Der Königliche Hof- und Domprediger Adolf Stöcker in dem Beleidigungsprozeß wider den Redakteur Heinrich Bäcker als Zeuge

Im siebenten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts herrschte auf dem Gebiete der inneren Politik bereits eine sehr lebhafte Bewegung. Anfang der 1870er Jahre wurde die deutsche Gesandtschaft vom Vatikan abgelehnt. Darauf begann im Reichstage der sogenannte Kulturkampf gegen die katholische Kirche.

Es war der Beginn der Ausnahmegesetzgebung, die einen sehr heftigen Kampf der Zentrumspartei gegen die Regierung und die verschiedenen gegnerischen Parteien entfachte. Im Juli 1874 verübte der katholische Böttchergeselle Kullmann in Kissingen ein Attentat gegen den zur Kur weilenden Reichskanzler Fürsten v. Bismarck. Dies Vorkommnis, das begreiflicherweise eine ungeheure Aufregung hervorrief, hatte alsbald zur Folge, daß die katholischen Vereine fast sämtlich aufgelöst und gegen die Vorstandsmitglieder Anklage wegen Verletzung des Vereinsgesetzes erhoben wurde.

Inzwischen entstand zwischen dem damaligen Botschafter des Deutschen Reiches bei der französischen Republik, dem Grafen Harry v. Arnim und dem Fürsten Bismarck eine heftige Fehde. Graf Arnim, obwohl Protestant, billigte, gleich einem großen Teil der konservativen Partei, den »Kulturkampf« nicht, und als er schließlich seine Entlassung nahm, unterließ er es, angeblich aus Pietätsgefühl, die kirchenpolitischen Aktenstücke seinem Nachfolger, dem Fürsten Hohenlohe zu übergeben. Fürst Hohenlohe, der spätere deutsche Reichskanzler, der von Kaiser Wilhelm II. »Onkel Chlodwig« angeredet wurde, war Katholik und Bruder eines Kardinals. Graf Arnim[88] nahm die kirchenpolitischen Akten bei seiner Abreise von Paris mit, um sie in Berlin im Auswärtigen Amt persönlich abzugeben. Angeblich hatte Graf Arnim dies vergessen. Er reiste mit dem Koffer, in dem die erwähnten Akten aufbewahrt waren, von Berlin nach seinem Gute Nassenheide in Pommern. Dort angelangt, sah er, daß er vergessen hatte, die kirchenpolitischen Aktenstücke im Auswärtigen Amt abzuliefern. Er sandte die Aktenstücke sofort mit seinem Sohne, einem Gardedragoneroffizier, nach Berlin. Inzwischen hatte aber bereits Fürst Bismarck erfahren, daß Graf Arnim »den Versuch der Hinterziehung amtlicher Aktenstücke« unternommen hatte. Er erteilte den Befehl, den Botschafter sofort zu verhaften.

Der damalige Erste Staatsanwalt am Berliner Stadtgericht, Tessendorff, ein Untersuchungsrichter, der Chef der politischen Abteilung der Berliner Kriminalpolizei, Polizeirat Pick, nebst einigen Berliner Kriminalschutzleuten fuhren sofort nach Nassenheide, erklärten den Grafen Arnim auf seinem Gute für verhaftet – ich bin bei der Verhaftung in Nassenheide zugegen gewesen – und transportierten ihn nach Berlin. Graf Arnim wurde in das damalige Untersuchungsgefängnis, die Stadtvogtei, gesperrt. In diesem mittelalterlichen Verlies, in dem es von Ratten, Mäusen, Flöhen, Wanzen und Läusen gewimmelt haben soll, mußte der ehemalige Botschafter des Deutschen Reiches, Wirkl. Geheime Rat Exzellenz Dr. jur. Graf Harry v. Arnim sechs volle Wochen Aufenthalt nehmen.

Graf Arnim hatte sich vom 9. bis 20. Dezember 1874 vor der siebenten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts »wegen Hinterziehung amtlicher Aktenstücke« zu verantworten. Erster Staatsanwalt Tessendorff beantragte 1 Jahr Gefängnis. Nach geradezu meisterhaften Reden der Verteidiger Professor Dr. jur. v. Holtzendorff (München), Justizrat Dockhorn (Posen) und Rechtsanwalt August Munckel (Berlin) erkannte der Gerichtshof (Vorsitzender: Stadtgerichtsdirektor Reich) auf einen Monat Gefängnis und beschloß außerdem, den Angeklagten aus der Haft zu entlassen.

Während dieser Verhandlung fand im Reichstage eine ungemein stürmische Debatte statt. Der damalige Chefredakteur[89] der »Germania«, Reichstags- und Landtagsabgeordneter, Kaplan Dr. Paul Majunke, war im Juni 1874 von der siebenten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts wegen einiger Artikel in der »Germania«, in denen Beleidigungen gegen den Fürsten Bismarck gefunden wurden, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden. Der Gesundheitszustand des Dr. Majunke war derartig, daß die Verbüßung einer einjährigen Gefängnisstrafe das schlimmste befürchten ließ. Dr. Majunke ging deshalb nach England, und als Anfang Dezember 1874 der Reichstag zusammentrat, fragte Dr. Majunke bei dem nationalliberalen Abgeordneten, Rechtsanwalt Dr. Eduard Lasker telegraphisch an, ob er, da er Reichstagsabgeordneter sei, unbehindert nach Berlin kommen könne. Lasker antwortete telegraphisch: »Halte Ihre Rückkunft für unbedenklich.« Dr. Majunke kehrte sofort nach Berlin zurück. Wenige Stunden nach seinem Eintreffen in der deutschen Reichshauptstadt wurde Dr. Majunke auf Befehl der Staatsanwaltschaft des Berliner Stadtgerichts verhaftet.

Aus diesem Anlaß wurde die Regierung von den Abgeordneten Dr. Lasker und Dr. Windthorst interpelliert. Bei dieser Gelegenheit rief Fürst Bismarck dem Zentrum zu: »Mögen Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen, Kullmann hängt Ihnen an allen Rockschößen.« Die Empörung, die diese Worte in den Reihen des Zentrums hervorrief, ist unbeschreiblich. Ein allgemeines stürmisches Pfui des Zentrums war die Antwort. Der verstorbene Graf Ballestrem, später langjähriger Präsident des Reichstages, eilte in größter Erregung an den Bundesratstisch und rief dem Reichskanzler Fürsten Bismarck ein kräftiges Pfuisolo zu.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Graf Arnim legten gegen das Urteil des Berliner Stadtgerichts Appellation ein. Der zweite Strafsenat des Kammergerichts hob im Mai 1875 das Urteil des Berliner Stadtgerichts auf und erkannte auf neun Monate Gefängnis. Die vom Angeklagten eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obertribunal (das Reichsgericht existierte noch nicht) verworfen. Graf Arnim war zuckerkrank. Eine längere Gefängnisstrafe ließ das schlimmste für ihn befürchten. Graf Arnim hatte sich[90] aus diesem Anlaß bereits kurze Zeit nach der ersten Verhandlung nach der Schweiz begeben. Er ließ in Zürich in der Druckerei von Schabelitz eine Broschüre unter dem Titel »Pro nihilo« drucken. Diese Broschüre wurde sofort nach ihrem Erscheinen in Deutschland beschlagnahmt und gegen den Grafen Arnim die Anklage wegen Landesverrats erhoben. Er wurde im April 1877 vom preußischen Staatsgerichtshof wegen Landesverrats in contumaciam zu fünf Jahren ren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Bald darauf war Graf Arnim auf ärztliches Anraten genötigt, zur Kur nach Karlsbad zu gehen. Er bat um freies Geleit, da er, wenn er nicht durch Deutschland fahren könnte, genötigt sei, einen sehr großen Umweg zu machen. Das Gesuch um freies Geleit wurde abgelehnt. Graf Arnim war genötigt, den weiten Umweg zu machen, um nach Karlsbad zu kommen. Er ist kurze Zeit darauf gestorben.

1875 wurde auf einem Kongreß in Gotha die Vereinigung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins mit der sozialdemokratischen Partei, Eisenacher Programms, die sich bis dahin feindlich gegenüberstanden, vollzogen. Die sozialdemokratische Partei begann von dieser Zeit ab, in weiten Volkskreisen Boden zu fassen. Aus Anlaß der im Sommer 1877 erfolgten Remotion des erblindeten Privatdozenten Dr. jur. et phil. Eugen Dühring schlossen sich zahlreiche Akademiker, ganz besonders aktive Studenten, der sozialdemokratischen Partei an. Aber schon mehrere Jahre vorher, im Herbst 1872, berief eine Anzahl Universitätsprofessoren, wie Gneist, Adolf Wagner, Schmoller, Brentano, Nasse u.a. einen Kongreß nach Eisenach. Auf diesem wurde erklärt: Das Prinzip des »laisser faire, laisser passer«, d.h. die unbeschränkte freie Konkurrenz der Manchesterpartei sei weder praktisch noch theoretisch aufrechtzuerhalten. Die Gesetzgebung müsse dem wirtschaftlich Schwachen Schutz und Unterstützung gewähren, wenn die sozialen Gegensätze sich nicht immer mehr zuspitzen sollten. Es wurde in Eisenach der noch bestehende »Verein für Sozialpolitik« begründet.

Die Manchesterpartei, an deren Spitze Faucher, Prince Smith, Braun (Wiesbaden), genannt »Unser Braun«, Dr.[91] Ludwig Bamberger, Dr. Max Weigert, Dr. Alexander Meyer, Dr. Heinrich Bernhard Oppenheim u.a. standen, befehdeten wohl die neue Richtung, sie erschienen aber trotzdem zum Teil auf ihren Kongressen. Letztere finden noch alle zwei Jahre statt, während die Volkswirtschaftliche Gesellschaft, die die Vereinigung der Manchesterpartei bildete, nicht mehr zu existieren scheint. Wenigstens ist seit vielen Jahren von der früher sehr rührigen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft nichts mehr zu hören. Der erwähnte Dr. H.B. Oppenheim belegte die neue Richtung mit dem Spottnamen »Kathedersozialisten«. Trotz alledem gewannen letztere immer mehr Anhänger. Im Jahre 1879 entstand unter dem Vorsitz des Regierungsrats a.D. Schück ein »Verein für deutsche Volkswirtschaft«. Dieser Verein bezweckte in der Hauptsache, für den Schutzzoll, der damals zur Einführung gelangte, Propaganda zu machen. Dieser Verein bestand aber nur einige Jahre. Jedoch schon 1877 unternahmen es Männer, wie Pastor Todt (Barenthin), später Superintendent in Brandenburg a.d.H., Professor Dr. Adolf Wagner u.a. einen Verein der Staatssozialisten zu gründen. Diese Vereinigung, deren Bestrebungen etwas weiter gingen, als die der »Kathedersozialisten«, ließen in Berlin ein Wochenblatt, genannt »Der Staatssozialist« erscheinen; sie fanden aber nur wenig Anhänger. Da plötzlich erschien in den Berliner Zeitungen und an den öffentlichen Anschlagsäulen Berlins eine Einladung zu einer öffentlichen Versammlung, die zum 3. Januar 1878 nach dem im Norden Berlins in der Chausseestraße belegenen Eiskelleretablissement berufen wurde. Als Tagesordnung war angekündigt: Gründung einer christlich sozialen Partei. Als Einberufer war Schneider Emil Grüneberg angegeben. Es war erklärlich, daß diese Versammlung lange vor Beginn überfüllt war. Die weitaus große Mehrheit bestand naturgemäß aus Sozialdemokraten. An deren Spitze bemerkte man den damaligen Reichstagsabgeordneten und Chefredakteur der »Berliner Freien Presse«, Johann Most, der im März 1906 als Anarchistenführer in Neuyork gestorben ist. Grüneberg, ein etwa 45jähriger Mann, der den Eindruck eines biederen Handwerksmeisters machte, stand mit[92] der deutschen Sprache in arger Fehde. Er eröffnete die Versammlung mit einigen einleitenden Worten. Die Sozialdemokraten verlangten sofort Bureauwahl. Es wurde der damalige Berliner Vertrauensmann der Sozialdemokraten, Schriftsetzer August Heinsch, zum ersten, Redakteur, frühere Maurer, Paul Grottkau zum zweiten Vorsitzenden und Redakteur, frühere Handlungsgehilfe Heinrich Dentler zum Schriftführer gewählt. Nachdem Grüneberg in einem kauderwelschen Deutsch den Zweck der Versammlung auseinandergesetzt hatte, sollte Most sprechen. Der Vorsitzende teilte aber mit, daß der Königliche Hof- und Domprediger Adolf Stöcker sich zum Wort gemeldet habe. Most erklärte sogleich, er wolle vorläufig auf das Wort verzichten und erst Herrn Hofprediger Stöcker sprechen lassen. Stöcker, ein sehr gewandter Redner, der es vortrefflich verstand, in Volksversammlungen den Kanzelton zu vermeiden, setzte die Notwendigkeit der Bildung einer »christlich-sozialen Arbeiterpartei«, wie es in der ersten Zeit hieß, auseinander. Er fand aber nur vereinzelten Beifall. Nach Stöcker sprach Most. Er suchte den Nachweis zu führen, daß die Arbeiter nur durch die sozialdemokratische Bewegung etwas erreichen könnten und »daß die Geistlichen stets auf seiten der herrschenden und ausbeutenden Klassen gestanden haben«. Most, gelernter Buchbinder, aber ein geradezu glänzender Volksredner, führte weiter aus: »Die Arbeiter wollen auf dieser Welt an den Genüssen des Lebens teilnehmen, den Himmel überlassen wir den Engeln und den Spatzen.« Er schloß mit den Worten Schillers in ?Wilhelm Tell?, indem er sich an die anwesenden Geistlichen wandte: »Macht Eure Rechnung mit dem Himmel, Eure Uhr ist abgelaufen.« Es wurde schließlich mit allen gegen etwa zwanzig Stimmen eine von Most und Dentler eingebrachte Erklärung angenommen, in der es u.a. hieß: »Das Christentum hat es seit 1900 Jahren nicht vermocht, die soziale Frage zu lösen, es hat die Arbeiter nur immer auf das ungewisse Jenseits vertröstet. Die Versammlung lehnt daher die Gründung einer christlich-sozialen Arbeiterpartei ab und empfiehlt den Arbeitern, sich der sozialdemokratischen Partei anzuschließen.«

Trotzdem datieren die[93] Christlich-Sozialen von diesem Abend ab die Gründung ihrer Partei. Und in der Tat, die »christlich-soziale Arbeiterpartei« gewann sehr bald zahlreiche Anhänger. In den Versammlungen der neuen Partei, die gewöhnlich Freitag abend, zumeist in den Berliner Arbeitervierteln, stattfanden, kam es oftmals zu heftigen Zusammenstößen mit der Sozialdemokratie; die Versammlungen waren aber immer gut besucht, zumal Professor Dr. Adolf Wagner sich sehr bald der Partei anschloß und auch zum Vizepräsidenten gewählt wurde. Allein schon nach einigen Monaten erfolgten die Attentate von Hödel und Nobiling. Diese Vorkommnisse hatten die Auflösung des Reichstages und das Sozialistengesetz zur Folge. Alle sozialdemokratischen Zeitungen und Bücher wurden sofort, nachdem das Sozialistengesetz Gesetzeskraft erlangt hatte, beschlagnahmt; alle sozialdemokratischen Vereine aufgelöst und alle Versammlungen, von denen zu vermuten war, daß sie einen sozialdemokratischen Charakter annehmen könnten, von vornherein verboten oder während der Verhandlung polizeilich aufgelöst. Über Berlin-Potsdam und zweimeiligen Umkreis wurde der »Kleine Belagerungszustand« verhängt. Auf Grund dieser Bestimmung wurden alle Leute, die im Verdacht standen, sich irgendwie im sozialdemokratischen Sinne zu betätigen, aus dem Belagerungsgebiet ausgewiesen.

Man glaubte, nun werde die christlich-soziale Arbeiterpartei in Aufschwung kommen. Allein trotz Sozialistengesetz und »Kleinem Belagerungszustand« blieb die große Mehrheit der Arbeiter den sozialdemokratischen Grundsätzen treu. Wenn Stöcker es sich zur Aufgabe gemacht hätte, lediglich sozialreformerisch zu wirken, dann hätte er in dieser toten Zeit vielleicht an Boden gewonnen. Er beschränkte aber seine Tätigkeit in der Hauptsache auf die Bekämpfung der doch bereits offiziell toten Sozialdemokratie sowie des politischen und kirchlichen Liberalismus, ganz besonders aber auf die Bekämpfung des Judentums. Diese Agitation führte ihm allerdings eine zahlreiche Anhängerschar aus bürgerlichen Kreisen zu, die Arbeiter konnte er aber mit solcher Agitation unmöglich möglich gewinnen.

[94] Er hat dies wohl auch schließlich eingesehen, denn er strich schließlich das Wort »Arbeiter« aus der Parteifirma. Seine antisemitische Agitation ging einer Anzahl seiner Anhänger nicht weit genug. Diese riefen eine antisemitische Bewegung ins Leben, die dazu führte, daß das Faustrecht in Berlin und vielen anderen Orten, insbesondere im Osten Deutschlands, nicht nur in den Antisemitenversammlungen proklamiert wurde, sondern sich auch auf den Straßen, Cafés, Restaurants und in den Straßenbahnen breit machte. Diese Bewegung nahm schließlich derartige Formen an, daß der damalige Kronprinz, spätere Kaiser Friedrich, sich veranlaßt sah, öffentlich die antisemitische Bewegung als Schmach des Jahrhunderts zu bezeichnen.

Stöcker nebst Anhang griffen 1881 und 1884 sehr lebhaft in die Wahlbewegung ein. Stöcker stand 1881 und 1884 im zweiten Berliner Reichstagswahlkreise mit Professor Dr. Rudolf Virchow zur Stichwahl, in der er, da die Sozialdemokraten beide Male für Virchow stimmten, selbstverständlich unterlag. Allein die Wahlbewegung in dieser Zeit, ganz besonders die von 1884, nahm sehr scharfe Formen an. Am 11. Oktober 1884 erschien in der fortschrittlichen »Freien Zeitung« ein Artikel mit der Überschrift: Hofprediger, Reichstagskandidat und Lügner.

Am 15. Oktober 1884 brachte die »Freie Zeitung« einen Artikel betitelt: »Denkwürdigkeiten des Schneiders Grüneberg.«

Der erste Artikel beschäftigte sich mit der moralischen Qualifikation Stöckers und seiner agitatorischen Tätigkeit und der Art seiner agitatorischen Sprache. Im zweiten Artikel wurden die Enthüllungen des ehemaligen Adlatus Stöckers, des Schneiders Grüneberg, eingehend besprochen und behauptet, daß sich diese Tätigkeit mit dem Talar nicht vertrage. Speziell wurde in dem Artikel behauptet, daß Hofprediger Stöcker bestrafte Subjekte mit voller Kenntnis ihrer Vergangenheit in seine Dienste stelle, daß er solche Leute sogar zu Angriffen gegen seine Amtsbrüder benütze und daß er Gelder, die ihm zu wohltätigen Zwecken überwiesen worden seien, zu parteiagitatorischen Zwecken, Gewährung von Freibier usw. verwendet habe. Die betreffenden[95] Zeitungen wurden auf Antrag Stöckers beschlagnahmt und gegen den verantwortlichen Redakteur der »Freien Zeitung«, Heinrich Bäcker, auf Grund der Paragraphen 185, 186, 194, 200, 73 und 74 des Strafgesetzbuches und auf Grund der Paragraphen 20 und 21 des Preßgesetzes öffentliche Anklage erhoben. Bäcker hatte sich daher im Juni 1885 vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Berlin I zu verantworten. Den Gerichtshof bildeten Landgerichtsdirektor Lüty (Vorsitzender) und die Landgerichtsräte Markstein, v. Makomaski, Oppert und Landrichter Graf v. Strachwitz (Beisitzende). Die Königliche Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Dr. Weichert, die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Hugo Sachs und Munckel.

Die Verhandlung begann mit der Vernehmung des Angeklagten Bäcker. Dieser äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Obwohl er nicht der Verfasser der inkriminierten Artikel sei, so übernehme er die volle Verantwortlichkeit dafür. Er gebe zu, daß die darin enthaltenen Ausdrücke etwas derb seien, allein der zur Zeit getobte heftige Wahlkampf, ganz besonders aber die unaufhörlichen harten Angriffe, die Hofprediger Stöcker gegen die liberale Presse geschleudert, rechtfertigten diese Angriffe, für die er im übrigen den Beweis der Wahrheit angeboten habe.

Es wurde alsdann sogleich mit der Zeugenvernehmung begonnen. Der erste Zeuge war Schneidermeister Emil Grüneberg, ehemaliger Vizepräsident der christlich-sozialen Partei. Er äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei nur einige Male wegen politischer Vergehen bestraft.

Staatsanwalt: Ich muß hierbei bemerken, daß der Zeuge außer wegen mehrerer politischer Vergehen noch wegen Bettelns, wissentlich falscher Anschuldigung und Unterschlagung bestraft ist.

Zeuge: Das gebe ich zu, diese Strafen hatten aber alle eine politische Ursache.

Vors.: Die vom Herrn Staatsanwalt genannten Strafen können wohl kaum einen politischen Hintergrund haben.

Zur Sache bekundete der Zeuge: Ich gehörte zwölf Jahre lang der sozialdemokratischen Partei an. Im Jahre 1877 kam ich aus München; ich war zu jener Zeit mit der Sozialdemokratie zerfallen und kam durch Lesen von religiösen Schriften[96] zum christlichen Glauben. Von Herrn Missionsprediger Dr. Wangemann wurde ich mit Herrn Hofprediger Stöcker bekannt; diesem teilte ich mein Zerwürfnis mit der sozialdemokratischen Partei mit. Hofprediger Stöcker sagte mir: Er gehe mit der Absicht um, eine christlich-soziale Partei zu gründen, um die sozialdemokratische Partei energisch zu bekämpfen, ich solle ihm dabei behilflich sein. Ich erklärte mich sofort dazu bereit und berief im Auftrage des Hofpredigers Stöcker zum 3. Januar 1878 eine Versammlung nach dem in der Chausseestraße belegenen Eiskelleretablissement. Da zunächst ein Arbeiter sprechen sollte, so hielt ich die erste Rede, die zweite Hofprediger Stöcker. In dieser Versammlung wurde die christlich-soziale Partei gegründet. Einige Monate darauf wurde der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen ausgeschrieben. Dies war für die Partei gewissermaßen ein Unglück, denn die Partei war noch zu schwach, um schon tatkräftig in die Wahlbewegung einzugreifen. Ich wollte das Herrn Hofprediger Stöcker nicht sagen, sondern beteiligte mich sehr lebhaft an der Wahlagitation, die der christlich-sozialen Partei sehr viel Geld kostete. Die christlich-soziale Partei erlitt bei den Wahlen eine arge Niederlage. Und nun verlangte das Gros der Mitglieder der christlich-sozialen Partei, das aus Sozialdemokraten bestand, daß ich an die Spitze der Partei treten solle; es sei durchaus unnötig und auch für die Partei schädlich, daß ein Geistlicher an der Spitze stehe. Ich erklärte mich auch dazu bereit; inzwischen mußte ich jedoch in München eine vierwöchentliche Gefängnisstrafe wegen Verletzung des Vereinsgesetzes verbüßen. Als ich aus München zurückkehrte, machte ich den Versuch, eine zweite Partei zu gründen, die Polizei verbot jedoch meine Versammlungen, dadurch unterblieb diese Parteigründung. Der Zwiespalte zwischen mir und Stöcker wurde dadurch immer größer. Später verkaufte ich ein Tagebuch, in dem ich mir täglich Notizen gemacht hatte, und eine Anzahl Briefe des Hofpredigers Stöcker an die Redaktion der Berliner Volkszeitung.

Vors.: Was zahlte Ihnen die Redaktion der Volkszeitung dafür?

Zeuge: 30 Mark.

Vors.: Was bewog Sie, das Tagebuch und die Briefe des Herrn Hofpredigers[97] Stöcker zu verkaufen?

Zeuge: Materielle Gründe. Im weiteren äußerte der Zeuge auf Befragen des Vorsitzenden: Es ist niemals von den für wohltätige Zwecke bestimmten Geldern der christlich-sozialen Partei ein Pfennig für Agitationszwecke verausgabt worden, Hofprediger Stöcker hätte dies niemals zugegeben. Als einmal Pastor Witte in einer Versammlung der christlich-sozialen Partei sprechen wollte, machte Hofprediger Stöcker Bedenken dagegen geltend, da Pastor Witte jüdischen Leuten gegen Geschenke Titel und Orden verschafft habe. Einen Redakteur Löschmann kannte ich. Dieser wurde zur Zeit Herrn Hofprediger Stöcker als Redakteur der »Volkswarte«, des damaligen Organs der christlich-sozialen Partei, empfohlen. Es wurde Herrn Hofprediger Stöcker damals gesagt, Löschmann sei ein wegen Unterschlagung von Mündelgeldern mit Zuchthaus bestrafter Mensch; Hofprediger Stöcker erklärte jedoch: Wenn es ein befähigter Mensch ist, dann können wir ihn ja trotzdem engagieren, er kann sich bessern, man braucht ihn ja nicht öffentlich auftreten zu lassen. Löschmann, der beschäftigungslos in Offenbach weilte, wurde engagiert. Da jedoch Hofprediger Stöcker einsah, daß der Charakter Löschmanns ein zu liederlicher war, so wurde Löschmann nach etwa vier Wochen wieder entlassen. Küster, der frühere Redakteur des »Neuen Sozialdemokraten« und ich schrieben im übrigen ebenfalls viel für die »Deutsche sche Volkswarte«. Ich zeichnete als verantwortlicher Redakteur des Blattes. Hödel wurde mir kurz vor dem Attentat auf Se. Majestät den Kaiser von dem damaligen Redakteur des »Staatssozialisten«, Herrn Golombeck, empfohlen. Ich nahm deshalb Hödel als Mitglied auf. Nach dem Attentate fertigte ich eine neue Mitgliederliste an, um einen Menschen, wie Hödel, nicht in der Mitgliederliste stehen zu haben. Dasselbe tat ich bezüglich des Nobiling, der ebenfalls Mitglied der christlich-sozialen Partei war. Wer Nobiling als Mitglied aufgenommen hat, weiß ich nicht. Möglich, daß ich ihn aufgenommen habe, es meldeten sich bei mir bisweilen 50 bis 60 Personen auf einmal zur Aufnahme in die Partei. Die Neuanfertigung der Mitgliederliste bewirkte ich aus eigenem Antrieb, jedoch mit Zustimmung[98] Stöckers. Ich sagte einmal zu Herrn Hofprediger Stöcker: »Ich würde die Prinzipien der Sozialdemokratie für richtig halten, wenn letztere den Thron und Altar nicht stürzen wollten.« Hofprediger Stöcker übergab mir darauf eine Schrift des Herrn Pastors Todt (Barenthin) mit dem Bemerken: »Hier haben Sie eine Schrift, die ist sehr radikal, steht aber auf dem Boden, den Thron und Altar zu erhalten.«

Vors.: Wie kamen Sie dazu, die Schriftstücke gerade der Volkszeitung zu übergeben?

Zeuge: Ich konnte die Aufnahme in einem anderen Blatte nicht erwirken.

Vors.: Welcher Zeitung haben Sie das Tagebuch angeboten?

Zeuge: Auswärtigen Blättern.

Vors.: Sie wollten damit ein Geschäft machen?

Zeuge: Allerdings.

Vors.: Es ist doch eigentümlich, daß Sie die Briefe veröffentlicht haben, die eine andere Person an Sie geschrieben hat.

Zeuge: Die Lebensverhältnisse des Menschen sind nicht immer gleich.

Vors.: Ach so, Sie waren in einer Notlage. Nun geben Sie uns einmal Auskunft über die Affäre mit dem Pastor Witte.

Zeuge: Kurz vor der Reichstagswahl 1878 wurden verschiedene Versammlungen abgehalten. Während der Wahlbewegung wurde Herr Stöcker als Kandidat im sechsten Berliner Reichstagswahlkreis aufgestellt. Es fand aber eine konservative Versammlung statt, in welcher der Fabrikant Hoppe durch Herrn Pastor Witte als Kandidat empfohlen werden sollte. Herr Stöcker sagte mir, ich solle in jener Versammlung sagen, daß Herr Witte in keiner konservativen Versammlung einen Kandidaten vorschlagen könne, da er jüdische Leute bevorzuge, indem er ihnen für Geld Titel verschaffe. Sie können von dieser Mitteilung Gebrauch machen, sagte Herr Stöcker. Ich bin aber zu dieser Mitteilung nicht gekommen, weil die Versammlung sammlung noch vorher aufgelöst wurde.

Vors.: Haben Sie Herrn Witte davon Mitteilung gemacht?

Zeuge: Nein.

Vors.: Es wußte also niemand davon als Sie?

Zeuge: Ja, weiter niemand.

Vors.: Was waren denn das für Geschenke, die Herr Pastor Witte für seine Fürsprache genommen haben sollte?

Zeuge: Flügel und Pianino.

Vors.: Wissen Sie, von wem und was für ein Titel dafür gewährt wurde?

Zeuge: Nein, nur, daß es sich auf Potsdam bezieht; welcher Titel in[99] Frage kam, weiß ich nicht.

Vors.: Ist Ihnen der Name des Herrn, dem Herr Witte den Titel verschafft haben soll, von Herrn Stöcker genannt worden?

Zeuge: Nein, ich hörte nur von einem Pianino, das der Herr dem Oberlinverein geschenkt hat.

Vors.: Es handelt sich hierbei nämlich um einen Kommerzienrat. Sie sagten, es waren zwei gesonderte Kassen da, eine für wohltätige, eine andere für politische Zwecke. Nun wird behauptet, es seien Gelder, die zu wohltätigen Zwecken bestimmt waren, zu politischen Zwecken gebraucht worden.

Zeuge: Herr Stöcker bekam von hohen Herrschaften viel Geld, aber es ist niemals eine Summe, die nur für wohltätige Zwecke bestimmt war, zu politischen Zwecken verwendet worden.

Vors.: Sind die Gelder gebucht worden?

Zeuge: Alle Gelder wurden gebucht, die Kassen waren auch räumlich getrennt.

Rechtsanwalt Sachs: In Ihren »Denkwürdigkeiten« sagen Sie: Das erste große Fest, welches dazu bestimmt war, Propaganda für die Partei zu machen, war der Geburtstag des Kaisers. Zur Bewirtung der Leute, Ausschmückung des Saales usw. waren große Summen zusammengekommen, u.a. 150 Mark von Ihrer Majestät der Kaiserin.

Zeuge: Das stimmt schon. Ihre Majestät die Kaiserin hat das Geld zur Speisung armer Leute am Geburtstage des Kaisers bestimmt und dazu ist es auch bei dieser Gelegenheit verwandt worden. Die Geburtstage des Kaisers sind aber niemals zu Wahlagitationen benutzt worden.

Rechtsanwalt Sachs: Sie sagen aber weiter: Herr Hofprediger Stöcker habe Sie aufgefordert, das erste Hoch auszubringen, damit er dem Kaiser melden könne, ein Sozialdemokrat habe das erste Hoch ausgebracht.

Zeuge: Das ist schon richtig. Wenn übrigens irgend etwas in jener Sache verfehlt worden sein sollte, so trifft das nur mich, nicht aber den Hofprediger Stöcker. Die christlich-soziale Partei hat niemals solche che Feste zu politischen Zwecken ausgebeutet.

Vors.: Es soll aber in Ihren »Denkwürdigkeiten« darauf hingewiesen worden sein.

Zeuge: Dann habe ich das falsch niedergeschrieben.

Vors.: Sind nur arme Leute zu dem Fest geladen worden?

Zeuge: Nur arme Leute, um sie zu speisen; es waren aber auch andere Leute anwesend.

[100] Auf Anregung des Vert. Rechtsanwalts Sachs wurde Grüneberg aufgefordert, sich näher über die Parteizugehörigkeit von Hödel und Nobiling zu äußern. Grüneberg: Herr Stöcker war nach den Versammlungen stets massenhaft umringt um Aufnahme, und er schickte durchweg alles zu mich um Aufnahme; er befaßte sich damit nicht. So war es auch mit Hödel. Der sagte, er käme von Leipzig, brachte mir einen Brief von Golombeek, dem Redakteur des ?Staatssozialisten?, ich sollte Hödel Arbeit geben. Ich sagte ihm, ich hätte Arbeitskräfte genügend, aber er rückte mir so dreist auf den Leib, ich sollte ihm wenigstens Flugblätter zur Verbreitung geben. Um ihn zu befriedigen, gab ich ihm welche. Kurze Zeit darauf kam er wieder; die Flugblätter schienen mir nicht reell verbreitet zu sein, und ich sagte: Nein, ich habe nicht soviel. Außerdem erfuhr ich, daß er abends nach unseren Versammlungen noch in sozialdemokratische ging, daß er aber auch da nicht gern aufgenommen wurde. Schließlich kam er wieder nach dem Bureau. Das war so innerhalb sechs Tagen. Am Freitag darauf – wir hatten immer Freitags unsere Versammlungen – kam vor Beginn unserer Versammlung in der Frankfurter Straße jemand zu mir und sagte: »Draußen ist Hödel, genannt Lehmann, der fragt nach Ihnen; er sieht aber etwas reduziert aus, wir wollen ihn nicht reinlassen.« Ich ließ ihn auf die Tribüne führen, gab ihm auch ein Glas Bier, denn der Mann hatte noch nichts gegessen und er dauerte mich; er sah sehr heruntergekommen aus. Dies war Freitag abend. Am Sonnabend um 3 Uhr sollte ich zu Herrn Hofprediger Stöcker kommen, vorher hatte ich noch einen Gang nach Unter den Linden zu Gerold. Da sah ich einige Gruppen Menschen stehen, und ich hörte auf meine Frage, was passiert sei: »Eben hat man nach dem Kaiser geschossen: es ist ein Klempner, ein Sachse.«

Gleich stößt es mich auf, es wird doch nicht der Kerl gewesen sein! Ich fuhr nach Hause, da fand ich schon einen Brief, sofort zu Herrn Landrichter Joël zu kommen. Da wurde mich der Hödel vorgeführt, und so hatte es ein Ende.

Vors.: War er denn je in den Listen verzeichnet gewesen?

Zeuge: Ja.

Vors.: Weil Sie den Mann für einen von[101] Ihren Anschauungen hielten, da er Ihnen von Golombeek empfohlen war.

Zeuge: Jawohl, ich wurde ja nur geholt, weil man die Mitgliedskarte bei ihm gefunden hatte.

Vors.: Haben Sie ihn nun gestrichen?

Zeuge: Augenblicklich, wie das Attentat geschehen, strich ich ihn aus den Listen, oder nein, vielmehr, ich ließ ihn stehen und schrieb eine andere Liste; hiernach wollten wir nicht, daß er drin stehe.

Vors.: Wie war der Fall mit Nobiling?

Zeuge: Ich habe ihn nicht persönlich gekannt, nur die Photographie von ihm gesehen.

Vors.: Stand er denn in den Listen der Partei?

Zeuge: Ja!

Vors.: Wie ist er denn hineingekommen?

Zeuge: Das ist nicht zu erforschen. Der Andrang war oft abends nicht nur von 20 und 30, sondern von 40 und 50 für neue Aufnahmen, außerdem wurde auch brieflich um Karten geschrieben.

Vors.: Also Sie wissen es gar nicht.

Zeuge: Ich habe Nobiling nicht persönlich gekannt; er ist mir erst im Gedächtnis eingefallen nach der Photographie.

Vors.: Haben Sie ihn streichen müssen?

Zeuge: Ich habe die Liste einfach weggenommen.

Vors.: Es war Ihnen nicht befohlen?

Zeuge: Nein. Wie ich gut mit Herrn Stöcker stand, tat er mir leid. Ich habe daher die Liste kassiert und eine neue gemacht.

Rechtsanwalt Sachs: In Ihren »Denkwürdigkeiten« sagen Sie ausdrücklich, Sie hätten Nobiling eingetragen?

Zeuge: Jawohl; ich habe ihn auch eingetragen; denn die Eintragungen besorgte nur ich.

Rechtsanwalt Sachs: Ferner sagen Sie in den »Denkwürdigkeiten«, Sie hätten Hödel auf Veranlassung von Herrn Stöcker gestrichen.

Zeuge: Ich habe ihn gestrichen und Herr Stöcker ist damit einverstanden gewesen.

Es erschien alsdann als Zeuge Hofprediger Stöcker. Auf Antrag der Verteidigung beschloß der Gerichtshof, die Vereidigung des Zeugen auszusetzen. Hofprediger Stöcker bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Grüneberg wurde mir zur Zeit von dem Missionsdirektor Dr. Wangemann empfohlen. Meines Wissens sind von der christlich-sozialen Partei Gelder, die zu Wohltätigkeitszwecken bestimmt waren, niemals zu Agitationszwecken verwendet worden. Als sich[102] die christlich-soziale Partei bildete, da wurde ihr sehr bald von verschiedenen Wohltätern, darunter Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, 2000 Mark zur Begründung eines Arbeiterasyls überwiesen. Diese 2000 Mark sind selbstverständlich niemals angetastet getastet und sind nunmehr als zinsfreies Darlehen der Berliner Stadtmission gegeben worden. Wir annoncierten zur Zeit nach einem befähigten Menschen, der die im Sommer 1878 von der christlich-sozialen Partei begründete »Deutsche Volkswarte« redigieren sollte. Es war das eine kleine, nur für Wahlzwecke bestimmte Zeitung. Unter vielen anderen Bewerbern war auch ein gewisser Löschmann, der mir von einem Amtsbruder in Mainz ganz besonders empfohlen wurde; allerdings verhehlte mir der Amtsbruder nicht, daß Löschmann wegen Unterschlagung von Mündelgeldern bestraft sei. Ich stehe seit langer Zeit an der Spitze des »Vereins für Besserung entlassener Strafgefangener«, der ja bekanntlich das Bestreben hat, entlassene Gefangene zu bessern. Ich nahm daher keinen Anstand, den Löschmann zu engagieren, zumal er mir, wie gesagt, durch einen Amtsbruder empfohlen war.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Herr Zeuge, was für eine Bewandtnis hatte es mit der Sammlung für »Wilhelmsheim«?

Zeuge: Herr Vorsitzender, ich möchte den Herren Verteidigern nicht antworten.

Vors.: Herr Zeuge, das Gesetz gibt den Verteidigern das Recht, Fragen an die Zeugen zu stellen.

Zeuge: Dann bemerke ich, daß diese Angelegenheit auf einem Irrtum beruht, die Sammlung für »Wilhelmsheim« helmsheim« ist von dem »Staatssozialist« ausgegangen, ich hatte damit absolut nichts zu tun. Im weiteren äußerte Zeuge Hofprediger Stöcker auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war zur Zeit Leiter des Berliner Oberlinvereins. Eines Tages erhielt ich von einem adligen Herrn für den Oberlinverein ein Pianino zum Geschenk. Ich drückte dem Geber schriftlich meinen besten Dank aus. Nach etwa einem halben Jahre kam der freundliche Geber zu mir und bat mich, ich solle mich für den Kommerzienrat Caesar Wollheim bei Seiner Majestät dem Kaiser für die Verleihung des Titels »Geheimer Kommerzienrat« verwenden. Selbstverständlich wies ich dieses Ansinnen mit Indignation zurück. Es ist[103] richtig, daß ich gegen das öffentliche Auftreten des Herrn Pastors Witte Einspruch erhoben hatte, weil mir bekannt war, daß er jüdischen Leuten gegen Geschenke Titel verschaffe.

Pastor Witte: Im Jahre 1878 wurde ich aufgefordert, für die Kandidatur des Fabrikbesitzers Hoppe im sechsten Berliner Reichstagswahlkreise Partei zu nehmen. Hoppe war damals von der konservativen Partei aufgestellt. Ich lehnte das Ansinnen ab, da in demselben Wahlkreise Hofprediger Stöcker von der christlich-sozialen Partei aufgestellt war und ich gegen einen Amtsbruder nicht auftreten wollte.

Im weiteren bestätigte Pastor Witte die Bekundungen des Vorzeugen bezüglich des Pianino. Der Geschenkgeber, schenkgeber, so bemerkte Pastor Witte, war der bekannte konservative Agitator Alexander v. Wedell, der bereits verstorben ist. Dieser ersuchte mich unter anderem, mich für den Kommerzienrat Wollheim um Verleihung des Titels »Geheimer Kommerzienrat« zu verwenden. Ich tat dies auch, wußte aber nicht, daß Wollheim, der im übrigen auch inzwischen verstorben, jüdischer Konfession war. Darüber, ob ich mich für Wollheim verwendet hätte, wenn mir seine Konfession bekannt gewesen wäre, will ich mich nicht äußern.

Alsdann wurde Hofprediger Stöcker über die Zugehörigkeit von Hödel und Nobiling zur christlich-sozialen Partei befragt.

Hofprediger Stöcker: Bei Hödel wurde bekanntlich eine Mitgliedskarte der christlich-sozialen Partei gefunden, und er soll auch Flugblätter unserer Partei vertrieben haben. In diesen Flugblättern wurde die Liebe zu König und Vaterland behandelt, mithin ist doch Hödel nicht etwa durch den Inhalt dieser Flugblätter zu seiner bübischen Tat verleitet worden. Von wem er als Mitglied aufgenommen worden, weiß ich nicht, jedenfalls habe ich nicht veranlaßt, die Liste, in der er als Mitglied verzeichnet war, zu vernichten. Es lag dazu auch gar kein Grund vor, da ja bekanntlich in allen Zeitungen stand, daß eine Mitgliedskarte unserer Partei bei ihm gefunden wurde. Daß Nobiling Mitglied unserer Partei gewesen sein soll, habe ich erst einige Zeit vor den jüngsten Wahlen durch die »Berliner Volks-Zeitung« erfahren. Mir war Nobiling vollständig unbekannt; ich möchte fast annehmen,[104] daß hier eine Verwechslung zwischen einem sehr ehrsamen Berliner Bürger gleichen Namens vorliegt, der noch heute zu unserer Partei gehört.

Schneidermeister Grüneberg: Eine derartige Verwechslung liegt nicht vor, denn ich habe gleich nach dem Nobilingschen Attentat die Liste, in der der Name des Attentäters verzeichnet war, vernichtet.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich stelle an den Hofprediger Stöcker die Frage: Ob ihm ein Herr Simon May bekannt ist?

Stöcker: Jawohl.

Verteidiger: Herr Simon May ist ein wegen Unterschlagung bestrafter Mensch und hat im hiesigen Gefängnisse Plötzensee seine Strafe verbüßt. Herr Hofprediger Stöcker hat nun vor einiger Zeit, auf Grund einer Rede dieses Simon May, den Eid der Juden als unglaubwürdig bezeichnet. Es geschah dies in der bekannten Rede des Hofpredigers Stöcker über das »Kol-Nidre«-Gebet. Herr Hofprediger Stöcker erklärte in dieser seiner Rede den Simon May als bedeutenden Talmudisten?

Stöcker: Ich bedauere, daß der Herr Verteidiger so schlecht orientiert ist, der von mir angezogene Talmudist dist war Herr Dr. Morgenstern, ein Mann, der in der Tat ein ganz bedeutendes Wissen im Talmud besitzt. In meiner erwähnten Rede habe ich wohl auf die religiöse Entartung der Juden hingewiesen, es ist mir jedoch nicht eingefallen, einen Schatten auf ihre Glaubwürdigkeit zu werfen.

Verteidiger Rechtsanwalt Sachs: Der Herr Zeuge wird nicht in Abrede stellen, daß Simon May in den christlich-sozialen Versammlungen gesprochen, daß er (Zeuge) sich auf die Worte Mays berufen und er ihn als einen braven Menschen bezeichnet hat. Im weiteren frage ich den Zeugen: ob er, nachdem er von den Vorstrafen des Simon May Kenntnis erhalten, mit ihm den Verkehr abgebrochen hat?

Hofprediger Stöcker: Nachdem ich eines Abends in einer Versammlung der christlich-sozialen Partei einen Vortrag gehalten, meldete sich ein Herr Simon May zum Wort; dies wurde ihm erteilt. Da mir Herr May jedoch unbekannt war, so erkundigte ich mich sehr bald bei einer hiesigen Zeitungsredaktion nach ihm. Als ich von seiner Bestrafung hörte, schrieb ich an ihn, er solle entweder die gegen ihn erhobenen Behauptungen[105] widerlegen oder sich von der Öffentlichkeit zurückziehen. Das ist der Sachverhalt.

Auf weiteres Befragen äußerte Stöcker: Vor einigen Jahren wurde ich zu einer Kirchenkonferenz nach Eisenach eingeladen, um auf dieser einen Vortrag über die moderne Theologie zu halten. Ich folgte dieser Einladung und hielt den zugesagten Vortrag; an dem zweiten Gegenstande der Tagesordnung, der ausschließlich thüringische Kirchenverhältnisse betraf, beteiligte ich mich jedoch nicht. Da stellte ein junger Geistlicher, namens Zingst, die Frage: Infolge des Vortrages des Hofpredigers Stöcker ist die Frage aufgeworfen: Wie kann an der Universität Jena die orthodoxe neben der liberalen Theologie bestehen? Der Vorsitzende fragte mich: was ich wohl dazu sage? Ich erwiderte fünf bis sechs Worte, die etwa dahin gingen: »Wir verlangen von Jena nur unser Recht!« Ich hatte zu jener Zeit so vielen Versammlungen und Konferenzen beigewohnt, daß ich im Augenblicke mich nicht erinnerte, diese paar Worte gesprochen zu haben. Jedenfalls dürften diese wenigen Worte, wie Herr Superintendent Braasch (Jena) behauptete, doch nicht als eine wesentliche Beteiligung an der Debatte anzusehen sein. Es ist um so bedauerlicher, daß, da ich eine Beteiligung an der Debatte in Abrede stellte, mich ein Teil der theologischen Fakultät zu Jena und Herr Superintendent Braasch der bewußten Unwahrheit bezichtigten und der gesamten liberalen Presse zu unqualifizierbaren Angriffen gegen mich Veranlassung gaben.

Superintendent Braasch: Ich bin in Eisenach selbst gewesen und habe mit meinen Ohren selbst gehört, hört, daß Hofprediger Stöcker eingegriffen hat in die Debatte über die Frage der Berufung eines orthodoxen Professors nach Jena, und zwar eingegriffen in einem kritischen Moment. Als Hofprediger Stöcker später dieses Eingreifen ableugnete, hat mich das so empört, daß ich in meiner Broschüre darauf zurückkam. Hätte der Herr Hofprediger später einfach erklärt, daß er sich getäuscht hatte, indem er behauptete: »Ich habe mich mit keinem Wort beteiligt,« so würde ich darauf nicht weiter zurückgekommen sein. Da Herr Stöcker statt dessen aber sich darauf beschränkte, um die Bedeutung[106] seiner Worte nach seinem Geschmack zu modeln und sie als ganz irrelevant hinzustellen, so habe ich mich veranlaßt gesehen, dies Verhalten meinerseits zu kritisieren.

Vors.: Wissen Sie etwas davon, daß dies Eingreifen des Hofpredigers Stöcker ein peinliches Aufsehen gemacht hat?

Zeuge: Ich vertrete, was in meiner Broschüre steht, Wort für Wort.

Hofprediger Stöcker warf dem Zeugen die betreffende Broschüre auf den Tisch und rief: Wort für Wort vertreten Sie das, Herr Superintendent?!

Während der Zeuge in der Broschüre blätterte, trat Hofprediger Stöcker auf ihn zu und bemerkte: »Ich will Ihnen behilflich sein, Herr Superintendent, ich will sehr freundlich sein!«

Zeuge: Ich muß für Ihre Hilfe danken.

Vors.: Ich muß bitten, daß wir so ruhig wie möglich verhandeln und muß ebenso bitten, daß wir alle persönlichen Spitzen aus diesem Saale der Rechtsprechung soweit wie möglich fernhalten.

Der Zeuge gab sodann als möglich zu, daß Hofprediger Stöcker auf jener Konferenz in jenem Augenblick von dem Leiter der Versammlung zur Äußerung aufgefordert worden sei, er wiederholte aber durch Verlesung seiner damals in der »Magdeb. Ztg.« und »Voss. Ztg.« erlassenen Erklärung, daß er es unbegreiflich finde, wie Hofprediger Stöcker einen solchen kritischen Moment vergessen konnte.

Staatsanwalt: Würden Sie in dem Falle, daß Herr Hofprediger Stöcker nichts weiter auf jener Konferenz gesagt habe als »Wir verlangen nur unser Recht«, dies auch als ein wesentliches Eingreifen in die Debatte betrachten?

Zeuge: Darauf antworte ich klar und einfach mit: Ja!

Auf weiteres Befragen bemerkte Hofprediger Stöcker: Der erwähnte Schriftsteller Dr. Morgenstern besuchte mich eines Tages und klagte mir, daß er sehr wenig verdiene. Ich versprach ihm, mich für ihn bei Zeitungsredaktionen zu verwenden und schenkte ihm 20 Mark. Einige Tage darauf empfahl ich Herrn Dr. Morgenstern der Redaktion der »Kreuzzeitung«. Vor einigen Tagen hat mir Dr. Morgenstern die 20 Mark zurückgesandt, wie ich vermute, um nicht gegen seinen Wohltäter Zeugnis ablegen zu müssen. Ich habe dem Dr. Morgenstern bezüglich seines talmudischen Wissens meine volle Hochachtung ausgesprochen, ihn jedoch[107] ersucht, etwas weniger gehässig zu schreiben.

Es erschien hierauf als Zeuge Schriftsteller Dr. Morgenstern (49 Jahre alt, jüdischer Konfession): Ich muß vorerst bemerken, daß ich erstaunt bin, hier als Zeuge vorgeladen zu sein, ich kenne den Angeklagten Bäcker absolut nicht, die Angelegenheit, über die ich hier bekunden soll, kann deshalb nur durch die Redaktionen der »Kreuzzeitung« und »Staatsbürgerzeitung« zur weiteren Kenntnis gelangt sein.

Der Zeuge erzählte alsdann in sehr umständlicher Weise, wie er mit Hofprediger Stöcker bekanntgeworden sei. Letzterer habe ihm zu seiner großen Verwunderung eines Tages 20 Mark übersandt und ihm einige Tage darauf gesagt: Der Redakteur der »Kreuzzeitung«, Herr Dr. Kropatscheck, wünsche seine Bekanntschaft zu machen bzw. ihn als Mitarbeiter der »Kreuzzeitung« zu gewinnen. Er habe sich infolgedessen im Redaktionsbureau der »Kreuzzeitung« Herrn Dr. Kropatscheck vorgestellt. Letzterem sei jedoch von der erwähnten Unterredung Stöckers absolut nichts bekannt gewesen, er habe ihn (den Zeugen) deshalb einen Schwindler genannt und die Tür hinter ihm zugeworfen. Hofprediger Stöcker habe sich damit entschuldigt: Es sei möglich, daß er sich in der Person geirrt, vielleicht habe Frhr. v. Hammerstein die erwähnte Unterredung gewünscht.

Buchhalter Stehling und Kaufmann Täubner, die beide dem im September 1883 zu Dresden stattgefundenen »Antisemitenkongresse« beigewohnt, bekundeten übereinstimmend, daß das im Kongreßlokale aufgestellte Bildnis der Esther-Solymossi auf Verlangen des Hofpredigers Stöcker entfernt worden sei.

Schuhmacher Masche: Eines Tages kam der Photograph Laar zu mir und sagte: Masche, es ist viel Geld zu verdienen, die Juden sind in böser Klemme; es handelt sich um den Prozeß gegen die »Freie Zeitung«. Ich habe von einem Juden Jakobsen eine Aufforderung von Herrn Rechtsanwalt Sachs erhalten.

Vors.: Ich teile mit, daß der erwähnte Jakobsen nicht aufzufinden ist.

Photograph Laar: Er habe zu Masche nicht gesagt: Die Juden sind in böser Klemme, es ist viel Geld zu verdienen; möglich sei, daß er eine ähnliche Äußerung getan habe. Im weiteren Verlaufe[108] der Vernehmung bemerkte Laar zu Masche: Ich glaube, Sie haben Geld von den Juden bekommen.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich habe an Laar geschrieben, da dieser mir als eine derjenigen Personen bezeichnet wurde, die über die Affäre in Dresden etwas wissen. Ich habe ihm jedoch weder Geld versprochen, noch mich eines Vermittlers bedient.

Am zweiten Verhandlungstage machte der Verteidiger, Rechtsanwalt Sachs darauf aufmerksam, daß zwischen den Aussagen des Hofpredigers Stöcker und Dr. Morgenstern ein Widerspruch besteht. Herr Dr. Morgenstern hat, im Gegensatz zum Herrn Hofprediger, gesagt: Er habe dem Herrn Hofprediger Stöcker bemerkt, er sei nicht willens, einen Schatten auf seine Glaubensgenossen zu werfen.

Hofprediger Stöcker: Ich wiederhole, was ich bereits gestern gesagt habe: Ich habe Herrn Dr. Morgenstern gesagt, er solle seine exorbitanten Angriffe gegen das Judentum auf das äußerste Maß beschränken. Herr Dr. Morgenstern erwiderte: »Wenn die Juden den talmudischen Eid schwören, dann mögen sie ja wohl die Wahrheit sagen, der gewöhnliche Eid gilt den Juden jedoch gar nichts. Sie kennen das verdammte Judenvolk noch nicht, Sie sind viel zu gutmütig, Herr Hofprediger.« Ein von mir zu den Akten eingereichter Brief wird das weitere bestätigen. Eines Tages kam eine Frau zu mir und überbrachte mir einen Brief des Dr. Morgenstern, in dem mir dieser mitteilte, wenn ihm bis zum nächsten Ersten nicht geholfen werden könne, dann müsse er sich das Leben nehmen. Angesichts dieser Sachlage sandte ich Herrn Dr. Morgenstern sofort 20 Mark. Im übrigen habe ich mit Herrn Dr. Kropatscheck gesprochen; dieser sagte mir, er habe Herrn Dr. Morgenstern ganz freundlich empfangen, ihm aber schließlich gesagt, es müsse ein Irrtum vorliegen. Wenn Herr Dr. Morgenstern diese Bemerkung dahin verstanden habe, daß er ihn einen Schwindler genannt, so könne dies nur dem exzentrischen Wesen des Dr. Morgenstern zuzuschreiben sein.

Es wurde darauf ein an Hofprediger Stöcker von Dr. Morgenstern gerichteter Brief verlesen. In diesem dankte der Briefschreiber dem Hofprediger Stöcker für die ihm übersandten 20 Mark. Im weiteren hieß es in[109] dem Briefe: »Ich übersende Ihnen gleichzeitig einen von mir im ?Deutschen Tageblatt? enthaltenen Aufsatz, der Sie vielleicht für so manche Angriffe des elenden Judenblattes entschädigen wird. Das elende Judenblatt hat über den ?Mahdi? in einer Weise geschrieben, die von höchster Ignoranz des Judenblattes vom Talmud zeugt. Ich werde stets bemüht sein, im Namen unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi zu arbeiten, vor allem aber, um den Talmud zu stürzen.«

Dr. Morgenstern gab zu, diesen Brief, und zwar, nachdem er bei Herrn Dr. Kropatscheck gewesen, an Hofprediger Stöcker geschrieben zu haben. Im weiteren bemerkte der Zeuge: Es sei unwahr, wie in Zeitungen stehe, daß er gesagt, er habe Herrn Hofprediger Stöcker um eine Unterstützung ersucht.

Vors.: Die Berichte in den Zeitungen können hier nicht zur Erörterung kommen. In solch flüchtig geschriebenen Zeitungsberichten werden sich erklärlicherweise stets Fehler finden.

Pastor Witte: Er müsse ebenfalls auf die falschen Zeitungsberichte rekurrieren, er sei gestern mehrfach nicht verstanden worden.

Vors.: Herr Hofprediger Stöcker, die Verteidigung behauptet, Sie haben dem Zeugen Grüneberg ein Buch vom Pastor Todt übergeben, in dem die Republik als die zu erstrebende Staatsform bezeichnet wird?

Hofprediger Stöcker: In der Broschüre von Todt wird die republikanische Staatsform allerdings in abstrakter Weise als gut bezeichnet. Es heißt jedoch wörtlich in der Broschüre: »In Deutschland wäre die republikanische Staatsform vollständig ungeeignet, hier kann nur die Monarchie Segen bringen.« Todt selbst ist durch und durch von monarchischer Gesinnung und ist vor einiger Zeit preußischer Superintendent geworden. Im übrigen ist das Buch von Todt von sehr vielen Geistlichen und preußischen Kirchenregimentern, so u.a. von dem Königlichen Konsistorium zu Magdeburg, empfohlen worden.

Der Vert. Rechtsanwalt Sachs beantragte: 1. Das Buch von Pastor Todt zu verlesen, in welchem die republikanische Staatsform als empfehlenswert bezeichnet net wird. 2. Die stenographischen Berichte über die Antisemitenpetition zu verlesen, wonach Hofprediger Stöcker im Abgeordnetenhause[110] zunächst auf Befragen geantwortet, er habe die Antisemitenpetition nicht unterzeichnet, hinterher habe er jedoch zugegeben, die Petition unterschrieben zu haben, es sei ihm jedoch nicht bekannt gewesen, daß der Bogen, auf dem er unterschrieben, bereits zirkuliert habe. 3. Die stenographischen Berichte zu verlesen, wonach Hofprediger Stöcker im Abgeordnetenhause gesagt: Die Unterzeichner gegen die Antisemitenpetition haben zumeist mehrfach den Tanz um das goldene Kalb mitgemacht. Aufgefordert, Namen zu nennen, habe Hofprediger Stöcker erklärt, er wolle von einer Namensnennung Abstand nehmen, da er niemanden kompromittieren wolle. 4. Beweis darüber zu erheben, daß die Behauptung des Hofpredigers Stöcker, der jüdische Stadtverordnete Horwitz habe sich in städtische Ämter gedrängt, die einem Juden nicht zustehen. Damit will die Verteidigung den Beweis führen, daß Herr Stadtverordneter Horwitz nicht Jude und sich auch in kein Amt gedrängt habe. 5. Es soll der Beweis erbracht werden, daß Hofprediger Stöcker den Dr. Brandes falsch zitiert und ihn einen Juden genannt hat, während Dr. Brandes nicht Jude ist. 6. Professor Dr. Beyschlag (Halle) hat die Behauptung aufgestellt, daß Hofprediger Stöcker die Berliner Stadtmissionare zur Verbreitung des »Reichsboten« benütze. Hofprediger Stöcker hat dies auf der Berliner Pastoralkonferenz in Abrede gestellt, die Verteidigung will den Beweis führen, daß die Behauptung des Prof. Dr. Beyschlag richtig ist.

Der Verteidiger stellte im weiteren noch eine Reihe von Beweisanträgen, daß Hofprediger Stöcker die liberale Presse in gröblichster Weise beschimpft habe. Endlich hat Hofprediger Stöcker behauptet: Die Berliner Juden haben das Andenken des französischen Juden Cremieux gefeiert, eines Mannes, unter dessen Regierung die Ausweisungsdekrete gegen die Deutschen aus Frankreich erlassen worden seien. Es mußte Herrn Hofprediger Stöcker bekannt sein, daß die Ausweisungsdekrete am 4. August 1870 erlassen wurden, während Cremieux erst am 4. September 1870 Regierungsmitglied wurde.

Der Staatsanwalt widersprach den meisten dieser Anträge, besonders aber der Verlesung einzelner Stellen aus[111] dem Buche des Pastors Todt, da derartige, aus dem Zusammenhange gerissene Sätze nichts beweisen.

Vert. Rechtsanwalt Munckel schloß sich dieser letzteren Ausführung des Staatsanwalts an und beantragte, das Buch von Todt vollständig zu verlesen.

Der Gerichtshof beschloß, das Verlesen einiger Stellen des Buches von Todt als unerheblich abzulehnen. nen. Der Gerichtshof, so etwa bemerkte der Vorsitzende, ist der Ansicht, daß Hofprediger Stöcker, als er dem Zeugen Grüneberg das genannte Buch übergab, zweifellos bona fide gehandelt hat. Zweitens hat der Gerichtshof beschlossen, die Verlesung der stenographischen Berichte als ungehörig abzulehnen. Der Gerichtshof erachtet die stenographischen Berichte des Abgeordnetenhauses nicht als amtliche Urkunden. Auch lehnt der Gerichtshof die Vernehmung des Direktors Kleinschmidt ab, da dieser nur Herausgeber der stenographischen Berichte ist, der betreffenden Verhandlung aber nicht beigewohnt hat. Der Gerichtshof hat ferner beschlossen, die Verlesung des Erkenntnisses kontra Dr. Arthur Levysohn und die Verlesung des »Staatssozialist« abzulehnen. Dagegen hat der Gerichtshof beschlossen, den Bericht der »Staatsbürger-Zeitung«, nachdem er dem Hofprediger Stöcker vorgelegt worden, zu verlesen.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Nachdem der Gerichtshof beschlossen hat, die Verlesung der stenographischen Berichte abzulehnen, beantrage ich die Vernehmung der Abgeordneten Rickert, Richter, Strosser und des Vizepräsidenten v. Benda.

Der Staatsanwalt beantragte, doch zunächst den Hofprediger Stöcker über die stenographischen Berichte zu vernehmen.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Die Verteidigung kann sich mit diesem Antrage des Herrn Staatsanwalts nicht einverstanden erklären, da es wohl nicht angeht, daß wir uns mit dem interessierten Zeugen Stöcker begnügen. Der Gerichtshof beschloß, zunächst den Hofprediger Stöcker über die Richtigkeit der stenographischen Berichte zu vernehmen.

Hofprediger Stöcker: Ich erkenne den stenographischen Bericht im allgemeinen als richtig an. Was die Unterzeichnung[112] der Antisemitenpetition anlangt, so will ich zunächst bemerken, daß die Petition in vielleicht 60000 Exemplaren in ganz Deutschland verbreitet worden ist. Man wird mir doch nicht zumuten, daß, wenn meine Unterschrift unter einer solchen Petition steht, ich sie öffentlich ableugnen werde. Der Schriftsteller Franz Mehring, der die größten Pamphlete gegen mich geschrieben hat, bemerkte: Für so dumm kann man den Hofprediger Stöcker doch nicht halten, daß er eine Unterschrift, die unter 60000 Exemplaren steht, ableugnen wird. Es ist hier derselbe Fall, wie bei der Eisenacher Konferenz. Dort waren auch gegen fünfhundert Personen versammelt, denen gegenüber man doch nichts ableugnen kann. Ich hatte nun zunächst die Antisemitenpetition unterzeichnet. Gleich darauf kam Dr. Förster zu mir und bat mich, meine Unterschrift zurückzuziehen, da diese angesichts meiner prononzierten Parteistellung für das Resultat der Unterschriftensammlung schädlich sein könnte. Ich entsprach diesem Wunsche und zog meine Unterschrift zurück. Inzwischen wurden einige hundert Exemplare der Petition an die verschiedenen Superintendenten mit der Aufforderung geschickt, sie lediglich unter den Pastoren zirkulieren zu lassen. Auf Wunsch des Dr. Förster unterschrieb ich nunmehr diese Petition. Als ich nun gefragt wurde, ob ich die Antisemitenpetition unterschrieben habe, mußte ich mit einem Nein antworten. Ich hatte die eigentliche Petition nicht unterzeichnet und konnte nicht wissen, daß die nur in vertrauten Kreisen zirkulierende Petition zur weiteren Kenntnis gelangt sei. Ich konnte schon aus politischen Gründen nicht zugeben, daß ich die Petition unterzeichnet habe. Ich bin überzeugt, daß man mich deshalb auf Befehl von Berlin in ganz planmäßiger Weise der Unwahrheit geziehen hat. Anständige Leute, die nicht zu meiner Parteirichtung gehören, haben diese meine Auffassung geteilt. Was die Bezeichnung der Herren Horwitz und Schleyden als Juden anlangt, so habe ich dies sofort berichtigt. Ich wußte nicht, daß Dr. Horwitz zum Christentum übergegangen sei, und bezüglich des Prof. Dr. Schleyden bemerke ich, daß dieser eine so sehr judenfreundliche und christenfeindliche Broschüre geschrieben hat, daß man wohl[113] zu der Meinung gelangen konnte, Schleyden sei Jude. Ich erlaube mir, zu bemerken, daß die Verteidigung unfähig ist, zwischen Irrtum und Unwahrheit wahrheit zu unterscheiden. (Bewegung im Zuhörerraum.)

Der Vorsitzende bedeutete dem Zeugen, daß er mit dieser seiner Äußerung die Grenze eines Zeugen überschritten habe.

Hofprediger Stöcker fuhr fort: Im weiteren habe ich nicht von dem Professor Paulus Cassel, sondern von dessen Bruder, dem Professor Cassel, der noch heute Jude ist, gesprochen. Ich weiß nicht, weshalb sich Herr Prof. Paulus Cassel immer sofort getroffen fühlt, sobald irgendwo der Name Cassel genannt wird. Dr. Brandes ist jüdischer Abstammung. Er sagt allerdings, er sei Atheist; allein es gibt viele Juden, die sich als Atheisten bekennen. Bezüglich meiner Behauptung, daß ein Viertel der Notablen, die im Dezember 1880 die bekannte Erklärung zugunsten der Juden erlassen, den Tanz um das goldene Kalb mitgemacht haben, habe ich recht behalten. Wenn ich diesen Ausdruck in rhetorischem Sinne gebraucht, so habe ich selbstverständlich nicht gemeint, daß diese Leute in Wirklichkeit getanzt haben. Allein feststeht, daß in den Jahren 1871, 72 und 73 ein sogenannter Tanz um das goldene Kalb stattgefunden hat, und ferner steht fest, daß etwa ein Viertel all der Unterzeichner der erwähnten Erklärung diesen Tanz, und zwar zum Teil vielfach mitgemacht haben. Ich sagte deshalb im Abgeordnetenhause: Ich lege auf diese Unterschriften schriften kein Gewicht. Ich wurde nun aufgefordert, Namen zu nennen. Ich wollte das nicht gleich tun, bemerkte aber, ich werde nach Schluß der Sitzung noch zehn Minuten im Hause bleiben und jedem, der mich darum angehe, die Namen nennen. Es stellte jedoch niemand ein solches Verlangen an mich. Die konservative Fraktion wünschte die Sache beigelegt zu sehen. Als ich schließlich um die Namen der Gründer doch angegangen wurde, legte ich eine Liste der Namen im Abgeordnetenhause aus; es waren dies teils gutartige, teils bösartige Gründer.

Daß Herr Dr. Max Hirsch Mitarbeiter der »Konkordia« war, habe ich nicht behauptet, sondern lediglich einmal gesagt, Dr. Max Hirsch sei Mitglied des Fabrikantenvereins,[114] der die »Konkordia« herausgebe. Diese meine Behauptung ist wahr. Was meine Äußerung betreffs Cremieux anlangt, so steht fest, daß in einer hiesigen Synagoge für Cremieux eine Gedächtnisfeier veranstaltet worden ist. Ich habe mich nur insofern geirrt, daß ich glaubte, Cremieux habe das Ausweisungsdekret gegen die Deutschen mitunterzeichnet. Was die Behauptung des Prof. Dr. Beyschlag anlangt, so reduziert sich diese dahin, ich habe in der Berliner Pastoralkonferenz einmal mitgeteilt, daß es einem Stadtmissionar gelungen sei, in einigen Häusern das »Berliner Tageblatt« durch den »Reichsboten« zu verdrängen. Ich gestehe offen, es würde mich sehr freuen, wenn es gelingen wollte, alle »Berliner Tageblätter« durch »Reichsboten« zu verdrängen, denn ich halte das »Berliner Tageblatt« für eine politisch radikale und in religiöser Beziehung für eine schädliche Zeitung. Diese meine Äußerung veranlaßte Herrn Prof. Dr. Beyschlag, zu schreiben: Ist es wahr, daß Hofprediger Stöcker die Berliner Stadtmissionare zu politischer Propaganda verwendet, und zwar, indem er ihnen den Auftrag gibt, den »Reichsboten« zu verbreiten? Ich habe einen solchen Auftrag niemals erteilt, sondern im Gegenteil den Stadtmissionaren stets strengste Objektivität empfohlen.

Auf Antrag der Verteidiger wurde schließlich die erwähnte Gründerliste und auf Beschluß des Gerichtshofes einige Stellen aus den gesammelten Reden Stöckers und ferner ein Bericht über eine Rede Stöckers aus der »Staatsbürger-Zeitung« verlesen, in denen sich Hofprediger Stöcker in sehr heftigen Angriffen gegen die liberale Presse erging.

Hofprediger Stöcker: Er müsse bekennen, daß er die Angriffe gegen die liberale Presse in ähnlicher Weise, wie sie hier verlesen, gemacht habe, und zwar habe er sich zur Zeit dazu gezwungen gesehen. Seit einiger Zeit befleißige sich die liberale Presse im allgemeinen eines anständigeren Tones als früher. Er habe Veranlassung genommen, dies mehrfach öffentlich zu konstatieren; er erachte diesen Fortschritt für ein Verdienst der christlich-sozialen Bewegung.

Vert. Rechtsanwalt Sachs beantragte, die Abgeordneten Virchow, Langerhans, Richter, v. Benda und Strosser und die Stenographen Professor Dr. Eduard Engel und Geh.

[115] Rechnungsrat Schallopp über die Richtigkeit der stenographischen Berichte als Zeugen zu vernehmen.

Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab, da Hofprediger Stöcker den stenographischen Bericht im allgemeinen als richtig anerkannt habe und beschloß, einige Stellen aus dem Bericht, soweit sie die Rede Stöckers betreffen, zu verlesen. Auf die Frage des Vert. Rechtsanwalt Sachs: »Ob Hofprediger Stöcker die liberale Presse eine umgekehrte Kanalisation genannt, da die Kanalisation den Schmutz aus der Stadt hinausschaffe, die liberale Presse aber den Schmutz hineinleite« usw., bemerkte Hofprediger Stöcker, daß er die Frage in dieser aus dem Zusammenhange gerissenen Form nicht beantworten könne. Rechtsanwalt Sachs beantragte darauf, die Zeitungsberichterstatter Alfred Lange, Gustav Meyer, Paul Kunzendorf und Hugo Friedländer darüber als Zeugen zu vernehmen, daß Hofprediger Stöcker in den Jahren 1880 und 1881 die liberale Presse unaufhörlich in der ärgsten Weise beschimpft habe. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag als unerheblich und, weil zu allgemein gehalten, ab. Es erfolgte alsdann die Vereidigung der Zeugen gen Stöcker und Grüneberg. Vert. Rechtsanwalt Sachs beantragte, den Zeugen Schuhmacher Masche nach seinen Vorstrafen zu fragen. Der Vorsitzende bedeutete dem Zeugen, daß er persönlich bedauere, ihm eine solche Frage vorlegen zu müssen.

Vert. Rechtsanwalt Munckel beantragte, diese Bemerkung des Vorsitzenden zu Protokoll zu nehmen. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab.

Auf Befragen des Vorsitzenden erklärte Zeuge Masche: Er sei einmal von einem nichtpreußischen Gerichtshofe wegen Beteiligung am Betruge mit Gefängnis bestraft, weitere Antworten verweigere er, er gebe auch heute keinerlei eidesstattliche Versicherung ab, sondern werde am Sonnabend das erforderliche Material beibringen. Heute sei er nicht als Zeuge geladen, er fühle sich mithin nicht veranlaßt, heute einen Eid zu leisten.

Der Staatsanwalt erachtete die an den Zeugen gestellten Fragen für unerheblich.

Der Gerichtshof beschloß, den Zeugen eventuell durch Inhaftnahme zu zwingen, die gegen ihn verhängten Vorstrafen unter eidesstattlicher Versicherung[116] anzugeben.

Der Zeuge beharrte bei seinem Entschluß, erst am Sonnabend Zeugnis ablegen zu wollen. Nach längerer Verwarnung des Vorsitzenden und nachdem der Staatsanwalt die Inhaftnahme des Zeugen beantragt hatte, bemerkte dieser: Ich bin von einem preußischen Gerichtshofe, und zwar mit Zuchthaus bestraft. (Große allgemeine Bewegung.)

Vors.: Sind Sie wegen Meineides bestraft?

Zeuge: Nein.

Vors.: Sind Sie bereit, diese Ihre Bekundung auf den von Ihnen bereits geleisteten Eid zu versichern?

Zeuge: Jawohl, zehnmal.

Am dritten Verhandlungstage eröffnete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Lüty die Sitzung mit den Worten: Ich eröffne die Verhandlung in der Strafsache wider Stöcker. (Allgemeine Heiterkeit.) Vorsitzender (sich verbessernd): Pardon: kontra Bäcker. Ehe wir in die Verhandlung eintreten, habe ich folgendes mitzuteilen: Wie in jedem großen Prozeß, so geht mir auch bei diesem täglich eine Anzahl Briefe zu, die ich gewöhnlich kurzerhand in den Papierkorb werfe. Es ist mir jedoch gestern ein Brief zugegangen, den ich nicht glaubte, ohne weiteres dem Papierkorb übergeben zu dürfen, schon nicht in Rücksicht auf seinen Inhalt, ferner in Rücksicht auf die Unterschrift und endlich in Rücksicht auf den Umstand, daß der Brief augenscheinlich mit verstellter Handschrift geschrieben ist. Ich werde den Brief hier verlesen lassen und alsdann einige Bemerkungen hinzufügen. Auf Auffordern des Vorsitzenden verlas der Beisitzer, Landgerichtsrat Oppert, den Brief.

Dieser lautete: »Geehrter Herr Direktor! Sie werden hoffentlich von den Konferenzen, die der Gerichtshof mit dem Kläger und dem Staatsanwalt geführt, der Verteidigung Mitteilung machen. Der gegenwärtige Prozeß wird die Herausgabe eines Buches bewirken, in dem die Unparteilichkeit deutscher Richter eine Beleuchtung erfahren soll. Ich hoffe demnach, Sie werden als ehrlicher Christ, trotz der offenbar antisemitischen Neigungen des Gerichtshofes, Gerechtigkeit üben. Sie glauben vielleicht, daß Sie durch Ihr Verfahren nach oben hin sich einen guten Namen machen. Jeder anständige Christ findet Ihre Leistung groß im Schimpfen, klein in der Wahrheit, die sich windet und dreht[117] in einer Weise, daß sie Ekel und Verachtung hervorruft. Müseler, Rechtsanwalt.« (Große Bewegung.)

Vors.: Ich bin für meine Handlungen nur mir, meinem Gewissen und meiner vorgesetzten Behörde verantwortlich. Wenn ich diesmal eine Ausnahme gemacht habe, so geschah es, damit mir nicht der Vorwurf einer Vertuschung gemacht wird. Aus diesem Grunde habe ich diesen Brief öffentlich verlesen lassen und nehme ihn zu den Akten. Ich bemerke nun zunächst, daß ich mit dem Zeugen Stöcker niemals eine Konferenz gehabt und außer in dem gegenwärtigen und einem anderen, vor einigen Jahren stattgehabten Prozeß, in dem Herr Hofprediger Stöcker ebenfalls als Zeuge auftrat, niemals mit dem Zeugen gesprochen habe. Was die Konferenz mit dem Herrn Staatsanwalt anlangt, so habe ich der Verteidigung bereits von einer Konferenz, die der Gerichtshof mit dem Herrn Staatsanwalt gehabt, Mitteilung gemacht. Es geschah dies bezüglich der vom Herrn Staatsanwalt vorgeschlagenen Zeugen Masche, Laar und Schröder. Nun haben sich am vergangenen Donnerstag bei dem Herrn Staatsanwalt Zeugen gemeldet, die sich bereit erklärt haben, den Verfasser der inkriminierten Artikel zu nennen. Aus diesem Grunde hat der Herr Staatsanwalt um eine Konferenz mit mir nachgesucht, die gestern abend stattgefunden hat. Von dieser Konferenz konnte ich bisher der Verteidigung keine Mitteilung machen, es geschieht dies aber hiermit. Eine weitere Konferenz hat nicht stattgefunden. Derartige Konferenzen sind, angesichts der Verhältnisse in Berlin, auch nicht so leicht ausführbar. Ich erkläre nun den mir gemachten Vorwurf für eine feige Verleumdung, hinter der sich ein Anonymus verbirgt, denn die mir wohlbekannte Handschrift und der ganze Charakter des ehrenwerten Kollegen Müseler spricht dafür, daß der Briefschreiber den Namen eines anständigen Mannes mißbraucht hat.

Staatsanwalt Weichert: Wie der Herr Vorsitzende bereits mitgeteilt hat, ist mir gestern der wahre Verfasser der inkriminierten Artikel genannt worden. Ich habe sofort die umfassendsten Recherchen angestellt, der Denunziant verweigert jedoch jede Auskunft; selbstverständlich werde ich[118] die Angelegenheit weiter verfolgen. Ich halte trotzdem eine Vertagung dieses Termins, etwa behufs Verschmelzung der Sache, nicht für erforderlich. Der gegenwärtige Angeklagte haftet als verantwortlicher Redakteur, er hat die volle Verantwortung für die inkriminierten Artikel übernommen und sich außerdem im Audienztermin so benommen, z.B. durch die an den Zeugen Stöcker gestellte Frage: ob letzterer in seinen Schulzeugnissen als lügenhafter Knabe bezeichnet worden sei, daß sich seine Bestrafung vollständig rechtfertigt.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich habe auch deshalb keinen Antrag auf Vertagung zu stellen; meine noch zu stellenden Anträge dürften allerdings schließlich noch eine Vertagung erforderlich machen.

Der Gerichtshof beschloß, die Sache nicht zu vertagen.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich stelle den Antrag auf Bestrafung des Zeugen Stöcker, und zwar auf Grund des § 198 des Strafgesetzbuches. Es handelt sich hier nicht um eine Widerklage, sondern mein Antrag gründet sich auf den Strafantrag des Zeugen Stöcker, der in diesem sagt: »Die große Frechheit der Verleumdungen macht eine exemplarische Strafe notwendig.« Im weiteren bemerke ich: Der Zeuge Stöcker ker sagte: er habe, indem er sich bei Behandlung des »Kol-Nidre«-Gebetes auf eine talmudische Autorität bezog, den Dr. Morgenstern und nicht den Simon May im Auge gehabt. Nun hat aber Herr Hofprediger Stöcker in einer in der Viktoriabrauerei in der Lützowstraße stattgehabten Versammlung gesagt: er freue sich. von einem Kenner des Talmud seine Bemerkungen über das »Kol-Nidre«-Gebet bestätigt zu finden. Es geschah dies nach einer in jener Versammlung gehaltenen Rede des Simon May.

Hofprediger Stöcker: Das, was der Herr Verteidiger hier anführt, ist richtig, ich habe mich jedoch nicht auf die Autorität des Simon May, sondern auf die des Dr. Morgenstern berufen, wenigstens hatte ich bei meiner bezüglichen Äußerung den Dr. Morgenstern im Auge, denn unter Talmudist versteht man doch jemanden, der sich wissenschaftlich mit dem Talmud beschäftigt.

[119] Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich habe mir das Zugeständnis des Gerichtshofes notiert, daß ehrenrührige Äußerungen des Zeugen Stöcker gegenüber der liberalen Presse feststehen. Der betreffende Artikel behauptet, daß Herr Stöcker eine »Unzucht der Sprache« geführt hat, und um dies zu beweisen, lege ich ein Exemplar des »christlich-sozialen Korrespondenzblattes« vor, welches ein Stenogramm über eine Rede des Zeugen Stöcker enthält. Ich frage Herrn Stöcker ferner, ob er am 12. November 1883 in einer Rede seine Gegner »Lumpengesindel« genannt hat.

Zeuge Stöcker: Ich kann mich nicht daran erinnern.

Rechtsanwalt Sachs: Es war in einem Prozesse gegen den Schriftsteller Klausner, wo Herr Hofprediger Stöcker als Zeuge vernommen wurde und bereits Zugeständnisse in dieser Beziehung gemacht hat.

Zeuge Stöcker: Ich kann mich nicht daran erinnern, ich weiß absolut nichts davon.

Rechtsanwalt Sachs: Ich lege dem Zeugen dann den Bericht über die betreffende Gerichtsverhandlung vor; darin steht ausdrücklich: es wird zur Vernehmung des Hofpredigers Stöcker geschritten, dieser verweigert aber sein Zeugnis.

Zeuge Stöcker (nachdem er den Bericht durchgelesen): Ja, es ist möglich, daß ich mein Zeugnis verweigert habe. Ich bemerke aber im allgemeinen, daß ich mit jenen Ausdrücken »umgekehrte Kanalisation« Menschen bezeichnet habe, die mit dem Bewußtsein, daß sie lügen, Unwahrheiten und Verdächtigungen über mich verbreiten.

Rechtsanwalt Sachs: Bitte sehr, lesen Sie nur freundlichst weiter, es kommen noch bessere Stellen.

Zeuge Stöcker (nachdem er gelesen): Ja, das ist ja auch alles Wort für Wort richtig, da ist auch kein Wort zuviel. (Unruhe.)

Vors.: Nun, Herr Zeuge, ich kann nicht umhin, Ihnen nochmals zu bemerken, daß wir uns hier bemühen wollen, möglichst objektiv zu prozedieren und Licht und Schatten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Ich selbst habe die Bemerkung gemacht und bin von dem Kollegium darauf aufmerksam gemacht worden, daß Sie nicht immer diese Grenze der Objektivität zu bewahren scheinen. Ich bitte Sie recht dringend, sich nur auf die Tatsachen zu beschränken, Ihre eigenen Urteile aber möglichst zurückzuhalten und dem Gerichtshofe zu[120] überlassen, was er aus den Tatsachen folgern will.

Hofprediger Stöcker: Ich bitte, mir zu verzeihen. Der Prozeß hat die Spitze, mir Unwahrhaftigkeit nachzuweisen, und mir liegt daran, hier immer recht scharf zu betonen, daß ich in meinen jetzigen Äußerungen mich nirgends in Widerspruch setzen will mit meinen früheren Äußerungen. Ich mache darauf aufmerksam, daß ich in einer zweiten Auflage jener Rede, als sich die öffentlichen Zustände gebessert hatten, die stärksten Ausdrücke weggelassen habe.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich beantrage nun, die Stadtverordneten Görcki, Tutzauer, den Restaurateur Kreutz und den aus Berlin ausgewiesenen Stadtverordneten Ewald als Zeugen zu vernehmen. In einer am 24. Januar d.J. stattgehabten Schöffengerichtssitzung in Sachen Görcki und Genossen wider Berndt erschien auch Hofprediger Stöcker als Zeuge. Als ihm in dieser Gerichtssitzung Ewald vorgestellt wurde, da behauptet worden: er habe mit Ewald Unterhandlungen geführt, um mit ihm zu paktieren, sagte Stöcker: Ich sehe Herrn Ewald zum ersten Male. Nun hatte Ewald am 8. Januar 1883 nach dem früheren Lokale des »Neuen Gesellschaftshauses« (Kottbuser Straße 1) eine Volksversammlung einberufen und zu dieser den Abgeordneten Eugen Richter und Hofprediger Stöcker eingeladen. Eugen Richter hatte nämlich Herrn Ewald den Vorwurf gemacht, er wolle die Arbeiterbewegung in das christlich-soziale Lager führen. In dieser Versammlung erschien Hofprediger Stöcker, sprach dort mit Ewald und hielt in der Versammlung eine längere Rede. Einige Zeit vordem war Ewald in einer in der »Tonhalle« stattgehabten Versammlung der christlich-sozialen Partei, in der Hofprediger Stöcker den Vorsitz führte. Ewald erhielt auf sein Ersuchen von Stöcker das Wort. Er wurde vielfach unterbrochen, bat Herrn Stöcker um Schutz, und als er sich schließlich als Sozialdemokrat bekannte, wurde er polizeilich sistiert. Es geht mir soeben noch die Mitteilung zu, daß Tischler Beck und Restaurateur Hoppe über dieselbe Angelegenheit Zeugnis ablegen können. Görcki, Tutzauer und Kreutz sind zur Stelle; ich habe den Versuch gemacht, Herrn Ewald, der sich in Brandenburg a.d.H. aufhält, zu laden, ein deshalb an das hiesige[121] Polizeipräsidium gerichtetes Gesuch, Herrn Ewald freies Geleit zu geben, ist jedoch abgelehnt worden. Auf eine sofort an den Minister des Innern gerichtete Beschwerde hat mir der Minister geantwortet, daß er sich nicht veranlaßt fühle, die Verfügung des Berliner Polizeipräsidiums aufzuheben.

Staatsanwalt: Es wird zunächst darauf ankommen, daß wir das Protokoll über jene Schöffengerichtssitzung zur Stelle schaffen.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich bitte darum.

Vors.: Wir wollen doch auch einmal den Zeugen Stöcker hören, jedoch zunächst das betreffende Protokoll verlesen.

Beisitzender Landgerichtsrat Oppert verlas die betreffende Aussage des Hofpredigers Stöcker, die lautete: »Ich sehe heute Herrn Ewald zum erstenmal.«

Stöcker bekundete alsdann auf Befragen des Vorsitzenden: Ich sehe und spreche so viele Menschen in den Versammlungen, daß ich mir diese unmöglich alle meinem Gedächtnis einprägen kann. Ich gebe zu, in einer von Herrn Ewald einberufenen Versammlung einmal gesprochen zu haben, ich habe bei dieser Gelegenheit aber diesen Ewald, der später zum Stadtverordneten gewählt wurde, nicht angesehen. Der Äußerung, die ich in jener Schöffengerichtssitzung getan, erinnere ich mich nicht mehr genau, ich gebe aber zu, daß ich vielleicht gesagt habe: ich sehe diesen Mann als Ewald hier zum ersten Male.

Vors.: Nun, obwohl ich die Sache selbst nicht für sehr erheblich halte, muß ich bemerken, Herr Zeuge, daß Ihre damalige Aussage doch nicht ganz korrekt gewesen ist. Ich würde z.B. in solchem Falle sagen: Soweit ich mich erinnere, sehe ich heute Herrn Ewald zum ersten Male.

Stöcker: Ich erinnere mich des Wortlautes meiner damaligen Aussage nicht mehr.

Vors.: Im amtlichen Protokoll steht aber: »Ich sehe Herrn Ewald hier zum ersten Male.« Ich will der Sache nicht vorgreifen, ich habe schon gesagt, ich halte die Angelegenheit nicht für so erheblich, ich will nur meinem persönlichen Sentiment Ausdruck geben.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Die Verteidigung hält die Angelegenheit für sehr erheblich, daß sie wohl schwerlich[122] auf Herrn Ewald wird Verzicht leisten können.

Staatsanwalt: Ich habe gegen den Antrag nichts weiter zu erinnern.

Vors.: Ehe wir weitergehen, wollen wir den Zeugen Grüneberg über eine dem Herrn Staatsanwalt eingereichte Mitgliederliste befragen, in der die Namen Hödel und Nobiling als Mitglieder der christlich-sozialen Partei verzeichnet stehen. Bei dem Namen Hödel steht hinterher »genannt Lehmann« und mit roter Tinter der Vermerk: »Attentäter Sr. Majestät des Kaisers.« Grüneberg, wer hat diesen Vermerk gemacht? macht?

Zeuge: Ich.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Aus welcher Veranlassung hat Zeuge diesen Vermerk gemacht?

Zeuge: Aus eigenem Antriebe.

Vors.: Erkennen Sie diese Liste, in der sich die Namen Hödel und Nobiling verzeichnet finden, als richtig an?

Zeuge: Jawohl.

Vors.: Sie sagten doch, Sie hätten die Listen beseitigt, wie erklären Sie nun die Existenz dieser Liste?

Grüneberg: Ich sagte, ich habe die betreffende Liste beseitigt, damit meinte ich, ich habe zurzeit die Listen mit meinen alten Skripturen nach Hause getragen. Als ich nun mit Stöcker in Feindschaft geriet, wurden mir plötzlich alle Skripturen abgeholt, möglich ist, daß unter diesen von mir übergebenen Skripturen die Liste sich befunden hat.

Vors.: Wann machten Sie bei Hödel den Vermerk: »Attentäter Sr. Majestät des Kaisers?«

Zeuge: Ich glaube am selben Nachmittage, an dem das Attentat geschah.

Vors.: Sie sagten bereits, Sie kannten Nobiling nicht persönlich?

Zeuge: Nein, als mir jedoch eine Photographie vorgelegt wurde, da schien es mir, als hätte ich ihn in unserem Bureau gesehen.

Vors.: Nobiling steht eingetragen als »Eduard Nobiling, Albrechtstraße 18«.

Hofprediger Stöcker: Ich möchte behaupten, dieser hier eingetragene Nobiling ist nicht mit dem Attentäter identisch, sondern ein anständiger hiesiger Bürger.

Es wurde alsdann Modelltischler und Stadtverordneter Tutzauer als Zeuge aufgerufen. Dieser äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bin katholisch getauft, jetzt aber Dissident. Der Volksversammlung am 8. Januar 1883 habe ich nicht beigewohnt, wohl aber der Schöffengerichtssitzung am 24. Januar 1885, in welcher ich selbst als Kläger auftrat.

[123] In dieser Gerichtssitzung sagte Hofprediger Stöcker wörtlich: »Ich sehe Herrn Ewald heute zum ersten Male.« Diese Bekundung hat während der Pause sofort zu allgemeinem Erstaunen Veranlassung gegeben. Es wurde allgemein die Bemerkung gemacht: Hofprediger Stöcker hat sich zum mindesten inkorrekt ausgedrückt.

Ein weiterer Zeuge war Stadtverordneter Görcki: Unser Kollege, der ausgewiesene Ewald, war von Eugen Richter im Parlament angegriffen worden. Deshalb hatte Ewald die Versammlung nach dem »Neuen Gesellschaftshause« berufen und zu dieser die Herren Stöcker und Richter eingeladen. Ewald richtete die Frage an die Versammelten, ob Herr Richter und Herr Stöcker anwesend seien.

Vors.: Wo befand sich Ewald?

Görcki: Ewald stand auf dem Podium und sagte: Herr Hofprediger Stöcker, ich richte an Sie die Frage auf Ehre und Gewissen, bin ich mit Ihnen in Unterhandlung getreten? Darauf antwortete Stöcker: Nein. Stöcker sprach alsdann und warnte vor den Prinzipien der Sozialdemokratie. Als aber darauf der Abgeordnete Max Kayser sprach, wurde die Versammlung aufgelöst.

Als nun Hofprediger Stöcker in der Schöffengerichtssitzung am 24. Januar d.J. sagte: Ich sehe Herrn Ewald hier zum ersten Male, da ging ein allgemeines Kopfschütteln durch die Reihen der Anwesenden.

Vors.: Sie waren also beide räumlich zusammen und haben Aug' in Auge gestanden?

Zeuge Görcki: Jawohl, Aug' in Auge.

Vors.: Sind Sie später in der Sache Ewald und Genossen vernommen worden?

Zeuge Görcki: Ich war mit einer der Kläger. Die Verteidigung hatte einen großen Zeugenapparat in Bewegung gesetzt. Berndt hatte geschrieben, wir würden käuflich sein und stünden mit Herrn Stöcker in Unterhandlung. Die Verteidigung glaubte, wenn recht viele Zeugen da wären, würde sich doch etwas Weniges herauspressen lassen. Unter anderen befand sich auch Herr Hofprediger Stöcker unter den Zeugen, der sollte bekunden, daß Ewald mit ihm in Unterhandlung getreten sei. Er sagte: »Ich kenne den Herrn nicht, ich habe nie mit ihm in Unterhandlung gestanden und sehe ihn heute zum ersten Male.« Ich wurde sofort perplex[124] und hätte Herrn Stöcker auch laut darauf aufmerksam gemacht, jedoch wollte ich eine Szene vermeiden. Man war allgemein furchtbar erregt und fragte, wie das nur möglich sein könnte?

Vors.: Was ist Ewald für eine Persönlichkeit? Hat er scharf prononcierte Züge?

Zeuge Görcki: Er hat ein Gesicht, welches man nicht alle Tage zu sehen bekommt. Er ist ein Mann mit kräftiger untersetzter Statur, hat einen ausgeschorenen Backenbart.

Vors.: Hat er ein signifikantes Gesicht?

Zeuge Görcki: Das kommt auf die subjektive Auffassung an.

Staatsanwalt: Wann war der Audienztermin?

Zeuge Görcki: Am 24. Januar 1885, die Versammlung konnte ungefähr ein bis eineinhalb, auch zwei Jahre früher gewesen sein.

Rechtsanwalt Sachs: Sie war am 8. Januar 1883. Zeuge Kreutz, den ich auch geladen habe, ist verreist.

Rechtsanwalt Munckel: Es ist nicht nur in unserm Interesse, sondern auch in dem des Herrn Stöcker selbst, daß Ewald vernommen werde. Denn, was Stöcker vor Gericht ausgesagt, daß er Ewald zum ersten Male sehe, war, wenn es sich erweist, daß gerade dieser Ewald in jener Versammlung gewesen, ein offenbarer Meineid, sei es ein wissentlicher oder fahrlässiger. Auf die Persönlichkeit Ewalds kommt alles an, wie ja auch der Herr Vorsitzende schon andeutete. Wir wissen jetzt, daß Stöckers Aussage vor Gericht Sensation erregte, daß auch andere sich über diese Aussage gewundert haben. Dieser Verdacht, daß Stöcker einen Meineid geleistet, wird fortbestehen, wenn der Minister nicht seinen Widerstand aufgibt und Ewald die Rückkehr nach Berlin gestattet. Berlin wird durch die kurze Anwesenheit des Mannes nicht in Gefahr kommen. Andernfalls beantrage ich die kommissarische Vernehmung Ewalds in Brandenburg.

Vors.: Es ist dies ein formeller Antrag, über den ich mich jeder Erklärung enthalte.

Der Staatsanwalt verlangte noch eine Vernehmung Stöckers über die Versammlung in der Tonhalle im Jahre 1881.

Vors.: Wie steht es mit den Vorgängen in der Tonhalle?

Zeuge Stöcker: Es kann sein, daß die Versammlung so[125] verlaufen ist, nur erinnere ich mich nicht, daß irgend einmal jemand durch die Polizei herausgeführt ist.

Rechtsanwalt Munckel: Ich muß bei meinem Antrag bleiben, den Zeugen Ewald zu verhören.

Vors.: Ich möchte den Beschluß des Kollegiums einholen.

Das Kollegium zog sich zur Beratung zurück und lehnte den Antrag ab.

Staatsanwalt: Ich bin soeben in Kenntnis gesetzt worden, daß ein Zeuge, Kriminalkommissar Schöne, in der Lage ist, zu bekunden, daß es noch einen zweiten in der sozialdemokratischen Bewegung tätigen Ewald gibt. Ich bitte, den Zeugen zu vernehmen.

Vors.: Hat die Verteidigung etwas dagegen einzuwenden?

Rechtsanwalt Sachs: Nein.

Zeuge Schöne: Ich habe 1881 und vielleicht auch später zwei unter dem Namen Ewald kennengelernt. Ich weiß genau, daß sich zwei hervorragend mit der Bewegung beschäftigt haben. Dar eine war, glaub' ich, Vergolder, was der andere war, weiß ich nicht.

Vors.: Welches ist der Vergolder? Ist es der Stadtverordnete?

Zeuge Schöne: Ich glaube, es ist der Stadtverordnete.

Vors.: War der eine lebendiger tätig oder der andere?

Zeuge Schöne: Beide waren tätig und beide standen dringend im Verdacht.

Vors.: Kennen Sie den ausgewiesenen Ewald?

Zeuge Schöne: Ich kenne ihn.

Vors.: Hat er ein signifikantes Gesicht?

Zeuge Schöne: Nein, er hat ein ganz gleichgültiges Gesicht.

Rechtsanwalt Sachs: Ich wollte fragen, ab dieser zweite Ewald öffentlich aufgetreten ist.

Zeuge Schöne: Das weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß er tätig war.

Rechtsanwalt Munckel: Ich glaube, dadurch wird die Möglichkeit, daß Herr Stöcker Ewald gekannt hat, bestärkt, so daß die Vorladung Ewalds um so notwendiger ist.

Vors.: Soweit ich weiß, steht nicht im Protokoll, »ich kenne ihn nicht«, sondern »ich sehe ihn zum ersten Male«.

Nach nochmaliger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof sieht durch die Bekundungen der Zeugen Görcki und Tutzauer und durch das Zugeständnis des Hofpredigers Stöcker selbst den Beweis für die von der Verteidigung aufgestellten Behauptungen für erbracht und hat daher beschlossen, den Antrag der Verteidigung abzulehnen.

[126] Vert. Rechtsanwalt Munckel: Ich nehme an, der Gerichtshof ist durch seinen Beschluß der Meinung: der Zeuge Stöcker hat in der Schöffengerichtssitzung vom 24. Januar d.J. ein falsches Zeugnis abgegeben. Sollte der Gerichtshof nicht dieser Meinung sein, so kann ich mich mit dem Beschlusse nicht begnügen, denn ich behaupte: der Zeuge Stöcker hat in jener Schöffengerichtssitzung wider besseres Wissen ein falsches Zeugnis abgegeben. Wenn die Verteidigung nun einen Beweis nach dieser Seite hin antritt, so geschieht es einmal im Interesse des Angeklagten, der, wenn die Behauptung erwiesen wird, nicht auf Grund des § 186, sondern nur auf Grund des § 185 des Strafgesetzbuches verurteilt werden könnte. Die Beweiserhebung liegt ferner im dringenden Interesse des Plädoyers, denn wird die Beweisführung abgeschnitten, dann ist es der Verteidigung nur möglich, zu sagen: »Ich halte den Zeugen Stöcker des wissentlichen Meineides für dringend verdächtig.«

Aber ganz besonders im Interesse des Hofpredigers Stöcker ist die von uns beantragte Beweisführung erforderlich. Kein anständiger Mensch, auch wenn er nicht Geistlicher ist, kann einen solchen Vorwurf sich gefallen lassen.

Vors.: Der Gerichtshof ist nicht in der Lage, seine Auffassung über die hier zur Erörterung gelangenden Fragen bei Beratung eines Antrages kundzugeben. Im übrigen muß ich gestehen, die Verteidigung täte besser, einem Urteil des Gerichtshofes nicht zu präjudizieren. Auch erachte ich die Bemerkungen des Herrn Verteidigers für bloße Deduktionen.

Staatsanwalt: Ich widerspreche dem Antrage des Herrn Verteidigers, der keinerlei neue Tatsachen vorgebracht gebracht hat.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich ergänze den Antrag meines Herrn Mitverteidigers und bemerke, die von uns vorgeschlagenen Zeugen werden bekunden, daß Hofprediger Stöcker Herrn Ewald mehrfach Auge in Auge gegenübergestanden hat.

Vors.: Die Sache macht allerdings den Eindruck, als sei hier eine Schraube ohne Ende, allein wir wollen doch noch einmal den Zeugen Görcki vernehmen.

Görcki: Ich habe von Ewald gehört, daß er mehrfach mit Stöcker konferiert hat.

Staatsanwalt: Ich muß doch bemerken, daß es nicht angeht, wenn die Verteidigung Anträge[127] gewissermaßen aus heiler Haut stellt.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Ich glaube, es ist Sache des Gerichtshofes, zu prüfen, ob unsere Anträge frivol sind, allein ich muß doch dem Herrn Staatsanwalt bemerken, daß es wohl auch nicht selten vorkommt, daß der Herr Staatsanwalt im letzten Moment neue Zeugen vorschlägt.

Staatsanwalt: Der Herr Verteidiger irrt, wenn er der Meinung ist, die Staatsanwaltschaft stelle Beweisanträge, ohne genügende Grundlage zu haben.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Ich erwidere, daß der Herr Staatsanwalt über das, was der Zeuge, Kriminalkommissar Schöne, hier aussagen sollte, in keiner Weise unterrichtet war. Nun ist doch zu erwägen, daß der Herr Staatsanwalt mit dem Herrn Kriminalkommissar Schöne in näherer Beziehung stehen kann, als ich mit dem ausgewiesenen Herrn Ewald.

Der Staatsanwalt überreichte dem Gerichtshof ein Schriftstück, das beweisen soll, daß er das thema probandum, worüber Kriminalkommissar Schöne befragt werden sollte, genau gekannt habe.

Vors.: Obwohl das fortwährende Abtreten des Gerichtshofes vielleicht keinen günstigen Eindruck macht, so ist doch der Gerichtshof genötigt, erneut in Beratung zu treten.

Nach kurzer Beratung beschloß der Gerichtshof: In Erwägung, daß die Behauptungen der Herren Verteidiger in den Bereich der Deduktion gehören, in weiterer Erwägung, daß der neue Beweisantrag des Herrn Rechtsanwalts Sachs nicht genügend substantiiert ist, hat der Gerichtshof beschlossen, die gestellten Beweisanträge abzulehnen.

Da weitere Anträge nicht mehr gestellt wurden, so wurde die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt, und es begannen die Plädoyers.

Staatsanwalt Weichert: Der gegenwärtige Prozeß hat unendlich viel Haß, Neid, Mißgunst und Verachtung zutage gefördert. Es ist soviel Schmutz aufgewirbelt, wie er selten einem preußischen Gerichtshofe innerhalb vier Wochen vorgeführt wird. Allein ich freue mich, konstatieren zu können, daß durch die Verhandlungen lungen die Atmosphäre reiner geworden, daß ganz besonders die Verhandlungen ergeben haben, daß die gegen den Hauptzeugen, Hofprediger Stöcker, erhobenen Verleumdungen jeder inneren Berechtigung entbehren. Der größte Vorwurf, der Herrn Hofprediger Stöcker[128] gemacht wird, ist, er solle einen Meineid geleistet haben. Ich möchte den Richter sehen, der den Zeugen Stöcker auch nur des fahrlässigen Meineides für schuldig erachten könnte. Ich gebe ja zu, der Zeuge Stöcker hat sich in jener Schöffengerichtssitzung nicht korrekt ausgedrückt, und unglücklicherweise steht seine Bemerkung: »Ich sehe Herrn Ewald hier zum ersten Male«, im Protokoll. Allein einmal hätte der vorsitzende Richter die Frage an die Zeugen anders stellen müssen, und andererseits kann man bekanntlich in die Lage kommen, einen falschen Eid zu leisten, ohne sich irgendwie strafbar zu machen. Es muß festgehalten werden, daß Hofprediger Stöcker, der alljährlich in Hunderten von Versammlungen spricht und dabei mit vielen Tausenden von Menschen zusammenkommt, unmöglich nach Jahren wissen kann, ob er irgendeinen Menschen einmal in einer Versammlung gesehen hat. Wenn nun der Zeuge Stöcker, angesichts dieser Sachlage, sagte: Ich sehe Herrn Ewald hier zum ersten Male, so muß man doch annehmen, er ist der Überzeugung gewesen, den Ewald noch niemals gesehen zu haben. Ich gehe nun zu der Sache selbst über. Der Angeklagte ist beschuldigt, den Zeugen Stöcker durch eine Reihe von Verleumdungen mittels der Presse beleidigt zu haben. Der angetretene Wahrheitsbeweis ist dem Angeklagten in keiner Weise gelungen. Es wird zunächst behauptet, Hofprediger Stöcker sei ein Mann der Unwahrheit und Lüge; dies soll dadurch bewiesen werden, daß der Zeuge Stöcker die Stadtmission angewiesen habe, das »Berliner Tageblatt« durch den »Reichsboten« zu verdrängen. Sie haben gehört, meine Herren Richter, daß dies unwahr ist. Der Zeuge Stöcker hat eine derartige Anweisung niemals gegeben, er hat nur einmal mitgeteilt, daß es einem Berliner Stadtmissionar gelungen sei, das »Berliner Tageblatt« durch den »Reichsboten« zu verdrängen. Was die Vorgänge auf der Thüringer Kirchenkonferenz anlangt, so ist behauptet worden, Hofprediger Stöcker habe sich wesentlich an der Diskussion beteiligt, während er eine derartige Beteiligung in Abrede gestellt hat. Nun, wenn jemand eine Bemerkung von vielleicht sechs Worten macht, so kann man dies doch nicht eine wesentliche Beteiligung an der Debatte nennen.

[129] Es leuchtet ein, daß es angesichts der überhäuften Arbeiten des Zeugen Stöcker nicht Wunder nehmen kann, wenn er anfänglich sich überhaupt nicht besinnen konnte, diese sechs Worte gesprochen zu haben. Was die Frage bezüglich der Unterschrift unter die Antisemitenpetition anlangt, so hätte er eigentlich mit Ja und auch mit Nein antworten können, denn tatsächlich hatte er die Petition, um die, wie er glaubte, es sich eigentlich nur handeln konnte, nicht unterzeichnet, er konnte nicht wissen, daß die für die Geistlichen bestimmte Petition schon an die Öffentlichkeit gelangt war. Ganz ähnlich verhält es sich mit seiner Erklärung der Gründerliste. Feststeht ja, daß ein Teil der Kapitalisten den Hexentanz um das goldene Kalb getanzt, und indem der Zeuge Stöcker dieses Gebaren an den Pranger stellte, wandte er die Spitze mehr gegen den Mammonismus, als gegen das Judentum, wie in der Hauptsache sich seine Agitation wohl nach dieser Richtung hin zuspitzt. Im weiteren wird dem Zeugen Stöcker der Vorwurf gemacht, er habe den Stadtverordneten Horwitz einen Juden genannt, obwohl dieser Christ sei. Ich muß bekennen, ich bin in Breslau zu Hause, und dort, wo die jüdische Bevölkerung äußerst zahlreich ist, würde jedermann, wenn er den Namen Horwitz hörte, von vornherein annehmen, daß der Träger ein Jude ist. Ebenso, wie es gewisse jüdische Erscheinungen gibt, so gibt es bekanntlich auch jüdische Namen. Bei dem Professor Schleyden konnte angesichts der von diesem herausgegebenen Schriften der Zeuge Stöcker auch wohl zu der Meinung kommen, daß Schleyden Jude sei. Was den Professor fessor Cassel anbelangt, so hat der Zeuge Stöcker nicht den Professor Paulus Cassel, sondern den Dozenten Cassel, einen Bruder des ersteren, der noch heute Jude ist, gemeint. Dr. Brandes, den Zeuge Stöcker als Juden bezeichnet hat, ist in der Tat Jude, wenn er sich auch zum Atheismus bekennt. Bezüglich des Falles Cremieux hat Stöcker in der Tat behauptet, in einer hiesigen Synagoge sei das Andenken von Cremieux, einem Manne, gefeiert worden, der das Ausweisungsdekret gegen die Deutschen aus Frankreich erlassen hat. Tatsache ist, daß die Feier stattgefunden hat; im übrigen ist der dabei dem Zeugen Stöcker passierte Irrtum um so verzeihlicher, als im[130] Meyerschen Konversationslexikon zu lesen ist, Cremieux habe am 5. September 1870 das Ausweisungsdekret gegen die Deutschen aus Frankreich unterzeichnet. Es ist ferner die Behauptung widerlegt, daß der Zeuge Stöcker bezüglich der Entfernung des Bildnisses der Esther Solymossi eine Unwahrheit gesagt, und ebenso, daß Gelder, für Wohltätigkeitszwecke bestimmt, von ihm zu Agitationszwecken verwendet worden seien. Was den Vorwurf anlangt, Stöcker berufe kriminell bestrafte Subjekte mit voller Kenntnis ihrer dunklen Vergangenheit auf einflußreiche Posten in seiner Parteiagitation, so fällt diese Behauptung doch in sich zusammen, wenn man erwägt, daß Stöcker in seiner Eigenschaft als Geistlicher bemüht sein muß, bestraften ten Personen Gelegenheit zu geben, einen besseren Lebenswandel einzuschlagen. Was nun die inkriminierten Artikel selbst anlangt, so charakterisiert sich schon die Überschrift: »Hofprediger, Reichstagskandidat und Lügner« als eine Beleidigung, wie sie nicht schlimmer gedacht werden kann. Wenn derartige Mittel angewendet werden, um eine Kandidatur zu bekämpfen, dann hört in der Tat alle anständige Polemik auf. Es dürfte ja allerdings gelingen, den Verfasser der inkriminierten Artikel zu ermitteln, allein der Angeklagte hat für die inkriminierten Artikel die volle Verantwortung übernommen, er hat durch sein ganzes Verhalten während dieser Verhandlung, ganz besonders durch seine an den Zeugen Stöcker gestellte Frage: ob letzterer in seinem Schulzeugnis als lügenhafter Knabe bezeichnet worden ist, sich zweifellos der Mittäterschaft schuldig gemacht. Bei Abmessung der Strafe wird zu erwägen sein, daß der Angeklagte schon mehrfach wegen Beleidigung bestraft ist, andererseits dürften die Angriffe, die der Zeuge Stöcker gegen die liberale Presse gemacht, dem Angeklagten mildernd zur Seite stehen. Ich beantrage angesichts dieser Sachlage eine Gesamtstrafe von fünf Monaten Gefängnis, Publikationsbefugnis für den Beleidigten, Hofprediger Stöcker, und Unbrauchbarmachung der noch vorhandenen Exemplare der inkriminierten Artikel sowie der zur Herstellung dieser gedienten Formen men und Platten.

[131] Vert. Rechtsanwalt Sachs: Hoher Gerichtshof! Am 3. Januar 1878 berief der Hauptzeuge, Hofprediger Stöcker, eine Volksversammlung nach dem Eiskelleretablissement, um die christlich-soziale Partei zu begründen. Wie Herr Stöcker sich ausdrückte, sprang er mutvoll in den Abgrund hinab. 1870 und 1871 kämpfte die gesamte deutsche Nation gegen den übermütigen Feind, der das Vaterland zu vernichten drohte. Kaum war jedoch die christlich-soziale Partei gegründet, da wurde eine Bewegung entfacht, deren Flammen leuchteten bis nach Tisza-Eszlar und Neu-Stettin und mit einer allgemeinen Verhetzung, gegenseitiger Erbitterung und Hepp-Hepp-Rufen endeten. Der Vater dieser Bewegung war Hofprediger Stöcker. Gegen diesen Mann richteten sich die inkriminierten Artikel, die schwere Vorwürfe enthalten gegen einen Mann, der in einer der Stellung eines Priesters nicht entsprechenden Form die Staatsanwaltschaft zu Hilfe rief.

Ich nehme es dem Herrn Staatsanwalt nicht übel, wenn er am Anfang seiner Rede sagte: die Verhandlung hat ergeben, daß die gegen den Hauptzeugen Stöcker erhobenen Vorwürfe jeder inneren Berechtigung entbehren. Der Herr Staatsanwalt befand sich in der seltenen Lage, als Verteidiger auftreten zu müssen, denn in Wirklichkeit steht nicht mein Klient, sondern dern der Hauptzeuge Stöcker auf der Anklagebank. Allein es war nicht besonders geschickt vom Herrn Staatsanwalt, daß er in allen Punkten auf Freisprechung seines Klienten plädierte. Durch ein solches Plädoyer kann man der Sache seines Klienten bisweilen mehr schaden als nützen. Der Herr Staatsanwalt behauptet: der Hauptzeuge Stöcker habe in der Schöffengerichtssitzung vom 24. Januar d.J. durchaus korrekt gehandelt. Es ist ja möglich, daß Stöcker sich nicht gleich zu erinnern wußte, den Ewald schon einmal gesehen zu haben, dann hätte er doch aber sagen müssen: ich erinnere mich nicht, Herrn Ewald schon einmal gesehen zu haben. Es liegt also zum mindesten hier ein fahrlässiger Meineid vor. Der Herr Staatsanwalt sagte: ich möchte die Richter sehen, die den Zeugen Stöcker deshalb verurteilen würden. Nun, ich habe eine höhere Meinung von dem preußischen Richterstande,[132] und ich sage: ich möchte den preußischen Richter sehen, der auf Grund dieses Tatbestandes nicht zu dem Ergebnis gelangen wird, daß zum mindesten ein fahrlässiger Meineid vorliegt. Die Tatsache bleibt bestehen: Herr Stöcker hat geschworen: er habe Ewald nie gesehen, die andere Tatsache steht auch fest: er hat ihn gesehen. Stöcker sagte einmal: Ein Pfarrer bedurfte 16 Stunden, um einen Bauersmann über die Sünde des Meineids aufzuklären. Zum Schluß weigerte sich der Bauer, den Eid zu leisten, da er sich fürchtete, vor den großen gewaltigen Gott hinzutreten und in seinem Namen etwas zu beschwören. Stöcker sagt in seinen Schriften: Es ist etwas Majestätisches, vor den gewaltigen Gott hinzutreten und auf seinen Namen zu versichern, die Wahrheit zu sagen. Wenn also dieser Mann einen Eid leistet, dann verlange ich von ihm doppelte Vorsicht. Zur Charakteristik des Hofpredigers Stöcker will ich sein Auftreten bei Beginn der Verhandlung erwähnen, indem er die Verteidiger perhorreszieren wollte, und er erst vom Vorsitzenden belehrt werden mußte, daß sein Verlangen ein ungesetzliches sei. Zur weiteren Charakteristik des Mannes dient sein Auftreten gegen den Pastor Witte und den Superintendenten Braasch. Ich gehe nun zur Sache selbst über und beginne damit, daß Stöcker den Stadtverordneten Horwitz als Juden bezeichnet hat. Der Herr Staatsanwalt bat hierbei seine subjektive Meinung zum besten gegeben, indem er sagte: In Breslau hält man jeden Menschen, der den Namen Horwitz führt, ohne weiteres für einen Juden. Ich bin der Meinung, man muß sich doch hüten, von derlei äußeren Dingen auf die Konfessionszugehörigkeit eines Menschen zu schließen. Ich kenne z.B. eine Anzahl Leute, die Meyer heißen und dennoch Christen sind. Herr Stöcker zitiert den Professor Cassel, da es sich aber herausstellt, daß das Zitat falsch ist, so sagt er: ich habe nicht den Professor, sondern den Rabbiner ner und Doktor Cassel gemeint. Ähnlich verhält es sich bei Schleyden und Brandes. Bezüglich des ersteren behauptet Stöcker zunächst: er sei Jude. Als ihm das Gegenteil bewiesen wird, sagt er: dann ist er jüdischer Abstammung. Und als ihm nun das Taufzeugnis, ein unzweifelhaft amtliches Dokument, vorgeleg![133] wird, sagt er, dann ist Schleyden noch viel schlimmer als ein Jude, dann ist er ein Judengenosse.

Dr. Brandes ist nicht Jude, sondern Atheist. Im weiteren passierte es dem Herrn Stöcker, daß nicht ein Jude, sondern ein frommer evangelischer Theologe ihn beschuldigte: er verquicke die Politik mit der Religion. Stöcker stellte diese Tatsache in Abrede mit dem Bemerken: Ein Berliner Stadtmissionar habe nur einmal das »Berliner Tageblatt« durch den »Reichsboten« verdrängt. Ich bemerke nun, daß die Stadtmissionare in dem Solde Stöckers stehen und daß Herr Stöcker sagte: er würde es sehr gerne sehen, wenn alle Berliner Tageblätter durch den »Reichsboten« verdrängt werden könnten. Ich hätte nichts dagegen, wenn Herr Stöcker die Berliner Stadtmissionare mit der Propaganda für ein kirchliches Fachblatt beauftragte. Allein wenn man die Stadtmissionare, und wenn auch nur indirekt, auffordert, für ein so gut redigiertes Parteiblatt, wie der »Reichsbote« es ist, Propaganda zu machen, so ist das offenbar eine Verquickung von Politik mit Religion. Herr Hofprediger Stöcker hat in Abrede gestellt, auf der am 2. und 3. Mai 1881 zu Eisenach stattgehabten Kirchenkonferenz an der Verhandlung teilgenommen zu haben. Er sagte wörtlich: ich habe an den Verhandlungen mich mit keiner Silbe beteiligt. Als er dieser Äußerung wegen der Unwahrheit geziehen wurde, sagte er: er habe allerdings eine kurze Bemerkung gemacht, eine Tatsache, die er im Drange der Geschäfte vergessen habe, es sei dies aber keine Beteiligung an der Verhandlung gewesen. Nicht ein Jude, sondern ein Amtsbruder, der Superintendent Braasch aus Jena, hat klar und deutlich bekundet: Die Worte, die Stöcker auf jener Kirchenkonferenz zu Eisenach gesprochen, waren eine sehr wesentliche Teilnahme an den Verhandlungen, und daß Stöcker dies vergessen konnte, ist unmöglich, dazu war der Moment, in dem Stöcker sprach, zu bedeutsam. Es steht ferner fest, daß Stöcker dem Grüneberg ein Buch übergeben hat, in dem die Republik als wünschenswerte Einrichtung bezeichnet wurde. Daß der Verfasser des Buches Superintendent geworden ist, will nichts bedeuten. Grüneberg war eben Sozialdemokrat, man konnte ihn deshalb nicht mit Traktätchen[134] bekehren, sondern mußte ihm eine etwas radikale Kost geben. Es wird nun in den inkriminierten Artikeln weiter behauptet: Stöcker habe die ihm zu Wohltätigkeitszwecken übergebenen Gelder zu Agitationszwecken verwendet. Stöcker bezeichnet zeichnet das als unwahr, er habe an Kaisers Geburtstag und am Sedantage mit Hilfe dieser Gelder eine Anzahl armer Leute speisen lassen. Nun weiß aber jeder Mensch in Berlin, daß die Feste, die die christlich-soziale Partei an Kaisers Geburtstag und am Sedantage beging, im vollsten Sinne des Wortes Parteifeste waren. Man war bis dahin gewöhnt, daß Kaisers Geburtstag und der Sedantag von der ganzen Nation gemeinsam gefeiert wurden. Herr Stöcker und seine Partei taten jedoch plötzlich so, als hätten sie nur allein das Recht, Kaisers Geburtstag zu feiern, und als hätten sie die Schlacht bei Sedan allein geschlagen. Auf der Geburtstagsfeier des Kaisers im Jahre 1878 mußte sogar Grüneberg das erste Hoch auf den Kaiser ausbringen, damit Herr Stöcker melden konnte, seine Agitation habe schon derartig gewirkt, daß ein Sozialdemokrat das erste Hoch auf den Kaiser ausgebracht habe. Auch die Behauptung bezüglich der 2000 Mark, die zur Begründung eines Arbeiterasyls gegeben worden sind, hat sich als vollständig wahr erwiesen. Ich will an der Solvenz des Herrn Stöcker nicht zweifeln, jedenfalls sind die 2000 Mark nicht mehr vorhanden, sondern nur noch ein von Herrn Stöcker ausgestellter Schuldschein. Daß Hödel und Nobiling zur christlich-sozialen Partei gehört haben, steht fest. Ich will deshalb Herrn Stöcker keinen Vorwurf machen, allein wenn man erwägt, daß die sozialdemokratische tische Partei unter ein Ausnahmegesetz gestellt wurde, da die genannten Personen ihr als Mitglieder angehört haben sollen, da hätte es Herrn Stöcker die Pflicht gebieten müssen, zu sagen: Auch die christlich-soziale Partei hat es trotz ihrer Tendenzen nicht verhindern können, daß Subjekte, wie Hödel und Nobiling, sich ihr angeschlossen haben. Wer selbst im Glashause sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wenn nun Hofprediger Stöcker unaufhörlich gegen die liberale Presse zu Felde zieht und von ihren Redakteuren Reinheit des Charakters usw. verlangt, so ist es eine Ironie des Schicksals, daß der erste Redakteur,[135] den sich Herr Stöcker engagierte, ein Zuchthäusler und der verantwortliche Redakteur seines Leibblattes, des »Christlich-sozialen Korrespondenzblattes«, ein Portier ist. Herr Stöcker hat ferner bewußt die Unwahrheit gesagt, als er im Abgeordnetenhause auf die an ihn gerichtete Frage, ob er die Antisemitenpetition unterzeichnet habe, mit einem Nein antwortete. Ich weiß nicht, was der Herr Staatsanwalt mit einem Zeugen machen würde, der ihm auf eine an ihn gerichtete Frage mit Ja und Nein antwortete. Ich behaupte, dem Hofprediger Stöcker schlug in dem Augenblicke, als er seiner Unterschrift wegen interpelliert wurde, das Gewissen. Er wußte, daß er mit seiner Unterschrift einem Teile der deutschen Staatsbürger das Bürgerrecht verkümmern wollte. Deshalb antwortete er mit Nein. Als ihm nun gesagt wurde: »Das ist nicht wahr, hier im ?Reichsboten? steht, daß Sie unterschrieben haben,« antwortete er: »Ich habe nur die für die Geistlichen bestimmte Petition unterzeichnet.« In dieser Verhandlung erfuhren wir, Stöcker habe die Petition, die ja ein Kind seiner Agitation war, zunächst unterzeichnet, alsdann seine Unterschrift wieder zurückgezogen und später wieder unterzeichnet. Jedenfalls hat Stöcker mit seiner verneinenden Antwort eine bewußte Unwahrheit gesagt. Nun aber traten 76 Männer, unter diesen Droysen, Mommsen, Virchow, Rickert usw., zusammen und erließen eine öffentliche Erklärung gegen das Gebaren der antisemitischen Partei. Herrn Stöcker kam es selbstverständlich darauf an, diese Männer zu verunglimpfen. Er erklärte frischweg, ein Viertel jener Notabeln habe den Hexentanz um das goldene Kalb mitgemacht. Aufgefordert, diese Leute namhaft zu machen, bemerkte er, er wolle dies nicht gleich tun, erst nach der Sitzung. Aber Herr Stöcker blieb im Hause isoliert, niemand wollte seine Liste haben. Als er einige Tage später um die Liste angegangen wurde, dauerte es bis zum 10. Dezember, ehe er mit ihr zum Vorschein kam. Ursprünglich sagte Herr Stöcker, er habe eigentlich bloß gemeint, daß zu jenen Notabeln einige Syndici und Direktoren von Aktiengesellschaften gehören. In der gegenwärtigen Verhandlung sagt Herr Stöcker wieder: »Es gab unter diesen 22 Leuten, die den Hexentanz um das[136] goldene Kalb mitgemacht haben, gutartige und bösartige Gründer.« Der Pfarrer zu Golgatha, Herr Pastor Witte, das Prototyp eines ehrbaren evangelischen Geistlichen, hielt Herrn Stöcker für weniger geeignet, im 6. Berliner Reichstagswahlkreise zu kandidieren, als einen Industriellen, den Fabrikbesitzer Hoppe. Was tut Herr Stöcker? Er verbreitet die Nachricht, Pastor Witte verschaffe jüdischen Leuten gegen Geldgeschenke Titel. Nachträglich behauptet Herr Stöcker, er habe das dem Potsdamer Oberlinverein geschenkte Pianino mit dem Pastor Witte gar nicht in Verbindung gebracht. Ich eile nun zum Schlusse und muß zunächst bemerken, daß meinem Klienten der § 193 des Strafgesetzbuches zur Seite steht. Im weiteren sind die unflätigen Angriffe, die Stöcker geständlich jahrelang gegen die liberale Presse geschleudert und des weiteren in Betracht zu ziehen, daß der Angeklagte Bäcker Jude ist, also der Konfession angehört, die Herr Stöcker seit Jahren mit den schmählichsten Angriffen bedacht hat. Der Umstand, daß der Angeklagte schon mehrfach wegen Beleidigung bestraft worden ist, kann wohl nicht erschwerend ins Gewicht fallen. Bei Vergehen wider das Eigentum usw. kann man wohl die Vorstrafen geltend machen, nicht aber bei Redakteuren, die wegen Beleidigung bestraft sind. Soviel steht fest, sollte der hohe Gerichtshof zu einem Schuldig gelangen, so ist der Angeklagte verurteilt, Stöcker aber gerichtet.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Ich sehe den Herrn Zeugen Stöcker nicht mehr im Saale; ich bedauere das, da möglicherweise noch eine Frage an ihn zu richten wäre; ich weiß nicht, ob der Gerichtshof ihn entlassen hat.

Vors.: Der Herr Staatsanwalt hat mich gefragt, ob ich gegen die Entfernung des Zeugen Stöcker etwas zu erinnern hätte, ich erwiderte, daß von meiner Seite dem nichts entgegenstehe.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Dann nehme ich an, daß Herr Stöcker nunmehr denjenigen Respekt vor der Verteidigung bekommen hat, den wir vorher an ihm vermißt haben. Die Lage, in die wir heute gekommen sind, weit weniger von dem Angeklagten als von dem Hauptzeugen zu hören, ist sehr bezeichnend. Auch der Herr Vorsitzende hat in einer gewissen Vorahnung am Beginn der Verhandlung[137] die Sache eine Stöckersche genannt. Und, meine Herren, das ist sie in der Tat. Allerdings wird diese Stöckersche oder Bäckersche Sache mit einer Verurteilung des Bäcker enden müssen, denn ich bin selbst der Meinung, daß gegen die Anwendung des § 185 des Strafgesetzbuches sich nichts wird vorbringen lassen. Ich rechne nicht die große Reizung, welche gegen die liberale Presse vorausgegangen sein mag. Ich habe es immer so gehalten, nicht auf die Kampfesweise des Gegners hinabzusteigen, wenn dieser mit unwürdigen Mitteln angreift. Daß solch unwürdige Mittel angewendet worden sind, namentlich im Wahlkampfe 1881, ist nicht zu bezweifeln. Von dieser Kampfesweise möchte ich den Ausdruck: »Unzucht der Sprache« für hübsch erachten; er bedeutet das, wogegen sich der anständige Mensch sträubt aus Widerwillen gegen den Begriff. Derartige Ausdrücke finden sich nicht nur in jener Kanalisationsphrase, sondern auch da, wo von dem Troge gesprochen wurde, aus dem die Tiere fressen – hier die Menschen – Eine Ausdrucksweise, welche sich darin gefällt, die mit Behagen schmutzige Bilder aufsucht, die darf man allerdings als eine solche bezeichnen, die im Munde eines Königlichen Hofpredigers überrascht. Ich will Schärferes nicht sagen. Wenn man dem Angeklagten einen Vorwurf daraus macht, daß er die heterogenen Begriffe Hofprediger und Lügner gegenüberstellt, so wird man gegenüber diesen Widersprüchen, die sich in den eigenen Auslassungen des Herrn Hofpredigers finden, selbst diese Ausdrucksweise als möglich zugegeben, sagen: Wie kann ein Mensch solche Ausdrücke gebrauchen, wenn er nicht muß? Man mag wohl streiten darüber, ob in der Politik jeder Angriff auf politische Gegner als durch den § 195 geschützt angesehen werden kann. Hier handelte es sich um die bevorstehende Wahl, hier war nicht der politische Gegner überhaupt, sondern der Kreis derjenigen hauptsächlich angerufen worden, welche den zweifelhaften Vorzug genossen, die Möglichkeit zu erleben, daß Herr Stöcker als ihr Vertreter gewählt wird. Es handelte sich also um das Recht, das jeder einzelne hat, die Ehre einer solchen Vertretung mit allen Kräften abzuwehren. Dazu gehört aber auch eine etwas derbe Sprache, wenn[138] auch nicht eine solche, in der Herr Stöcker redet. Was ich von seiner Gesellschaft hier gesehen habe – ich bin dem Herrn Staatsanwalt aufrichtig dankbar für die Bekanntschaft von Zeugen wie Lahr, Masche usw. – das verträgt allerdings wohl ein starkes Wort. So tief gehen die Agitatoren der anderen Parteien nicht hinab, und es ist nicht genug anzuerkennen, daß Herr Stöcker in seiner christlichen Barmherzigkeit in die allertiefsten Tiefen hinabgestiegen ist und von dort einige Anhänger mit heraufgebracht hat. Glauben Sie denn nicht, daß es eine große Anzahl von Leuten gibt, welche der Meinung sind, daß es wünschenswert wäre, wenn Herr Virchow im zweiten Berliner Reichstagswahlkreise von Herrn Stöcker abgelöst würde, obwohl der eine Hofprediger ist und der andere nicht. Meinen Sie denn nicht, daß es viele gibt, welche der Hoffnung leben, daß sich die Überzeugung immer weiter verbreiten und einst Allgemeingut werden wird, daß es gut gewesen, wie es gekommen ist? Und wenn man dann in solcher aus ehrlicher Überzeugung entsprungener und darin gerechter Überzeugung einmal die starken Ausdrücke etwas kräftig wählt, so unterwirft man sich dem Strafgesetz und muß Strafe leiden. Aber es ist eine Strafe, die man gern leidet, wenn nur das Ziel erreicht wird. Und ich meine, wenn Sie, meine Herren Richter, wie ich vermute, in die Lage kommen, aus § 185 eine Strafe gegen den Angeklagten auszusprechen, dann kann meiner Überzeugung nach eine Gefängnisstrafe gar nicht in Betracht kommen. Der Angeklagte wird eine Geldstrafe gern zahlen, angesichts dessen, was diese Verhandlung gezeitigt hat. Wenn wir einen Beweis haben wollten dafür, was Herr Stöcker an falschen Tatsachen in seinen Angaben nachgewiesen hat, dann empfehle ich jedem zum Nachlesen das Plädoyer des Herrn Staatsanwalts. Der Herr Staatsanwalt hatte allerdings eine schwierige Aufgabe zu erfüllen, um die ich ihn nicht beneide. Überall blickte es durch, daß der Beweis der Verteidigung gut geführt war, soweit der § 186 in Frage gestellt ist. Mein Mitverteidiger hat den Fall in Eisenach ausführlich behandelt. Ausreden will sich Herr Stöcker, das versteht er, aber es glückt ihm nicht immer. Er hat gesprochen, und das war entscheidend. Was spricht[139] denn gegen den vernommenen Herrn Superintendenten? Er ist selbst Pastor und hat es wohl empfunden, was in jenem Augenblicke entscheidend war. Herr Stöcker hat's vergessen. Für manche andere Dinge hat er ein ganz gutes Gedächtnis. Ich würde es ihm ja auch gern glauben, wenn er mit dieser Entschuldigung nicht so ungeheuer oft käme, denn es folgt dann gleich chronologisch die Antisemitenpetition. Ich wüßte nicht, wollte der Herr Staatsanwalt au seinen Hauptzeugen eine Satire abgeben, als er sagte: Herr Stöcker hätte die Frage, ob er die Antisemitenpetition unterzeichnet, mit Ja und Nein beantworten können. Der Herr Staatsanwalt konnte den Hofprediger Stöcker nicht besser charakterisieren. Das ist der Mann mit der Doppelzunge, der Ja und Nein für beides und eine Rechtfertigung stets auf Lager hat. Meine Herren! Jeder ehrliche Mann, jeder politisch anständige Mann, der doch weiß, daß in dieser Sache, die sein Werk ist, er einmal eine Unterschrift gegeben hat, wie der auf eine solche Frage, ob er unterschrieben hat, sagt: Nein, ich habe nicht unterschrieben, weil er bei sich den Vorbehalt, reservatio mentalis nennen es die Jesuiten, zu denen doch bis jetzt Herr Stöcker nicht gehört, weil er den Vorbehalt sich macht, ich habe die Unterschrift wieder weggewischt. Wenn er das, was er vor dem Abgeordnetenhause zu tun die Kühnheit hatte, täte unter Eideszwang, vielleicht brauchte der Herr Staatsanwalt die Richter, die ihn dann verurteilen würden, nicht so weit zu suchen; ich glaube, er könnte sie ganz in der Nähe finden. Und so war es auch mit der Gründerliste, wo er die Leute nicht genannt, aber beschuldigt hat. Herr Stöcker ist ein christlich milder Mann, und deshalb erbarmt er sich ehemaliger Zuchthäusler, um sie zur Erziehung des Volkes in literarischer Beziehung zu verwenden, und entdeckt in braven Portiers plötzlich solche Talente, daß er sie zur Redaktion seines Leiborgans für fähig hält.

Das ist doch geradezu eine Verhöhnung alles dessen, was man sonst auch im allgemeinen journalistischen Leben nicht gerade für sehr nobel hält. Den Anforderungen des politischen Anstandes im Abgeordnetenhause zeigte er sich nicht gewachsen. Aber auch die Anforderungen der redlichen[140] Geschäftsführung hat er nicht erfüllt, denn die Sache mit der durch einen Schuldschein ersetzten 2000 Mark entspricht diesen Anforderungen nicht ganz. Was würde wohl der Herr Staatsanwalt sagen, wenn ein Kassenverwalter, der zu bestimmten Zwecken eine Summe Geldes erhält, diese einfach für sich verwendet und der Revisor dann an Stelle des Geldes einen Schuldschein des Kassenverwalters vorfindet. Wenn somit der Nachweis klipp und klar erbracht ist, daß der Hofprediger Stöcker nicht bloß gegen die gewöhnlichen Anstandspflichten, sondern auch gegen die Anstandspflichten einer ehrlichen und redlichen Geschäftsführung sich vergangen hat, so verschwindet diese Feststellung doch gegen die Tatsache, daß – was bei einem religiös so hoch beanlagten Menschen doppelt schwer ins Gewicht fällt – er sich auch vergangen hat gegen die Eidespflicht, über welche er so schöne Worte gesprochen hat, daß er diesen Eid nicht so respektiert, wie es sonst jeder einfache Mensch für seine Pflicht zu halten pflegt. Er mag sich drehen und wenden wie er wolle, es ist nachgewiesen worden, daß Herr Stöcker einen falschen Eid geleistet hat. Soweit die inkriminierten Artikel Tatsachen enthalten, sind sie Punkt für Punkt festgestellt und müssen als erwiesen gelten. Ich bitte aber dringend, noch folgendes zu erwägen. Die Artikel sind geschrieben aus einem ehrlichen Gefühl heraus, aus dem Abscheu über das Treiben dieses Mannes, aus der Gewissenspflicht, diesem Manne die Maske vom Gesicht zu reißen, der da prätendierte, daß der zweite Berliner Wahlkreis der Ehre teilhaftig würde, durch ihn vertreten zu werden, und der da meinte, einen Mann wie Virchow verdrängen zu können. Die Artikel sind aus dem Gefühl heraus geschrieben, daß der Keulenschlag endlich einmal niederfallen mußte; die Artikel haben dazu Anlaß gegeben, und die Verhandlung hat diese Anregungen in dankenswerter Weise fortgesetzt. Ich bitte deshalb, soweit der Gerichtshof annimmt, daß ein Verstoß gegen den § 185 vorliegt, mit Rücksicht auf das Gute, das der Prozeß gestiftet hat, überall mildernde Umstände walten zu lassen und eine Geldstrafe auszusprechen, die der Ehre desjenigen entspricht, der beleidigt worden ist. Die Höhe der Geldstrafe will ich nicht[141] taxieren, meine Taxe könnte sonst vielleicht etwas gar zu niedrig ausfallen.

Staatsanwalt Weichert: Ich habe es bisher immer für eine hohe Aufgabe der Staatsanwalts sowohl als auch der Verteidigung gehalten, möglichst objektiv zu bleiben und die Leidenschaften zu unterdrücken, anstatt sie zu entfesseln. Deshalb habe ich mein Plädoyer so knapp wie möglich gehalten und auch die einzelnen Punkte so kurz wie möglich berührt. Es hätte mir sonst sehr nahegelegen, auch auf die Kampfesweise derjenigen Presse, welcher der Angeklagte angehört, einzugehen. Ich bedauere, daß die schon so schlechte Atmosphäre in diesem Saale verschlechtert ist, nicht durch den Angeklagten, sondern durch die Art und Weise, wie die Verteidigung jede Gelegenheit benützt, um wieder neue Anklagen auf den abwesenden Zeugen Stöcker zu häufen, Anklagen, die doch notwendigerweise wieder zu neuen Erhebungen und Erörterungen führen müßten. Ich unterlasse es deshalb, darauf zu antworten.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich erwidere dem Herrn Staatsanwalt, daß ich nicht gewohnt bin, Belehrungen anzunehmen, wie ich mich in meinem Plädoyer zu verhalten habe, ebensowenig wie ich dem Herrn Staatsanwalt Belehrungen geben will. Wenn aber der Herr Staatsanwalt meint, daß die Leidenschaften durch die Verteidigung entfesselt worden sind, so weise ich einfach darauf hin, daß der Vorsitzende keine Veranlassung gefunden hat, mich zu rektifizieren. Was das Wort von der Verschlechterung der Atmosphäre betrifft, so ist zum mindesten diese Ausdrucksweise nicht sehr glücklich gewählt, denn sie erinnert einigermaßen an die von uns gerügten Bilder, die sich in den Stöckerschen Redesätzen vorfinden. Nicht unsere Leidenschaft verschlechtert die Atmosphäre, sondern das, was wir aus der Rüstkammer Stöckerscher Journalistik hier auszukramen genötigt waren.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Zu meinem Bedauern ersehe ich aus den Bemerkungen des Herrn Staatsanwalts, daß sich doch ein leiser Anflug von der Stöckerschen Kanalisationsredeweise auch in sein Plädoyer verirrt hat...

Vors. (unterbrechend): Ich glaube von mir behaupten[142] zu können, daß ich mich redlich bemüht habe, aus diesen Verhandlungen im allgemeinen Interesse jede persönliche Heftigkeit möglichst fernzuhalten, und ich glaube, daß, wo hier und da ein hartes Wort aus meinem Munde gekommen sein sollte, dies wohl seine Entschuldigung darin finden kann, daß es ungemein schwer ist, die Ruhe immer dort zu behalten, wo einem das an und für sich schon schwere Amt noch vielfach unnütz schwer gemacht wird. Ich habe beiden Seiten den weitesten Spielraum gelassen und will dem zweiten Herrn Verteidiger nicht verhehlen, daß nach meinem Gefühle der satirische Ton, in welchem er die Verteidigung führte, nicht immer derjenige war, der dem Ernst der Sache ganz entsprach. Seine letzte Bemerkung aber muß ich als verletzend entschieden zurückweisen. Das geht über die zulässige Grenze doch hinaus, und nun bitte ich den Herrn Verteidiger, in dem Tone des Anstands und der Höflichkeit fortzufahren.

Vert. Rechtsanwalt Munckel: Sie haben, Herr Vorsitzender, den Ton, welchen ich angeschlagen habe, in einen gewissen Gegensatz gebracht zu dem Tone der Anständigkeit und Höflichkeit.

Vors.: Das habe ich nicht gesagt.

Rechtsanwalt Munckel: Ich konstatiere, daß Sie es als zulässig erachtet haben, daß mir der Herr Staatsanwalt eine Verschlechterung der Atmosphäre vorwirft. Da Sie diesen Ausdruck zuließen, haben Sie ihn als parlamentarisch anerkannt. Ich habe mich dagegen verwahrt in einer nach meiner Überzeugung mindestens ebenso parlamentarischen Form. Wenn ich nun eine Belehrung empfangen soll über das, was anständig ist, so kommt diese etwas spät. Ich weiß dies seit 25 Jahren bereits so gut wie der Herr Vorsitzende – und ich bin sehr stolz – vielleicht noch etwas besser. Und wenn der Herr Vorsitzende gefunden haben will, daß der von mir angeschlagene Ton dem Ernst der Sache nicht entspricht, dann kennt er eben meinen Ton nicht. Glauben Sie etwa, ich scherze über einen Mann wie Stöcker? O nein, es ist mir bitterer Ernst. Ist es etwa meine Schuld, daß ich meine Meinung über den Zeugen Stöcker in seiner Abwesenheit sagen muß? Ich hätte es ihm am liebsten laut ins Ohr gesagt. Was ich gesprochen, spreche ich nicht zum[143] Scherz, sondern in tiefer sittlicher Entrüstung und vertrete ich vor diesem und jedem anderen Kollegium, wenn mich der Herr Staatsanwalt etwa mit einer Anklage bedenken will.

Staatsanwalt Weichert: Ich habe zu erklären, daß es mir vollständig ferngelegen hat, mich in so unsauberen Phantasien zu bewegen, wie sie mir die Verteidigung unterzulegen scheint. Wenn ich von der Verschlechterung der Atmosphäre gesprochen habe, so war dabei ein rein äußerliches Moment, die große Hitze in diesem Saale, der anregende Faktor. Aber ich erkläre, daß ich es unerträglich finde, wenn die Verteidigung dazu benutzt wird, die Schmähungen noch zu potenzieren.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich bedauere, daß von dem bevorzugten Platz der Staatsanwaltschaft aus solche Klagen gegen die Verteidigung gerichtet werden. den.

Vors.: Ich versichere nochmals, daß es mein Bestreben gewesen ist, Licht und Schatten gleichmäßig zu verteilen. Ich habe nicht behauptet, daß der Ton der Verteidigung die Grenzen des Anstandes überschreite, allein ich muß es aussprechen, daß der sarkastische Ton des zweiten Verteidigers eine gewisse Schärfe enthält.

Vert. Rechtsanwalt Munkel: Das liegt jedenfalls in meiner Natur.

Vors.: Das mag sein. Jedenfalls weiß ich nicht, weshalb der Herr Verteidiger sein Gefühl für Höflichkeit und Anständigkeit, welches er schon seit 25 Jahren kennt, höher stellen will, als mein eigenes.

Rechtsanwalt Munckel: Der Anstand, den ich seit 25 Jahren kenne, ist derjenige, der in Gerichtssälen zu Hause zu sein pflegt, sonst ist mir der Anstand schon seit 48 Jahren bekannt.

Am vierten Verhandlungstage eröffnete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Lüty, die Sitzung mit folgenden Worten: Wie ich bereits am Sonnabend sagte, ist es nicht meine Gewohnheit, anonyme Briefe zur Verlesung zu bringen. Ich habe jedoch gestern einen Brief erhalten, der so charakteristisch ist, daß ich glaube, ihn der Öffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen. Der Vorsitzende ersuchte den Beisitzenden, Landgerichtsrat Markstein, den Brief vorzulesen. Dieser ser lautete etwa folgendermaßen: Herr Präsident, noch ist es Zeit. noch können Sie wählen. Wollen[144] Sie von unserer Partei sehr anständig belohnt sein, oder von unserer nicht zu unterschätzenden Presse gemaßregelt und mit Schmutz beschmissen sein, dann befreien sie den Bäcker vor jeder Strafe und bestrafen Sie den Lügner im Talar und Judenhasser Stöcker, oder machen Sie es umgekehrt. Sie haben also die Wahl. Wählen Sie, ich warne Sie noch rechtzeitig, machen Sie Ihre Sache gut, d.h. bringen Sie den Lügner im Talar dahin, wohin er gehört. Sie möchten es sonst sehr bereuen, und dann bedenken Sie die schönen Geschenke, welche Sie sich verscherzen würden. Also blamieren Sie Stöcker recht sehr und geben Sie ihm einen Tritt, d.h. geben Sie ihm unrecht. Auf alle Fälle machen Sie die ?Freie Zeitung? recht frei, d.h. krümmen Sie unserem Bäcker kein Haar. Wenn Sie etwa glauben sollten, diese Zeilen habe ein Jude geschrieben, so irren Sie sich, das tut kein Jude, die sind dazu zu gewissenhaft. Es ist ein freisinniger Christ, aber keiner von der Stöckerschen Sorte. Paul Müller, Republikaner und Stöcker-Hasser.

N.B. Wir sind eine mächtige Partei, was wir wollen, setzen wir durch.

Vors.: Ich bemerke hierzu: wenn ich mit Schmutz beworfen werde, dann kennt die Öffentlichkeit wenigstens die Ursache. Im übrigen scheint der ?Republikaner ner Müller? einen ganz eigentümlichen Begriff von der Unbestechlichkeit deutscher Richter und von der Selbständigkeit meiner Herren Kollegen zu haben, denn er scheint der Meinung zu sein, daß ich das Urteil selbständig zu fällen habe. Ich werde auch diesen Brief zu den Akten nehmen.

Vert. Rechtsanwalt Sachs: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich ebenfalls mehrere Briefe, in denen ich mit den ärgsten Schimpfworten bedacht worden bin, erhalten habe.

Vors.: Ich glaube Ihnen das gern, Herr Rechtsanwalt. Ich frage nur, sind sonst noch irgendwelche Anträge zu stellen? Da dies von keiner Seite geschah, so erbat sich der Vorsitzende diejenige Nummer der Berl. »Volkszeitung« vom Rechtsanwalt Sachs, in der ein Bericht aus dem »Staatssozialist« über eine Rede Stöckers gegen die liberale Presse abgedruckt ist, und die Stöcker im allgemeinen als richtig anerkannt hat. Alsdann zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück.

[145] Nach etwa drei Stunden verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Lüty, folgendes


Urteil:

Ich muß zunächst um Entschuldigung bitten, wenn ich aus Anlaß einer kleinen Indisposition, die wohl weniger eine Folge der langen Verhandlungen als eine Folge der herrschenden großen Hitze ist, vielleicht etwas weniger klar als sonst bei der Urteilsmotivierung bin. Ich werde dennoch bemüht sein, die wesentlichen Gründe des Erkenntnisses mitzuteilen. Das Gesetz schreibt nur vor, daß die wesentlichen Gründe mitgeteilt werden, verlangt aber nicht, daß dies mit der größten Genauigkeit geschehe. Es ist unzweifelhaft, daß der gegenwärtige Prozeß ein Tendenzprozeß, ein Parteiprozeß ersten Ranges ist, in dem, wie die Verhandlungen klar ergeben haben, die Wogen der Leidenschaft und Leidenschaftlichkeit ganz außerordentlich hoch gingen. Es galt eine Persönlichkeit, einen Gegner, einen Hauptgegner zu bekämpfen, ganz besonders zur Zeit seine Wahl zu vereiteln. Dies war der Grund, daß die Sonde zu scharf an die Persönlichkeit und an den Charakter des beleidigten Zeugen Stöcker gelegt wurde. Es war daher eine um so größere Pflicht des Gerichtshofes, bei Beratung der vorliegenden Angelegenheit das Persönliche vom Sachlichen streng zu trennen, die Spreu vom Weizen, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden. Der Gerichtshof ist nach eingehender Beratung zu der Ansicht gelangt, daß der Angeklagte Bäcker, der noch heute verantwortlicher Redakteur der »Freien Zeitung« ist, für die in den Nummern 239 und 240 der genannten Zeitung vom Oktober 1884 enthaltenen inkriminierten Artikel voll verantwortlich ist, und er ist ferner der Meinung, daß die in den Artikeln enthaltenen Ausdrücke wie »Ehrabschneider«, »Lügner« usw., ganz besonders aber die Überschrift: »Hofprediger, Reichstagskandidat und Lügner« Beleidigungen schwerster Art im Sinne des § 185 des Strafgesetzbuches sind. Wenn der Angeklagte hierbei den § 195 des Strafgesetzbuches für sich in Anspruch nimmt, so ist diese Forderung von der Hand zu weisen, da nach einer alten Judikatur die Presse in Wahrnehmung berechtigter Interessen kein größeres Recht hat[146] als jeder Privatmann. Anders verhält es sich in dieser Beziehung, wenn eine Fachzeitung für die Verfechtung gewisser Grundsätze in die Schranken tritt. Jedenfalls gewährt der § 193 keinen Schutz, sobald aus der Form oder aus den Umständen die Absicht, zu beleidigen, hervorgeht. Ich will vorweg bemerken, daß die Behauptung bezüglich der Vorgänge auf der Eisenacher Kirchenkonferenz, der Antisemitenpetition, des Hexentanzes um das goldene Kalb, die Affäre Löschmann, der Konflikt mit Pastor Witte usw. nicht als Beleidigungen im Sinne des § 186 des Strafgesetzbuches ches angesehen worden sind. Der Gerichtshof hat es für festgestellt erachtet, daß der Zeuge Stöcker entweder aus Rachsucht oder aus Ehrgeiz einen Amtsbruder, den Pastor Witte, in öffentlicher Versammlung hat angreifen lassen, weil dieser für die Kandidatur Hoppe im sechsten Berliner Reichstagswahlkreise eintrat. In den inkriminierten Artikeln ist ferner behauptet worden: Hödel und Nobiling seien Mitglieder der christlich-sozialen Partei gewesen, und um dies zu vertuschen, seien die betreffenden Mitgliederlisten beseitigt worden. Daß Hödel Mitglied der christlich-sozialen Partei gewesen, ist durch eine dem Gerichtshof vorgelegte Liste, in der der Name Hödel durchstrichen war, festgestellt worden. Anders liegt jedoch der Fall bezüglich des Nobiling. Ob dieser je Mitglied der christlich-sozialen Partei gewesen, ist nicht bewiesen; der Gerichtshof ist der Meinung, Nobiling war niemals Mitglied der genannten Partei. Der Umstand, daß, als dem Zeugen Grüneberg die Photographie des Nobiling vorgelegt wurde, dieser sich zu erinnern glaubte, den Nobiling einmal im Bureau der christlich-sozialen Partei gesehen zu haben, ist kein Beweis. Der Umstand, daß der in der Mitgliederliste verzeichnet stehende Nobiling angeblich am Elisabethufer wohnte und 9 Monate lang seine Beiträge gezahlt hatte, spricht dafür, daß dieser Nobiling mit demjenigen, der das Attentat gegen Se. Majestät den Kaiser verübt hat, nicht identisch ist. Wenn nun in den inkriminierten Artikeln behauptet wird, die Mitgliederliste sei gefälscht worden, um die Behörde zu täuschen, so ist diese Behauptung offenbar geeignet, den Zeugen Stöcker in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.[147]

Was die Behauptung anlangt, daß Gelder, die zu mildtätigen Zwecken bestimmt waren, zu Parteizwecken verwendet worden sind, so steht es fest, daß der christlich-sozialen Partei resp. dem Zeugen Stöcker eine Anzahl Gelder übergeben worden sind, um an einem Festtage einigen armen Leuten Speise und Trank verabreichen zu lassen. Zu diesen edlen Gebern zählten auch Ihre Majestät die Kaiserin und Se. K.K. Hoheit der Kronprinz. Wenn nun der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers als solcher Festtag gewählt wurde und ausschließlich Leute der Stöckerschen Parteirichtung an jener festlichen Bewirtung teilgenommen haben, so ist dem Wunsche der Geber immerhin vollständig entsprochen worden. Wir haben außerdem vom Zeugen Grüneberg gehört, daß die für Wohltätigkeitszwecke bestimmten Gelder von den anderen räumlich vollständig getrennt waren. Wenn nun behauptet wird: Stöcker verwende die ihm zu Wohltätigkeitszwecken übergebenen Gelder zur Verabreichung von Freibier und Zigarren, um sich Wahlstimmen zu erkaufen, so ist das in hohem Maße geeignet, eignet, den Zeugen Stöcker in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Wenn der Gerichtshof den Zeugen Grüneberg, der seine gesammelten Denkwürdigkeiten für 30 Mark verkauft hat, auch nicht gerade für einen klassischen Zeugen hält, so dürfte ihm doch, wenn er als Abtrünniger eine Aussage zugunsten Stöckers macht. Glauben beizumessen sein. Zu der ersten Gruppe gehört ferner die Behauptung bezüglich der 2000 Mark, die der Zeuge Stöcker zur Herausgabe von Parteischriften verwendet haben soll, und die Behauptung: Stöcker habe einen Falscheid geleistet. Dieser letztere Fall kann hier wenig in Betracht kommen, da die inkriminierten Artikel geschrieben sind im Oktober 1884 und der Eid am 24. Januar 1885 geleistet worden ist. Der Angeklagte konnte doch drei Monate vorher die betreffende Eidesleistung nicht kennen. Aus diesem Grunde hat auch der Gerichtshof eine weitere Beweisaufnahme abgelehnt. Diese Angelegenheit könnte höchstens für die Glaubwürdigkeit Stöckers in Betracht kommen. Bei Beurteilung dieses Punktes kommt es aber wesentlich auf die näheren Umstände der Eidesleistung an, eine mildere Beurteilung kann aber der Angeklagte deshalb[148] nicht in Anspruch nehmen. Zur dritten Gruppe gehört der Fall Cremieux und der Fall bezüglich der »Konkordia«, die Übergabe des Buches von Todt an Grüneberg zur Lektüre, das angeblich falsche Zitat von dem Professor sor Paulus Cassel und der Fall Brandes. Was den Fall Cremieux anlangt, so hat der Zeuge Stöcker zugegeben, er habe geglaubt, Cremieux habe das Ausweisungsedikt gegen die Deutschen erlassen, während dies tatsächlich unter dem Kaiserreich geschehen ist. Die Behauptung bezüglich der »Konkordia« ist durch Stöcker widerlegt worden. Alle anderen genannten Punkte scheiden von der Beurteilung aus, da sie ganz gleichgültiger Natur sind. Dieselbe Auffassung hat der Gerichtshof bezüglich des Falles mit der Esther Solymossy gehabt, wobei dem Zeugen Stöcker selbst nicht ganz klar gewesen, daß behauptet worden, er habe von einer Prostituierten gesprochen. Ebenso unerheblich ist der Fall Horwitz und Schleyden. Es war ein leicht begreiflicher Irrtum, wenn Stöcker diese beiden als Juden bezeichnete. Was die Unterschrift des Zeugen Stöcker unter die Antisemitenpetition anlangt, so hat der Zeuge selbst zugestanden, daß er die Petition zunächst unterschrieben, dann aber auf Auffordern des Dr. Förster, d.h. also nicht freiwillig, seine Unterschrift zurückgezogen und alsdann die an die Superintendanten und Geistlichen versandte Petition unterzeichnet habe. Er hätte deshalb, als er gefragt wurde, ob er die Petition unterzeichnet habe, mit Ja antworten müssen. Ebenso verhält es sich bezüglich der Behauptung des Zeugen Stöcker: ein Viertel der Unterzeichner der sogenannten Notabeln-Erklärung rung habe den Hexentanz um das goldene Kalb mitgemacht. Ein Hexentanz kann niemals ein guter Tanz, d.h. ein Tanz in gutem Sinne sein. Und wenn ihn auch augenblicklich niemand um die Liste der von ihm bezeichneten Gründer anging, so hätten ihm doch Mittel und Wege genug zu Gebote gestanden, um die Liste zu veröffentlichen. Er befand sich aber, als er die Erklärung bezüglich des Hexentanzes machte, offenbar in einem Irrtum, den er nachträglich bereute.

Ferner ist die Behauptung des Professors Dr. Beyschlag: der Zeuge Stöcker verquicke die Politik mit der[149] Religion erwiesen. Wenn auch Stöcker bekundete: er habe den Stadtmissionaren keinen Auftrag gegeben, das »Berliner Tageblatt« durch den »Reichsboten« zu verdrängen, so hat er diese Handlungsweise der Stadtmissionare, wie er selbst zugegeben hat, gebilligt. Als erwiesen muß im weiteren angenommen werden, daß sich der Zeuge Stöcker an der Debatte auf der Kirchenkonferenz zu Eisenach beteiligt hat, und zwar in einer so bedeutsamen Weise, daß er diese Beteiligung wohl nicht vergessen konnte. Was endlich die 2000 Mark anbetrifft, die dem Zeugen Stöcker zur Errichtung eines Arbeiterasyls übergeben wurden, und bezüglich deren in den inkriminierten Artikeln behauptet wird: Stöcker habe diese Summe zu Parteizwecken verwendet, so ist durch das eigene Zugeständnis Stöckers festgestellt, daß diese 2000 Mark von Stöcker der Berliner Stadtmission übergeben worden sind, und daß anstatt dieser Summe nur noch ein von Stöcker und dem Berliner Stadtmissionsverein ausgestellter Schuldschein existiert. Erwiesen ist ferner, daß der Zeuge Stöcker einen Portier zum Redakteur seines Blattes und einen mit Zuchthaus bestraften Menschen als Redakteur engagiert hat. Der Umstand, daß Stöcker den Löschmann engagiert hat, um ihn zu bessern, kann an der Tatsache nichts ändern. Was das Strafmaß anlangt, so fällt mildernd ins Gewicht, daß der Angeklagte jüdischer Konfession ist. Der Gerichtshof ist der Meinung, daß der Angeklagte seinen Glauben und den Glauben seiner Väter nicht lieb haben kann, wenn er durch die Angriffe Stöckers gegen seinen Glauben nicht tief gekränkt und empört wäre, und zwar um so mehr, da diese Angriffe von einem Geistlichen geschehen sind. Mildernd fällt ferner ins Gewicht, daß der Angeklagte Redakteur eines liberalen Blattes ist, also einer Partei und Presse angehört, die der Zeuge Stöcker in der schärfsten Weise angegriffen hat. Der Gerichtshof teilt andererseits vollkommen die Auffassung des Herrn Staatsanwalts, daß dem Geistlichen ein größerer Schutz des Gesetzes als jedem anderen Privatmann zuzugestehen sei, da das Volk mit Ehrfurcht und Achtung zu dem Geistlichen emporschauen soll. Dieser Anspruch auf größeren Schutz erfordert aber selbstverständlich, verständlich, daß der Geistliche sich von aller politischen Parteiagitation fernhält.[150] Wenn sich der Geistliche jedoch in die Brandung der politischen Parteiagitation begibt, dann darf er sich nicht beklagen, wenn er Angriffe erfährt, und er kann alsdann nicht einen größeren Schutz, wie er sonst einem Geistlichen zugestanden wird, beanspruchen. Das Auftreten Stöckers in dieser Verhandlung hat dem Gerichtshof die Überzeugung beigebracht, daß er sehr heftigen Charakters ist. Ich bin vom Gerichtshof ausdrücklich beauftragt worden, zu erklären, daß die Angriffe Stöckers mindestens leichtfertig zu nennen sind. Dies rechtfertigt allerdings die Handlungsweise des Angeklagten nicht; dieser hätte seine Angriffe in eine ganz andere Form, die die Grenzen des Strafgesetzes nicht überschreitet, kleiden können. Durch die grobe Form, die er gewählt, hat er der Sache, die er vertritt, mehr geschadet als genützt. Die gegenwärtige Verhandlung ist bekanntlich nicht arm an persönlichen Ausfällen gewesen, die der Gerichtshof nicht immer zurückweisen konnte, um nicht nach irgendeiner Seite hin zu verletzen. Hierbei darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Zeuge Stöcker in demselben Moment, wo er die Hilfe des Richters anrief, selbst das Gesetz verletzte, indem er in seinem Strafantrage schreibt: »Die große Frechheit macht eine recht harte Strafe erforderlich.« Der Zeuge Stöcker handelte aber offenbar in einem Zustande stande großer Gereiztheit, denn es ist nicht zu verkennen, daß ihm in den inkriminierten Artikeln die ehrenrührigsten Dinge vorgeworfen werden. Es konnte demnach eine Kompensation nicht eintreten. Strafschärfend kommt nun gegen den Angeklagten in Betracht, daß er schon mehrfach, und zwar einmal wegen Majestätsbeleidigung, bestraft ist. Der Gerichtshof war nach eingehender Erwägung nicht in der Lage, auf eine bloße Geldstrafe zu erkennen, er ist jedoch, in Anerkennung aller Tatsachen weit unter das beantragte Strafmaß des Herrn Staatsanwalts heruntergegangen. In der Erwägung alles dessen hat der Gerichtshof im Namen des Königs für Recht erkannt, daß der Angeklagte, Redakteur Heinrich Bäcker, der Beleidigung in drei Fällen schuldig und deshalb zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen zu verurteilen ist. Ferner auf Unbrauchbarmachung der Platten und Tragung der Kosten durch den Angeklagten.[151]

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 12, S. 87-152.
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