche Vorkommnisse waren zu verzeichnen, als Anfang 1896 die Rheinisch-Westfälische Bank zusammenkrachte. Ich erinnere ferner an den Bontoux-Krach in Paris (1882). Dieser Eugène Bontoux, ein zweiter Stroußberg, hatte 1880 mit den Geldern der Legitimisten und Klerikalen die »Union générale« in Paris gegründet. Letztere machte anfänglich glänzende Geschäfte. Sie verband sich mit der Österreichischen Länderbank und übernahm den Bau mehrerer ungarischer und serbischer Bahnen. 1882 brach das stolze Unternehmen zusammen. Wiederum war ein Vermögen von Milliarden verloren. Bontoux wurde 1883 zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Er entzog sich der Verbüßung der Strafe durch die Flucht. Ein Mitglied der

Familie Rothschild

hatte durch den Zusammenbruch der »Union générale«

achtzig Millionen Franken

verloren. Dieser Mann machte seinem Leben durch Erhängen ein Ende.

Ich erinnere endlich an den Zusammenbruch des weltberühmten Londoner Bankhauses

Baring Brothers and Co.

(November 1890). Dies Fallissement wurde nur mit Mühe durch die Bank von England und andere große Banken, die[102] das Bankhaus in eine Aktiengesellschaft umwandelten, vor dem Schlimmsten bewahrt. Wäre das nicht sofort geschehen, dann hätte dieser Zusammenbruch unabsehbare Folgen gehabt. Jedenfalls hatte der Zusammenbruch eine große Deroute auf dem internationalen Börsenmarkt bewirkt und einen ungeheuren Vermögensverlust im Gefolge. Auch das

Lotteriespiel

nimmt immer mehr überhand. Die kleinen Lotterien, die fast gar keine Chancen bieten, werden ohne Unterlaß öffentlich angepriesen und erlaubt. Die preußische Klassenlotterie ist wesentlich erweitert, die Gewinne winne aber verringert worden.

Aufs schärfste zu tadeln ist es, daß die Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion angibt, die Gewinne werden sämtlich doppelt ausgezahlt, während dies doch nur der Fall ist, wenn ein Spieler ein doppeltes Los besitzt. Da das aber nur in den seltensten Fällen, ja wohl überhaupt nicht vorkommt – und das ist der Lotteriedirektion zweifellos bekannt –, so ist die Angabe: Die Gewinne werden zweimal ausgezahlt, nicht der Wahrheit entsprechend.

In meiner langjährigen Berufstätigkeit habe ich eine Reihe großer Spielerprozesse erlebt, aber vermindert hat sich die Zahl der Spieler bestimmt noch nicht. Nicht nur in Berlin, auch in anderen Großstädten und Weltbadeorten gibt es zahlreiche geheime Spielklubs, in denen in einer einzigen Nacht Unsummen verloren werden.

Der

»olle ehrliche Seemann«,

hannoverschen Angedenkens, der bekanntlich mit einer Roulette die Lande durchzog, hat längst das Zeitliche gesegnet. Die Falschspieler aus jener Zeit, die Lichtner, Konrad Reuter, v. Meyerinck, Fährle, Abter und Genossen haben sich fast sämtlich zu ihren Vätern versammelt. Aber eine neue Generation von Falschspielern ist erstanden, die in der ganzen Welt zusammenströmen, wo das zahlungsfähige Reisepublikum blikum sich einfindet, in Ostende, in Monte Carlo, in Davos, in St. Moritz, in Venedig, in Florenz usw.[103] Ganz besonders suchen die internationalen Falschspieler ihre Opfer, wie es schon Seemann und Genossen machten, unter den

deutschen Offizieren.

Es ist diesen Gaunern bekannt, daß den Offizieren das Glücksspiel durch Regimentsbefehl streng verboten ist und daß sie auch, aus Anlaß der strengen Begriffe über Ehrenschulden im deutschen Offizierkorps, glatte Regulierung von deutschen Offizieren erwarten können. Die internationalen Falsch- und gewerbsmäßigen Glücksspieler erkennen in den Cafés und Hotelrestaurants der Weltstädte und Weltbadeorte sofort mit Kennerblick den deutschen Offizier, auch wenn dieser Zivilkleidung trägt.

Der König der Spieler

soll der ehemalige Berliner Handlungsgehilfe

Rudolf Stallmann

gewesen sein.

Dieser seltene Abenteurer gab an, neunmal den Erdball durchquert zu haben. Im Juni 1910 war Stallmann, der sich Freiherr v. Korff-König, auch v. Roßbach-König oder v. König-Körner nannte, in Berlin. Er wurde beschuldigt, in Gemeinschaft mit dem Rumänen Stefan Bujes und dem Leutnant a.D. Niemela den damals 21jährigen Husarenleutnant Georg v. Dippe im Hotel »Fürstenhof« in Berlin, Königgrätzer Straße, beim Spiel innerhalb ganz kurzer Zeit 80000 Mark abgewonnen zu haben. Georg v. Dippe ist, beiläufig erwähnt, der einzige Sohn eines Rittergutsbesitzers, der ein Vermögen von weit über 60 Millionen Mark besitzt. Zu der internationalen Spielerbande gehörten außerdem Bela Klimm, genannt Graf de Ramée, Leutnant a.D. Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Mr. Owen, v. Heßdorf, Oszegowitsch, Tartière, Maringer, Kapitän Newton, Rentier Benno Kramer und Leutnant a.D. Edmund Niemela. Vor längerer Zeit gelang es, den Rumänen Bujes zu verhaften. Er wurde im März 1912 nach mehrtägiger Verhandlung von der ersten Strafkammer des Landgerichts Berlin wegen Falschspiels zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt. Mit ihm war der bekannte Graf Gisbert[104] v. Wolff-Metternich, Neffe des ehemaligen Botschafters des Deutschen Reiches in London, angeklagt. Er wurde beschuldigt, bei dem Spiel im Hotel »Fürstenhof« und auch bei anderen Gelegenheiten der internationalen Falschspielerbande als Schlepper gedient zu haben. Er wurde jedoch wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Gegen andere Mitglieder der internationalen Spielerbande fanden Prozesse wegen Falschspiels in Frankfurt a.M. und Düsseldorf statt, die sämtlich mit Verurteilungen der Angeklagten endeten. Stallmann soll während des Prozesses wider Bujes- Metternich in Berlin gewesen sein. Die Berliner Polizei setzte seit Jahren alle Hebel in Bewegung, um Stallmann, den »König der Spieler«, zu verhaften.

Eines Abends, im August 1912, als Stallmann aus einem Spielklub in London trat, um nach Hause zu gehen, wurde er verhaftet und nach längeren diplomatischen Verhandlungen an das Landgericht Berlin I ausgeliefert. Bald darauf gelang es auch, Niemela und Kramer – letzterer war beschuldigt, einen Erpressungsversuch gegen den Leutnant Georg v. Dippe unternommen zu haben – zu verhaften. Beide wurden ebenfalls ausgeliefert. Der Spielerkönig Stallmann hatte sich in Gemeinschaft mit Niemela und Kramer vom 26. März bis 10. April 1913 vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Berlin I, Stallmann und Niemela wegen Betruges, Kramer wegen versuchter Erpressung zu verantworten. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsrat Lampe. Der alte freundliche Herr hat den Krieg gegen Frankreich mitgemacht und in der Schlacht bei Gravelotte den linken Arm verloren. Die Anklagebehörde vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann, ein ungemein schneidiger Jurist und ein den Journalisten sehr entgegenkommender Herr. Die Verteidigung hatten übernommen die Rechtsanwälte Dr. Julius Meyer I, Dr. Werthauer und Walter Bahn für Stallmann, die Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Dr. Erich Frey für Niemela, die Rechtsanwälte Dr. Max Alsberg und Dr. Siegfried Löwenstein für Kramer. Der mittelgroße Stallmann machte wohl einen sehr intelligenten, aber keineswegs den Eindruck eines Weltkavaliers, wie man sich den

[105] König der Spieler

doch allgemein vorstellte. Er war am 14. April 1871 als Sohn des Kaufmanns Louis Stallmann in Berlin geboren, evangelischer Konzession und verheiratet. Er war 1889 in Berlin wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung mit einer Woche Gefängnis, in München wegen Betruges (Zechprellerei) und Führung falschen Namens mit einem Monat Gefängnis und drei Tagen Haft bestraft. Niemela war ein kleiner, noch sehr jugendlich aussehender, sorgsam gekleideter Herr, mit blondem, nett gescheiteltem Haar und kleinem, wohlgepflegten blonden Schnurrbart. Ein Sturz mit dem Aeroplan hatte ihn den Verlust der Nasenspitze gekostet. Dies verunstaltete das sonst nicht unschöne Gesicht. Niemela war als Sohn eines Tierarztes am 7. Juli 1884 in Ratibor geboren und unbestraft. Kramer war ein großer, breitschultriger Herr mit sehr intelligentem Gesichtsausdruck. Er war 1855 in Nordhausen geboren. Während seiner Militärzeit war er wegen Diebstahls, begangen gegen einen Kameraden, mit drei Wochen strengen Arrests und Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, im Jahre 1912 in London wegen Führung eines Spielklubs klubs mit vier Wochen einfacher Haft bestraft. Die Verhandlung gestaltete sich folgendermaßen:

Vorsitzender Landgerichtsrat Lampe: Angeklagter Stallmann, ich muß zuerst auf Ihre persönlichen Verhältnisse eingehen. Ihr Vater hat in Berlin das Grundstück Oranienstraße 98, in der Nähe der Jerusalemer Kirche, besessen. Was war denn eigentlich Ihr Vater?

Angekl. Stallmann: Mein Vater war Fabrikant und dann Rentier.

Vors.: Erzählen Sie uns doch etwas über Ihr Vorleben.

Angekl.: Ich habe in Berlin das Louisenstädtische Gymnasium besucht und dort die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst erworben. Nachdem ich die Schule verlassen hatte, kam ich aufs Land, um dort bei einem Privatlehrer Sprachen zu lernen.

Vors.: Hatten Sie nicht vorher noch eine andere Stellung?

Angekl.: Jawohl, ich war in Berlin in einem Engros-Kommissions- und Exportgeschäft. Die Sache paßte mir aber nicht, denn beim Briefekopieren konnte ich nichts lernen. Nachdem ich mit den Sprachstudien[106] fertig war, ging ich nach Südamerika, und zwar im Jahre 1897, zur Zeit der Revolution in Venezuela. Ich war Volontär in Chile und habe in dem Freiwilligenkorps die Revolution in Venezuela mitgemacht. Dann habe ich Amerika zu Pferde durchkreuzt und gejagt.

Vors.: Woher hatten Sie denn die Mittel zu diesem Leben?

Angekl: Ich erhielt ständig die Zinsen eines Kapitals von 20000 Mark. Von meinem Vater erhielt ich 2000 Mark und außerdem von meiner Mutter noch 3500 Mark jährlich. Insgesamt bin ich 1 1/2 Jahre in Südamerika gewesen, dann bin ich nach Berlin zurückgekommen.

Vors.: Hatten Sie denn alsdann noch Geld?

Angekl.: Als ich in Berlin ankam, nicht mehr, obgleich ich in Neuyork auf der deutschen Gesandtschaft Geld für mich gefunden hatte.

Vors.: Was machten Sie denn hier in Berlin?

Angekl.: Mein damaliger Schwager, der Weinhändler Witkop, Unter den Linden, hatte sich in der Potsdamer Straße ein neues Haus gebaut. Ich habe ihm geholfen, sein wertvolles Weinlager nach der Potsdamer Straße zu überführen, was etwa zwei Monate gedauert hat. Hiervon mag es wohl auch kommen, daß ich als »Handlungsgehilfe« bezeichnet wurde. Ich kam dann auf die Idee, nach Monte Carlo zu gehen und dort zu spielen.

Vors.: Hatten Sie denn dazu Geld?

Angekl.: Jawohl, etwa 20000 Mark!

Vors.: Woher hatten Sie das Geld?

Angekl.: Von Richard Meier und Pariser, zwei Geldverleihern. Ich war dann etwa sechs Monate in Monte Carlo.

Vors.: Haben Sie von dort noch Geld zurückgebracht?

Angekl.: Nicht einen Pfennig. Ich bin dann über Paris nach Spaa gefahren.

Vors.: Dort haben Sie wohl auch das Fräulein Gaum kennengelernt, ebenso haben Sie sich hier zuerst »König« genannt?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Wie sind Sie denn auf diesen Namen gekommen?

Angekl.: Das weiß ich selbst nicht.

Vors.: Wie kamen Sie denn überhaupt dazu, sich einen falschen Namen beizulegen?

Angekl.: In sämtlichen Spielplätzen wird eine Liste mit den Namen der Mitglieder der betreffenden Klubs geführt, die an alle Spielklubs in Europa versandt werden. Es war mir unangenehm, daß alle Augenblicke in den nach Berlin gesandten Listen der[107] Name »Rudolf Stallmann« auftauchte.

Vors.: Dann muß doch nach Ihrer eigenen Meinung

der Beruf eines Spielers etwas anrüchig

sein?

Angekl.: Jawohl, in gewissem Sinne kann ich das nicht bestreiten.

Vors.: Sie sind doch aber selbst Spieler?

Angekl.: In gewissem Sinne ja, denn ich spiele leidenschaftlich gern. Ich habe aber stets nicht nur mein Geld, sondern auch das Geld meines Vaters und meines Onkels verspielt, da kann doch von einer Gewerbsmäßigkeit keine Rede sein.

Auf weiteren Vorhalt des Vorsitzenden erklärte Stallmann: Von Spaa sei er nach anderen Plätzen gefahren und alsdann mit seiner Geliebten Anna Gaum nach München gekommen. Die Geliebte hatte, wie der Vorsitzende feststellte, angegeben, daß sie von der Erwerbsunzucht gelebt und daß sie Stallmanm aus den Erträgen dieses Lebenswandels unterstützt habe. Stallmann stellte das ganz entschieden in Abrede. In München konnte er seine Hotelrechnung nicht bezahlen und verwies den Hotelier auf seine Koffer und seine Uhr. Er sei deshalb wegen Zechprellerei zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Im Jahre 1896 sei er mit einem gewissen Rieger in eine Anklagesache wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges verwickelt gewesen. Es sei damals, da er nicht zu finden war, ein Steckbrief gegen ihn erlassen worden. Das Verfahren endete mit der Verurteilung Riegers und mit Einstellung des Verfahrens gegen ihn (Stallmann), da Verjährung eingetreten war. In jenem Verfahren hatte seine Mutter eidlich bekundet, daß er nichts habe und auch von seinem Schwager nichts zu erwarten habe. Stallmann erklärte, daß er bei seiner Vernehmung in München das Protokoll gewissermaßen als »dummer Junge« unterschrieben habe. Er habe nicht gewußt, daß ein Steckbrief gegen ihn erlassen war; der Vorsitzende werde aus den Akten wissen, daß alle möglichen Steckbriefe gegen ihn erfassen worden seien, doch habe sich herausgestellt, daß alle Anschuldigungen gegen ihn unwahr waren. Er sei in München zu Unrecht verurteilt worden, denn er habe stets von seiner Mutter Geld erhalten. Er gebe aber zu, daß er vorübergehend[108] wenig Geld halte.

Vors.: Sie haben aber bald darauf mit ungeheuren Summen operiert. Woher stammten diese?

Angekl.: Ich habe schon gesagt, daß ich in Südamerika große Terraingeschäfte gemacht habe, wozu ja keine großen Kapitalien gehörten, denn das Terrain dort kostet eigentlich nur den Stempel, allerdings unter der Bedingung, daß auch Arbeit geleistet wird. Ich habe nach und nach 5000 Pfund Sterling in diese Geschäfte hineingesteckt und etwa 400000 Mark herausgezogen. Ich habe dann zehn Jahre lang in einem großen englischen Haus Finanzgeschäfte, in Rumänien Petroleumgeschäfte gemacht u.a.m. Ich habe bei vielen Geschäften dieser Art gewonnen, bei einigen auch verloren.

Vors.: Von München gingen Sie nach Belgien und England?

Angekl.: Jawohl. Es war dies zu einer Zeit, wo ein früherer Oberkellner Marquet, auf Grund eines erfolgreich durchgefochtenen Prozesses, die Erlaubnis erhalten hatte, Spielklubs zu gründen, allerdings unter der Bedingung, daß Vorsitzender und Komiteemitglieder Belgier sein mußten. Durch meine Verbindungen wurde es mir nicht schwer, solche Leute zu finden. Ich habe neun Klubs gegründet; die Sache ging sehr gut, und ich schaffte mir dadurch ein Kapital von etwa 100000 Franken, mit dem ich nach London ging. Dort befaßte ich mich mit Minengeschäften und ging nach Afrika; das war im Jahre 1902 oder 1903 während der Zeit des Burenkrieges.

Vors.: Wann haben Sie geheiratet?

Angekl.: Im Jahre 1905.

Vors.: Aus welchem Grunde haben Sie sich denn den Adel zugelegt?

Angekl.: Nun, weil dies doch immer einen gewissen Vorteil hat, beispielsweise bessere Chancen in Hotels gewährleistet. Es ist das derselbe Grund, weshalb in Deutschland manche Offiziere, die bloß Herren »von« sind, sich »Baron« nennen. Die Herren gehen eine Stufe höher, und ich bin auch eine Stufe höher gegangen.

Vors.: Wie sind Sie denn nach Argentinien gekommen?

Angekl.: Herr Präsident, ich bin

neunmal um die Weltgereist,

da werde ich doch wohl auch nach Argentinien kommen.

Vors.: Sie behielten den Adel ständig bei?

Angekl.:[109] Ich war in weiten Kreisen als »v. König« bekannt geworden und habe alle möglichen Schritte getan, um rechtsgültig den Namen tragen zu können.

Vors.: Sie gingen also im Jahre 1905 nach Argentinien.

Angekl.: Ich lernte meine Frau, ein Fräulein Lemoine, schon auf dem Schiff während der Überfahrt nach Argentinien kennen. Meine Frau und ihre Mutter fuhren nach Argentinien zurück. Der Mann meiner Schwiegermutter war gestorben, und der Großvater meiner Frau hatte gewünscht, daß die Damen zurückkehrten.

Vors.: Ihre Frau ist die Tochter eines katholischen Arztes. Sie sind aber evangelisch?

Angekl.: Ich habe einen Revers wegen der katholischen Kindererziehung unterschrieben. Ich bin getraut worden von einem Onkel meiner Schwiegermutter, der Erzbischof ist und zu dem Zweck der Trauung eine 48stündige Reise unternommen hatte.

Auf weiteren Vorhalt des Vorsitzenden erklärte der Angeklagte: Mein verstorbener Schwiegervater hat kein größeres Vermögen hinterlassen, aber der Großvater meiner Frau, Herr Escalada, hat – sehr niedrig gegriffen – ein Vermögen von 25 Millionen. Vor neun Monaten ist ein einziges Grundstück des Herrn Escalada für acht Millionen Pesos verkauft worden. Meine Frau und meine Schwiegermutter bekamen über 400000 Mark jährlich, die mir unbeschränkt zur Verfügung stehen. Ich habe aber nie von meiner Frau auch nur einen Pfennig verlangt, denn ich bin nicht erbärmlich genug, um mich von meiner Frau ernähren zu lassen.

Vors.: Leben Sie mit Ihrer Frau zusammen?

Angekl.: Ich habe mich noch nie von meiner Frau getrennt. Meine Frau würde nie von mir lassen. Wenn ich mal Geld zu meinen Geschäften brauchte, habe ich wohl zu meiner Frau gesagt: »Hast du 50000 Mark da?« Ich habe diese Gelder aber prompt zurückgezahlt. Unsere Heirat ist keineswegs eine sogenannte Geldheirat gewesen.

Staatsanwalt Dr. Weismann: Es wird nicht behauptet, daß der Angeklagte Stallmann vermögenslos ist. Im Gegenteil: er besitzt viel mehr, als wir glauben; es fragt sich bloß, wie das Geld erworben worden ist.

Angekl.: Durch zehnjährige Geschäfte in London! Die Auskunft des Generalkonsuls, auf welche immer wieder Bezug genommen[110] wird, ist vollständig falsch!

Vors.: Sie sind im Jahre 1901 aus Paris wegen Verdachts der Spionage ausgewiesen worden. Nach amtlicher Auskunft aus Paris sind Sie allerdings dort nie wegen Falschspiels verhaftet oder verfolgt worden, aber im Februar 1910 hat Sie ein Spanier, namens Comas de Mora, beschuldigt, daß Sie im Jahre vorher in Rom beim Bakkarat ihm eine große Summe Geldes abgenommen haben.

Angekl.: Bei dem Comas de Mora handelte es sich um einen Erpressungsversuch, der nicht gelungen ist.

Vors.: Wie kommt es aber, daß Sie von den verschiedensten Polizeibehörden, als Falschspieler bezeichnet werden?

Angekl.: Ich erkläre mir dies aus zwei Gesichtspunkten. Nach all den Zeitungsberichten ist der französischen Regierung wohl diese Ansicht suggeriert worden. Ich bin ja noch Mitglied aller Spielklubs in Paris. Ich bin Gegenstand verschiedenster Erpressungen geworden, bis es mir mal zuviel wurde. Andererseits gibt es nach meiner festen Überzeugung einen Falschspieler, der sich »Rudolf v. König« nennt Dies ergibt sich aus der Verhandlung, in der behauptet wurde, ich hätte auch in Davos und Chiavenna Leuten ihr Spielgeld abgenommen. Auf meinen Antrag bin ich mit den betreffenden Leuten konfrontiert worden und diese haben sofort gesagt: »I bewahre! Das ist nicht derselbe Mann; der v. König, den wir meinen, hatte eine Adlernase.« Ich hoffe, noch im Laufe dieser Verhandlung Beweise erbringen zu können, wo dieser Rudolf v. König ist. Es soll nämlich eine Gräfin v. Arnim von einem Rudolf v. König um 6000 bis 8000 Mark beschwindelt worden sein.

Der Vorsitzende hielt alsdann dem Angeklagten Einzelheiten aus der Auskunft der Zentralpolizeibehörde in Paris vor, die ihn als den Anführer einer Bande von Leuten bezeichnete, die von Diebstählen in Luxuszügen, Betrügereien und Falschspielen lebe.

Angekl.: Das ist absolut unwahr.

Vors.: Es wird außerdem behauptet, daß Sie im September 1908 in Münster am Stein einen Diebstahl an einem mit Juwelen gefüllten Postgeldsack ausgeführt haben.

Angekl.: Da ist die Polizeibehörde sicher einem schlechten Scherz zum Opfer gefallen. Ich bin nie in Münster am[111] Stein gewesen! Mir wird jetzt alles mögliche nachgesagt. Wenn man heute von mir sagt, ich habe mit dem Raubmörder Trenkler Geschäfte gemacht, so bin ich auch ziemlich machtlos dagegen.

Vors.: Ich komme nun zu der

Vernehmung des Angeklagten Niemela.

Angeklagter, Sie sind Leutnant a.D., und zwar sollen Sie aus dem Dienst geschieden sein, weil Sie einen Uniall als Flieger erlitten hatten?

Angekl. Niemela: Nein, ich bin wegen eines Nerven- und Muskelleidens ausgeschieden und beziehe jetzt als ehemaliger Offizier eine Pension von 83 Mark monatlich.

Vors.: Sie haben das Gymnasium in Ratibor besucht, später haben Sie in der Anstalt von Fischer in der Zietenstraße in Berlin das Fähnrichsexamen gemacht. Alsdann sind Sie in das 124. Infanterieregiment in Württemberg eingetreten und haben sich als Flieger ausgebildet?

Angekl.: Jawohl, das ist alles richtig.

Vors.: Wie waren denn Ihre Vermögensverhältnisse zu jener Zeit?

Angekl.: Ich bezog als Offizier im Durchschnitt 150 M. Zuschuß. Dies reichte völlig aus, da man in einer so kleinen Garnison gar nicht viel verbrauchen kann. Man bekam schon für 20 Mark ein Zimmer und konnte für 90 Pfennig gut Mittag essen.

Vors.: Diesen Zuschuß erhielten Sie doch nur zu Lebzeiten Ihres Vaters?

Angeklagter: Jawohl, außerdem erhielt ich von meinem Vater größere Beträge, um Reisen unternehmen zu können.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Als Sie jenen Zuschuß nicht mehr erhielten, konnten Sie doch von Ihrem Leutnantsgehalt nicht mehr so große Reisen unternehmen, wie Sie es trotzdem getan haben.

Angekl.: Ich sprach schon über diesen Punkt mit meinem Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, der meine Verwandten laden wird zum Beweis dafür, woher ich die erforderlichen Mittel bezogen habe. Ich habe allein von meinem Schwager etwa 50000 Mark erhalten.

Vors.: Weshalb haben Sie denn in der Voruntersuchung jede Auskunft darüber verweigert?

Angekl.: Ich war damals so krank und zusammengebrochen, daß ich keine genauen Auskünfte hätte geben können.

Vors.: Dann hätten Sie doch einfach sagen können,[112] ich kann jetzt keine Auskunft geben, und nicht: »Ich verweigere die Auskunft.«

Angekl.: Ich kann jedenfalls nachweisen, daß mir jederzeit Mittel zur Verfügung standen.

Staatsanwalt: Auch soviel, um Automobilreisen durch ganz Europa zu unternehmen?

Angekl.: Das war ja als Leutnant, nachdem ich Geld geerbt hatte. Ich war von meinem Schwager zu Reisen nach Italien und nach dem Schwarzen Meer eingeladen worden und hatte abgelehnt. Dann starb mein Vater, und das Erbteil wurde ausgezahlt.

Vors.: Wieviel war denn das?

Angekl.: Das war nacht viel, ich habe mir aber von meinem Schwager und von anderen Leuten Geld auf das Grundstück in Ratibor geliehen.

Staatsanwalt: Ihr Vater hatte doch nur 6000 Mark versteuert, außerdem soll das Grundstück nach einer Auskunft nur 30000 Mark wert und mit 18000 Mark Hypotheken belastet sein.

Angekl.: Das ist nicht richtig. Das Grundstück ist mit 136000 Mark eingeschätzt worden.

Vors.: Sie haben dann späterhin das Fliegerzeugnis erhalten?

Angekl.: Jawohl. Als Offizier bekam ich sehr viel Urlaub und hielt mich in Frankreich auf. Ich habe in Pau, Chalons-sur-Marne und den anderen Flugplätzen geflogen und bin schließlich in ein festes Verhältnis zu der Firma Nieuport getreten. In dieser Stellung sollte ich als einziger deutscher Flieger den Flug Paris-Rom mitmachen, und zwar mit dem Apparat, der bei dem Gordon-Bennett-Rennen 12 Kilometer geflogen war. Die französische Regierung erhob jedoch Einspruch. Ich durfte als deutscher Offizier nicht die verschiedenen Forts, wie Dijon und andere, überfliegen. Ich erhielt darauf ein Angebot von der Luftverkehrsgesellschaft, außerdem sollte ich eine Automobilfahrt von Argentinien nach Neuyork leiten, die der

Herzog Borwin zu Mecklenburg-Schwerin

in Begleitung des amerikanischen Bankiers Drex, unternehmen wollte. Hauptmann de la Roi sollte gerade nach Paris kommen, um mich zu engagieren, als der Steckbrief hinter mir erlassen wurde. Ich fuhr nun nach London, um mich in die türkische Armee einstellen zu lassen und am Tripolisfeldzug als Flieger teilzunehmen.

Vors.: Sie hatten[113] früher die Aussage verweigert, ob Sie noch aus einem anderen Grunde aus der Armee ausgeschieden sind. Wollen Sie das jetzt sagen?

R.-A. Dr. Schwindt: Es spielt hier ein Brief eine Rolle, den Bujes in den Händen hat, in dem der Name einer hochadligen Dame erwähnt wird, mit der Niemela in Württemberg verlobt war. Diese sollte in die Affäre nicht mit hineingezogen werden.

Staatsanwalt: Spielt nicht dabei auch eine Spielschuld eine Rolle, die durch eine Anzeige zur Kenntnis Ihres Kommandeurs gekommen ist?

Angekl.: Es handelte sich dabei nur um 1500 Mark, die ich später auch bezahlt habe, deshalb hätte man mir beim Regiment keine Schwierigkeiten gemacht.

Zwischen dem Verteidiger Niemelas, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, und dem Staatsanwalt Dr. Weismann kam es darauf zu längeren Auseinandersetzungen über die Vermögenslage, in der sich der Vater des Angeklagten befunden habe. Der Verteidiger beantragte, neue Auskünfte vom Katasteramt in Ratibor und anderen Stellen einzuziehen. Staatsanwalt Dr. Weismann bemerkte, daß ein einfacher Tierarzt in Ratibor doch nicht Millionen hinterlassen könne oder mindestens ein solches Kapital, das dem Angeklagten gestatten konnte, einen so luxuriösen Lebenswandel zu führen, wie er ihn tatsächlich geführt habe. Es wurde ferner erwähnt, daß Niemela von London aus im »Berliner Lokalanzeiger« ein Inserat erlassen hatte, in dem er als angeblicher »deutscher Artilleriehauptmann« eine Heirat mit »sehr vornehmer vermögender Dame« eingehen wollte. Die unter einer Chiffre eingegangenen Briefe wurden dann nach London befördert.

Angekl. Niemela: Ich konnte mir damals nicht anders helfen. Mir ist dazu in London geraten worden. Mich hat die Geschichte noch 3000 Mark gekostet. Außerdem ist das doch gar nichts Ungewöhnliches. Im »Berliner Tageblatt« stehen alle Tage mindestens fünf Inserate, in denen deutsche Offiziere um eine Heirat bitten.

Vors.: Sind Sie selbst Spieler?

Angekl.: Nein, ich spiele öfter Skat und auch Bakkarat, aber sonst nichts.

Staatsanwalt: Nach einer Auskunft der französischen Regierung sind Sie, als des Falschspiels verdächtig, aus sämtlichen französischen Spielklubs ausgewiesen worden.

[114] Angekl.: Das ist nicht richtig.

Vors.: Wie kommt es überhaupt, daß Sie sich stets an jenen französischen Spielorten aufgehalten haben?

Angekl.: Darüber verweigere ich die Auskunft, oder ich bitte, die Öffentlichkeit auszuschließen, dann werde ich mich darüber äußern.

R.-A. Dr. Schwindt: Der Angeklagte hat mir erklärt, daß er

in staatlichem Interesse

hierüber in voller Öffentlichkeit keine Angaben machen werde. Er hat in Frankreich als Offizier eine Tätigkeit entwickelt, über die er sich hier nicht so ohne weiteres auslassen könne.

Staatsanwalt: Das ist nicht richtig; ich kenne den Grund besser. Ich habe, da Niemela schon früher derartige Andeutungen gemacht hatte, verschiedene Auskünfte, u.a. auch bei dem französischen Minister des Innern eingezogen. Die Ermittelungen haben ergeben, daß der Aufenthalt Niemelas an den französischen Spielorten mit militärischen Dingen nicht das geringste zu tun hat.

Angekl.: Das ist nicht richtig. Ich kann schwarz auf weiß beweisen, was ich getan habe, ich bin u.a. auch bei den französischen Manövern gewesen.

Staatsanwalt: Niemela ist ausgewiesen worden, weil er als Falschspieler bekannt war und mit Falschspielern Beziehungen unterhalten hatte, wie z.B. mit Stallmann, Bela, Klimm, Schenk zu Schweinsberg u.a.

Vors.: Ausschlaggebend soll gewesen sein, weil bekannt wurde, daß Sie einen Brief von Schenk zu Schweinsberg an Stallmann bei sich hatten.

Angekl.: Ich will nicht mehr leben, wenn das richtig ist.

Vors.: Wie kommt es aber, daß Sie sich ständig in der Gesellschaft von Leuten befanden, die, wie Bujes, Schenk zu Schweinsberg, wegen Falschspiels verurteilt worden sind?

Angekl.: Ich habe doch gar nicht gewußt, was das für Leute sind. Die Leute haben in den vornehmsten Kreisen verkehrt. Stallmann war sogar mit einem deutschen Thronfolger eng befreundet.

Vors.: Sie müssen doch aber schon einen gewissen Verdacht gehabt haben, daß Bujes ein Falschspieler ist, denn Sie haben einmal früher gesagt, Sie hätten ihn entlarven wollen.

Angekl.: Dieser Argwohn ist wieder gefallen, nachdem ich hörte, daß Bujes mit[115] der Tochter eines deutschen Generals verlobt ist, der sich doch wahrscheinlich vorher über Bujes erkundigt haben wird.

Staatsanwalt Dr. Weismann bestritt nochmals, daß der Vater des Angeklagten als Tierarzt so vermögend gewesen sei, wie der Angeklagte behauptet, und behielt sich weiteren Nachweis dafür vor, daß das ganze Erbteil von Vaters Seite nur 6000 Mark betragen hatte.

Angeklagter Kramer äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe die Realschule bis Tertia besucht und bin alsdann in einem Pensionat weitergebildet worden. Nachdem ich in Frankfurt a.d.O. drei Jahre meiner Militärpflicht genügt hatte, arbeitete ich als Maschinenbautechniker in Portugal, Spanien und Rußland. Später habe ich mich dauernd in Rußland niedergelassen. Ich bin ein

gewerbsmäßiger Glücksspieler.

Ich mache ein Gewerbe aus dem Spiel, aber nur dort, wo das Strafgesetz kein gewerbsmäßiges Glücksspiel kennt, nämlich, im Ausland. Ich habe in London 2500-3000 Pfund Sterling jährlich verdient, teils als Buchmacher, teils durch Börsenspekulationen, teils als Inhaber oder Mitinhaber von Spielklubs. Ich hatte zeitweise ein tägliches Soll und Haben bis 10000 Mark. Ich hatte bisweilen für Kartengeld eine Million bezahlt. Ich habe Stallmann 1897 oder 1898 an einem für mich unglücklichen Tage kennengelernt, da ich an) ihn 60-70000 Mark verloren hatte. Ich habe damals innerhalb 2 bis 3 Tagen 300000 Mark verloren. Persönliche Beziehungen habe ich nicht zu Stallmann. In London wurde ich unter dem Namen v. Kramer in die vornehmsten Klubs eingeführt. Da ich unter dem Namen v. Kramer schon lange lebte, bin ich dabei geblieben. Bisweilen habe ich mich auch v. Gilbert genannt. Ich besaß nämlich ein kleines, diesen Namen führendes Gut, ich hielt mich deshalb für berechtigt, mich v. Gilbert zu nennen, v. Bredow habe ich mich nur in dem Fall Dippe genannt, und zwar zum Teil im eigenen Interesse, teils im Interesse des Herrn v. Dippe. Die französische Regierung muß in sehr eigentümlicher Weise über mich berichtet haben, denn in der Auskunft über mich stehen ganz horrende Dinge. Ich bestreite[116] auch, daß ich in Lugano wegen Falschspiels verhaftet worden bin. Ich habe mich allerdings oftmals in Gesellschaft von Pauli, der sich als Minenbesitzer ausgab, dem angeblichen Plantagenbesitzer Rohleder und dem Falschspieler Maringer befunden. Ich habe diese Leute für anständig gehalten. Pauli ist ein sehr reicher Mann, der seiner Tochter eine Million Mitgift gegeben hat. Auch besitzt dieser Mann ein feenhaft schönes Schloß in Deutschland. Ich habe auch von Maringer niemals etwas Unrechtes bemerkt.

Es wurden alsdann mehrere

Illustrationsfälle

verhandelt. Diese standen nicht zur Anklage, sondern sollten lediglich das Milieu zeigen, unter dem die Angeklagten gelebt haben. Im Mai 1910 hielt sich Leutnant Fritz Muntermann aus Nieder-Ingelheim am Rhein in Berlin auf. Er wohnte im Hotel »Kaiserhof«. Er wurde mit Niemela bekannt. Dieser stellte ihm Bujes vor. Letzterer lud Niemela und Muntermann für den nächsten Tag zum Diner nach dem Hotel Esplanade ein.

Niemela erklärte, anderweit vergeben zu sein, Muntermann sagte aber zu. An dem Essen nahm außer Bujes und Muntermann auch Freiherr Schenk zu Schweinsberg teil. Nach Tisch begab man sich in die Bar des Hotels, dort stellte sich auch Niemela ein. Nach einiger Zeit schlug v. Schenk vor, die Zeche mit Würfeln auszuspielen. Es wurde gepokert; am Spiel beteiligten sich alle vier, und zwar spielten Niemela und v. Schenk und andererseits Bujes und Muntermann zusammen. Bei der Abrechnung hatte Muntermann an Niemela 3000 Mark und an v. Schenk ebenfalls 3000 Mark verloren. Muntermann konnte nicht zahlen, deshalb übernahm Bujes die Zahlung dieser Schuld. Es soll angeblich ein Schuldschein oder ein Wechsel dafür gegeben worden sein, der dann an Stallmann weiter »verschoben« worden sein soll. Es war dies der Fall, in dem später Graf Wolff-Metternich in Begleitung Newtons, eines notorischen Falschspielers, in der Wohnung Muntermanns erschien und ihm die Erledigung der Angelegenheit[117] nahelegte.

Der Angeklagte Stallmann bestritt, daß er in diesem Falle sich irgendwie unfair benommen habe. Dasselbe behauptete Niemela. Er habe Muntermann kennengelernt und diesen nach seinen eigenen Angaben für einen Offizier gehalten. Er habe das ganze Spiel, in dem um Streichhölzer gespielt wurde, eigentlich für einen Scherz gehalten. Jetzt komme er immer mehr zu der Überzeugung, daß die ganze Sache von Herrn v. Schenk, der homosexuell veranlagt sei, und der wohl mit seinem sicheren Blick in Muntermann einen Gleichgesinnten erblickt haben dürfte, inszeniert worden sei. Er glaube jetzt bestimmt, daß es sich um ein abgekartetes Spiel gehandelt habe.

Leutnant Muntermann konnte nicht als Zeuge vernommen werden. Angeklagter Niemela behauptete, daß Muntermann infolge homosexueller Vorgänge von einem Herrn nach Kanada abgeschoben worden sei.

Der zweite Illustrationsfall spielte in Wiesbaden. Angeklagter Niemela war als Offizier wegen seines leidenden Zustandes nach Wiesbaden in die dortige Heilanstalt geschickt worden. In der »Rose« lernte er den Landwirt Kiepert kennen. Er behauptete, daß er in Wiesbaden mit den allerersten Bürgern verkehrte. Niemela machte Kiepert mit Stallmann bekannt und man nahm ein gemeinschaftliches Abendessen in der »Rose« ein. Auch ein Baron v. Maltzahn sei mit dabei gewesen. Dann ging man in die Bar. Dort habe, wie Niemela behauptete, Kiepert den Ausgeklagten Stallmann sofort zum Spiel aufgefordert, ebenso ihn selbst. Er habe aber abgelehnt und sich am Spiel nicht beteiligt. Schließlich hätten Kiepert, Stallmann und ein Baron Staël v. Holstein) sich zum Bakkarat niedergesetzt, und Kiepert soll an diesem Abend 17000 Mark verloren haben.

Vors.: Es ist doch wunderbar, daß Sie, der Sie als kranker Offizier zur Kur nach Wiesbaden geschickt worden sind, in die Bar gehen und auch abends spielten.

Angekl.: Ich bitte, zu bedenken, daß ich damals ein 24jähriger Offizier war, und daß in der Bar immer 20 bis 24 Offiziere aus der Heilanstalt verkehrten. (Heiterkeit.)

Angekl. Stallmann: Er sei in Wiesbaden durch einen Automobilunfall längere Zeit aufgehalten worden und habe[118] in der »Rose« verkehrt. Dort sei vielfach um Tausende gespielt worden. Sätze von 5000, 10000 und 20000 Mark seien keine Seltenheiten gewesen. Er behaupte, daß Kiepert in Spielangelegenheiten nicht unbewandert war, denn Kieperts Bruder habe am Abend vorher 10000 Mark gewonnen und sei dann abgereist. Herr v. Staël habe zum Spiel angeregt. Er (Stallmann) habe 5000 Mark an v. Staël verloren; er sei der einzige gewesen, der Geld bei sich hatte. Man habe

11 Stunden bis morgens 9 Uhr gespielt,

sein Geld habe immer einen Kreislauf gemacht. Schließlich schuldete ihm Kiepert 17000 Mark. Der Angeklagte Stallmann bezeichnete alsdann einige Ansichten, die Kriminalkommissar v. Manteuffel in der Verhandlung gegen Bujes über das Bakkaratspiel sowie die Chancen des Bankhalters und der Spieler gemacht hatte, als falsch. Herr v. Manteuffel hat es für auffällig erachtet, daß ich meistens die Bank hielt und sehr wenig pointierte. Das ist gar nicht auffällig, sondern die Grundregel jedes Bakkaratspieles. Daraus kann Herr v. Manteuffel doch gar keine Schlüsse ziehen! Ich könnte mich auf Tausende von Spielern berufen, die mir dies bestätigen würden. Herr v. Manteuffel sagt: Diese hohen Gewinne hat Stallmann hauptsächlich in der Bank gemacht. Ich will beweisen, daß man Gewinne nur in der Bank erzielen kann. Beim Pointieren kann man nicht besonders gewinnen. Übrigens ist es verhältnismäßig kein gar so großer Gewinn, der mir nach elfstündigem Spiel bei Einsätzen von 1000, 2000 und 3000 Mark zugefallen ist. Aus der Höhe dieser Summe ist kein Schluß auf Falschspiel zu ziehen. Herr Kiepert, der sich durchaus als Gentleman erwiesen, hat seine Schuld bezahlt. Es ist auch unwahr, daß die Mitspieler betrunken gemacht wurden; einem Betrunkenen gegenüber braucht man nicht falsch zu spielen.

Vors.: Aber Sie spielten sehr gern?

Angekl.: Gewiß. Ich spielte gern, wenn ich wußte, die Spieler sind Leute, die Geld hatten, denn meinen Kopf wette ich im Spiel noch immer gegen, jedermann.

Vors.: Jedenfalls hat Ihnen der Automobilunfall 22000 Mark eingebracht!

[119] Angekl.: Nein, nur 12000 Mark. Ich will gar nicht bestreiten, daß ich gern, viel und hoch spiele, aber ein gewerbsmäßiger Glücksspieler bin ich auf keinen Fall. Ich gebe zu, vor 17 Jahren mit professionellen Spielern, verkehrt zu haben, seit 10 Jahren spiele ich aber nur noch zu meinem Vergnügen. Das behaupte ich und werde es beweisen. Es gelangte darauf der Illustrationsfall

v. Werder

zur Erörterung. Im Februar 1910 befand sich der Leutnant Wolf von Werder mit seiner Kusine, Margarete v. Redern, in Davos, wo er die Bekanntschaft des als Falschspieler bekannten Horváth machte. Dieser nannte sich Baron Szegedy. Als v. Werder mit seiner Kusine nach St. Moritz weiterreiste, erschienen außer Horváth auch Niemela, Bujes, der sich de Buire nannte, und Stallmann. Nach einer Schlittenpartie nach Chiavenna soll Niemela im Hotel zu einem Spiel animiert haben, bei dem v. Werder 8400 Franken an Niemela verlor.

Angeklagter Niemela erklärte auf Befragen des Vorsitzenden: Er hatte einen Erholungsurlaub erhalten und sei von seiner Garnison Weingarten nach Davos gefahren, wo er den Baron Szegedy kennengelernt habe. Dieser habe ihm sehr gefallen, da er eine staunenswerte Kenntnis in militärischen Dingen hatte. Im Hotel sei ihm Fräulein v. Redern vorgestellt worden. In Davos sei er mit mehreren Bekannten zusammengetroffen mengetroffen und habe unter anderem auch mit dem Lokomotivfabrikanten Henschel und dem Sektfabrikanten Henkel aus Wiesbaden im Hotel diniert und später gespielt.

Staatsanwalt Dr. Weismann: Das ist wieder einmal sehr interessant. Der Sohn eines Tierarztes aus Ratibor, ein kleiner, einfacher Infanterieleutnant, macht große Reisen in die fashionabelsten Kurorte, macht dort ohne weiteres alle möglichen Bekanntschaften angesehener, reicher Leute. Das ist doch sehr auffallend, daß ausgerechnet Herr Niemela solche Bekanntschaften machte, ganz gleich, wo er hinkommt. Der Verkehr mit solchen reichen. Leuten kostet doch Geld; vielleicht erklärt der Angeklagte einmal, wo er diese Mittel her hatte.

Angekl. Niemela: Mein[120] Schwager, durch den ich diese Leute kennengelernt habe, war doch stets dabei und hat bezahlt, außerdem hat er mir stets Geld geschickt.

Staatsanwalt: Ich bestreite ganz entschieden, daß sich in Ihrer Familie jemand befindet, der Ihren Leichtsinn durch die fortwährende Hergabe von großen Geldmitteln unterstützt hat. Ich habe ebenfalls das größte Interesse, Ihren Schwager hier einmal zu sehen und zu hören.

R.-A. Dr. Schwindt: Ich beantrage schon zum wiederholten Male, den Schwager zu befragen, ob er dem Angeklagten auf die Erbschaft hin mindestens 25000 Mark freiwillig zur Verfügung gestellt hat, als dem Leutnant, dem Stolz der Familie.

Staatsanwalt: Der Angeklagte hat aber nicht nur gelebt wie ein reicher Mann, sondern wie ein Millionär, er hat teure Automobilfahrten durch ganz Europa unternommen, in den teuersten Hotels gewohnt, diniert, Champagner getrunken, gejeut, dazu reichten die Unterstützungen jedenfalls nicht aus. Ich glaube, daß der Schwager das Gegenteil bekunden wird. Wie die Familie auf den unvermögenden Leutnant in einem Infaniterieregiment besonders stolz sein kann, versteh ich nicht. Diese Stellung ist ja natürlich sehr ehrenwert, aber sie kann immerhin von jedem anständigen Menschen gleicher Vorbildung eingenommen werden. Ich habe hier eine

amtliche Auskunft des Kaiserlichen Automobilklubs,

dem Sie anläßlich der Prinz-Heinrich-Fahrt auch falsche Angaben gemacht und einen geliehenen Wagen als Ihr Eigentum ausgegeben hatten.

Angekl. Niemela: Das ist nicht wahr; ich hatte 2500 Mark auf den Wagen angezahlt.

Staatsanwalt: Außerdem weiß man doch, daß die Beteiligung an solcher Fahrt etwa 20000 Mark kostet.

R.-A. Dr. Schwindt: Ich habe hier eine Zuschrift der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, in der bestätigt wird, daß Niemela zu jener Zeit 15000 Franken ken zur Verfügung standen.

Staatsanwalt: Woher soll denn dies Geld gekommen sein?

Angekl.: Auch aus der Erbschaft.

Staatsanwalt: Ich behaupte, daß überhaupt keine Erbschaft vorhanden war.

R.-A. Dr. Schwindt: Ich kann doch[121] nicht mehr tun, als fortwährend zu beantragen, den Schwager zu vernehmen; der wird uns ja alles sagen, was von Wichtigkeit ist.

Angekl.: Bis 1909 war ich überhaupt noch in keinem Spielklub, das hätte ja auch mein Kommandeur erfahren. Ich habe fünf Kommandeure gehabt, die sämtlich für mich eintreten.

Staatsanwalt (unterbrechend): Die denken gar nicht daran. Wenn Sie das behaupten, so werde ich Sie nach dieser Richtung hin ruinieren und die Herren vorladen lassen. Sie würden sich wundern, was diese erzählen würden; die denken gar nicht daran, für Sie einzutreten, im Gegenteil, die stoßen Sie ab. Es ist traurig, daß ein Mann wie Sie überhaupt in der deutschen Armee Offizier gewesen ist.

Angekl.: Meine Kommandeure sind stets für mich eingetreten; wenn sie es jetzt nicht mehr tun, so sind die Zeitungsnachrichten schuld, die allerdings gegen mich sprechen.

Vors.: Was war denn in Chiavenna los?

Angekl.: Bujes hat dort extra die Kirche aufschießen lassen, ist mit Fräulein v. Redern hineingegangen und hat gebetet, auch hat er zwei Kerzen angezündet. Bujes war überhaupt ein besonders frommer Mensch. Es wäre interessant, den Pfarrer in Plötzensee darüber zu hören, da Bujes auch dort sehr fromm ist.

R.-A. Dr. Schwindt: Bujes soll dort sogar Ministrant sein. Ich glaubte immer, ein Mensch, der sehr fromm ist, kann nicht schlecht sein.

Vors.: Besonders fromm war wohl Bujes in der Bar! Sie sollen in Chiavenna doch 4800 Mark gewonnen haben?

Angekl. Niemela: Davon habe ich am nächsten Tag überhaupt nichts gewußt, aber wenn Leute spielen und einer verliert, muß der andere doch gewonnen haben.

Vors.: Nach dem Spiel sollen Sie die Karten zerrissen haben. Es ist dies einer der berühmtesten Falschspielertricks, um die Spuren des begangenen Vergehens zu beseitigen.

Angekl.: Das ist nicht richtig, das ist fast allgemeiner Brauch. In Henry Bernsteins Stück »Bakkarat« läßt der Autor einen bekannten Spieler, der in Paris 80000 Franken gewonnen hat, die Karten zerreißen, nachdem er einmal einen kleinen Betrag verloren hat. Dieses Buch gibt es bei Reclam für 20 Pfennige.

Vors.: Es ist auch sehr auffällig, daß sich in Ihrem Besitz zahlreiche[122] Bücher über Glücksspiele befanden. Bujes hat Ihnen, wie Sie früher einmal gesagt hatten, angeboten, mit Ihnen Kompagniegeschäfte zu machen.

Niemela: Jawohl. Bujes hat mir 20000 Mark angeboten, wenn ich. v. Dippe nicht warnen würde. Bujes zeigte mir unter anderem auch einen Brief eines Grafen Pourtalès und sagte: »Is sich gutes Freind von mich, schreibt sich aberr immer Daitsch, kann ich Daitsch nicht lesen. Sie kennen viel reiche Leute, wenn Sie mitmachen, können wir in einem Jahr eine Million verdienen.« Ich lehnte aber ab, da ich die feste Absicht hatte, zu heiraten, und ein gutes Eheleben wäre dabei doch ausgeschlossen gewesen. Bujes sagte mir, daß

Graf Pourtalès und ein preußischer Hauptmann,

dessen Namem ich nennen kann, es auch so machen, die Beweise habe ich. Er sagte mir ferner, er wollte mit mir nach Rußland gehen und dort spielen, es wäre dort sehr schön.

Staatsanwalt: Ich möchte Verwahrung einlegen, daß der Angeklagte behauptet, ein preußischer Hauptmann habe sich an dem Falschspiel beteiligt. Auf die Beweise, die der Angeklagte angeblich hat, bin ich gespannt.

Vors.: Haben Sie soeben sagen wollen, Angeklagter Niemela, daß sich die Betreffenden an dem Falschspiel spiel beteiligt haben?

Angekl.: Von Falschspiel habe ich ja damals selbst nichts gewußt, ich habe es so verstanden, als wenn Bujes damit sagen wollte, daß jene auch mitspielen.

Der Angeklagte erzählte dann weiter, wie er die Bekanntschaft mit dem Engländer Owen gemacht habe, und erläuterte unter anderem auch eingehend das Rouge-et-noir-Spiel.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Owen ist der größte und gefährlichste Falschspieler, der überhaupt auf der Welt existiert.

Angeklagter Niemela: Und ich kann Ihnen zwanzig der vornehmsten Leute nennen, die mit Owen und den anderen jahrelang verkehrt haben, während ich sie nur wenige Monate kannte.

R.-A. Dr. Schwindt: Die Liste mit den Namen dieser Leute habe ich hier!

Vors.: Sie sollen einmal zu Bergell gesagt haben: Bujes hat mich fest, wenn ich doch bloß von dem Hund loskommen könnte.

[123] Angekl.: Bergell ist ein Plapperpapagei, der hat das ganz falsch verstanden. Ich sagte ihm nur, Bujes hat mich wegen einer ganz anderen Sache in der Hand, was ich ja heute auch noch sage.

Am zweiten Verhandlungstage erbat sich nach Eröffnung der Sitzung sofort das Wort Angeklagter Stallmann: In einem französischen Polizeibericht wird meine Mutter eine Hoteleinbrecherin und Diebin genannt. Ich halte es für meine Pflicht, dagegen mit aller Entschiedenheit zu protestieren. Meine Mutter war eine sehr wohlhabende Rentiere, eine hochanständige Frau, die vor zwei Jahren gestorben ist.

Es gelangte alsdann der Fall des

Oberleutnants Beckhaus

zur Erörterung. Beckhaus hatte im Juli 1910 in Ostende den allen Polizeibehörden als Falschspieler bekannten Handlungsgehilfen Johann Pauly, der sich als Fabrikbesitzer in Südwestafrika vorstellte, kennengelernt. Sie haben gemeinschaftlich das Gambrinus-Restaurant besucht und dort den Grafen Gisbert von Wolff-Metternich und den den Polizeibehörden als Falschspieler bekannten Newton kennengelernt. Letzterer hat sich als Offizier der Yorkschen Husaren vorgestellt. Alle vier besuchten die Britisch-Japanische Ausstellung. Dort wurden dem Oberleutnant Beckhaus Baron Korff-König und Gemahlin vorgestellt. Dies war Stallmann. Letzterer lud den Oberleutnant zum nächsten Sonntag zum Diner nach seinem Hotel, dem Royal-Palace-Hotel ein. Zum Diner war außerdem noch Graf Wolff-Metternich erschienen. Nach Beendigung des Diners kam Newton. Stallmann forderte die Herren auf, nach seinem Rauchzimmer zu kommen. Dort lagen Karten auf dem Tisch und es wurde sogleich »Rouge et noir« gespielt. Zunächst wurden kleine Summen gesetzt. Auf Anregung des Grafen Metternich übernahm Beckhaus mit dem Grafen gemeinsam die Bank. Darauf erhöhte Newton plötzlich den Einsatz auf 50 Pfund Sterling. Nunmehr verlor die Bank Schlag auf Schlag, so daß beide Bankhalter binnen kurzer Zeit 14200 Mark verloren hatten. Stallmann,[124] der sich nur am Anfange am Spiel beteiligte, hatte 100 M. verloren. Da Beckhaus bares Geld nicht bei sich hatte, stellte Graf Metternich über die gemeinsame Schuld einen Scheck aus und ließ sich von Beckhaus einen Schuldschein über 7100 Mark geben. Beckhaus hat die Schuld nicht bezahlt, da er erfahren hatte, daß er Falschspielern in die Hände gefallen war.

Angeklagter Stallmann: Er habe Beckhaus durch Pauly kennengelernt und sich gewissermaßen seiner angenommen. Beckhaus habe ihm anvertraut, daß er sich nicht in guten Vermögensverhältnissen befinde und sich von seiner Regimentskasse 500 Mark geliehen habe. Er habe ein Faible für Offiziere, da er früher selbst Offizier werden wollte. Newton habe das Recht, sich Kapitän zu nennen. Dieser besitze das Viktoriakreuz als Auszeichnung für Verdienste in Südafrika und gehöre einem Yocmonry-Regiment an. Er (Stallmann) war nicht damit einverstanden, daß in seinem Rauchzimmer gespielt wurde. Er habe auch darauf gedrungen, daß der Satz nicht höher als 10 Mark sein dürfe. Während er die Bank hielt, sei in mäßigen Grenzen gespielt worden; nachdem er sich aber entfernt hatte, seien die Sätze in die Höhe geschraubt worden. Dabei habe Beckhaus seinen Verlust wieder eingeholt, aber das Spiel nicht eingestellt. Newton habe darauf bestanden, daß Beckhaus sofort zahlen müsse. Er (Angeklagter) habe aber darauf verwiesen, daß er einen deutschen Offizier vor sich habe, dessen Ehrenwort ihm genügen müsse. Newton habe sich damit nicht zufrieden gegeben, infolgedessen habe er mit Graf Wolff-Metternich die Schuld übernommen. Im weiteren äußerte Stallmann: Kriminalkommissar v. Manteuffel habe in einem früheren Prozeß zeigen wollen, daß man bei Rouge et noir sehr leicht betrügen und jede Karte erraten könne. Das sei ein großer Irrtum. Zwischen Kartenkunststück und Falschspiel sei ein gewaltiger Unterschied. Wenn ein Spiel Karten zur Stelle wäre, dann würde er es dem Gerichtshof gern zeigen.

Ein Zwischenfall.

Ein Gerichtsdiener meldete, daß im Zuhörerraum ein Zeichner sitze. Der Vorsitzende forderte den Mann auf,[125] sofort den Saal zu verlassen. »Wir sind hier nicht in einem Theater. Gestern ist sogar versucht worden, eine Filmaufnahme zu machen, es wird immer unglaublicher.«

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Stallmann hat gestern erklärt, er sei Spieler aus Passion, weil er mit Sicherheit darauf rechnen könne, fast immer mit Gewinn abzuschneiden. Welches Interesse hat alsdann Stallmann an einem Spiel wie Rouge et noir, bei dem es doch nicht auf Geschicklichkeit ankommt, sondern das ein sogenanntes

Bauernfängerspiel

ist?

Stallmann: Ich stimme dem Herrn Staatsanwalt vollständig bei, Rouge et noir ist ein Bauernfängerspiel. Die Leute, die das regelmäßig machen, gehören nicht ins Gefängnis, sondern ins Irrenhaus. Wenn aber jemand, der seit 20 Jahren spielt, nur ein einziges Mal Rouge et noir spielt, ich habe es bei dem Fall Dippe erst gelernt, da kann man doch daraus keine Schlüsse ziehen. Ich habe einmal in England aus Scherz mich an einem Kümmelblättchenspiel beteiligt und dabei 2 Mark verloren. Man kann doch deshalb nicht behaupten, ich sei ein Kümmelblättchenspieler.

Staatsanwalt: Wenn der Angeklagte dies Spiel bei Dippe erkannt hat, da hätte er es doch nicht dulden dürfen?

Angekl.: Rouge et noir ist ganz ungefährlich, wenn man nicht höher als 10 Mark setzt. Leute, die intelligent genug sind, im Spiel mit ihrem Kopf zu verdienen, werden nie Rouge et noir spielen.

Vors.: Um so mehr wäre es doch Ihre Pflicht gewesen, sen, ein solches Spiel zu verhindern?

Angekl.: Oberleutnant Beckhaus hätte sich mit den Sätzen in vernünftigen Grenzen halten können, man kann doch einen deutschen Offizier nicht als Kind behandeln.

Auf Befragen des Vorsitzenden erklärte Stallmann: Beckhaus hat an jenem Tage sehr wenig getrunken, Newton hat nur Milch getrunken.

Vors.: Trinkt denn Newton immer nur Milch, wenn er spielt?

Stallmann: Das weiß ich nicht, jedenfalls wäre es ganz vernünftig. (Allgemeine Heiterkeit.)

Auf weiteres Befragen äußerte Stallmann: Die späteren Bekundungen des Oberleutnants Beckhaus sind wohl auf eine gewisse Suggestivwirkung seitens des Kriminalkommissars[126] v. Manteuffel zurückzuführen. Wenn ich auf der Straße nach einem Dach hinaufsehe, so dauert es nicht lange und 100 Leute sehen ebenfalls hinauf. Wenn ich dann sage, soeben ist ein Mann übers Dach geflogen, dann werden sich sofort einige finden, die das bestätigen.

Es gelangte hierauf eine amtliche Auskunft zur Verlesung, wonach das Niemelasche Grundstück in Ratibor auf 60000 Mark geschätzt wurde.

R.-A. Dr. Schwindt beantragte, die zufällig in Berlin weilende Schwester Niemelas und den Kartonnagenfabrikanten Dalo Heimann aus Ratibor, der sich soeben bei ihm gemeldet habe, als Zeugen zu vernehmen.

Es gelangten darauf mehrere Illustrationsfälle zur Verhandlung. Dem Angeklagten Kramer wurde vorgehalten, daß er mit einem der Polizei des In- und Auslandes bekannten Handlungsgehilfen Rohleder, einem berüchtigten Falschspieler, der sich als Farmer aus Java ausgab, in Monte Carlo einem Fremden eine hohe Summe im Falschspiel abgenommen habe.

Die Verteidiger protestierten gegen die Erörterung weiterer Illustrationsfälle.

R.-A. Bahn: Er habe gegen die Erörterung der Illustrationsfälle juristische Bedenken, da lediglich der Fall Dippe zur Verhandlung stehe und die Angeklagten auch nur dieses Falles wegen ausgeliefert seien. Er beantrage daher, zu beschließen, daß die bisherige Erörterung der Illustrationsfälle bei der Urteilsbildung nicht verwertet werde.

Die R.-A. Dr. Alsberg und Dr. Löwenstein schlossen sich dem Antrage an.

Staatsanwalt: Ich widerspreche dem Antrage; die Heranziehung der Illustrationsfälle ist erforderlich, um nachzuweisen, daß die Angeklagten zwecks Falschspiels untereinander und mit anderen internationalen Falschspielern verkehrt haben.

Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof lehnt die Anträge träge der Verteidiger ab, da die Illustrationsfälle herangezogen werden müssen, um das Vorleben der Angeklagten und ihre Beziehungen zueinander und zu anderen Falschspielern beweisen zu können.

Es gelangte darauf folgender Illustrationsfall zur Verhandlung: Hauptmann Freiherr v. Fürstenberg wohnte im Januar 1908 in Rom in einem deutschen Hotel. Als er[127] eines Tages zum Rennen fahren wollte und sich bei dem Portier erkundigte, wurde er von dem ihm fremden Kramer angesprochen, der sich als »v. Kramer« vorstellte und ihm zurief: »Ich fahre auch zum Rennen, da können wir ja zusammen fahren.« Als v. Fürstenberg acht Tage später nach Florenz fahren wollte, kam »v. Kramer« im letzten (Augenblick, als sich der Zug schon in Bewegung gesetzt hatte, an, und mit ihm ein zweiter Herr, der sich als Buchhändler Maringer vorstellte. Unterwegs kamen alle drei ins Gespräch und stiegen auch in Florenz in demselben Hotel ab. In einer Pilsener Bierstube kam zufällig

der angebliche Minenbesitzer Pauly aus Afrika

hinzu, der die Herren zum nächsten Tag zu einem Diner in sein Hotel einlud.

Bei diesem Diner offerierte Pauly dem Herrn v. Fürstenberg eine Zigarre, die ihn, wie er später angab, »ganz duselig« machte. Plötzlich waren dann Karten auf dem Tisch, und Pauly erklärte ein Spiel »Häufeln«, feln«, das angeblich in Afrika gespielt werde. Bei dem Spiel gewann von Fürstenberg stets kleinere Sätze, während er größere verlor und schließlich Pauly 16000 Lire schuldete. Alsdann erboten sich »v. Kramer« und Maringer, die Angelegenheit zu ordnen. Wie v. Fürstenberg später angab, habe er sich nach jener Zigarre die ganze Nacht hindurch und auch noch den nächsten Tag unwohl gefühlt. Am nächsten Tage erklärte Maringer, daß er die Sache, mit Pauly geordnet habe und legte Herrn v. Fürstenberg einen Wechsel über 13000. Mark vor, den v. Fürstenberg auch unterzeichnete.

Angeklagter Kramer: Ich habe in meinem Leben noch nie einen so enragierten Spieler kennengelernt, wie Herrn v. Fürstenberg. Er ist ein sehr scharfer und leidenschaftlicher Spieler.

Vors.: Es wird behauptet, Pauly habe dem Freiherrn v. Fürstenberg eine so starke Zigarre gegeben, daß ihm, wie er sich ausdrückte, »ganz duselig« geworden sei.

Angekl.: Dieser Ausdruck ist eigentlich bezeichnend für einen Freiherrn.

Vors.: Herr v. Fürstenberg, der also 16000 Franken verloren hatte, soll von Ihnen, Maringer und Pauly gewissermaßen eingekreist worden sein?

Angeklagter[128] Kramer: Es wird alles mögliche behauptet, was ganz abenteuerlich klingt, einer will hypnotisiert notisiert worden sein, einer sagt, er habe präparierte Austern vorgesetzt erhalten. Es wird für verdächtig erklärt, daß ich keine Austern gegessen habe, und doch ist dies ganz einfach zu erklären: Es gibt zwei Dinge, die ich überhaupt nicht esse – das sind Austern und Zwiebeln! Alle jene Verdächtigungen sind mittelalterliche Bekundungen, die an die Zeit der Hexenprozesse erinnern. Es ist eigentümlich, daß ein Offizier solche Dinge vorbringt.

R.-A. Dr. Jul. Meyer I: Hat Herr v. Fürstenberg trotz der schweren Zigarre sich weiter lebhaft am Spiel beteiligt?

Angekl.: Selbstverständlich.

R.-A. Dr. Alsberg: Haben Sie von der angeblich schweren Zigarre jemals aus den Akten irgend etwas gehört?

Angekl.: Nein.

Vert. Dr. Alsberg: Was ist aus dem Wechsel geworden? Ist er bezahlt?

Angekl.: Ich traf eines Tages Herrn v. Fürstenberg in Aachen; da kam er auf Maringer und seinen Wechsel zu sprechen. Herr v. Fürstenberg hat darauf hingewiesen, daß das »Pedigree« Maringers nicht ganz in Ordnung sei, und mich gebeten, zu ihm zu gehen und zu versuchen, von dem Akzept etwas herunterzuhandeln. Ich reiste zu Maringer und sagte ihm, er solle dem Wunsche entsprechen, denn damit würde großer »Stank« vermieden werden. Maringer hat denn auch reduziert, und mit Hängen und Würgen soll dann Herr v. Fürstenberg später 2000 bis 3000 Mark gezahlt haben.

R.-A. Dr. Löwenstein: Hat Ihnen gegenüber Herr v. Fürstenberg überhaupt jemals etwas von Zigarren und falschem Spiel gesagt?

Angekl.: Nein; er ist erst durch Kriminalkommissar v. Manteuffel darauf gebracht worden, daß falsch gespielt worden sei.

Vert.: Was ist aus dem Spiel Karten geworden?

Vors.: Die Karten soll Freiherr v. Fürstenberg als Andenken mitgenommen haben. Dabei soll er noch gesagt haben: Das ist ein teures Andenken!

Angekl.: Die Karten waren ganz neu und vom Hotel geliefert worden. Die Karten sind übrigens untersucht worden, und es wurde nichts Verdächtiges an ihnen gefunden.

Der Staatsanwalt wollte den als Zeugen zu vernehmenden Freiherrn v. Fürstenberg auffordern, die Karten mitzubringen,[129] falls er sie noch besitzt.

Angekl.: Das ist nach fünf Jahren doch kaum zu erwarten. Übrigens könnten sie ja inzwischen auch eine Veränderung durch den Gebrauch erfahren haben.

Im Juli 1906 befand sich Leutnant v. Westernhagen im Hotel Imperial in Ostende. Eines Tages drängte sich Maringer an ihn heran und begann mit ihm ein Gespräch, in dem er ihn aufforderte, am Nachmittag mit zu einem Rennen zu kommen, das er in Begleitung eines Herrn v. Kramer besuchen wollte. Am Nachmittag gesellte sich auch noch der Minenbesitzer Pauly, der ebenfalls zu den Falschspielern gehörte, zu ihnen. Am nächsten Tage wurde in einem Restaurant neben dem Kursaal ein schon vorher bestelltes Frühstück eingenommen, das schon auf dem Tisch stand. Wie v. Westernhagen behauptete, ist er anscheinend durch irgendwelche Beimischung zu den Speisen, insbesondere zu den Austern, in einen Zustand verminderten Bewußtseins verfallen. Er erinnere sich, daß seine Herztätigkeit ohne erkennbare Ursache ganz plötzlich ungemein beschleunigt wurde. Wie die Anklage behauptet, sei auch hier genau wie in dem Fall v. Fürstenberg die anscheinend schon vorher als Stichwort verabredete Frage an Pauly gefallen, was man denn eigentlich in Afrika spiele. Darauf zeigte Pauly das »Häufeln«-Spiel. Plötzlich war das Spiel auch im Gange, und in unglaublich kurzer Zeit verlor v. Westernhagen allein an Pauly 2980 Franken, über die er einen Wechsel ausstellen mußte. Wie v. Westernhagen angab, habe er erst später im Kupee seine physische Bewegungsfreiheit wiedererlangt, anscheinend sei er durch irgendeine Beimischung zu den Speisen oder durch Hypnose in jenen Zustand gebracht worden. Auf eine Frage des Vorsitzenden, was er zu der Behauptung Westernhagens bezüglich der Austern sage, erklärte Kramer: Das ist ja kompletter Unsinn.

R.-A. Dr. Jul. Meyer I: Wer im Juli Austern ißt, muß immer mit der Möglichkeit rechnen, daß ihm schlecht wird.

Staatsanwalt Dr. Weismann: Die Häufigkeit der Fälle, in denen die Betrogenen behaupten, daß ihnen irgendwelche Dinge in die Speisen gemischt seien, gibt doch aber zu Bedenken Anlaß.

Angeklagter Kramer: Es ist sehr wahrscheinlich, daß später durch die[130] Fragen des Kriminalkommissars v. Manteuffel den Leuten etwas Derartiges erst suggeriert worden ist; von selbst haben sie es wahrscheinlich nicht gesagt.

Staatsanwalt: Das ist ein Irrtum, mehrere der Geschädigten haben in ihren Anzeigen schon davon gesprochen.

Kramer: Da müßte man doch erst Stichproben auf ihre Glaubwürdigkeit machen; ich kann den Herren jedenfalls Lügen nachweisen.

Staatsanwalt: In Aachen schwebt außerdem ein Verfahren gegen Kramer, in dem er beschuldigt wird, mit jungen hübschen Mädchen Reisen unternommen zu haben, um dann an den Herren, die sich an die Mädchen heranmachten, Erpressungen zu begehen.

Kramer: Das bestreite ich auf das entschiedenste; das ist eine Lüge.

Es wurde alsdann der

Fall Dippe

erörtert. Angeklagter Niemela erklärte: Er habe sich am 1. Juni 1910 in Berlin aufgehalten, da am 2. Juni die Prinz Heinrich-Fahrt stattgefunden habe. Er habe v. Dippe gekannt, ihn aber nicht nach Berlin kommen lassen. Er habe zufällig im Hotel Fürstenhof zwei Zimmer bewohnt und deshalb nichts dagegen gehabt, daß v. Dippe mit Stallmann und Bujes auf einem seiner Zimmer den Kaffee eingenommen haben. An dem Spiel habe er sich nicht beteiligt. Wenn er das hätte tun wollen, dann hätte er längst mit von Dippe spielen können. Er hatte auch den Eindruck, daß v. Dippe an jenem Tage etwas angetrunken war.

Vors.: v. Dippe behauptet, Sie haben sich den Bujes als v. Hennrichs vorstellen lassen?

Niemela: Das ist unwahr, ich habe allerdings Bujes auf dessen Bitten Herr v. Hennrichs genannt. Bujes sagte mir: Dies sei sein Schriftstellername, den er immer in Deutschland führe. Das war mir um so weniger aufgefallen, als man sich im Auslande mit Leichtigkeit zu einem Fürsten machen kann. Im übrigen habe ich v. Dippe vor Bujes gewarnt, da ich gegen ihn ein gewisses Mißtrauen hatte.

Angeklagter Stallmann: Er sei zufällig auf dem Lehrter Bahnhof gewesen, als v. Dippe mit Bujes angekommen gekommen sei. v. Dippe habe ihm Bujes als von Hennrich de Bujes vorgestellt. Zwischen beiden habe eine[131] innige Freundschaft bestanden, als ob sie sich schon seit Jahren kennen. Er sei der Einladung, nach dem Hotel »Fürstenhof« zu fahren, gefolgt, er habe aber die Karten nicht bestellt. Aus Ärger über das Spiel habe er die Hälfte Karten zerrissen. Er habe das keineswegs getan, um ein Falschspiel nicht aufkommen zu lassen. Gebogene Karten lassen sich mit einem Griff wieder gerade machen. Jedenfalls sei er entfernt gewesen, falsch zu spielen, zumal er selbst 80000 Mark bei diesem Spiel verloren habe.

Stallmann gab im weiteren Verlauf zu, daß er während des Metternich-Bujes-Prozesses in Berlin war, um das Grab seiner Mutter zu besuchen.

Ein weiterer Illustrationsfall war folgender: Ein Gutsbesitzer Seydl hatte Beziehungen zu einer Anna Moll, die er von früher her kannte. Plötzlich sei »v. Kramer« auf der Bildfläche erschienen, habe sich als »Ehegatte« der »Dame« vorgestellt und von Seydl 10000 Mark erpreßt. Die Zahlung sei in zwei Wechseln erfolgt, deren letzter von der Beitreibungszentrale Fandreyer in Düsseldorf präsentiert wurde. Später sei die Erpressung weiter fortgesetzt worden, es sei behauptet worden, Anna Moll sei in gesegnete Umstände gekommen, Kramer habe gedroht, Seydl wegen Verbrechens gegen das keimende Leben anzuzeigen. Es sollen dann weitere

36000 Mark erpreßt

worden sein.

Angeklagter Kramer erklärte diese Angaben von Anfang bis zu Ende für unwahr. Richtig sei, daß er mit Anna Moll in Beziehungen gestanden habe; sie habe ihm im Jahre 1909 Seydl in Aachen als ihren neuen Freund vorgestellt. Möglich sei es, daß Anna Moll später einmal in der Weinlaune oder aus Scherz ihn Seydl gegenüber als ihren Gatten bezeichnet habe. Tatsächlich sei es Seydl sehr wohlbekannt gewesen, daß Anna Moll nur sein »Verhältnis« war, er habe auch gewußt, daß er sich mit Seydl in alle Vergnügungen und Aufmerksamkeiten teilte. Seydl habe das Mädchen in Aachen und bei Ausflügen in fünfzig verschiedenen Attitüden photographiert und sich selbst mit Anna Moll auf gemeinschaftlichen Bildern wiederholt photographieren[132] lassen. Seydl habe der Moll auch versprochen, sie in England zu heiraten. Richtig sei, daß ihm Seydl einmal zwei Wechsel zu je 5000 Mark gegeben habe, doch habe dies einen ganz anderen Grund gehabt. Seydl habe ihm eines Tages geschrieben, daß Anna Moll sich in delikaten Umständen befinde, und er ihr pekuniär helfen möchte; er habe sein Wort, Anna Moll zu heiraten, nicht halten können und wolle ihr vorläufig 20000 Kronen geben, damit sie ein Geschäft beginnen könne. Seydl habe ihn gebeten, ihm zu diesem Zweck 10000 Mark vorzustrecken. Zu diesem Zweck habe er als Sicherheit zwei Wechsel mitgeschickt. Er habe die 10000 Mark der Anna Moll bar gezahlt. Ein Jahr später, im April 1910, habe Seydl Anna Moll zu sich nach Österreich kommen lassen und sie dort 2 1/2 Monate bei sich behalten. Im Mai 1910 habe Anna Moll aus Salzburg an ihn geschrieben, unter Beifügung eines zustimmenden Begleitbriefes Seydls, daß er ihr einen großen Gefallen tun möchte, zur Sicherstellung ihrer Zukunft Seydl 30000 Mark vorzustrecken. Er sei dann nach Salzburg gereist, habe zugesagt und von Seydl dessen Akzepte von 36000 Kronen erhalten. Der Anna Moll habe er zugesagt, daß sie das Geld jederzeit nach acht Tage vorhergegangener Notiz erhalten könne. Er sei dann zurückgereist und habe auf Wunsch Seydls die Wechsel in die Hände von Fandreyer gegeben. Als er nach England zurückgekehrt war, habe er eine Einladung zu einer schon längst geplanten Reise nach Indien vorgefunden. Da der Aufenthalt in Indien auf mehrere Jahre berechnet gewesen sei, habe er Seydl hiervon benachrichtigt und, da er inzwischen von Fandreyers Verhaftung Kenntnis erhalten hatte, so habe er sich an dessen Rechtsbeistand gewandt mit dem Ersuchen, offiziell dafür Sorge zu tragen, daß jene Wechsel über 36000 Kronen an Seydl zurückgesandt würden. Die Reise nach Indien sei schließlich wegen des Todes eines der Hauptbeteiligten unterblieben. Ein Erpresser werde wohl nicht freiwillig 36000 Kronen zurückgeben.

Angeklagter Niemela erklärte auf Befragen: Er habe einmal in einem Nachtlokal von einem Assessor gehört, daß er und ein Herr Reichenheim in Davos größere Summen[133] an Bujes verloren hätten. Später habe er in Brüssel von dem sogenannten Baron Szegedin gehört, daß Bujes ein gewerbsmäßiger Spieler sei. Dieser habe auch von Baron König gesprochen, den er als den »begabtesten Spieler der Welt« bezeichnete, ihn aber als einen Millionär und flotten Journalisten bezeichnete, der in Paris ein großes Haus führe und ein Schloß besitze. Als er den Baron König in Paris besuchte, habe er in seiner luxuriös ausgestalteten Wohnung die vornehmste Gesellschaft, darunter einen deutschen Prinzen eines regierenden Hauses angetroffen; die Schwiegermutter des Barons König sei eine sehr vornehme Dame, und er (Niemela), damals fünfundzwanzigjährig, habe eine Dame aus der vornehmsten Gesellschaft zu Tisch führen dürfen. Wenn jemand mit einem deutschen Prinzen verkehrt, so könne er ihn doch unmöglich als Falschspieler einschätzen. Er habe dies auch keineswegs getan und nur gegen Bujes Verdacht gehabt. Als er dann beim Hamburger Derby im Hotel Herrn v. Dippe in Gesellschaft anderer Offiziere gesehen, habe er ihm gesagt, er würde ihn nächstens in Berlin aufsuchen, um die Sache vom »Fürstenhof« mit ihm zu besprechen. Dann habe er Herrn Bergell zu Herrn v. Dippe nach Berlin geschickt und ihm sagen lassen, daß bei jenem Vorgang nicht alles in Ordnung gewesen war. Er habe auch die Absicht gehabt, zum Untersuchungsrichter zu gehen, Bergell habe ihm aber davon abgeraten, da »so ein Untersuchungsrichter aus jeder Kleinigkeit gleich eine große Sache mache«. (Heiterkeit.) Er bestreite, daß Herr v. Dippe ihm einen Vorwurf gemacht habe, daß er ihn mit »Falschspielern« bekannt gemacht, ferner, daß er auch Herrn Bergell nicht gesagt habe, v. Dippe sei in die Hände von Falschspielern geraten. Eine Frage des Staatsanwalts, ob er v. Dippe »angepumpt« habe, verneinte der Angeklagte.

Am dritten Verhandlungstage beantragte der Verteidiger Reichtsanwalt Dr. Julius Meyer I, eine telegraphische Auskunft bei dem deutschen Konsul in Davos darüber einzuholen, daß sich im Februar 1910 dort ein Spieler aufgehalten habe, der sich den Namen »v. König« beigelegt hatte und mit Bela Klimm, dem angeblichen Grafen de la[134] Rammé, in dem Hause der Gräfin Obreo verkehrt hatte.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Es berührt allmählich komisch, daß Stallmann so tut, als wenn er den Namen »v. König« mit Recht führt und irgendein Hochstapler sich den Namen »v. König« zu Unrecht beigelegt hat. Es gibt doch sehr viele Herren v. König, die sehr ehrenwert sind.

Rechtsanwalt Dr. Meyer: Stallmann heißt im Auslande mit Recht »v. König«, er ist unter diesem Namen auch getraut worden.

Rechtsanwalt Dr. Frey bat, dem Angeklagten Niemela, der von dem Staatsanwalt bisher in so ungewöhnlich scharfer Weise angegriffen worden sei, Gelegenheit zu einer Erklärung zu geben. Niemela habe sich als Flieger große Verdienste erworben und sei nicht, wie es den Anschein habe, nur in der Welt herumgereist und habe Geld ausgegeben.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann erklärte: Ich habe nie bestritten, daß Niemela sich auf dem Gebiete des Flugsports Verdienste erworben hat. Jedenfalls hat er, nach einer Auskunft des Generalsekretärs des Kaiserlichen Automobilklubs, die Prinz-Heinrich-Fahrt unter falschen Vorspiegelungen mitgemacht. Wenn Niemela das bestreitet, werde ich den Herrn vorladen.

Niemela: Ich bitte auch darum, es wird sich herausstellen, daß meine Angaben richtig sind. Ich habe aus den Zeitungen ersehen, daß es den Anschein hat, als wenn ich fortwährend in der Welt herumgereist wäre. Ich habe bis 1908 überhaupt keinen Urlaub erhalten und bis dahin sehr viel gearbeitet, um mich für die Kriegsakademie vorzubereiten. Ich bin 1908 nach Frankreich geschickt worden. Wenn man mit 23 Jahren nach Frankreich geschickt wird, so ist dies wohl ein Zeichen, daß ich etwas leisten konnte. Ich habe 1909 ein Buch über die Stellung der Offiziere geschrieben und viel Geld durch Zeitungsartikel verdient. Die Herren von der Presse werden mir bestätigen, daß es eine Kleinigkeit ist, 300 Mark und mehr monatlich zu verdienen, wenn man als Offizier über Aeroplane und Flugsport schreibt. Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, daß ich immer nur auf Reisen war und den Dienst gewissermaßen nur als eine unangenehme Unterbrechung meiner freien Zeit betrachtet hätte.

[135] Es wurde alsdann die Erörterung des Falles Dippe fortgesetzt.

Im weiteren Verlauf erklärte Angeklagter Niemela: Als er im September 1911 nach London kam, sei er krank gewesen. In London habe er Kramer kennengelernt, ohne zu wissen, daß dieser ein professioneller Spieler war. Auch habe er damals nicht gewußt, daß er, Niemela, steckbrieflich verfolgt wurde. Er habe Kramer sein Herz geöffnet und ihm die Verdrießlichkeiten mitgeteilt, die ihm wegen der Fürstenhofaffäre entstanden seien und noch entstehen könnten. Bei dieser Gelegenheit habe er Kramer auch von dem Briefe des Herrn v. Dippe Mitteilung gemacht, in dem dieser ihm bestätigt habe, daß er nicht beteiligt gewesen sei. Darauf habe ihn Kramer getröstet und habe gesagt, daß nach diesem Briefe Herr v. Dippe ja einen Meineid geleistet habe. Kramer habe sich erboten, die Sache in die Hand zu nehmen und zu allgemeiner Zufriedenheit zu regeln. Er selbst sei infolge der vielen Aufregungen ganz zusammengebrochen, so daß ihn Kramer von London aus zur Erholung aufs Land schaffen mußte. Er habe niemals dem Angeklagten Kramer gesagt, daß er an Dippe um Geld schreiben solle.

Angeklagter Kramer wies den Verdacht zurück, daß er den ominösen Brief irgendwie zur Erlangung von Geld ausnutzen wollte. Was er in dieser Affäre gemacht, habe er nur getan, um Niemela zu helfen. Seine ganze Korrespondenz mit Dr. Rosenstock, seine Depeschen an diesen, in denen er den Hinweis auf ?Opfer? ablehnte, beweise, daß er gar nicht daran gedacht habe, durch Erpressung Gelder zu erlangen.

Der Vorsitzende brachte zum Beweis des Gegenteils einen Brief und Telegramme zur Verlesung, aus denen versteckte Drohungen herauszulesen seien. Der Angeklagte bestritt das mit großer Entschiedenheit.

Alsdann wurde ein aufsehenerregender, sehr umfangreicher Brief verlesen, den Angeklagter Niemela zu einer Zeit geschrieben hatte, als er Herrn v. Dippe schon vor Bujes und Genossen gewarnt hatte. Dieser an Herrn v. Dippe gerichtete Brief drückt sich in sehr wenig schmeichelhafter Weise über die Gesellschaft aus, in die er hineingeraten sei. Er beklagte sich darüber, daß man ihn jetzt[136] auf alle Weise verfolge, weil man erfahren, daß er ihn Herrn v. Dippe, gewarnt habe. Er beklagte sich weiter darüber, daß man auf alle Fälle den sogenannten Meineidsbrief des Herrn v. Dippe, den er sorgsam in einem Safe verwahre, in die Hände zu bekommen suche. Man habe nach dieser Richtung hin sogar mit Hilfe bestochener Polizisten und Postboten Schritte unternommen, es sei ein Einbruch in sein Safe versucht, man habe ihn mit vergifteter Milch um die Ecke bringen wollen usw. Kramer sei der größte Lump der Welt und ein intimer Freund des Korff-König. Die ganze Bande müsse er hineinlegen; er wünsche nichts mehr als die Vernichtung dieser Bande. Die Rachsucht dieser Gauner sei übergroß, weil er die Warnung ausgesprochen habe. In dem Briefe wurden dann noch eingehende Andeutungen darüber gemacht, wie sich die Vorgänge beim Spiel im ?Fürstenhof? angeblich entwickelt haben. Herr v. Dippe wisse, daß er ihm in einem Briefe einen Meineid eingestanden habe; diesen Brief habe nur ein einziger Mann gesehen, der sich als Freund geriert habe, aber ein notorischer Lump sei. Dieser Mann habe sich einer Erpressung schuldig gemacht, von der er, Niemela, selbstverständlich nichts gewußt habe. Die Hunde hätten überhaupt die größten Gemeinheiten ausgeführt; Kramer sei selbst willens gewesen, ihn ins Irrenhaus zu bringen. Lieber Herr v. Dippe, so ungefähr schloß der Brief, Sie sehen, ich bin durch die unglaubliche Rachsucht dieser Gauner ins Verderben gebracht. Ich werde nun nach Berlin zum Termin kommen, seien Sie in diesem Moment zum letzten Male mein Kamerad!«

Angeklagter Kramer: Wenn ich Kenntnis von diesem Briefe vorher gehabt hätte, so würde ich nicht bei Gelegenheit in einem Telegramm an Dr. Rosenstock Herrn Niemela einen Schurken genannt haben. Nach Kenntnis dieses Briefes muß ich sagen, daß Niemela zu jener Zeit komplett verrückt war und noch ist. Ich habe schon in London geglaubt, daß man ihn ins Irrenhaus bringen müßte, da er das Gerücht verbreitete, ich hätte ihn durch etwas, was ich ihm in die Milch getan, einschläfern oder gar töten wollen. Was er da schreibt, ist doch kompletter Unsinn! Nichts[137] weiter wie Wahnvorstellungen! Er macht immer aus Nebensachen eine Hauptsache. Ich frage Herrn Niemela: Ist das die Wahrheit? Ja oder Nein?

Angeklagter Niemela: Ich war damals sehr schwer krank, und da wurde mir von Freunden des Kramer, der mich auf das Land gebracht hatte, gesagt, Kramer wolle mich in das Irrenhaus sperren. Darüber war ich kolossal wütend; zum Teil aus meinem kranken Zustand heraus, zum Teil auf meine Wut hin habe ich den Brief geschrieben, den ich in verschiedenen Punkten nicht aufrechterhalten kann.

Rechtsanwalt Dr. Julius Meyer: In dem Brief steht auch: Kramer sei von Dr. Rosenstock bestochen, um ihn (Niemela) in eine Irrenanstalt zu bringen. Haben Sie, Herr Niemela, dies geglaubt?

Niemela: Ja!

Vert.: Das genügt mir.

Rechtsanwalt Dr. Loewenstein: Ich frage den Angeklagten Niemela direkt, ob er es heute noch aufrechterhalten kann, daß nach seiner Meinung Kramer mit dem Briefe Erpressungen gegen Herrn v. Dippe begehen wollte.

Niemela: Ich habe mich später davon überzeugt, daß dies nicht der Fall ist.

Vors.: Wie ist es denn gekommen, daß ein englischer Anwalt bei dem Regiment des Herrn v. Dippe die Anzeige erstattet hat, ebenso ist auch von Frankreich aus von einem gewissen Dubonnier eine gleiche Anzeige erstattet worden?

Niemela: Das weiß ich nicht!

Angeklagter Kramer: Ich kann mir ungefähr denken, wie die Anzeige entstanden ist. Anscheinend hat Niemela zuviel darüber gesprochen. Niemela war zu jener Zeit so aufgeregt, daß er wohl selbst nicht gewußt hat, was er tat. Einmal behauptete er, als ihm seine englische Wirtin ein Glas Milch hinstellte, ich hätte ihn vergiften wollen, in allen Klubs wurde davon gesprochen; dabei habe ich davon getrunken, und auch einer Katze davon gegeben, und wir leben beide heute noch. (Heiterkeit.) Einige Tage später trat von Paris aus ein Brief ein, in dem sich ein zweiter Brief mit der Aufschrift befand: »An Christian Dippe weitersenden!« In dem Briefe stand: Dippe hat einen Meineid geleistet. Ich telegraphierte sofort an Rosenstock, daß Niemela ein Schurke sei, da diese Sache offenbar auf ihn zurückzuführen[138] sei. Heute bedauere ich das Wort Schurke, da Niemela für mich nicht nur ein kranker, nervöser und schwacher Mensch, sondern wirklich meschugge ist. (Heiterkeit)

Hierauf wurde die Schwester des Angeklagten Niemela, die Lehrerin Klementine Niemela aus Friedenshütte, vernommen. Sie bekundete: Die Geschwister in Ratibor besitzen drei Grundstücke, von denen zwei bebaut sind. In den letzten Jahren habe sie ihren Bruder mit insgesamt 25000 Mark unterstützt.

Staatsanwalt: Sie müssen, da Sie auch größere Reisen gemacht haben, ja ein wahres Finanzgenie sein, wie es Deutschland eigentlich gut gebrauchen könnte, wenn Sie von Ihrem Gehalt noch so große Unterstützungen geben konnten.

Zeugin: Ja, es scheint so, daß ich ein solches Genie bin.

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Als Ihr Bruder in England war und Sie von dort aus um Geld bat, haben Sie ihm Geld geschickt?

Zeugin: Jawohl, 3000 Mark.

Dr. Schwindt: Also es genügte ein einfacher Brief, daß Sie Ihrem Bruder 3000 Mark schickten?

Zeugin: Jawohl.

Es folgte die Vernehmung des Hauptmanns Beckhaus, der seinerzeit in London nach einem Besuch der Britisch-Japanischen Ausstellung, mit Stallmann, dem Kapitän Newton und dem Grafen Gisbert Wolff-Metternich Rouge et noir gespielt und dabei 7000 Mark verloren hatte. Der Zeuge, der in allen Einzelheiten die Vorgänge bei dem Spiel schilderte, erklärte, daß er Schlag auf Schlag verlor mit dem Augenblick, als er die Bank übernommen hatte. Als er mit seinem Partner zusammen 14000 Mark verloren hatte, sei auf Zureden Newtons das Spiel nochmals losgegangen; er habe anfänglich seinen Verlust annähernd wiedergewonnen: das Endergebnis sei aber wieder der gemeinsame Verlust der beiden Bankhalter in Höhe von 14000 Mark gewesen. Er habe, da ein Mann, wie der Neffe des deutschen Botschafters, Graf Wolff-Metternich, ihn mit den Teilnehmern am Spiel bekannt gemacht, keinen Zweifel daran gehabt, daß er es mit anständigen Männern zu tun hatte. Einige bei ihm später aufgetauchte Zweifel seien verstärkt worden, als er hörte, daß Graf Metternich und[139] Newton nach Berlin gefahren seien, um einen Wechsel zu präsentieren. Er habe einige Rechtsanwälte und Gerichtsherren befragt. Diese seien mit ihm der Überzeugung gewesen, daß er Hochstaplern in die Hände gefallen sein müsse. Er sei darauf sofort nach Berlin gefahren, habe Herrn v. Manteuffel aufgesucht und diesem gesagt, er möchte ihm in einer Spielangelegenheit etwas mitteilen, es wäre ihm aber nicht angenehm, wenn sein Name dabei in die Öffentlichkeit käme. Herr v. Manteuffel habe gesagt, wenn etwas Strafbares vorliege, könne er ihn vor der Öffentlichkeit nicht schützen, er müßte dann die Sache weiter verfolgen. Nach langem Überlegen habe er die Anzeige erstattet, im Vollbewußtsein der Konsequenzen, die dies nach sich ziehen müsse. Als er den Namen Newton genannt, habe Herr v. Manteuffel telephonisch aus einem anderen Zimmer die Photographie des Falschspielers Newton bestellt und sie ihm mit dem Bemerken vorgezeigt, daß dieser Mann festgenommen, aber leider wieder entlassen worden sei.

Auf wiederholte Fragen des Rechtsanwalts Dr. Meyer bekundete der Zeuge, daß ihm während des Spiels selbst keine verdächtigen Momente aufgefallen seien, die auf Falschspiel hingedeutet hätten. Der bei ihm entstandene unbestimmte Verdacht sei erst durch die Zeitungsnachricht in eine bestimmte Form gebracht worden, welche besagte, daß Newton und Metternich ternich in Berlin erschienen seien, um einen Wechsel zu präsentieren.

Im weiteren Verlauf erklärte der Verteidiger R.-A. Bahn: Er könne nicht umhin, dem Zeugen den Vorwurf der Unwahrheit und Verschleierung zu machen.

Hauptmann Beckhaus erklärte: Er könne sich diesen Vorwurf nicht gefallen lassen, da er Offizier sei.

Rechtsanwalt Bahn: Ich habe selbstverständlich Herrn Hauptmann Beckhaus nicht den Vorwurf der wissentlichen Unwahrheit gemacht. Unter Verschleierung habe ich ausdrücken wollen, daß der Zeuge nicht alles gesagt habe, was er hätte sagen sollen.

Am vierten Verhandlungstage beantragte der Verteidiger R.-A. Dr. Julius Meyer I, eine Auskunft bei der argentinischen Gesandtschaft einzuziehen, daß die Familie der[140] Frau Stallmann, eine geborene Escalada, zu den ersten Familien des Landes gehört, daß der Schwiegervater Escalada ein Vermögen von mindestens 25 Millionen Mark besitzt, dessen einzige Erbin Stallmanns Frau sei. Der Verteidiger beantragte ferner, die Schwiegermutter Stallmanns, Frau Lemoine in Paris, darüber zu vernehmen, daß der Frau Stallmann von ihrem Vater seit Stallmanns Verheiratung mindestens 400000 Mark zugewendet worden seien, und daß Stallmann stets berechtigt gewesen sei, über diese Summe zu verfügen. Frau Lemoine sei bereit, auf telegraphische Aufforderung vor dem deutschen Konsulat ihre Aussage zu machen.

Der Angeklagte Stallmann beantragte, eine Auskunft bei seiner Bank einzuziehen, daß er an Bujes seinen Spielverlust von 10000 Mark mit einem Scheck über diese Summe bezahlt habe, und daß er von seiner Frau für seine Reise nach Rumänien 50000 Mark erhalten habe. Hiervon habe er 14000 Mark verbraucht und den Rest wieder auf das Konto seiner Frau eingezahlt.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann erklärte, daß er alle diese Anträge als wahr unterstellen könne.

Weiter wurde beantragt, den Grafen Gisbert Wolff-Metternich zu laden. Der Vorsitzende machte Zweifel geltend, ob Metternich dieser Vorladung Folge leisten würde, da er sich im Auslande aufhalte. Der Staatsanwalt ersuchte, in Erwägung zu ziehen, daß das Zeugnis des Grafen Metternich wenig Glaubwürdigkeit verdiene.

Der Antrag wurde deshalb zurückgezogen. Der Vorsitzende verkündete nach längerer Beratung des Gerichtshofs, daß ein Teil der Anträge als wahr unterstellt worden sei, bezüglich der übrigen Punkte habe sich das Gericht die Beschlußfassung vorbehalten.

Alsdann erschien als Zeuge Leutnant v. Werder: Er habe den Angeklagten Niemela im Hotel in St. Moritz kennengelernt. Dieser habe ihm Bujes als Monsieur de Buire vorgestellt. Von St. Moritz habe er mit seiner ner Kusine Fräulein v. Redern und diesen beiden Herren in einem Schlitten einen Ausflug nach Chiavenna gemacht. Dort sei gespielt worden. Er habe insgesamt 8400 Mark an Niemela verloren und darüber einen Schuldschein ausgestellt. Das[141] Geld habe er an Bujes bezahlt und den Schuldschein zurückerhalten. Am Schluß des Spieles sei es zwischen Bujes und Niemela zu einem Streit gekommen, den seine Kusine geschlichtet habe. Auf der Fahrt nach Chiavenna haben in dem Schlitten noch zwei andere Herren gesessen, Bujes habe gesagt, daß der eine von diesen Herren ein Baron Korff-König sei. Der Angeklagte Stallmann sei aber mit diesem Baron Korff-König nicht identisch. Er sei größer gewesen als Stallmann, habe einen auffallend großen Kopf gehabt, eine Adlernase und einen kurzgeschorenen Schnurrbart.

Rechtsanwalt Julius Meyer I: Wir haben also jetzt den Beweis erbracht, daß es noch einen anderen Baron Korff-König gibt. Auch der Steckbrief, der hinter Stallmann erlassen worden ist, trägt die Personalbeschreibung, die der Zeuge soeben gegeben hat. Ich will nur sagen, daß anscheinend alle Straftaten, die hier Herr v. Korff-König begangen hat, jetzt dem Angeklagten Stallmann in die Schuhe geschoben werden.

Vors.: Meine Herren! Es steht ja fest, daß Stallmann zu jener Zeit nicht in St. Moritz und Davos gewesen ist. Herr v. Werder, zwischen Ihnen und Bujes hat doch eine Korrespondenz stattgefunden, in der Bujes den Angeklagten Niemela nicht gerade mit Kosenamen belegt hat?

Zeuge: Bujes hat mir Briefe geschrieben, in denen er Niemela als Gauner und Schurken bezeichnet hat.

Im März 1910 befand sich der Rittergutsbesitzer Dzialas aus Schlepnitz in Florenz. Dort lernte er einen Österreicher kennen und wurde durch diesen mit Owen und Bujes bekannt, der sich damals »Etienne de Buies« nannte und mit Niemela bekannt war. Bei einem Ausflug nach Fiesole kam es nach dem Diner zum Rouge et noir. Dzialas hat an Owen 12000 Franken und an Bujes 3000 Franken verloren, er hat zunächst Wechsel ausgestellt und nach seiner Heimkehr die Beträge bezahlt. Nach dem Spiel hat Bujes die Karten zerrissen.

v. Adelt, der früher aktiver Offizier war, war im Jahre 1909 in Monte Carlo. Als er auf einer Bank vor dem Kasino saß, setzte sich ein Mann neben ihn, der sich als Plantagenbesitzer Rohleder aus Java vorstellte. Man ging ins Café Paris in der Nähe des Kasinos.[142] Da sah Rohleder einen Mann, den er als Herrn v. Kramer bezeichnete, über den Damm gehen; er holte ihn an den Tisch heran. Man verabredete eine Partie nach den Palmengärten von Bordighera. In Mentone stieß ein dritter Herr zu der Gesellschaft, setzte sich im Zuge dem Herrn v. Kramer gegenüber und kam mit ihm in ein Gespräch, in dessen Verlauf er sich erinnerte, daß sie beide einmal miteinander bekannt gemacht worden seien. An Ort und Stelle frühstückte man in einem Gasthof, nach dem Frühstück wurde vorgeschlagen, den Preis des Frühstücks auszuspielen. Es wurde Rouge et noir mit Streichhölzern, deren jedes einen Franken darstellte, gespielt, dann gingen die Sätze immer höher. Er (Zeuge) verlor nicht nur sein ganzes Bargeld, sondern auch noch 1200 Franken, die er sich von Herrn v. Kramer borgte. Er hat im ganzen 7400 Franken verloren. Dann wurde das Spiel abgebrochen. Rohleder, der kurze Zeit hinausgegangen war, tat sehr empört, daß er (Zeuge) sich in ein so hohes Spiel eingelassen habe; Rohleder übernahm die Regelung. Er (Zeuge) gab einen Scheck auf die Holländische Bank und mußte außerdem einen Wechsel unterschreiben. Am nächsten Tage fuhr man nach Monte Carlo zurück. Dort gab er Herrn v. Kramer die 1200 Franken wieder. Der von ihm unterschriebene Wechsel ist nach der Zentrale Fandreyer in Düsseldorf gegangen, um von dieser einkassiert zu werden. Später ist ihm, als er in der Strafsache vernommen wurde, auf der Polizei die Photographie eines Holländers Jakob Grieg vorgelegt worden, der ein Falschspieler ist und von ihm als der beteiligte Unbekannte wiedererkannt wurde. Er habe die Wechselschuld bezahlt. Er würde es nicht getan haben, wenn er gewußt hätte, daß Rohleder ein in Deutschland und Grieg ein in Holland wegen Falschspiels bestrafter Mann war. Die Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Dr. Werthauer bestritten diese Angaben; die Bestrafung sei nur wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels, aber nicht wegen Falschspiels erfolgt.

Ein Herr v. Hilsemann hat ein ähnliches Abenteuer gehabt. Er hat sich in Ventimiglia in ein Spiel eingelassen in der Meinung, daß nur die Zeche ausgespielt werden[143] solle. Seine Partner waren Kramer, Rohleder und ein Dritter. Er hat schließlich an Kramer 1500 Franken und an den Dritten 6000 Franken verloren. Rohleder, der ihn mit den anderen bekannt gemacht hatte, trat für ihn ein, gab an Kramer die 1500 Franken bar und einen Scheck an den Dritten und ließ sich über die Gesamtsumme von 7500 Franken von ihm einen Wechsel ausstellen. Auf dem Rückwege nach Monte Carlo sagte Kramer, er sei durch eine Depesche zu seiner in Cannes krank liegenden Frau gerufen worden. Auch Rohleder verschwand am anderen Tage, angeblich infolge einer dringenden Depesche. Auch dieser Wechsel hat den Weg zu Fandreyer genommen.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann beantragte, den Direktor Schneider von der Luftverkehrsgesellschaft auf dessen persönlichen Wunsch zu laden. Dieser wolle die Angaben Niemelas über seine Tätigkeit als Flieger widerlegen. Schneider bezeichne diese Angabe als »haarsträubend«.

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Die Sache kommt darauf hinaus, daß ich dann beantragen müßte, halb Frankreich zu laden zum Beweis dafür, daß Niemela sich Verdienste im Flugsport erworben hat und in ganz Frankreich geflogen ist. Darüber kann doch Herr Schneider nichts sagen.

Angeklagter Niemela: Wie kann denn Herr Schneider etwas über mich wissen, ich habe ja nie behauptet, daß ich in Deutschland geflogen bin, sondern immer nur, daß ich in Frankreich geflogen bin.

Staatsanwalt: Man kann doch aber einem ehrenwerten Herrn wie Herrn Direktor Schneider nicht derartige Vorwürfe machen.

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Wenn der Herr geladen wird, muß ich ebenfalls Zeugen aus Frankreich laden lassen, denn der Herr kann doch über die Fliegertätigkeit meines Mandanten in Frankreich keinerlei Angaben machen.

Am fünften Verhandlungstage teilte Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann mit, daß er den Direktor Schneider, den er gestern schon benannt, als Zeuge geladen habe.

Angeklagter Niemela: Ich protestiere gegen die Vernehmung des Direktors Schneider. Ich wäre gezwungen, als Gegengewicht den Präsidenten des Aeroklubs in Paris laden zu lassen. Ich habe das Fliegen zu meinem Gewerbe[144] gemacht und kann meine Tätigkeit auf diesem Gebiete nicht einseitig schlecht machen lassen.

Vors.: Dann würden wir ja zweifellos die ganze Verhandlung vertagen müssen.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Ich benannte Herrn Direktor Schneider nicht wegen der Tätigkeit des Angeklagten als Flieger, sondern wegen seiner Spielertätigkeit auf dem Flugplatz.

Angeklagter Niemela: Ich kenne Herrn Direktor Schneider gar nicht!

Ein Zeuge Bund hatte folgendes Spielabenteuer erlebt:

Im Jahre 1908 lernte er in Lugano einen Herrn Pauly kennen, der sich als Minenbesitzer aus Südafrika vorstellte. Bund war zum ersten Male außerhalb Deutschlands, und es war ihm ganz angenehm, Anschluß zu finden. Auf der Straße sah Pauly plötzlich einen Mann stehen, den er begrüßte und als Herrn v. Kramer vorstellte. Nach zehntägigem Zusammensein machte man einen Ausflug nach Como. Auf dem Schiff gesellte sich ein anderer Herr hinzu, der als ein Regierungsrat aus Köln vorgestellt wurde. Dann kam wieder die alte Geschichte: In Como wurde ein Spiel gemacht, man spielte »Häufeln«, und in ganz kurzer Zeit verlor Bund 8000 Franken an den angeblichen Regierungsrat aus Köln. Er akzeptierte einen Wechsel, der zuerst von einer holländischen Bank, und später von der Eintreibungszentrale Fandreyer geltend gemacht wurde. Bund war während des Spieles einmal ängstlich geworden, der fremde Herr beruhigte ihn aber, indem er sagte: Wir spielen ja doch, bis einer quitt ist. Bei dem ganzen Spiel ist ihm (Zeugen) keinerlei Verdacht aufgestiegen.

Der nächste Zeuge, Hauptmann a.D., jetziger Rittergutsbesitzer Freiherr v. Fürstenberg aus Westfalen, hatte sich auf Grund seiner Erlebnisse mit Kramer dem Kriminalkommissar v. Manteuffel zur Verfügung gestellt, als die gegenwärtige Anklagesache in Fluß kam. Nach seiner Rückkehr aus Südwestafrika weilte er 1908 in Rom und logierte im Hotel Haßler, in welchem auch ein Herr v. Kramer wohnte. Als er eines Tages an den Portier die Frage richtete, wie man am besten zum Rennen komme, da ertönte von der oberen Treppe die Stimme des Herrn Kramer, der hinunterrief: Ach, ich habe einen Wagen zum[145] Rennen, da könnten Sie ja mitfahren. Herr v. Fürstenberg dankte aber. Als er nach acht Tagen im Begriff war, den Zug nach Florenz zu besteigen, war auch Kramer im Begriff, mit demselben Zuge nach Florenz zu fahren. Er bat den Zeugen um Entschuldigung, daß er ihm vor acht Tagen ohne Berechtigung seinen Wagen angeboten habe. Beide Herren nahmen in demselben Abteil Platz. Als sich der Zug gerade in Bewegung setzte, kam im letzten Augenblick noch ein Herr in das Abteil gestürzt, warf sein Gepäck in das Netz, und als er hörte, daß die beiden anderen Deutsche waren, stellte er sich als »Kunsthändler Maringer« vor. Baron v. Fürstenberg stellte sich gleichfalls vor, ebenso Kramer, der durchaus nicht so tat, als ob der »Kunsthändler Maringer« ein alter Bekannter von ihm war. In Florenz stieg man in demselben Hotel ab. Die Herren waren sehr liebenswürdig gegen den Baron, man ging abends gemeinsam in ein Pilsener Bierlokal, wo Maringer »ganz zufällig« auf Pauly stieß, von dem er dem Baron erzählte, daß er ein alter Afrikaner, ein Minenbesitzer sei, der Herrn v. Fürstenberg als solcher interessieren würde. Pauly wohnte in einem größeren Hotel mit internationalem Verkehr. Auf Aufforderung Paulys gingen die Herren am nächsten Tage in dessen Hotel. Man trank dort eine Flasche Sekt. Bei dieser Gelegenheit ging Pauly plötzlich an seinen Überrock, holte ein Spiel Karten aus der Tasche dieses Rockes und erbot sich, den Herren einmal ein in Afrika beliebtes Spiel, das »Häufeln« zu zeigen. Aus dem Spiel mit Streichhölzern wurde ein Spiel mit immer höher steigenden Einsätzen. Nach eineinhalbstündigem Spiel stand Herr von Fürstenberg zu seinem Erstaunen auf 16000 Lire minus. Maringer erklärte sich bereit, die Sache zu arrangieren und stellte zunächst einen Scheck aus. Am nächsten Morgen kam Maringer an den Kaffeetisch des Herrn v. Fürstenberg und sagte: »Wir leben und sterben, unterschreiben Sie doch dies Akzept über 13000 Mark.« Dies geschah. Als dann Baron v. Fürstenberg in Wiesbaden weilte, erzählte er anderen Offizieren sein Spielpech. Diese Kameraden waren der Ansicht, daß er Leuten in die Hände gefallen sei, die ihn betrogen hätten. Der eine erzählte von einem ähnlichen[146] Abenteuer, das er in Neapel, der andere von einem Abenteuer in Palermo, ein dritter von einer Spielaffäre, bei welcher ein Minenbesitzer eine Rolle gespielt habe. Nun befestigte sich in ihm (Zeugen) mehr und mehr die Überzeugung, daß er es mit Falschspielern zu tun gehabt habe. Er erinnerte sich auch, daß ihm nach dem Genuß einer ihm angebotenen Zigarre und nach dem genossenen Wein ganz sonderbar zumute geworden sei; er sei am nächsten Tage außergewöhnlich schlapp, müde und kaputt gewesen. Deshalb habe er den Wechsel nicht bezahlt.

Auch der nächste Zeuge, ein Offizier aus einem thüringischen Regiment, war als 25jähriger junger Leutnant im Juni 1910 nach Brüssel zur Weltausstellung gefahren. Dort hatte er einen Mann kennengelernt, der sich als Raab, Sohn eines Kunsthändlers ins Frankfurt a.M., vorstellte. Diesen hat er später in Ostende wiedergesehen. Zufällig kam Kramer hinzu, der sich als »v. Gilbert« vorstellte. Bei einem Ausflug nach Blankenberghe kam es nach einem Essen, bei dem französischer Weißwein getrunken wurde, zum Spiel, das für den Offizier mit einem Verlust von 9900 M. endete. Der Zeuge erklärte, daß er bei dieser Spielaffäre ziemlich betrunken gewesen sei. Nachher seien ihm allerlei Bedenken gekommen. Er habe sich sofort ins Bett legen müssen und Erbrechen gehabt, mußte sich Tee bestellen, den er auch nicht bei sich behalten konnte. Auf Grund seines immer stärker werdenden Verdachts habe er sich an einen ihm bekannten Kriminalkommissar gewandt. Letzterer hat ihn zu Herrn v. Manteuffel geschickt; diesem habe er die ganze Sache erzählt.

Kramer hielt dem Zeugen vor, daß er an jenem Tage noch kränker war als er es dargestellt, und zwar infolge des von ihm genommenen Seebades und darauffolgenden Frühstücks und Sektgenusses.

Rechtsanwalt Dr. Julius Meyer I: Es ist dies eine typische Krankheit, die »Ostendaise«, die einen nach den ersten Bädern in Ostende befällt.

Gutsbesitzer Max Seydl bekundete: Im Sommer 1907 habe er in Wiesbaden mit der noch sehr jugendlichen Anna Moll Beziehungen angeknüpft. Der Angeklagte Kramer habe Erpressungsversuche gegen ihn unternommen unter[147] dem Vorgeben, daß die Moll seine angetraute Gattin sei. Er (Seydl) hatte größere Summen gezahlt.

Angeklagter Kramer bezeichnete diese Aussage als unwahr. Seydl habe gar nicht annehmen können, daß die Moll seine Frau sei.

Darauf wurde Kaufmann Gaston de Fommervault aus Paris, unter Mitwirkung des Rechtsanwalts Illch, Dolmetschers der französischen Sprache, als Zeuge vernommen. Stallmann hatte einen Wechsel über 80000 Mark, den Leutnant v. Dippe bei Abschluß des Spiels im »Fürstenhof« an Bujes zur Begleichung seiner Spielschuld gegeben hatte, in seinem Besitz. Er wollte feststellen, daß es sich dabei nicht um eine Schiebung gehandelt, er vielmehr den Wechsel in Gegenwart des Zeugen von Bujes gekauft oder gegen Spielschulden verrechnet hatte. Der Zeuge Baron de Fommervault bekundete: Er sei seit seiner Jugend mit Fräulein Lemoine, die von »Herrn v. König« geheiratet wurde, bekannt; diese verkehrte in seiner Familie. Er habe »Herrn von König« häufiger in Nizza gesehen, man sah ihn jedoch nur selten im Spielsaal. In Paris habe er öfter im Klub mit »v. König« gespielt, er habe geringe Beträge verloren, aber einmal selbst von ihm 35000 Franken gewonnen, die am nächsten Tage in französischen Banknoten bezahlt worden seien. Im Juli 1910 sei er zugegen gewesen, als Stallmannv. König einem anderen Herrn einen Wechsel von 80000 M. diskontiert und die Valuta in Scheck und Gold ausgezahlt habe. Der ihm unbekannte Herr hatte ziemlich erhebliche Verluste. Er habe gesehen, daß der Herr an Stallmann einen Wechsel über 80000 Mark gab, und daß Stallmann einen hohen Betrag dafür auszahlte. Er erinnere sich noch, daß er Stallmann gesagt habe: es sei doch ein bißchen unvorsichtig von ihm, so im Handumdrehen eine solche Wechselsumme auszuzahlen. Ob Stallmann bei dieser Gelegenheit auch gesagt habe, »er habe ja nur 50000 Mark gezahlt« und es handle sich um eine Verrechnung eines Spielverlustes, könne er nicht sagen.

Rechtsanwalt Dr. Meyer: Kann der Zeuge vielleicht sagen, wie der Mann, der doch wohl Bujes gewesen sein muß, aussah?

Zeuge: Ich kann mich nur noch erinnern, daß der Herr viel »mit den Händen sprach« und recht aufgeregt war.

Staatsanwalt:[148] Das tun viele Leute. (Heiterkeit.) Herr Bujes kann übrigens sofort vorgeführt werden, er ist aus dem Gefängnis hergebracht worden und steht zur Verfügung.

Bujes wurde in den Saal geführt.

Er sah sich sehr erstaunt um und nickte mit einem Lächeln des Erinnerns den Vertretern der Presse zu. Zeuge de Fommervault musterte den Zeugen Bujes und erklärte, ihm nicht wiederzuerkennen.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Der ganze Habitus des Herrn Bujes ist doch ein solcher, daß man ihn nicht so leicht vergißt. Wenn der Zeuge sich so genau der Kleinigkeiten über den Wechsel besinnt, so fällt es doch auf, daß er sich auf eine so markante Persönlichkeit nicht besinnt.

Zeuge: Ich kann doch als Zeuge nur sagen, was ich weiß, aber nicht, was ich nicht weiß. Ich habe den betreffenden Herrn nur in einem großen Saal und bei anderer Beleuchtung gesehen.

Zeuge Bujes: Um was handelt es sich hier überhaupt? Ich muß das wissen! Ich will das wissen!

Vors.: Seien Sie still!

Stallmann: Herr Bujes sieht, wie ich feststelle, jetzt wesentlich anders aus, als früher. Damals war er viel korpulenter!

Bujes (sehr lebhaft): Hab' ich doch 23 Kilo verloren, seitdem ich schmachte im Gefängnis, unschuldig!

Vors. (unterbrechend): Sie warten, bis wir zu Ihrer Vernehmung kommen werden!

Bujes: Bon!

Nachdem Bujes die Frage des Staatsanwalts, ob er denn den Zeugen de Fommervault kenne, verneint hatte, wurde er wieder abgeführt. Er verließ dem Saal mit einer Verbeugung gegen den Gerichtshof.

Der vom Staatsanwalt vorgeladene Flugtechniker Franz Schneider von der Luftverkehrsgesellschaft Johannisthal kannte den Angeklagten Niemela von Paris her. Er war damals bei der Nieuportgesellschaft tätig. Bei den Flugversuchen im Lager von Chalons erschien Niemela häufig im eigenen Automobil mit goldbetreßtem Chauffeur. Es kam, im Anschluß an das Mittagessen, öfter zu einem Jeu. Die Leute waren sich nicht klar, was man aus Niemela machen solle, ob er nicht etwa ein höherer Beamter sei, der von Deutschland geschickt wurde. Ein amerikanischer und ein italienischer Offizier, die die Fliegerschule besuchten, haben sich geweigert, mit Niemela weiter zu[149] verkehren.

Niemela bezeichnete das als unwahr.

R.-A. Dr. Schwindt beantragte die Vorladung des Hauptmanns de la Croix, der bestätigen werde, daß im Jahre 1911, also nach jenen angeblichen ungünstigen Nachrichten über Niemela, die Fluggesellschaft mit diesem einen Anstellungsvertrag schließen wollte.

Angeklagter Niemela: Das Automobil gehörte einem mir befreundeten griechischen Herrn. In Chalons-sur-Marne wird jeden Nachmittag gespielt, weil man erst gegen 6 oder 7 Uhr zu fliegen pflegt, und man sich bis dahin die Zeit vertreiben will. Ich habe damals auf keinem Flugplatz auch nur einen Pfennig gewonnen.

Vors.: Wie kommt es aber, daß Ihnen die französische Regierung das Betreten der Spielklubs verboten hat?

Angekl. Niemela: Die Ausweisung datiert vom Oktober 1911; ich war aber im August schon in London.

Staatsanwalt: Und wie kommt es, daß Sie in den Listen der Falschspieler geführt werden?

Niemela: Ich bin in Frankreich immer anständig behandelt worden; erst als die Nachrichten in den Zeitungen erschienen und durch allerlei Geschwätz, vielleicht auch durch Herrn v. Manteuffel, ist es herbeigeführt worden, daß man mich auf die Liste gesetzt hat.

Direktor Schneider erklärte auf Befragen nochmals, er habe von dem italienischen Offizier Rossi und von anderen gehört, daß sie glaubten, Niemela spiele falsch.

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Das ist doch alles vom Hörensagen. Dann müssen wir die Personen vorladen, die so etwas gesagt haben sollen. Wenn die Verteidigung auch so operieren und hier Zeugen vorführen wollte, die nur de audito berichten, dann würde der Staatsanwalt mit Recht dagegen protestieren. Das geht doch nicht, das widerspricht allen Grundsätzen des Strafprozesses.

Am sechsten Verhandlungstage bekundete Oberförsterkandidat a.D. Helmuth Bergell als Zeuge: Im Jahre 1910 habe er auf einem Ausflug nach Nizza den Baron von König kennengelernt. Da dieser in Argentinien war und er (Zeuge) sich dort auch betätigt hatte, habe er sich für den sehr liebenswürdigen Herrn interessiert. essiert. In der Begleitung des »Barons v. König« befanden sich ein Russe und ein Engländer. Er wurde zum Frühstück nach einem Hotel[150] eingeladen. Es wurde alsdann um die Zeche gewürfelt. Nach Monte Carlo zurückgekehrt, saßen die Herren in einem besonderen Zimmer des Hotels. Nach dem Essen wurde mit Würfeln gespielt. Dabei habe er (Zeuge) 2500 Franken in bar und 9000 Franken unbar verloren. Er sei an diesem Tage sehr betrunken gewesen und habe am folgenden Tage einen ungewöhnlich starken »Kater« gehabt. Etwas Verdächtiges beim Spiel habe er nicht gemerkt; wäre dies geschehen, dann würde er den Herren den Würfelbecher an den Kopf geworfen haben. Später hatte er sich mit einer »millionenschweren« Dame verlobt und war genötigt, zwecks Einleitung eines Finanzgeschäfts nach London zu fahren. Er brauchte 50000 Mark. v. König, den er in London traf, erklärte sich zu dem Darlehn bereit, wenn er zwei zuverlässige Bürgen stelle. Zum Abschluß des Geschäfts sei es nicht gekommen. Er habe v. König in dessen Wohnung besucht. Dieser war glänzend eingerichtet, und es habe dort eine gute Gesellschaft verkehrt. Er habe aber auch einen Mann gesehen, der in diese Gesellschaft nicht paßte. Er habe einmal v. König, dessen richtigen Namen Stallmann er später erfahren habe, mit Newton und noch einem anderen Engländer pokern sehen. Niemela habe er kurz vor der Prinz-Heinrich-Fahrt, an der er sich auch beteiligen wollte, kennengelernt. Eines Abends habe er mit Niemela und Schenk v. Schweinsberg im »Esplanade-Hotel« in Berlin zusammen geknobelt. In Berlin sei er auch mit Stallmann und Bujes zusammengetroffen. Er habe später Niemela gefragt: Wie kommen Sie eigentlich zu »Herrn v. König«? Der heißt ja gar nicht König, sondern Stallmann. Niemela habe ihn vor Stallmann und Bujes gewarnt und erzählt, Stallmann habe eine Art Zauberring für vieles Geld erworben. An diesem Ringe sei ein Spiegel befestigt, auf dem er die untere Seite der Karten ablesen könne. Bei Rouge et noir würden die Karten durch Einbiegen einer Farbe oder durch Eindrücke mittels des Fingernagels gekennzeichnet. Er, so sagte Niemela, könnte die Tricks auch ausführen. Auf sein (des Zeugen) Ersuchen habe Niemela mit ihm aus Scherz ein Spiel angefangen, um ihm zu zeigen, daß er die Geheimnisse des Spiels auch sehr gut[151] kenne. Er habe beobachtet, daß man mit solchen Tricks vielleicht 18jährige Primaner, aber nicht gewiegte Spieler düpieren könne. Niemela habe ihm weiter erzählt, Bujes sei nicht ein Herr de Bujes, stamme auch nicht aus Frankreich, sondern von der asiatischen Grenze. Eines Tages war Niemela sehr deprimiert und sagte: »Sie glauben gar nicht, wie ich unter dem Verkehr dieser Leute zu leiden habe.« Er sagte mehrmals: »Wenn ich nur von diesen Hunden loskäme; Sie glauben gar nicht, was ich ausgestanden habe.« Im weiteren habe ihm Niemela erzählt, daß Leutnant v. Dippe im Hotel »Fürstenhof« in Berlin an Stallmann und Bujes 80000 Mark verloren habe. Er müßte dies eigentlich anzeigen, da er infolge dieses Vorganges selbst noch in Teufels Küche kommen könnte. Niemela habe ihn gebeten, v. Dippe aufzuklären und zu warnen. Dies habe er getan und v. Dippe veranlaßt, den Spielwechsel nicht zu bezahlen. Die Verteidiger nahmen den Zeugen in ein längeres Kreuzverhör. Der Zeuge verwahrte sich entschieden gegen den Verdacht, daß er aus irgendwelchen pekuniären Absichten v. Dippe gewarnt habe.

Stallmann: Wenn Niemela wirklich das gesagt hat, was der Zeuge behauptet, so hat sich dies wahrscheinlich nur auf Bujes bezogen. Im übrigen halte ich Niemela für einen ganz verwirrten und konfusen Menschen.

Angeklagter Niemela: Er habe seine Äußerungen nur in der Form gemacht, daß Bujes, wenn er verlieren sollte, nicht bezahlen würde; auf Betrug und Falschspiel habe sich seine Äußerung nicht bezogen. Bergell habe ihm erzählt, v. Dippe habe ihm 13000 Mark gegeben mit dem Bemerken, er wolle ihn nicht im Stich lassen. Niemela erhob weiter mehrere Vorwürfe gegen den Zeugen. Darauf erklärte der Vorsitzende zende: »Wer im Glashause sitzt, sollte doch nicht mit Steinen werfen.«

Alsdann wurde Bujes, der im März 1912 wegen Falschspiels zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden ist und diese Strafe in Plötzensee verbüßte, als Zeuge vorgeführt. Bujes, der angab, Kaufmann zu sein, mit Vornamen Stefan zu heißen, antwortete auf die Frage des Vorsitzenden nach der Religion: Griechisch-Katholisch. Er war ein großer, schlanker Mann von etwa 38 Jahren. Er ging modern und[152] schick gekleidet, trug ein goldenes Pincenez und hatte ganz das Aussehen eines Lebemanns, denen man täglich in den großen Pariser Cafés begegnet. Er sprach nur gebrochen Deutsch, und zwar derartig schnell, daß man ihm nur mit Mühe zu folgen vermochte. Er wurde unvereidigt vernommen und begann mit den Worten: Herr Président, bitt' schön, etwas nachsichtig mit meinem Sprach zu sein. Sprech' ich allerdings die deutsche Sprach', denn ich besuch' die Hochschule in Plötzensee.

Vors.: Sie sollen als Zeuge vernommen werden und müssen die reine Wahrheit sagen.

Zeuge: Herr Président, ich liebe nur die Wahrheit. Ich muß dem Herrn Président und dem Herr Prokureur, die ganze Sach' von Ursprung an erzählen.

Vors.: Nein, wir wollen nur die Vorgänge vom 1. Juni 1910 von Ihnen hören.

Zeuge: Bon. Ich bin gekommen geschäftlich nach Berlin, ich hatte eine Dame zu besuchen und mußte nach Rathenow, wo ich wollte kaufen eine Petroleum-Bohrmaschine; hatte Auftrag von einem Herrn aus Westarabien. Bei Schmidt in Rathenow wurde gesagt: Haben keine Bohrmaschine, nur Dreschmaschinen. Habe telegraphiert an Monsieur de König, der in Berlin war und den ich kannte von Paris. Herrn König hatte ich gefragt in Paris: »Wo ißt man gut in Berlin?« König hatte gesagt, bei Traube. Ich hatte mich geirrt in der Leipziger Straße, glaubte ich bei Kaminski. (Heiterkeit.)

Vors.: Sie meinen wohl Kempinski.

Zeuge: Bon, Herr Président, man ißt sehr gut, sehr gut bei Kempinski.

Vors.: Essen und Trinken scheint bei den Herren eine große Hauptsache zu sein.

Zeuge (mit lauter Stimme): Herr Président, bitte, ich armer Mann sitze jetzt in Anstalt und esse seit Wochen nur Brot und Milch.

Vors.: Nun weiter.

Zeuge: Wie ich sitze in der Eisenbahn von Rathenow nach Berlin, klopft jemand auf meine Schulter und sagt: Nanu. Wie ich mich umschau', sehe ich einen Herrn ohne Schnurrbart vor mir, das war Leutnant v. Dippe, den ich kannte vom Rennen, und der mich auch kannte unter meinem Journalistennamen von Hennrichs. Ich hatte Hunger, ich ging in den Speisewagen mit Herrn v. Dippe. Wir tranken Whisky und Soda. Ich sagte Herrn v. Dippe: In Berlin erwartet mich jemand, mit[153] dem ich Geschäfte machen will. Herr v. Dippe sagte: »Wir können zusammen speisen.« Bon, sagte ich. In Berlin erwartet mich Herr v. König, Noblesse oblige. Ich stelle Herrn v. König vor. (Ein Beisitzer niest laut.)

Bujes: Sehen Sie, Herr Président, das ist Wahrheit. Ich bin sehr abergläubisch, und wenn einer niest, ist es Wahrheit. (Stürmische Heiterkeit.)

Vors.: Unterlassen Sie solche Redensarten und fahren Sie fort.

Zeuge: Herr v. Dippe sagte: Wollen wir speisen im »Fürstenhof«? Wir haben getrunken zwei Flaschen Wein und eine Flasche Sekt. Besaufen aber war keiner. Bitt' schön, die Deitschen trinken tapfer. Ein Deitscher kann fünf bis sechs Rumänen hinlegen. (Heiterkeit.)

Vors.: Nicht so umschweifig.

Zeuge: Dann kam Niemela, und ich bestellte Essen nach Menü. Er trank etwas Sekt, denn wissen Sie, Herr Président, wenn ein deitscher Offizier sich setzt an unsern Tisch, muß ich ihm doch ein Glas offerieren. Nach Tisch lud uns Leutnant Niemela ein, Kaffee zu trinken auf seinem Zimmer. Da kam es zum Spiel. Wissen Sie, in meiner Jugend war ich schon in Monte Carlo, diesem Teufelsparadies, dieser Lasterhöhle, und bitte, Herr Prokureur, die Schriftstücke in Empfang zu nehmen und durchzulesen.

Vors.: Ich weiß schon, es ist eine von Ihnen aufgestellte Gewinnberechnung.

Der Zeuge erzählte alsdann: Niemela hatte vorgeschlagen, Ecarté zu spielen. v. König und v. Dippe haben aber eine Art Problem lösen wollen. Ich habe 110 Mark an Niemela verloren, dann ist Niemela weggegangen, und nun begann das Spiel Rouge et noir. Stallmann spielte hoch. Plötzlich kommt v. Dippe. Sie müssen wissen, Herr Président, v. Dippe war sehr intim zu mir, sagte immer »Mon chère Hennrichs«. v. Dippe war gar nicht besaufen, schmeißt ein Braunes hin und sagt: Wollen ihm das Genick brechen! Banko. Verzeihen, Herr Président, muß ich mich besinnen, habe ich eine Memoire wie ein Has'. Also v. Dippe spielte mit die Braunen. v. Dippe und v. König hielten die Bank. Ich pointiere. Als Pointeur habe ich ganz bestimmtes System, muß ich immer gewinnen. Hat sich Herr v. Manteuffel keine Ahnung vom Spiel.

Vors.: Schweifen Sie nicht so ab.

Zeuge: Rouge et noir ist kein Falschspiel,[154] sondern ein Berechnungsspiel, ein Glücksspiel. Als Pointeur will ich immer gewinnen. Will ich spielen mit zwanzig Sachverständigen, aber nicht mit Herrn v. Manteuffel. teuffel. Mein System fängt mit 200 Franken an. Habe übersetzt eine Setzmethode. (In großer Erregung): Man muß pointieren, nicht wie die Deitschen; verlieren in Monte Carlo 50 Millionen, ein Beweis, daß sich haben Deitschen viel Geld. (Heiterkeit.)

Vors.: Bleiben Sie nur bei der Sache.

Bujes: Bon. Meine Skala ging sehr gut, ich hatte großen Haufen Geld vor mir. Trotzdem von König ist tüchtiger Spieler. Es ging alles elektrik, war sich mein Glückstag. Habe ich gewonnen 160000 Mark. Ich ließ mir natürlich geben einen Wechsel, bin ich doch Kaufmann. Heute, Herr Président, in meinem Unglück, glaube ich, v. Dippe in vollem Bewußtsein 80000 Mark geschrieben hat, damit Wechsel nicht gültig ist.

Staatsanwalt: Fiel Ihnen das nicht an jenem Abend auf?

Bujes: Habe ich doch große Confiance zu Herrn v. Dippe gehabt.

Vors.: Sind Sie überzeugt, daß ehrlich gespielt worden ist?

Zeuge: O, ich bitte, wenn jemand verliert, sagt er immer Falschspieler. Das beruht alles auf Hypnotisme und Suggestion. (Mit weinender Stimme): Ich bin entrissen meinem Kinde, meinen armen Eltern, schmachte hier in die Mauern. Aber in Preißen wird man human behandelt, vom ersten bis letzten Beamten, sonst müßte man sich erdrosseln. Ich kann nur sagen, es war alles ehrlich, parfaitement.

Vors.: Hat Stallmann für seinen Verlust auch einen Wechsel gegeben?

Zeuge: Jawohl, über 80000 Mark. Ich habe mit Stallmann ein großes Petroleumgeschäft vorgehabt. Stallmann hatte mich nach Paris eingeladen. Nach dem Spiel im »Fürstenhof« in Berlin bin ich noch an demselben Abend nach Brüssel und von dort nach Paris gefahren. Richtig ist, daß man mich hat

ausgewiesen aus Paris.

Dort bin ich denunziert als deitscher Spion, hier als französischer Spion. Ich wurde denunziert von französischen Spitzeln, denen ich zu sehr auf die Finger gesehn habe. Jetzt wurde ich aber in Paris geduldet. Als ich zu v. König[155] in Paris in die Wohnung kam, kann ich Ihnen sagen, j'etais baff. Frau v. König ist eine Dame, eine echte Edeldame. v. König lud mich ein zum Speisen. Ich sagte: Avec plaisier. Ich wurde aufgenommen wie bei einem Fürsten. Nach Essen gingen wir in Arbeitszimmer, und ich versprach ihm für gute Aufnahme Jubiläumsmarken vom Jubiläum des Königs vom Rumänien. v. König forderte, ihm für den Verlust im »Fürstenhof« Revanche zu geben. v. König eigenen Wechselbetrag im Spiel zurückgewonnen und mir Dippeschen Wechsel diskontiert. Einzige Opfer bloß arme v. König.

Staatsanwalt: Hielten Sie es nicht für eigentümlich, daß ein Mann, der Sie doch nur oberflächlich kannte, Ihnen sofort einen Wechsel über 80000 Mark diskontierte?

Zeuge: Ihre Frage ist sehr lobenswert, Herr Prokureur, aber Herr v. König hat mich mit Dippe sehr intim gesehen und hat gehört, wie Dippe hat gesagt mon chere ami. Er wußte auch, daß ich war ein Freund des Bruders des

Präsidenten Gomez von Venezuela.

Staatsanwalt: Niemela hält Sie aber für so wenig reich, daß er der Meinung ist, wenn Sie 80000 Mark verlieren würden, dann hätten Sie gepfiffen.

Zeuge (entrüstet und höhnisch laut auflachend): Ich 80000 Mark verlieren, dazu bin ich viel zu schlau. (Große, allgemeine Heiterkeit, in die selbst die Mitglieder des Gerichtshofes und der Staatsanwalt einstimmten.)

Staatsanwalt: Sie haben doch aber in Paris an einem Tage 160000 Mark verloren.

Zeuge: Ja, sehen Sie, Herr Prokureur, das war leicht gewonnenes Geld.

Staatsanwalt: Sie sagen doch aber, Sie sind zu schlau, um zu verlieren?

Zeuge: Ja, sehen Sie, Herr Prokureur, auch die Klugen sind nicht immer geschützt vor Verlust Es hat gegeben in Deitschland eine sehr große Eisenbahnkönig, nig, der war sehr klug, er hat aber auch gehabt große Verluste.

Vors.: Niemela hat bereits im »Fürstenhof« Verdacht gegen Sie gehabt und bloß auf die Gelegenheit gewartet, Sie zu entlarven.

Zeuge (in furchtbarer Erregung): Herr Président, ich will Ihnen ausschütten mein Herz. Herr Leitnant Niemela hat gespielt in[156] Chiavenne. Haben außerdem gespielt Horvart, der sich genannt hat Baron v. Szegedin, haben weiter gespielt Newton, Pauly und Rohleder, hat aber deitsche Regierung nicht Auslieferung verlangt. Mich hat deitsche Regierung ausliefern lassen, ich habe niemals falsch gespielt und muß hier sitzen Jahre unschuldig.

Vors.: Darüber können wir hier nicht verhandeln.

Zeuge: Herr Président, treibe ich Wiederaufnahmeverfahren.

Vors.: Das können Sie tun, wir können uns aber hier damit nicht befassen.

Vert. R.-A. Bahn: Können Sie genau angeben, daß Niemela falsch gespielt hat.

Zeuge (sich verächtlich zum Verteidiger umdrehend): Herr Président, ist das ein Advokat, muß ich antworten?

Vors.: Gewiß.

Zeuge: Ich glaube, hat falsch gespielt.

Der Zeuge erzählte im weiteren, daß er mit Niemela la einmal in Monaco im Spielsaal gewesen sei. Niemela habe viel verloren und sich förmlich im Spielfieber befunden. Er habe ihm mehrere tausend Franken geliehen. In Florenz habe Niemela mit einem französischen Grafen, der eine bildschöne Mätresse hatte, gespielt. Niemela sei ihm feindlich, da er eifersüchtig war auf seine Braut, Fräulein v.R. Der Zeuge beschwerte sich zum Schluß, daß er im vorigen Jahre von der Presse verhöhnt worden sei, weil er am Schlusse gesagt habe: »Il y a des juges à Berlin.« Er trat alsdann an den Berichterstattertisch und ersuchte die Vertreter der Presse, ihn anständig zu behandeln, seine Familie leide ohnedies schon genug.

Am siebenten Verhandlungstage fand zunächst eine längere Erörterung statt, ob der Angeklagte Niemela, als er durch Bergell Leutnant v. Dippe warnen ließ, auch den Angeklagten Stallmann unter der »Bande« gemeint habe. Niemela erklärte: Er habe auf Stallmann nicht geschimpft, sondern zu Bergell nur gesagt, daß er allerlei mysteriöse Dinge über Stallmann gehört habe, z.B. daß dieser ungemein reich und ehemals

Kellner in Hannover

gewesen sei. Bujes habe er nicht für ganz »stubenrein« gehalten und es deshalb für seine Pflicht erachtet, vor diesem v. Dippe zu warnen.

Hierauf wurde der 24jährige[157]

Oberleutnant v. Dippe

vom 12. Ostpreußischen Ulanenregiment aus Insterburg als Zeuge aufgerufen. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Er erinnere sich nicht mehr genau, wo er den damaligen Leutnant Niemela kennengelernt habe. Bujes habe er beim Rennen in Magdeburg durch einen Gutsbesitzer Wrede unter dem Namen v. Hennrichs kennengelernt. Irgendein freundschaftliches Verhältnis zwischen ihm und Bujes habe nicht bestanden. Im Sommer 1910 habe ihm Niemela geschrieben, er beteilige sich an der Prinz-Heinrich-Fahrt und möchte ihn deshalb einmal sprechen. Er habe Niemela telegraphisch mitgeteilt, daß er am 1. Juni nach Berlin komme und mit ihm eine Zusammenkunft im Hotel »Fürstenhof« haben wolle. In dem Mittagsschnellzug, der von Stendal, seiner damaligen Garnison, gegen 10 Uhr vormittags abging und gegen 1 1/4 Uhr mittags auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin eintraf, habe er plötzlich, kurz hinter Rathenow, Bujes, der sich ihm als v. Hennrichs vorgestellt hatte, im Zuge gesehen. Bujes habe ihm erzählt, er habe in Rathenow landwirtschaftliche Maschinen kaufen wollen und werde auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin von einem Baron v. König erwartet. Als sie in Berlin ankamen, sei ihm von Bujes der Angeklagte Stallmann als Baron v. König vorgestellt worden. Sie seien darauf alle drei nach dem »Fürstenhof« gefahren, dort habe er Niemela getroffen und diesem Stallmann und Bujes vorgestellt.

Vors.: Die Angeklagten bestreiten, daß eine Vorstellung stattgefunden habe.

Zeuge: Das weiß ich aber ganz genau.

Vors.: Die Angeklagten behaupten, sie hätten sofort gesagt: Eine Vorstellung ist nicht nötig, wir kennen uns schon. Sie haben sich alsdann wie alte Bekannte begrüßt.

Zeuge: Das ist entschieden unwahr.

Vors.: Ist es möglich, daß Sie das vergessen haben?

Zeuge: Die Möglichkeit besteht immerhin, da ich bereits stark angetrunken war. Der Zeuge bekundete im weiteren, Bujes habe damals sehr gut Deutsch gesprochen und sehr selten französische Ausdrücke angewandt. Jedenfalls sei es ihm nicht erinnerlich, daß er Bujes mit »Mon cher ami« angesprochen habe. Nach gemeinsamem Frühstück habe man[158] sich in einen Salon zurückgezogen, wo Schnäpse und Kaffee bestellt wurden. Es sei sehr bald über Kartenspiel gesprochen worden. v. König habe, soweit er sich erinnere, von einem Kellner ein Spiel Karten kommen lassen und ihm das Bridge-Problem gezeigt; er habe das nicht lösen können. Bujes und König haben Rouge et noire gespielt. v. König habe ihn sehr bald aufgefordert, sich an dem Spiel zu beteiligen und ihm zu helfen, da er Pech habe. Er habe geglaubt, es handele sich um eine Wette. Die Sätze hielten sich auch zunächst in sehr mäßigen Grenzen. Er habe mit v. König die Bank gehalten und kleine Beträge gewonnen. Sehr bald wurden jedoch die Einsätze wesentlich erhöht. Es wurden je 1000 Mark eingesetzt. Plötzlich sagte v. König: »Ich spiele nicht mehr mit, der Verlust ist zu groß.« Dabei zerriß v. König die Karten. Nunmehr erfuhr er (J.) erst, daß er mit Stallmann zusammen 160000 Mark verloren habe. Das Spiel habe kaum 20 Minuten gedauert. Auf die Einzelheiten könne er sich nicht besinnen, da im Restaurant des Hotels »Fürstenhof« mehrere Flaschen Weißwein und Sekt und oben im Zimmer Kaffee, Kognak, Chartreuse und Benediktiner getrunken wurden. Eigentümlich sei es ihm nur vorgekommen, daß, solange kleine Einsätze waren, er gewann und bei größeren Einsätzen regelmäßig verlor. Nach Beendigung des Spiels habe Bujes zwei Wechselformulare aus der Tasche gezogen und sie v. König und ihm zur Unterschrift gegeben. Sie haben beide die Wechsel unterschrieben.

Es wurde darauf der Wechsel mit dem Akzept v. Dippe vorgelegt. Daraus ergab sich, daß auf dem Wechsel steht 80 Tausend, Tausend-Mark. v. Dippe erklärte auf Befragen, daß sich dies nur durch seine Angetrunkenheit erklären lasse. Bujes habe beide Wechsel, nachdem sie unterschrieben waren, eingesteckt. steckt. Niemela sei während des Spiels eine Zeitlang weggewesen oder habe abseits gesessen und sich an dem Spiel nicht beteiligt. Niemela habe ihm über die Höhe des Spiels Vorwürfe gemacht und gesagt, er solle vorläufig den Wechsel nicht bezahlen. Die Angeklagten Stallmann und Niemela bestritten wiederholt, daß sie sich haben, vorstellen lassen und so getan haben, als ob sie sich nicht kannten.

[159] Staatsanwalt Dr. Weismann: Ich lege auf die genaue Feststellung dieses Punktes den größten Wert und bin daher genötigt, noch weitere Fragen an den Zeugen zu stellen.

Beisitzer Landgerichtsrat Berlin: Der Zeuge hat bereits gesagt, daß er sich nicht mehr genau darauf erinnern könne.

Staatsanwalt (mit erhobener Stimme): Ich bitte doch dringend, mich nicht zu unterbrechen. Ich bin schon wiederholt in dieser Weise vom Herrn Landgerichtsrat unterbrochen worden; das Recht zu einer solchen Unterbrechung hat aber nur der Herr Vorsitzende.

Landgerichtsrat Berlin: Der Herr Vorsitzende hat mich beauftragt, die Aussagen genau aufzuschreiben und mitzuteilen, wenn eine Frage schon beantwortet ist. Es ist also kein Grund zu der etwas erregten Äußerung des Herrn Staatsanwalts vorhanden. Ich habe lediglich die Wiederholung konstatiert, unterbrochen habe ich den Herrn Staatsanwalt nicht.

Vors.: Damit ist wohl die Sache erledigt.

Verteidiger R.-A. Dr. Meyer I: Hat der Herr Zeuge irgend etwas von Falschspiel gemerkt?

Zeuge: Es ist mir damals nichts aufgefallen; allein der Umstand, daß ich bei kleinen Sätzen gewann und bei größeren regelmäßig verlor, war mir verdächtig. Oberleutnant v. Dippe bekundete ferner auf Befragen: Kurze Zeit nach dem Spiel habe sich bei ihm, als er sich in Stendal im Kasino befand, ein Assessor Bergell melden lassen. Dieser erklärte ihm, er komme im Auftrage des Leutnants Niemela, der ihn vor der »Bande«, mit der er im »Fürstenhof« gespielt, warnen lasse. Auf keinen Fall solle er den Wechsel bezahlen, denn das Spiel sei nicht reell gewesen. Sehr bald darauf habe er mit Niemela eine Zusammenkunft in Berlin gehabt. Letzterer habe ihm geraten, sich an Justizrat Marcuse zu wenden. Der Justizrat habe ihm ebenfalls geraten, den Wechsel nicht zu bezahlen. Als er sich im September 1910 im Manöver befand, seien zwei Herren im Automobil angekommen, die sich als Graf Wolff-Metternich und Kapitän Newton vorstellten und den Wechsel präsentierten. Er habe beide Herren an Justizrat Marcuse gewiesen, der die Regelung der Sache übernommen habe. Der Justizrat habe den Wechsel beschlagnahmt. Niemela hatte ihn gebeten, wenn es nicht[160] unbedingt nötig sei, seinen (Niemelas) las) Namen aus dem Spiele zu lassen. Justizrat Marcuse, den er deshalb fragte, habe ihm gesagt, wenn er nach Niemela gefragt werde, brauche er ihn nicht zu nennen, da dieser nicht mitgespielt habe. Er müßte ja dann auch die Kellner nennen, die in das Zimmer getreten seien.

Vors.: Ich stelle fest, daß der Zeuge bei seiner ersten Vernehmung den Namen Niemela nicht genannt hat.

v. Dippe bekundete ferner: Niemela habe ihm gewissermaßen Vorwürfe gemacht, daß er ihn mit »solchen Leuten« bekannt gemacht habe. Es könnten ihm dadurch Unannehmlichkeiten erwachsen, zumal er sich in ein Kavallerieregiment versetzen lassen wolle, und er außerdem verlobt sei. Er bitte ihn deshalb, bei seiner Vernehmung nichts von seiner (Niemelas) Anwesenheit während des Spiels verlauten zu lassen.

Niemela bestritt, daß er so getan habe, als ob er Bujes und Stallmann nicht kenne.

Verteidiger R.-A. Dr. Schwindt: Ich halte dies auch nicht für wahrscheinlich, da Herr Niemela ja Herrn v. Dippe gesagt hat, Herr v. König heißt in Wirklichkeit Stallmann und v. Hennrichs in Wahrheit Bujes. Daraus hätte der Zeuge doch ohne weiteres ersehen müssen, daß Niemela die Leute kannte.

Zeuge: Mir ist genau erinnerlich, daß ich die Herren vorgestellt habe, und daß sie so taten, als ob sie sich nicht kennen.

Angeklagter Stallmann: Wenn der Zeuge nun hört, daß ich ja auch verloren, dem Bujes meinen Spielverlust bezahlt und ich mich bereit erklärt hatte, ihm Geld zur Verfügung zu stellen, würde er mich dann noch mit Bujes in einen Topf werfen, oder daraus schließen, daß ich ein anständiger Mensch bin und reell gespielt habe?

Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Der Verdacht des Falschspiels ist mir erst gekommen, als die Strafsache schon im Gange war. Es ist doch auch möglich, daß Stallmann seinen Wechsel nur unterschrieben hat, um mich zur Unterschreibung des anderen Wechsels zu veranlassen. Im weiteren bekundete der Zeuge auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe eines Tages von Kramer, der sich v. Bredow nannte, einen Brief aus London erhalten. In diesem wurde ihm mitgeteilt, er habe bei seiner eigentlichen Zeugenaussage etwas Falsches beschworen,[161] da er verschwiegen habe, daß Niemela bei dem Spiel im Zimmer war. Es sei dies ein

wissentlicher Meineid.

Um alle Unannehmlichkeiten, die ihm daraus erwachsen könnten, aus der Welt zu schaffen, sei es ratsam, dem Niemela, dem es sehr schlecht gehe, 7000 Pfund Sterling – 140000 Mark – zu geben, um ihn nach Argentinien abzuschieben. Dort werde sich Niemela eine neue Existenz gründen. Die leidige Angelegenheit wäre alsdann aus der Welt geschafft, da der Hauptzeuge sich in Argentinien befinde. Er sei, da die Briefe Kramers sich häuften und er gerade Urlaub hatte, nach London gefahren und habe sich schließlich bereit erklärt, einen Schuldschein über 7000 Pfund Sterling auszustellen. Er habe sich in keiner Weise schuldig gefühlt, sondern in der Hauptsache den Schuldschein ausgestellt, um einem armen Kameraden zu helfen.

Verteidiger R.-A. Bahn: Ist Ihnen nicht bei Ihrer Vernehmung vom Untersuchungsrichter gesagt worden, daß Sie nichts verschweigen dürfen?

Zeuge: Das ist mir nicht erinnerlich, es liegt ja aber bereits in der Eidesformel, daß man nichts verschweigen darf. Ich hatte auch nicht das Bewußtsein, etwas verschwiegen zu haben, zumal mir selbst Justizrat Marcuse sagte, ich brauche es nicht zu sagen, wenn ich nicht ausdrücklich danach gefragt werde.

Verteidiger R.-A. Bahn: Es ist nicht alles richtig, was ein Rechtsanwalt sagt, jedenfalls müssen Sie ein Schuldbewußtsein gehabt haben, sonst wären Sie nicht nach London gefahren und hätten einen Schuldschein über 140000 Mark ausgestellt.

Staatsanwalt: Ich gebe ohne weiteres zu, daß nicht alles richtig ist, was ein Rechtsanwalt sagt. (Große Heiterkeit.) Der Zeuge hat doch aber ausdrücklich bekundet, kundet, daß er der festen Überzeugung war, er brauche der Namen Niemelas nicht zu nennen, da er sich nicht am Spiele beteiligt hatte, und daß Justizrat Marcuse ganz der selben Meinung war. In einem hiesigen Sensationsblatt das heute früh erschienen ist, steht: v. Dippe, der noch aktiver Offizier ist, ist gestern vernommen worden und hat sehr schlecht abgeschnitten. (Große Heiterkeit.)

Vors.:[162] Ich habe schon einmal ein Gerichtsurteil mittags gelesen, das erst am Abend gesprochen wurde. (Große Heiterkeit.)

Oberleutnant v. Dippe erklärte auf Befragen, er habe für den Assessor Bergell eine Bürgschaft über 13000 Mark übernommen, diese aber noch nicht zurückerhalten.

Es erschien darauf als Zeuge

Rechtsanwalt Dr. Rosenstock:

Ich bin Rechtsbeistand des Vaters des Oberleutnants v. Dippe, des Landesökonomierats v. Dippe. Eines Tages meldete sich bei mir ein Agent Domarus. Er teilte mir mit, dem bekannten Gelddarleiher Pariser sei ein Schuldschein mit der Unterschrift des Leutnants v. Dippe über 140000 Mark zur Diskontierung gegeben worden, er (Domarus) solle sich über die Verhältnisse der Familie v. Dippe erkundigen. Ich habe sofort an Landesökonomierat v. Dippe telephoniert. Dieser antwortete: Wenn es richtig ist, daß der Schuldschein dem Pariser von Georg v. Dippe aus London zugegangen ist, so ist es Schwindel, denn Georg ist in Bonn. Ich bat den Ökonomierat, sich doch sofort in Bonn telephonisch zu erkundigen. Nach einer halben Stunde erhielt ich die Antwort, Georg sei soeben aus London in Bonn eingetroffen. Der Schuldschein habe seine Richtigkeit. Ich sagte dem Ökonomierat, ich werde die Bezahlung des Schuldscheins verhindern, und den Versuch unternehmen, ihn in die Hände zu bekommen, um den Grund der Ausstellung festzustellen. Ich telegraphierte sofort an Leutnant v. Dippe, er solle unverzüglich nach Berlin kommen. Aus der Unterredung erhielt ich die Überzeugung, daß es sich um eine Erpressung handelt. Ich schrieb sogleich an den angeblichen Herrn v. Bredow nach London. Dieser teilte mir mit, es handele sich nicht um einen fahrlässigen, sondern um einen

wissentlichen Meineid.

Ich telegraphierte darauf an v. Bredow: Der Schuldschein könne unter keinen Umständen bezahlt werden, der Vater sei aber zu einem Opfer bereit, um die Sache aus der Welt zu schaffen. v. Bredow telegraphierte zurück: »Opfer abgelehnt.« Ich hatte sehr bald darauf beruflich in London zu[163] tun. Ich fuhr deshalb nach London, um die Sache zu regeln und um festzustellen, inwieweit es sich um eine Erpressung handelte. Ich bemerke, daß ich, als ich nach London fuhr, bereits wußte, daß dieser angebliche v. Bredow Benno Kramer heißt. Ich hatte bereits vorher die Sache dem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Portzelt und dem Untersuchungsrichter Landrichter Dr. Dreist mitgeteilt. Ich hatte außerdem mit dem Kriminalkommissar v. Manteuffel Rücksprache genommen. Zum Erstaunen dieser Herren telegraphierte mir Kramer, er komme in den nächsten Tagen nach Berlin und werde mich im Hotel »Esplanade« erwarten. Wäre er nach Berlin gekommen, dann wäre er sofort verhaftet worden. Sehr bald erhielt ich aber ein weiteres Telegramm von Kramer, er könne nicht kommen, da er krank geworden sei. In London bot ich dem Kramer 1000 Pfund, wenn er mir die mit Leutnant v. Dippe gewechselten Briefe herausgebe. Kramer wollte sich aber darauf nicht einlassen und sagte, er wolle nichts für sich haben, sondern handele nur im Interesse des jungen v. Dippe und wolle außerdem dem armen Leutnant Niemela helfen. Ich bemerke, daß ich mit Kramer, dem ich im übrigen sehr bald sagte, daß mir bekannt sei, er heiße in Wirklichkeit Kramer, nur Komödie gespielt habe. Ich dachte nicht daran, ihm 1000 Pfund zu geben. Seine etwaigen Auslagen und Bemühungen hätte ich allerdings bezahlt. Kramer benahm sich ungemein geschickt und sprach in keiner Weise eine Drohung aus. Trotzdem erlangte ich die Überzeugung, daß eine vollendete Erpressung vorliege.

Verteidiger R.-A. Dr. Alsberg: Wenn keine Drohung ausgesprochen war, dann liegt doch auch keine Erpressung vor?

Zeuge: Der Herr Kollege weiß doch, daß es auch Drohungen gibt, die nicht ausgesprochen werden.

Angeklagter Kramer: Der Herr Doktor gab mir doch sein Ehrenwort, daß er mir nicht Ungelegenheiten bereiten und mich schützen wollte.

Zeuge: Ich habe Kramer kein Ehrenwort gegeben.

R.-A. Dr. Alsberg: In den Akten ist ein Brief enthalten, in dem der Zeuge schreibt: »Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß ich Sie schützen werde.«

Zeuge: Dann gebe ich das zu, ich habe[164] auch Kramer insofern geschützt, als ich die Sache nicht in London anhängig gemacht habe. Dort steht auf Erpressung die Höchststrafe von lebenslänglichem Zuchthaus. Das Verfahren in Berlin habe ich nicht veranlaßt.

Angekl. Kramer: Was würde man sagen, wenn ich in dieser Lage Enthüllungen machte, die Herrn v. Dippe belasten und die Spielervereinigung entlasteten?

Staatsanwalt: Es wäre mir angenehm, Ihr Material kennen zu lernen.

Am achten Verhandlungstage erklärte Angeklagter Stallmann: Er müsse ganz entschieden gegen die von Rechtsanwalt Dr. Rosenstock ausgesprochene Vermutung tung protestieren, daß er an dem dem Angeklagten Kramer zur Last gelegten Erpressungsversuch beteiligt gewesen sei.

Auf Antrag des Staatsanwalts wurde ein Telegramm verlesen, das besagte, Kramer habe seinerzeit dem Rechtsanwalt Dr. Rosenstock mitgeteilt: Die von Paris aus eingeleiteten Verhandlungen wegen des Ankaufs des v. Dippeschen Briefes werden demnächst perfekt werden.

Alsdann bekundete Kriminalkommissar v. Manteuffel als Zeuge: Er sei seit 1892 Leiter des Spielerdezernats im Berliner Polizeipräsidium. Er sei zuerst durch ein Buch »Taschenspielerkunststücke« auf das hier in Frage kommende Spiel »Rouge et noir« gestoßen. Bei diesem fast ausschließlich von internationalen Falschspielern angewendeten Spiel, das sich von dem bekannten Bauernfängerspiel »Kümmelblättchen« nur dadurch unterscheide, daß es noch leichter als dieses sei, lasse sich durch eine leichte Biegung der roten oder auch der schwarzen Karten ein betrügerisches Spiel bewerkstelligen. Als er an der Hand der von ihm von der englischen Polizei übersandten Meßkarte mit Photographie mitteilte, daß Kapitän Newton in England als Falschspieler bekannt und schon mit 20 Monaten Gefängnis wegen Betrugsversuchs bestraft sei, erklärte der Angeklagte Stallmann, daß diese Behauptung der englischen Polizei unrichtig sei. Newton sei weder bestraft noch überhaupt jemals wegen Falschspiels angeklagt gewesen.

R.-A. Bahn beantragte, für den Fall, daß das Gericht irgendwelchen Wert auf diese Feststellung lege, die Herbeiziehung der englischen Akten, oder durch eine Auskunft[165] der deutschen Botschaft in London feststellen zu lassen, daß Newton, wenn überhaupt bestraft, nicht wegen Falschspiels bestraft sei.

Zu längeren Auseinandersetzungen kam es, als Kriminalkommissar v. Manteuffel angab, daß nach seinen Erfahrungen das Zerreißen der Karten immer auf Falschspiel hindeute.

R.-A. Dr. Frey wies darauf hin, daß zum Beispiel in dem bekannten Stück von Henry Bernstein »Bakkarat« die Karten auch zerrissen werden, und zwar von einer Person, die weder gewerbsmäßiger Spieler noch Falschspieler sei. In Berlin werde augenblicklich ein Schauerfilm in den Kinematographentheatern gespielt, auf dem zur Darstellung gebracht wird, wie ein einfacher Arbeiter, nachdem er gespielt hatte, die Karten zerreißt. Das Zerreißen der Karten könne durch alle möglichen anderen Dinge erklärt werden und brauche nicht immer auf das Vorliegen eines Falschspiels hinzudeuten.

Kriminalkommissar v. Manteuffel äußerte sich alsdann ausführlich über die Personalien derjenigen Personen, die bei den in- und ausländischen Polizeibehörden hörden als gewerbsmäßige Spieler und als Falschspieler bekannt seien. Zu diesen Personen gehören Rohleder, der Holländer Kroth, der Buchhändler Maringer, der jetzige Angeklagte Kramer und andere. Kramer sei auch schon einmal, da er in den Verdacht des Falschspiels geraten war, aus Lugano ausgewiesen worden.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann: Es ist hier wiederholt mit Emphase darauf hingewiesen worden, daß in dem Haus Stallmanns ein deutscher Thronfolger verkehrt habe. Ich erkläre, daß dies der frühere

Prinz von Sachsen-Weimar, jetzige Graf Ostheim

ist, der jetzt mit einem regierenden Hause nichts mehr zu tun hat und sogar in dem Verdacht steht, mit diesen Leuten hier unter einer Decke zu stecken.

v. Manteuffel: Ich habe von dem Grafen Ostheim einen Brief erhalten, in dem er sich über Stallmann äußert.

R.-A. Bahn: Wenn dieser Brief hier verlesen werden soll, bin ich gezwungen, die persönliche Ladung des Grafen Ostheim zu veranlassen.

Nachdem R.-A. Dr. Meyer 1 erklärt hatte, daß es sich[166] gar nicht um den Grafen Ostheim, sondern um einen anderen Prinzen aus regierendem Hause handelt, wurde von der weiteren Erörterung dieses Punktes Abstand genommen. Auf dem Zeugentisch wurde im Anschluß an die Vernehmung dieses Zeugen von dem Staatsanwalt ein neues Spiel Karten ausgebreitet.

Der Staatsanwalt selbst spielte die Rolle des Falschspielers

und bewies dabei eine staunenswerte Geschicklichkeit, indem er jede umzuschlagende Karte vorher namhaft machte. Der Angeklagte Kramer stand kopfschüttelnd, gewissermaßen als Obergutachter dabei und äußerte sich dann mit großer Lebhaftigkeit. Als Kriminalkommissar v. Manteuffel eine auf das Spiel bezügliche Erklärung abgab, rief Kramer wie elektrisiert: »Jetzt habe ich Sie gefaßt, Herr v. Manteuffel!« Kramer wurde vom Vorsitzendem wegen dieser Bemerkung zur Rechenschaft gezogen. Er entschuldigte sich mit einer leichten Verbeugung.

Das Gericht beschloß dann, den Oberleutnant v. Dippe nochmals telegraphisch laden zu lassen, ebenso soll von der deutschen Botschaft in London die von den Verteidigern beantragte Auskunft bezüglich Newtons eingeholt werden.

Am neunten Verhandlungstage wurde nochmals Oberleutnant Georg v. Dippe als Zeuge vernommen. Er gab auf Befragen des Vorsitzenden zu, daß er sich einmal kurze Zeit im Hotel »Adlon« in Berlin an dem von Tartièrre arrangierten Spiel kurze Zeit beteiligt habe. Seiner Erinnerung nach sei auch Niemela zugegen gewesen. Es sei möglich, daß er den Niemela, der damals noch aktiver Offizier war, dem Tartièrre vorgestellt gestellt habe.

Vors.: Wußten Sie, daß Tartièrre ein

Falschspieler

war?

Zeuge: Damals noch nicht, später habe ich es allerdings erfahren.

Vors.: In welcher Weise haben Sie Tartièrre kennengelernt?

Zeuge: In derselben Weise, wie ich Herrn v. Hennrichs (Bujes) kennengelernt habe, nämlich in Magdeburg bei einem Rennen durch den Gutsbesitzer v. Wrede.

Vors.: Niemela behauptet, Sie hätten[167] ihn nach Beendigung des Frühstücks im »Fürstenhof« dem Stallmann und Bujes vorgestellt?

Zeuge: Das ist richtig.

Vors.: Ist darauf erwidert worden: »Das ist nicht nötig, wir kennen uns schon«, oder haben sie sich wie alte Bekannte begrüßt?

Zeuge: Ich habe davon nichts gemerkt.

Vors.: Hätte Ihnen dies entgehen können?

Zeuge: Es wäre mir zweifellos aufgefallen, ich habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß die Leute sich schon kennen.

Verteidiger R.-A. Bahn: Herr Oberleutnant, Sie haben bereits angegeben, daß Sie damals stark angetrunken waren. Ist Ihnen vielleicht deshalb dieser Vorgang entgangen?

Zeuge: Das ist sehr leicht möglich.

Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden bemerkte der Zeuge: Kurze Zeit nach dem Spiel im »Fürstenhof« habe ihm Niemela den Vorwurf gemacht, daß er ihn mit »diesen Leuten« bekannt gemacht habe. Niemela habe gesagt: Er habe mit den Leuten auch gespielt, es sei ihm nun sehr unangenehm, daß er schließlich als Zeuge vernommen werden könnte.

Angeklagter Niemela: Herr v. Dippe, hätten Sie Ihre Schuld bezahlt, wenn ich Sie nicht gewarnt hätte?

Zeuge: Jawohl, selbstverständlich.

Staatsanwalt: Das hat der Zeuge schon einmal gesagt.

Niemela: Herr Staatsanwalt, das ist für mich von großer Wichtigkeit, denn ich werde beschuldigt, mitgewirkt zu haben, Herrn v. Dippe um 80000 Mark zu betrügen. Ich habe aber im Gegenteil Herrn v. Dippe die 80000 Mark gerettet.

Auf Befragen des Verteidigers R.-A. Dr. Alsberg, ob Kramer als Deutscher oder Engländer betrachtet werde, bemerkte der Vorsitzende: Laut Akten gilt Kramer als Deutscher.

Staatsanwalt: Die englische Regierung hat die Staatsangehörigkeit Kramers bereits geprüft und war froh, daß sie Kramer als Deutschen nach Deutschland abschieben konnte. Wäre Kramer Engländer, dann wäre er niemals von England an Deutschland ausgeliefert worden.

Angeklagter Kramer: Ich bin schon 33 Jahre von Deutschland weg und bin jetzt heimatlos.

Staatsanwalt: Haben Sie denn eine andere Staatsangehörigkeit erworben?

Kramer: Nein.

Staatsanwalt: Dann sind Sie eben Deutscher geblieben.

Die Beweisaufnahme wurde darauf geschlossen und es nahm das Wort

[168] Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann:

Am 1. Juni 1910 hat im Hotel »Fürstenhof« hierselbst Oberleutnant v. Dippe mit Stallmann, und Bujes gespielt und dabei 80000 Mark verloren. Ich behaupte, Herr v. Dippe ist, bzw. sollte um 80000 Mark betrogen werden. Das ist im übrigen bereits von derselben Strafkammer gegen Bujes im März 1912 festgestellt worden. Es ist nicht leicht, den Beweis zu führen, daß sich auch Stallmann und Niemela an diesem Betruge beteiligt haben, denn es sind Leute, die seit vielen Jahren das Handwerk als Falschspieler betreiben, und zwar in einer so raffinierten Weise, daß man nicht strikte behaupten kann, es ist ein Falschspiel nachgewiesen. Wenn es sich um Falschspieler handelte, die Karten aus dem Ärmel oder aus der Tasche ziehen, dann wäre der Beweis einfacher. Es handelt sich aber hier um weitgereiste, welterfahrene Leute, die mit allem Raffinement handelten. Es ist deshalb erforderlich, sich die Persönlichkeiten näher anzusehen. Der Angeklagte Stallmann hat in seiner Jugend nichts Rechtes gelernt. Er hat in Berlin das Gymnasium bis zur Obersekunda und alsdann kurze Zeit eine Handelsschule besucht. Er ist darauf in aller Welt umhergereist und hat niemals einen Pfennig durch ehrliche Arbeit verdient. Er hat selbst zugegeben, daß er schon als sehr junger Mann gewerbsmäßiger Glücksspieler war und von dem Erlös aus den Spielen gelebt hat. Er hat in London eine Zeitlang an der Börse und ganz besonders in Minenaktien spekuliert. Ehrlich gearbeitet hat er aber niemals. Er hat engste Beziehungen zu bekannten internationalen Falschspielern gehabt. Durch einen Zufall ist der Behörde ein Brief in die Hände gefallen, den Stallmann vor etwa 15 Jahren in Wiesbaden an Baron Kreininger in Paris geschrieben hat. In diesem Briefe sprach er das Bedauern aus, daß er das Darlehnsgesuch des Barons Kreininger ablehnen müsse. Er habe mit Bouche-Bohn einem Offizier am Abend vorher 10000 Mark abgenommen, »leider nicht in bar«. »Wir haben eine Wochenrechnung von 600 Mark, Bouche-Bohn läßt grüßen.« Dieser Brief hat den Adressaten nicht erreicht, er ist an das Hotel Kaiserhof in Wiesbaden zurückgekommen und hat dort 15 Jahre gelagert.[169] Als der Hotelbesitzer von der Verhaftung Stallmanns durch die Zeitungen Kenntnis erhielt, hat er mir den Brief geschickt. Auf die Frage, ob er Bouche-Bohn kenne, hat Stallmann geantwortet: Jawohl, es war eine vorübergehende Badebekanntschaft. Nach dem Briefe zu urteilen, war die Bekanntschaft mit diesem notorischen Falschspieler Bouche-Bohn eine sehr intime. Stallmann behauptet allerdings, unter dem »wir« habe er die Dame seines Herzens gemeint. Das klingt aber sehr wenig glaubhaft. Der Angeklagte Niemela ist der Sohn eines einfachen Tierarztes aus Ratibor. Es hat mir nichts ferner gelegen, als den ehrenwerten Stand der Tierärzte irgendwie anzugreifen. Ich erkläre das, da ich mehrere anonyme Schreiben erhalten habe, in denen sich Tierärzte durch mich beleidigt fühlen. Ein nicht genannt sein wollender Tierarzt schreibt: Er habe ein größeres Einkommen als ein Richter oder Staatsanwalt, und er würde sich schön bedanken, mit mir zu tauschen. Ich bin der letzte, der das in Zweifel ziehen wollte. Niemela ist aber tatsächlich aus kleinen, bescheidenen, wenn auch sehr ehrenwerten Verhältnissen hervorgegangen. Nachdem er das Gymnasium bis zur Oberprima besucht hatte, trat er als Leutnant in ein württembergisches Infanterieregiment ein. Er erhielt einen monatlichen Zuschuß von 150 Mark, hielt sich aber ein eigenes, sehr elegantes Automobil und einen Chauffeur feur mit goldstrotzender Uniform. Er besuchte die feinsten Weltbadeorte, wo die vermögende Welt zusammenströmt. Er fuhr in einer Nacht von Paris nach Berlin, in der zweiten Nacht von Berlin nach Monte Carlo, in der dritten Nacht von Monte Carlo nach Rom und führte einen höchst luxuriösen Lebenswandel. Es ist kein Zweifel, daß Niemela die erforderlichen Geldmittel hierzu durch Spiel erworben hat. Der Angeklagte Kramer hat selbst zugegeben, daß er gewerbsmäßiger Spieler ist. Wer gestern gesehen hat, wie Kramer die Karten in seinen Fingern förmlich verschwinden läßt, der muß sagen, man hat es hier mit einem Manne zu tun, der geradezu

Kartenfinger

hat. Die vorgeführten Illustrationsfälle haben gezeigt, daß die Angeklagten ihren Opfern stets geistig überlegen waren.[170] Ich kann nicht behaupten, daß die Falschspieler, die noch keineswegs sämtlich hier auf der Anklagebank sitzen, eine Vereinigung bildeten, deren Haupt Stallmann war, sie bildeten jedoch zweifellos feste Gruppen. Mit Kennerblick näherten sie sich in den eleganten Badeorten, in weltstädtischen Cafés mit Vorliebe deutschen Offizieren in Zivil, vermögenden Landwirten und ähnlichen Leuten, stellten sich ihnen unter adligen Namen vor, luden sie zu Ausflügen und zu gemeinsamen Diners ein, und schließlich wurde ein Spiel arrangiert, bei dem zunächst bei kleinen Einsätzen die Fremden gewannen. Alsdann wurden die Einsätze immer höher, und Schlag auf Schlag verloren die Fremden. Um jedes Mißtrauen zu beseitigen, erbot sich ein Spieler, mit dem Fremdem zusammen die Bank zu halten. Das schützte aber vor Verlust nicht, die Bankiers verloren, sobald der Fremde die Bank hielt, regelmäßig. Nach Beendigung des Spieles wurden die Karten gewöhnlich zerrissen, und da der Fremde zumeist nicht soviel Geld bei sich hatte, wie der Verlust betrug, so erbot sich ein Spieler sogleich, für den Fremden einzutreten, wenn er ihm einen Wechsel unterschrieb. Und ein Wechselformular war stets sofort bei der Hand. Dies alles läßt darauf schließen, daß das Spiel abgekartet war und daß der Mitbankhalter nur zum Schein verlor. Selbstverständlich wurden nach der bekannten Bauernfängermethode die Opfer durch Schlepper herbeigezogen. Einer dieser Schlepper war der bekannte

Graf Gisbert v. Wolff – Metternich,

dessen geistige Fähigkeiten, wie es in dem Urteil gegen Bujes heißt, allerdings nicht so bedeutend waren, daß er gemerkt hat, wozu er benutzt wurde. Ein anderer Schlepper war der jetzige Angeklagte Niemela. Dieser sollte als ehemaliger preußischer Offizier, der die Ehre hatte, des Königs Rock zu tragen, den Mut haben, ein offenes Geständnis abzulegen und zu sagen: Ich bin in die Falschspielerkreise geraten, sollte ich mich strafbar gemacht haben, dann will ich die Strafe auf mich nehmen. Ich wundere mich nicht, daß Stallmann und Kramer eine gewisse Angst vor Niemela hatten, daß er Enthüllungen machen[171] könnte. Sie haben deshalb von vornherein erklärt, Niemela sei ein konfuser Kopf, ja halbverrückt. Der Staatsanwalt schilderte hierauf in eingehender Weise das Vorkommnis im Hotel »Fürstenhof« und führte aus: Es ist undenkbar, daß ein Mann wie Stallmann, der sich seit Jahrzehnten das Spiel zum Gewerbe gemacht, innerhalb 20 Minuten im Rouge-et-noir-Spiel 80000 Mark verloren hat. Der angebliche Verlust Stallmanns war selbstverständlich eine Komödie. Er gibt selbst zu, daß das Rouge-et-noir-Spiel ein Bauernfängerspiel ist, das noch unter dem Kümmelblättchen steht. Ich erinnere an das Vorkommnis mit Bujes. Als ich diesem vorhielt, daß Niemela behauptet hat, er hätte, wenn er 80000 Mark verloren haben würde, nicht bezahlt, so lachte er laut auf und rief: »Mir kann es nicht passieren, daß ich 80000 M. verliere, dazu bin ich zu schlau!« Es ist doch auch nicht denkbar, daß Bujes, der Stallmann schon sehr lange kannte, diesen von Paris nach Berlin gelockt haben würde, um ihn hier zu rupfen. Daß die ganze Sache ein abgekartetes Spiel war, geht doch auch schon daraus hervor, daß sich Niemela und Stallmann von v. Dippe vorstellen ließen und so taten, als ob sie sich im Leben niemals gesehen sehen hätten. Daß aber auch Niemela ganz genau gewußt hat, v. Dippe solle gerupft werden, geht doch aus dem Umstande hervor, daß Bujes zu ihm sagte: Nennen Sie mich v. Hennrichs, v. Dippe kennt mich nur unter diesem Namen, und als Niemela stutzte, sagte Bujes: »Das ist mein deutscher Journalistenname.« Ich glaube kaum, daß die Herren Journalisten von der journalistischen Tätigkeit des Bujes irgendwelche Kenntnis gehabt haben. Es ist geradezu lächerlich, daß Stallmann behauptet: »Ich bin das einzige Opfer im ?Fürstenhof? gewesen, denn von Dippe war nichts abzugewinnen, er hatte nur einen Monatswechsel von 300 Mark.« Die Spieler wußten ganz genau, daß die Familie v. Dippe

mehrere Millionen Vermögen

hatte und daß diese selbstverständlich die Schulden ihres Sohnes bezahlen würde, um ihm nicht die Karriere zu verderben; v. Dippe ist, um mich mild auszudrücken, sehr gutmütig[172] und ist den Angeklagten gegenüber geistig nicht gewachsen. Der Staatsanwalt erörterte dann in eingehender Weise die

Anklage wegen versuchter Erpressung,

und fuhr darauf fort: Es ist festgestellt, daß v. Dippe keinen Meineid geleistet hat, trotzdem hat Kramer alles aufgeboten, um v. Dippe zu veranlassen, daß er 7000 Pfund Sterling opferte, um Niemela nach Argentinien abzuschieben. Und ohne das Dazwischentreten des Rechtsanwalts Dr. Rosenstock wäre es womöglich Kramer gelungen, die 140000 Mark zu erhalten, denn bekanntlich hatte v. Dippe bereits einen Schuldschein über 140000 Mark unterschrieben. Die Spieler hatten selbstverständlich auch das größte Interesse, Niemela abzuschieben. Ich beantrage deshalb gegen alle drei Angeklagten das Schuldig. Bei der Strafabmessung wird zu erwägen sein, daß das Falschspiel eine gemeingefährliche Handlung ist und daß es nur in den seltensten Fällen gelingt, die Falschspieler zu fassen und zu überführen. Es werden durch das Falschspiel ganze Familien um ihr Vermögen gebracht. Bei Niemela kommt noch hinzu, daß er deutscher Offizier war und sich dazu hergab, Schlepperdienste zu tun, um seine Kameraden den Falschspielern ins Garn zu führen. Niemela hat dadurch die Offiziersuniform beschmutzt. Alle drei Angeklagten haben lediglich vom gewerbsmäßigen Glücksspiel und Falschspiel lange Jahre gelebt und, als sie einsahen, daß sie die Spielschuld von v. Dippe nicht erlangen konnten, so versuchten sie es mit der Erpressung. Erpressung ist eins der gemeingefährlichsten Verbrechen, das in England bis zu lebenslänglichem Zuchthaus bestraft wird. In Anbetracht alles dessen beantrage ich gegen Stallmann zwei Jahre Gefängnis, wovon sechs Monate auf die Untersuchungshaft in Anrechnung zu bringen wären. Gegen Niemela und Kramer beantrage ich je drei Jahre Gefängnis. Ich beantrage außerdem, allen drei Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre abzuerkennen.

Verteidiger R.-A. Dr. Julius Meyer I: Es ist eine schwere Aufgabe, Stallmann zu verteidigen, und zwar um so mehr, als bereits derselbe Gerichtshof in dem Prozeß[173] gegen Bujes festgestellt hat, daß Stallmann ein Falschspieler ist. Allein trotzdem bin ich überzeugt, der Gerichtshof wird nicht mit Voreingenommenheit an die Prüfung der Sache herangehen, sondern lediglich das seinem Urteile zugrunde legen, was tatsächlich in dieser Verhandlung vorgekommen ist. Und da bin ich der Meinung, daß ein Betrug meinem Klienten nicht nachgewiesen ist. Man hat Stallmann den »König der internationalen Falschspieler« genannt, man hat ihn als einen Mann bezeichnet, der an der Spitze einer Bande gestanden hat, die nicht nur in aller Welt vermögende Leute im Falschspiel rupfen, sondern auch Taschendiebstähle, Einbruchsdiebstähle und Diebstähle in Luxuszügen begeht. Ja, es ist behauptet worden, Stallmann sei bereits mit Zuchthaus bestraft, es ist aber von alledem nicht das geringste bewiesen worden. Stände hier lediglich, ohne jeden Illustrationsfall, der Fall v. Dippe zur Verhandlung, dann bin ich überzeugt, der Gerichtshof würde nach kurzer Beratung auf Freisprechung erkennen, denn es ist in dieser Beziehung nicht der Schatten einer Schuld nachgewiesen worden. Der Verteidiger erörterte dies noch in eingehender Weise. Stallmann sei allerdings in jungen Jahren gewerbsmäßiger Spieler und wohl auch Falschspieler gewesen, er habe sich aber seit vielen Jahren nachweislich an einem Falschspiel nicht beteiligt, zumal er das gar nicht nötig hatte. Der Verteidiger schloß mit dem Antrage auf Freisprechung.

Am zehnten Verhandlungstage erhielt das Wort Rechtsanwalt Dr. Werthauer, zweiter Verteidiger Stallmanns: Ein strikter Nachweis für die Schuld des Angeklagten Stallmann ist in keiner Weise geführt. Die mühsam zusammengetragenen Indizien beweisen lediglich, daß ein Verdacht vorliegt. Das deutsche Strafgesetz kennt aber keine Verdachtsstrafen. Der Staatsanwalt hat auf die hohen Strafen in England verwiesen. Das kommt jedenfalls daher, daß in England eine Anklage wegen Verdachtes nicht möglich ist. Der englische Richter urteilt nicht auf Grund eines Verdachtes, sondern nur auf Grund einer bewiesenen Tat. Der Staatsanwalt beantragte gegen Stallmann das Schuldig auf Grund eines indirekten Beweises, der nichts[174] anderes sein würde, als eine Verdachtsstrafe, diese ist aber nach dem Gesetz nicht zulässig. Die gerichtlichen Feststellungen im Urteil wider Bujes zeigen, wie unzuverlässig die indirekte Beweisführung ist. Der Angeklagte Niemela soll durch unfaires Vorgehen gehen das Offizierkorps geschädigt haben. Aber auch hier ist kein strikter Beweis geführt. Man ist sonst mit Indizienbeweisen, selbst wenn es sich um einen Zuchthäusler handelt, sehr vorsichtig. Um wieviel mehr muß es hier geschehen gegen zwei Leute, gegen die bisher nichts erwiesen ist. Gleiches Recht für Niemela wie für v. Dippe muß gefordert werden. Was der Kavallerie recht ist, muß der Infanterie billig sein! Die Bekundung des Oberleutnants v. Dippe ist objektiv unrichtig, denn er hat die Anwesenheit des Niemela während des Spiels verschwiegen. Allerdings trifft Herrn v. Dippe hieran keine Schuld, sondern lediglich den verstorbenen Justizrat Ernst Marcuse. Dieser hätte v. Dippe einen vorsichtigeren Rat geben müssen. Wäre dies geschehen, so hätte die Angelegenheit vielleicht eine andere Wendung genommen. Es ist sehr leicht möglich, daß sich alsdann die Sachlage so verschoben hätte, daß die Auslieferung Bujes verweigert worden wäre. Es gäbe alsdann kein Urteil gegen Bujes, das in diesem Prozeß verwertet werden könnte. Man macht Stallmann zum Vorwurf, daß er sich vielfach an Plätzen aufgehalten habe, wo das vermögende Publikum zusammenströmt. Wer aber nur einmal an diesen Orten flüchtig verkehrt hat, der weiß, daß es immer dieselbe Clique ist, die sich an diesen internationalen Orten des Amüsements aufhält. Es sind zum Teil gewerbsmäßige Spieler, teils Leute, die das tödliche che Gift der Langeweile in sich tragen. Das Spiel Rouge et noir ist entstanden aus der aus dem Auslande importierten, auf allen Gebieten wahrzunehmenden Wettleidenschaft. Bei diesem Spiel wird lediglich gewettet, ob die Gewinnfarbe oben oder unten liegt. Ob gezinkte Karten benutzt worden sind, ist nicht festzustellen. Der Herr Staatsanwalt verwechselt andauernd die Verdachtsstrafe mit der Tatstrafe. Selbst wenn man mit der Phantasie des Herrn Staatsanwalts begabt ist, ist es nicht möglich, die allgemeinen Beschuldigungen auf die den Angeklagten Stallmann[175] betreffenden Einzelfälle anzuwenden. Man gewinnt immer nur den Eindruck, es kann so sein, aber es braucht nicht so zu sein. Auf einer solchen Unterlage läßt sich aber eine Verurteilung nicht begründen. Das auf schwankenden Füßen des Indizienbeweises stehende Gebäude der Anklage fällt vollständig in sich zusammen. Der Verteidiger machte alsdann noch längere juristische Ausführungen und gelangte zu dem Schluß, daß eine Verurteilung unmöglich sei.

Verteidiger R.-A. Bahn, als dritter Verteidiger des Angeklagten Stallmann, führte aus: Das, was der Herr Staatsanwalt vorgebracht, sei wohl ganz formvollendet gewesen, es sei aber nur Brillantfeuerwerk, das das Gericht für eine Verurteilung nicht verwerten könne. Der Verteidiger ging alsdann auf die Einzelfälle ein und bemerkte, daß Bouche-Bohn durchaus kein Falschspieler sei. Es sei ein 75jähriger Herr, der niemals als Falschspieler bekannt gewesen sei. Er beantrage, den Herrn eventuell als Zeugen zu laden. Daß die Polizei bisweilen falsch unterrichtet sei, beweise die Auskunft aus London, wonach Newton wegen Falschspiels nicht bestraft sei. Der Verteidiger beantragte außerdem, den Baron Kreininger als Zeugen zu laden. Dieser würde bekunden, daß der vor 15 Jahren geschriebene Brief nicht auf ein Falschspiel hindeute. Er (Verteidiger) sei jedoch der Meinung, daß die Ladung der Zeugen sich erübrigen werde, da ein Beweis für die Schuld Stallmanns nicht erbracht worden sei und deshalb die Freisprechung erfolgen müsse.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weismann wies die Angriffe zurück, die einer der Verteidiger gegen den Rechtsanwalt Dr. Rosenstock erhoben habe. Er (Staatsanwalt) müsse Dr. Rosenstock gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, daß er die Rolle eines »Agent provocateur« gespielt habe. Für die Schuld Stallmanns spreche außerdem die Tatsache, daß er, wie alle Falschspieler, die Eintreibungsstelle von Fandreyer in Düsseldorf, benutzt habe. Ein reeller Mann bediene sich der Deutschen Bank oder der Dresdner Bank, nicht aber eines Mannes, der mit notorischen Falschspielern in unaufhörlicher Verbindung stehe. Er fühle sich außerdem genötigt, den Angriff zurückzuweisen, daß die[176] deutschen Richter, im Gegensatz zu den englischen, auf Grund von Verdachtsgründen ein Urteil fällten.

Vors.: Ich habe in den Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Dr. Werthauer einen Vorwurf gegen den Richterstand nicht gefunden. Wäre das geschehen, dann hätte ich das zurückgewiesen. Im übrigen ist es Sache des Gerichtshofes, derartige Angriffe zurückzuweisen, es bedarf dazu keiner Anregung von anderer Seite.

Verteidiger R.-A. Dr. Schwindt (für Niemela): Es waren strenge und harte Worte, die der Staatsanwalt gegen den Angeklagten Niemela gebraucht hat. Der Herr Staatsanwalt hat betont, daß ein Mann, wie Niemela, nicht würdig sei, Mitglied des deutschen Heeres gewesen zu sein. Der »kleine Leutnant aus Weingarten« ist viel zu bescheiden, um mit dem »König der Spieler« auf die gleiche Stufe gestellt und sogar nach der strafrechtlichen Seite noch höher eingeschätzt zu werden, als der Spieler Bujes. Niemela verdient keineswegs die schroffe Beurteilung, die ihm der Staatsanwalt hat angedeihen lassen, denn er ist lange ein eifriger, tüchtiger, strebsamer Offizier gewesen, bis zu dem Tage, wo er in Paris Herrn Stallmann kennenlernte. Das bildete einen Wendepunkt in seinem Leben. Dieser Wendepunkt ist geeignet, unser Mitleid und Bedauern herauszufordern. Es ist eine eigentümliche Anklage: Es werden Leute mit großen Kosten und diplomatischen Anstrengungen vom Ausland ausgeliefert wegen eines einzigen Falles, bei dem auch nur künstlich zusammengetragene Indizien ins Feld geführt werden können. Und nun soll das schwankende Gebäude der Anklage durch allerlei Hilfskonstruktionen, d.h. durch andere Fälle gestützt werden, die gar nicht zur Anklage stehen. Diese Illustrationsfälle belasten den Angeklagten Niemela ganz und gar nicht. Gewiß, er hat verschiedentlich mit Leuten gespielt, aber diese waren gar nicht so unerfahren, sondern es waren

Spielratzen,

die gern ein Jeu machten und nie den Verdacht hatten, daß falsch gespielt wurde. Betrunken waren diese Leute durchaus nicht. Wie man beim Bakkarat überhaupt falsch spielen kann, ist ganz unerfindlich. Natürlich, wer Volte schlagen[177] kann, kann auch beim Skat und beim Whist falsch, spielen! Nichts ist davon erwiesen, daß Niemela ein guter Bekannter und Genosse des Bujes war. Was den einzigen wirklichen Anklagefall v. Dippe betrifft, so muß man sich davor hüten, aus der großen Summe von 80000 Mark zu dem Trugschluß zu kommen, daß da doch falsch gespielt sein müsse. Es liegt nicht eine einzige Tatsache vor, die dies beweist. Nichts liegt vor, was beweist, daß Niemela mit Bujes und Stallmann unter einer Decke gesteckt hat. Alles, was in dieser Beziehung als verdächtig hingestellt wurde, ist ganz harmlos zu erklären. Es ist kein Beweis dafür erbracht, daß Niemela wirklich ein »Schlepper« war, daß er Herrn v. Dippe nach Berlin gelockt hat, um ihn Falschspielern in die Hände zu spielen. Nichts ist dafür erbracht, daß er im »Fürstenhof« irgendwie Mithelfer war. Er hat völlig unbeteiligt im Zimmer gesessen und Herrn v. Dippe bald geraten, mit der Bezahlung des Wechsels noch zu warten. Niemela hat nachgewiesen, daß zwischen ihm und Bujes keine andere Verbindung bestanden hat, als daß er mit ihm und anderen Personen manchmal zusammengewesen ist. Das könnte vielleicht kein besonders günstiges Licht auf ihn werfen, weiter aber nichts! Bei dem Mangel aller positiven Belastungsmomente muß Niemela freigesprochen werden. Und nun hat der Staatsanwalt gegen Niemela, der aus der ganzen Affäre Dippe nicht den geringsten Vorteil gehabt, sondern Herrn v. Dippe noch gewarnt hat, drei Jahre Gefängnis beantragt, während der Staatsanwalt gegen Bujes nur ein Jahr beantragt hatte. Niemela ist doch schließlich eine ganze andere Persönlichkeit er hat doch auch einige Meriten aufzuweisen. Nicht jeder, der den Helm mit dem Zylinderhut hat vertauschen müssen, beschreitet so

ernste Bahnen des Erwerbs,

wie Niemela, der sich einen Beruf erwählt hat, bei dem man vielleicht Ruhm ernten, aber doch auch schnell zu Tode kommen kann. Das Normale ist doch der Absturz und nicht das Fliegen. Niemela hätte es bequemer gehabt, wenn er sich aufs Glückspiel geworfen hätte, denn in den[178] Spielsälen lebt es sich besser und bequemer, als auf einem unsicheren Flugapparat. Nein, in solchem Manne steckt noch ein guter Kern. Sein Charakterbild ist vielleicht vorübergehend verdunkelt durch Personen, in deren Gesellschaft er geraten ist, er ist dann aber als armer und nicht als verdammenswerter Mann zu betrachten.

Rechtsanwalt Dr. Frey, zweiter Verteidiger des Niemela: Wer die Beweisaufnahme objektiv würdigt, kann unmöglich zu einer Verurteilung kommen. Das Spiel hat eine verführerische, man kann fast sagen kupplerische Macht, gleichzeitig aber auch eine nivellierende Macht, und am Spieltisch sammeln sich oft Leute, die sich auf der Straße nicht gern kennen würden. Es gibt eben Passionsspieler, und zu diesen ist wohl Niemela zu rechnen, nimmermehr ist aber aus der Beweisaufnahme irgendwie der Schluß gerechtfertigt, daß er als Schlepper für angebliche Falschspieler gedient hat. Wenn Niemela gefehlt hat, so ist es vielleicht nur in dem einen Punkte, daß er nicht energisch genug das Hineinziehen des Herrn v. Dippe in ein so hohes Spiel verhindert hat.

Verteidiger R.-A. Dr. Alsberg (für Kramer): Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer das ganze Schwergewicht auf den psychologisch glänzend durchgeführten Nachweis gelegt, daß die sämtlichen Angeklagten nichts Gutes im Schilde geführt haben. Der Beweis ist dem Staatsanwalt geglückt. Der Psychologe und nicht weniger der Ästhet müssen seiner Anklagerede Beifall spenden, nur einer nicht – der Jurist! Dieser fragt:

Was war vom Staatsanwalt zu beweisen?

Die Antwort lautet: Gerade das, was er nicht bewiesen hat! Nicht das betrügerische Verleiten zum Spiel, sondern der Betrug beim Spiel, nicht das Erschleichen der 7000 Pfund, sondern das Erzwingen. Über das, wogegen sich der Angeklagte Kramer allein zu verteidigen hat, daß er durch Drohung 7000 Pfund zu erzwingen versucht habe, hat der Staatsanwalt keine Silbe gesagt. Und die schwer, aber nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts notwendig zu ziehende Grenzlinie zwischen Warnung und Drohung ist[179] vom Staatsanwalt in einer Weise behandelt worden, daß man beinahe zu dem Verdacht kommen könnte, diese Grenzlinie ist dem Herrn Staatsanwalt unbekannt.

Der Verteidiger erörterte alsdann eingehend die einzelnen, Kramer zur Last gelegten angeblichen Erpressungshandlungen und kam zu dem Ergebnis, daß von Erpressung schon deshalb keine Rede sein könne, weil der Angeklagte weder ein von ihm zu bewirkendes Übel, noch die Beeinflussung eines Dritten zur Bewirkung eines Übels angedroht habe. Bei einer dem Angeklagten ungünstigen Auslegung aller Vorgänge könne man höchstens sagen, daß er vor einem Übel gewarnt, sich aber keinen Einfluß auf dessen Eintritt, sondern nur die Kraft zu seiner Beseitigung zugeschrieben habe. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts genüge das aber nicht. Eine Bestrafung sei auch ausgeschlossen, weil, selbst wenn man einen Erpressungsversuch annehme, der Angeklagte vom Versuch zurückgetreten sei.

Am elften Verhandlungstage erhielt zunächst das Wort Angeklagter Stallmann. Er führte aus: Der beste Beweis, daß er mit einem Falschspiel nichts zu tun gehabt hat, sei, daß er tatsächlich bezahlt habe, wie aus den von ihm gegebenen Schecks hervorgehe. Mit bewegter Stimme erklärte Stallmann, daß er tatsächlich zu jener Zeit nur in Berlin gewesen sei, um das Grab seiner Mutter zu besuchen. In London habe ihn damals jeder gekannt, während ihn in Berlin niemand kannte; er hätte sogar mit Herrn v. Manteuffel, ohne erkannt zu werden, an einem Tisch sitzen und speisen können. Wenn jemand für einen unglücklichen Umgang, den er vor fünfzehn Jahren gehabt habe, schwer habe leiden müssen, so sei er es gewesen. Er habe fünfzehn Monate in Haft sitzen müssen, und als er 200000 Mark Kaution angeboten, habe man ihm geantwortet: »Nicht für eine Million lassen wir Sie frei!«

Auf eine Frage des Vorsitzenden, weshalb er die jetzt angebotenen Beweise nicht schon im Bujesprozeß zur Geltung gebracht habe, da er ja geäußert habe, Bujes' Freisprechung sei auch seine Freisprechung, erwiderte der Angeklagte: Er habe es im Interesse seiner Frau verhindern wollen, daß[180] sein Name in einem Skandalprozeß in den Vordergrund gestellt würde.

Die Rechtsanwälte Dr. Werthauer und Dr. Schwindt bestätigten, daß ihnen seinerzeit von dem englischen Anwalt Appleton Material angeboten worden sei.

Stallmann schloß mit den Worten: Und so lege ich denn mit der Bitte um Freisprechung mein Schicksal in die Hände des hohen Gerichts, zu dessen Gerechtigkeitssinn ich volles Vertrauen habe.

Auch Angeklagter Niemela wendete sich in längeren Ausführungen gegen die Anklagerede des Staatsanwalts, namentlich gegen die Behauptung, daß er als Offizier sich nicht gescheut habe, Kameraden den Spielern vorzustellen, damit sie im Spiel verlieren sollten. Er habe nicht einen einzigen Offizier Spielern vorgestellt und fordere den Staatsanwalt auf, auch nur einen Offizier vorzuführen, der das Gegenteil beweisen könnte. Auch die Behauptung des Staatsanwalts, daß er überschuldet gewesen sei, schwebe vollständig in der Luft; er habe im Mai 1910 nicht einen Pfennig Schulden gehabt. Der Staatsanwalt könne die Polizei der ganzen Welt bringen, er würde keine tatsächlichen Belege für seine gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen finden. Er habe nimmermehr Herrn v. Dippe zu unlauteren Zwecken nach Berlin gelockt und mit den Spielern nicht unter einer Decke gesteckt. Er erinnere nur daran, was man in London alles mit ihm habe machen wollen. Man habe ihn nach Argentinien schaffen, ja, sogar verhaften lassen wollen, schon daraus gehe wohl zur Genüge hervor, wie wenig er mit den Spielern im Zusammenhang gestanden habe. Bujes habe ihm direkt gedroht, ihn zu vernichten, er habe gewußt, daß Bujes Rache an ihm nehmen würde. Wenn er trotzdem Herrn v. Dippe gewarnt habe, so beweise das doch seine anständige Gesinnung. Er habe v. Dippe tatsächlich 80000 Mark gerettet. Er verstehe gar nicht, wie man gegen ihn habe vorgehen können, denn er habe nicht mitgespielt, keine Karten besorgt und auch noch gewarnt. Der Staatsanwalt habe mit seiner Anklage nur den Spielern genutzt, denn nach dem Schicksal, das man ihm bereitet, werde in Zukunft sich jeder hüten, einen anderen zu warnen.

[181] Angeklagter Kramer versicherte kurz »auf sein Manneswort«, daß er sich vollständig unschuldig fühle.

Nach mehrstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsrat Lampe, folgendes

Urteil:

Der Gerichtshof hat den Angeklagten Stallmann wegen Betruges zu einem Jahr Gefängnis, unter Anrechnung von neun Monaten der Untersuchungshaft, sowie drei Jahren Ehrverlust; Kramer wegen versuchter Erpressung zu drei Jahren Gefängnis, fünf Jahren Ehrverlust, unter Anrechnung von drei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft, verurteilt.

Der Angeklagte Niemela wird freigesprochen.

Nach Ansicht des Gerichts ist Herr v. Dippe planmäßig nach Berlin gelockt worden und im Zimmer Niemelas im »Fürstenhof« ebenso planmäßig in das Glücksspiel verwickelt worden. Man hat zunächst das Spiel in der Weise begonnen, daß durch das Bridgespiel die Gedanken des Herrn v. Dippe auf das Kartenspiel überhaupt gelenkt wurden. Alsdann wurde Rouge et noir gespielt. Herr v. Dippe wurde zunächst in dem Glauben erhalten, daß es sich um eine Wette zwischen Stallmann und Bujes handele, bis er schließlich 80000 Mark verloren hatte. Das Gericht hält es für erwiesen, daß gegen v. Dippe falsch gespielt worden ist, und zwar aus folgenden Gründen: Die Zusammenkunft zwischen den vier Personen war keine zufällige, sondern sie war verabredet. Das folgt schon aus der Tatsache, daß Niemela später zu Bergell gesagt hat: »Wenn ich doch von den Hunden loskäme!« Das beweist, daß er von jenen abhängig war und zu einer ihm widerstrebenden Handlung benutzt werden sollte. Diese Handlung aber kann nur Falschspiel gewesen sein. Auch die Tatsache, daß »Rouge et noir« gespielt wurde, spricht dafür, ferner die Tatsache, daß Stallmann die Karten zerrissen hat und endlich die Äußerung Niemelas zu Bergell, daß er die Überzeugung gehabt habe, es sei im »Fürstenhof« falsch gespielt worden, wobei er noch spezielle Kniffe der Falschspieler[182] angegeben hat. Daß Stallmann auch verloren hat, schließt ein Falschspiel nicht aus; dies hat nur den Zweck gehabt, in dem Opfer keinen Verdacht aufkommen zu lassen. Ebensowenig spricht dagegen die Tatsache, daß Stallmann den Dippeschen Wechsel dem Bujes diskontiert hat. Stallmann wußte ja, daß v. Dippe aus sehr reicher Familie stammt, er wußte, daß er Offizier war und deshalb den Wechsel einlösen mußte. In welcher Art falsch gespielt wurde, hat allerdings nicht festgestellt werden können.

Niemela ist der Mittäterschaft des Betruges beschuldigt und auch von England ausgeliefert worden. Als Mittäter kann er nicht in Frage kommen, weil er am Spiel nicht beteiligt war. Die Handlungen aber, an denen er beteiligt war, könnten nur als vorbereitende Handlungen angesehen werden. Es mußte geprüft werden, ob Beihilfe vorliegt. Wenn auch ein erheblicher Verdacht in dieser Beziehung besteht, so sprechen doch andererseits manche Umstände zu seinen Gunsten, und seine Behauptung, daß er nur darauf gewartet habe, Bujes zu entlarven, erscheint nicht ganz unglaubwürdig. Es spricht vielmehr alles dafür, daß er mit einem Falschspiel nicht einverstanden war und dies auch nicht unterstützen wollte. Er ist deshalb freigesprochen worden.

Kramer wollte nach Ansicht des Gerichts seine Kenntnis von dem Dippeschen Brief an Niemela finanziell ausnutzen; er ist deshalb mit v. Dippe in Verbindung getreten und hat brieflich auf Meineid und auf die Möglichkeit erenwachsender Gefahren für Dippe hingewiesen. Die Briefe enthalten, wenn auch keine direkten, so doch versteckte Drohungen. Dazu kommt, daß Kramer dem Dr. Rosenstock bei dessen Abfahrt von London ein Telegramm gezeigt hat, nach dem für den Dippeschen Brief angeblich 100000 Franken geboten sein sollten. Dies ist nach Ansicht des Gerichts die versteckte Drohung, daß er den Dippeschen Brief den Gegnern, nämlich Stallmann und Bujes, zur Verfügung stellen würde, wenn man ihm nicht mindestens dieselbe Summe böte. Diese Drohung ist in einem folgenden Telegramm noch deutlicher geworden. Einen Rücktritt vom Versuch nimmt das Gericht nicht an.[183]

Gegen Stallmann hat das Gericht lediglich mit Rücksicht darauf, daß auch Bujes nur ein Jahr Gefängnis erhalten hat, auf die geringe Strafe von einem Jahr erkannt. Kramers Handlungsweise erscheint ganz außerordentlich verwerflich, und dies mußte auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen. Mit Rücksicht auf die bewiesene ehrlose Gesinnung ist auch gegen beide Ehrverlust ausgesprochen worden. Die Kosten des Verfahrens mußten diesen beiden Angeklagten auferlegt werden. Der Haftbefehl gegen den freigesprochenen Niemela wird aufgehoben.

Auf Befragen erklärte Stallmann: Er verzichte auf Rechtsmittel, um seine Haft nicht zu verlängern. Er werde aber Dokumente bringen, die beweisen, daß er unschuldig sei; Kramer erklärte, Revision einlegen zu wollen.[184]

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 10, S. 96-185.
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