Die Oldenburgischen Spielerprozeße

Minister Ruhstrat

[29] Ungemein zahlreich sind die menschlichen Leidenschaften. Der Fortschritt der Kultur hat glücklicherweise auch in dieser Beziehung etwas bessernd gewirkt. Die Bemühungen, den Dämon Alkohol zu bekämpfen, sind zweifellos nicht ohne Erfolg geblieben. Eine der größten Geißeln der Menschheit ist unbedingt die Trunksucht. Wie viele Familien durch den Schnapsteufel gesundheitlich, moralisch und materiell ruiniert worden sind, läßt sich auch nicht annähernd feststellen. Vor etwa 50 Jahren war es gar nichts Auffälliges, daß in kleinen Städten und auf dem platten Lande, insbesondere Sonnabend und Sonntag abends, die Rinnsteine mit sinnlos Betrunkenen gefüllt waren. Aber auch in den Großstädten war die Zahl der Trunkenbolde keine geringe. Selbst in Berlin begegnete man vor etwa 30 Jahren, besonders in den Vorstädten, am Sonnabend und Sonntag abend zahllosen Betrunkenen. Wohl ist das Laster der Trunksucht zum großen Schaden der Menschheit immer noch sehr arg. Es gibt selbst in Deutschland zahlreiche Gegenden, in denen unvernünftige Mütter ihren schreienden Säuglingen mit Schnaps gefüllte Lutschbeutel geben, um sie zu beruhigen. Welch furchtbare Verheerungen dadurch angerichtet werden, ist kaum zu schildern. Allein, wie oben bereits angedeutet, es ist in dieser Beziehung bedeutend besser geworden. Es ist allmählich die Erkenntnis durchgedrungen, daß der Alkohol, sei es in Form von Schnaps sowie übermäßigem Bier-oder Weingenuß, nicht nur eine Schwächung des Körpers und des Gehirns verursacht und zu den verheerendsten Krankheiten, wie Delirium, Geistestrübung usw. führt, die Menschheit ist auch, entgegen der früheren [30] allgemeinen Annahme, zu der Erkenntnis gelangt, daß der Alkoholgenuß weder zur Verdauung noch zur Erwärmung des Körpers beiträgt, sondern die gegenteilige Wirkung hat. Ebenso hat sich die Erkenntnis Bahn gebrochen, daß der Alkoholgenuß auf die Nachkommenschaft geradezu eine verheerende Wirkung ausübt, das Gedächtnis sowie die körperliche und geistige Arbeitskraft ungemein schwächt und zur Verrohung führt. Die Bestrebungen der Gesellschaften zur Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke, die internationalen Antialkoholvereinigungen und -kongresse haben jedenfalls sehr segensreich gewirkt. Die Zahl der Gewohnheitstrinker hat sich jedenfalls ganz bedeutend verringert. In Berlin und vielen anderen Städten gibt es zahlreiche Abstinentenvereine aller Art. Ungemein zahlreich sind in Berlin die Arbeiter- und Arbeiterinnen-Abstinentenvereine. Aber auch unter der studierenden Jugend haben die Trinksitten eine bedeutend mildere Form angenommen. Soviel mir bekannt, gibt es auch in Berlin und vielen anderen Universitätsstädten abstinente Studentenvereine. Sehr wirksam haben sich in dieser Beziehung die mehrfachen Aufforderungen des Kaisers zur Mäßigung im Alkoholgenuß erwiesen. Zahlreich sind auch in Berlin und anderen Großstädten die Arbeiterlokale, in denen jeder Alkoholgenuß streng verpönt ist und nur alkoholfreie Getränke verabreicht werden. Obwohl auf den sozialdemokratischen Parteitagen der Alkoholgenuß als Privatsache erklärt worden ist, so wurde doch schon vor vielen Jahren von abstinenten Sozialdemokraten, deren Zahl keine geringe ist, auf fast allen Parteitagen der Antrag gestellt, die Alkoholfrage auf die Tagesordnung zu stellen. Es ist auch den Abstinenten schließlich gelungen, mit ihrem Antrage durchzudringen. Auf dem sozialdemokratischen Parteitage 1906 zu Mannheim wurde beschlossen, die Alkoholfrage auf die Tagesordnung des nächsten Parteitages zu setzen. Der sozialdemokratische Parteitag 1907 zu Essen a.d.R. hat sich sehr eingehend mit der Alkoholfrage beschäftigt. Es wurde von allen Rednern auf die großen Gefahren des Alkoholgenusses hingewiesen und größte Enthaltsamkeit empfohlen. Auf dem [31] sozialdemokratischen Parteitage 1909 in Leipzig wurde auf Antrag der Breslauer Delegierten einstimmig mig beschlossen, den Schnaps gänzlich zu boykottieren, da er, abgesehen von den Verheerungen aller Art, die Agitationskraft lähme und zur Bereicherung der Schnapsbrenner, die zu den größten politischen Gegnern der Sozialdemokraten gehören, beitrage. Auf dem sozialdemokratischen Parteitage 1911 in Jena wurde beschlossen, den Parteivorstand zu beauftragen, dafür zu wirken, daß die Parteiblätter Schnapsinserate nicht mehr aufnehmen. Da die weitaus große Mehrheit der deutschen Arbeiter Sozialdemokraten sind, so werden diese Beschlüsse gewiß nicht ohne Wirkung bleiben. Auch die Leidenschaft des Tabakschnupfens und des Tabakkauens, deren nachteilige Folgen auf die Gesundheit ebenfalls nicht gering sind, hat mit dem Fortschritt der Kultur eine ganz wesentliche Verringerung erfahren. Die Zahl der Morphinisten soll sich auch ganz wesentlich verringert haben. Dagegen hat die Zahl der Zigarrenraucher, insbesondere der Zigarettenraucher, wesentlich zugenommen. Es ist das um so beklagenswerter, als das sehr gesundheitsschädliche Zigarettenrauchen, das vielfach zur Lungenschwindsucht führt, hauptsächlich unter der heranwachsenden männlichen, zum Teil auch weiblichen Jugend verbreitet ist. Die Ausschreitungen in sexueller Beziehung haben bedauerlicherweise eher zu- als abgenommen, zumal die immer schlechter werdenden wirtschaftlichen Verhältnisse die Eheschließungen schließungen immer mehr erschweren. Auch die Sittlichkeitsverbrechen aller Art haben sich ganz wesentlich vermehrt. Hoffentlich wird die Erfindung des Professors Dr. Ehrlich und die Bemühungen der Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten die Menschheit allmählich von der Geißel der Syphilis und anderer Geschlechtskrankheiten befreien. Eine der schlimmsten Leidenschaften ist zweifellos das Spiel, dem alle Gesellschaftsklassen frönen. Welch verheerende Folgen das Börsenspiel gehabt hat, läßt sich auch nicht annähernd schildern. Die Sucht nach schnellem, mühelosem Gewinn führt, trotz aller Verluste, der Börse immer neue Käuferscharen zu, die, da sie zumeist vollständig unkundig, [32] d.h. weder die politischen noch die Industrie- und Börsenverhältnisse beurteilen können, vielfach große Verluste erleiden. Eine große Anzahl Leute frönt geradezu leidenschaftlich dem staatlich privilegierten Lotteriespiel. Die kleinen Privatlotterien, die Nieten wie Sand am Meere und nur sehr wenige Gewinne im »Glücksrade« haben, werden von Jahr zu Jahr zahlreicher. Eine wesentliche Verminderung dieser Lotterien wäre im Interesse der Volkswirtschaft sehr zu empfehlen. Am verbreitetsten dürfte das Kartenspiel sein. Solange dies Spiel als bloßes Unterhaltungsspiel betrieben wird, ist gewiß nichts dagegen einzuwenden. Allein die zahlreichen Spielerprozesse haben bewiesen, daß das Kartenspiel tenspiel vielfach zur argen Leidenschaft wird und oftmals geradezu verheerende wirtschaftliche Folgen zeitigt. Es sei nur an den großen Spielerprozeß erinnert, der Ende Oktober und Anfang November 1893 fast volle drei Wochen die Strafkammer zu Hannover beschäftigte, in dem der »olle ehrliche Seemann«, der mit einer Roulette die Lande durchzog, eine gewisse Rolle spielte. (Vgl. Bd. 1.) Nicht minder bemerkenswert war der Spielerprozeß gegen den Klub der Harmlosen, der im Oktober 1899 und November 1900 die vierte Strafkammer des Landgerichts Berlin I mehrere Wochen beschäftigte. Das »Kümmelblättchen«, das vor etwa 30 Jahren noch das beliebteste Spiel der Berliner Bauernfänger war, sobald es ihnen gelang, einen neuangekommenen Provinzialen in ein obskures Berliner Vorstadtlokal, genannt »Kaschemme«, zu verschleppen, scheint nebst den Berliner Bauernfängern fast verschwunden zu sein. Dagegen wird in den gewöhnlichen Lokalen vielfach »Meine Tante, deine Tante« und »Gerade oder Ungerade« gespielt. Ungemein verbreitet ist das Wettspiel auf den Rennplätzen, auf denen betrügerische Buchmacher vielfach ihr Wesen treiben. An diesen Wettspielen beteiligen sich selbst viele Frauen und verspielen oftmals ihre letzten Ersparnisse. In den Zuhälter-Kaschemmen und in den Herbergen der Bäckergesellen wird in arger Weise dem Karten- und Würfelspiel gefrönt. frönt. Der Hannoversche Spielerprozeß und der Harmlosenprozeß haben bewiesen, daß junge Offiziere vielfach in [33] schlimmster Weise der Spielleidenschaft frönen. Ein im Mai 1911 vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Berlin I stattgefundener Spielerprozeß wider Mattiske und Genossen hat gezeigt, daß von den besseren Gesellschaftskreisen im Herzen der Reichshauptstadt elegante Salons unterhalten werden, in denen der Eintritt nur unter Angabe eines Stichwortes und Zahlung von mindestens 5 Mark gestattet wird. Ein großes, hochelegantes Büfett, das von jungen Damen bedient wird, sorgt für die leiblichen Bedürfnisse, und eine Roulette sowie eine Reihe Kartenspiele laden aufs freundlichste ein, dem Glücke die Hand zu reichen. Ein Spielernest schlimmsten Grades schien die Residenzstadt Oldenburg zu sein. Das dortige Wochenblatt, der »Residenzbote«, enthielt im Jahre 1903 einige Artikel, in denen mitgeteilt wurde, daß von den Honoratioren Oldenburgs, an ihrer Spitze der frühere Erste Staatsanwalt des dortigen Landgerichts, jetzige Oldenburgische Justiz- und Kultusminister Ruhstrat im Zivilkasino und im Hinterzimmer des Restaurants »Zum tollen Hengst« viel und hoch hasardiert worden sei. Minister Ruhstrat sei zumeist Bankhalter gewesen. Die Hasardierungen haben es schließlich verursacht, daß ein Referendar wegen vieler Spielschulden sich erschossen habe, und ein junger Assessor aus demselben Grunde nach Amerika ausgewandert sei. Minister Ruhstrat und Landrichter Haake strengten gegen den Redakteur und Herausgeber des »Residenzboten«, Hans Biermann, die Privatklage an. Im »Residenzboten« war nämlich auch die Behauptung enthalten: die kirchliche Betätigung des Landrichters Haake beruhe auf Heuchelei und Streberei. Das Schöffengericht verurteilte Biermann wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat zu einem Jahre, wegen Beleidigung des Landrichters Haake zu sechs Monaten Gefängnis. Inzwischen wurde festgestellt, daß die inkriminierten Artikel dem »Residenzboten« von dem Gymnasial-Oberlehrer Dr. Ries, zurzeit in Barmen, eingesandt waren. Der Staatsanwalt erhob deshalb gegen Biermann und Dr. Ries ex officio Anklage wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat und des Landrichters Haake. Dem Minister war außerdem Hasardspiel vorgeworfen, er habe sich von dem Oberlehrer [34] Früstück Geld geliehen und ihn zum Dank dafür zum Gymnasialdirektor in Birkenfeld ernannt. Außerdem hatte Dr. Ries geschrieben: »Der Minister ist auf Staatskosten zu der Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl doch ein Minister für Kirchen- und Schulwesen von der Betonnung und Befeuerung der Weser nicht das mindeste versteht.« Im weiteren wurde im »Residenzboten« behauptet: Minister Ruhstrat habe im Zivilkasino einen Oldenburger Oberlandesgerichtsrat »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt. Den Gerichtshof, vor dem sich Hans Biermann und Dr. Ries Mitte Oktober 1903 zu verantworten hatten, bildeten: Landgerichtsdirektor Bödeker (Vorsitzender), Landgerichtsrat Kitz, Landrichter Becker, Landrichter Dr. Klaue und Gerichtsassessor Dr. Bartels (Beisitzende).

Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Riesebieter.

Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Greving (Oldenburg) für Dr. Ries, Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) für Biermann.

Verteidiger Rechtsanwalt Greving beantragte nach geschehenem Zeugenaufruf die Ablehnung des ganzen Gerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit.

Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich muß ebenfalls den Gerichtshof wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Ich habe zunächst den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zu vertagen, da ich mit der Vorbereitung der Verteidigung noch nicht fertig war. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Ich habe aber außerdem den Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Der Angeklagte Biermann ist Redakteur und Herausgeber des »Residenzboten«. In diesem ist der ganze Stand der Juristen in Oldenburg wiederholt aufs schärfste angegriffen worden. Ich billige dies Verfahren durchaus nicht. Aber die Tatsache besteht; ich halte deshalb die Mitglieder des hohen Gerichtshofes schon aus psychologischen Gründen für befangen. Ich habe außerdem sämtliche Richter in corpore als Zeugen geladen. Es existiert noch keine Entscheidung, ob ein Zeuge in derselben Sache Richter sein darf. Allein vorgeschrieben ist, daß niemand Richter in einer Sache sein darf, worin er unmittelbar oder mittelbar verletzt ist. Einer der inkriminierten Artikel spricht von Mitgliedern des Oldenburgischen Zivilkasinos. [35] Es darf doch wohl als feststehend angenommen werden, daß sämtliche Richter im Zivilkasino verkehren bzw. verkehrt haben. Deshalb liegt die Notwendigkeit vor, daß die Herren Richter sich selbst als befangen erklären.

Vert. Rechtsanwalt Greving: Ich habe noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens den Antrag auf Ablehnung des Gerichtshofes gestellt. Es war daher gar nicht zulässig, die Verhandlung zu eröffnen und die Zeugen aufzurufen. Unter Wahrung dieses meines Standpunktes will ich den Ablehnungsantrag näher begründen. Laut § 22, Absatz 1 der Strafprozeßordnung ist ein Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn er durch die strafbare Handlung selbst verletzt ist. Nun wird in dem Artikel mit der Unterschrift »Jeu« von Dingelfingen gesprochen. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß mit Dingelfingen die Stadt Oldenburg gemeint war. Es heißt in dem Artikel: Es gibt kein ärgeres Spielernest als Dingelfingen, dafür spricht, daß der Gerichtsreferendar Max Dietrich, Sohn des Musikdirektors Dietrich an der Akademie der Künste in Berlin, ein Opfer dieser Spielleidenschaft im Zivilkasino geworden ist, indem er sich wegen Spielschulden erschossen hat. Als zweites Opfer der Spielleidenschaft wird der Gerichtsassessor Hellwarth bezeichnet. Dieser, der sich vor Spielschulden nicht mehr zu retten wußte, hat einen kurzen Urlaub dazu benutzt, um nach Amerika zu gehen. Es heißt weiter in dem Artikel: »Den jungen Referendaren und Assessoren könnten wohl mildernde Umstände zugebilligt werden, zumal die Herren, die als Hüter von Recht und Gesetz berufen sind, ihnen mit bösem Beispiel vorangegangen sind. Im übrigen beeinträchtigt die Teilnahme am Hasardieren in Dingelfingen keineswegs das Avancement, im Gegenteil, es trägt nur noch zur Beförderung bei.« Es ist doch kein Zweifel, daß die Herren Richter zu den Hütern von Recht und Gesetz gehören. Sie werden mithin ganz direkt durch diesen Artikel beleidigt. Sie sind aber nicht bloß mittelbar, sondern auch unmittelbar verletzt, da der inkriminierte Artikel von dem ganzen Stand der Oldenburger Juristen spricht. Der Artikel wendet sich nicht gegen alle Juristen in Deutschland oder einem Bundesstaat, sondern speziell gegen die Juristen der Stadt Oldenburg. [36] Aus diesem Grunde habe ich die 11 Landrichter, 6 Amtsrichter und 5 Oberlandesgerichtsräte der Stadt Oldenburg, im ganzen 22 Richter, aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Daß die hiesigen Richter in der vorliegenden Angelegenheit voreingenommen sind, erhellt auch schon aus der Tatsache, daß der Angeklagte Biermann vom Schöffengericht zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden ist. Dieses außergewöhnlich hohe Strafmaß hat bei der ganzen hiesigen Bevölkerung das größte Befremden erregt. Es würde nur dem Rechtsempfinden des ganzen Volkes entsprechen, wenn die vorliegende Sache an ein anderes Gericht abgegeben würde. Selbst wenn die Herren Richter nicht persönlich verletzt wären, so tragen doch die Bande der Freundschaft, der Verwandtschaft, der Familienverkehr dazu bei, das Urteil zu trüben. Ganz besonders liegt eine solche Gefahr bei Abmessung der Strafe vor. Es liegt aber noch eine Reihe weiterer Gründe vor, die bei der Urteilsfindung eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Herr Dr. Ries ist auch angeklagt, Herrn Landrichter Haake beleidigt zu haben, indem er von ihm behauptete: seine kirchliche Betätigung beruhe auf Heuchelei und Streberei. Wenn ein solcher Vorwurf erhoben wird, dann ist die Besorgnis der Befangenheit begründet. Es muß berücksichtigt werden, daß der Hauptbeleidigte der direkte Vorgesetzte der Herren Richter ist. Aber wenn selbst die Herren Richter sich durch die Angriffe nicht verletzt fühlen und auch Freundschaft, Verwandtschaft usw. nicht als eine Besorgnis der Befangenheit angesehen werden sollten, so ist doch jedenfalls das Standesempfinden verletzt. Fast in jeder Nummer des »Residenzboten« wird über Mißstände in der Rechtsprechung gesprochen. Es wird einem Schwurgerichts-Vorsitzenden der Vorwurf gemacht, daß er bei Ausgabe von Eintrittskarten Offiziere bevorzugt habe. Es wird über den Militarismus im Richterstand Klage geführt und behauptet, daß Reserveoffiziere bei Anstellung und Beförderung von Richtern bevorzugt worden seien. In einem anderen Artikel wird von einer »Oldenburger Protegé-Wirtschaft« gesprochen, es wird gesagt: der oberste Grundsatz der Oldenburger Behörden sei Maul halten. Es wird bemerkt, [37] daß eine offene Spielhölle in Oldenburg geduldet werde, weil hier die Vetternschaften dominieren. Alle diese Vorwürfe, mögen sie zu Recht oder Unrecht erhoben worden sein, müssen notwendigerweise zum mindesten das Standesempfinden der Herren Richter verletzen. Diesem Empfinden ist auch bereits in den öffentlichen Blättern Ausdruck gegeben worden. Ich muß daher meinen Antrag auf Ablehnung der Herren Richter wegen Besorgnis der Befangenheit aufrechterhalten.

Staatsanw. Riesebieter: Ich muß meiner Verwunderung Ausdruck geben, daß die Herren Verteidiger erst gestern nachmittag gegen 4 Uhr, als die Bureaus fast geschlossen waren, den Antrag auf Ablehnung stellten, und daß der Herr Verteidiger des Angeklagten Biermann gleichzeitig die Ladung von 14 Zeugen, die zum Teil aus weiter Ferne, aus Berlin, aus Birkenfeld usw. hierher gekommen sind, beantragt hat. Der Herr Verteidiger muß doch der Ansicht gewesen sein, daß der Ablehnungsantrag nicht durchgehen wird, er hätte andernfalls schon mit Rücksicht auf die großen Kosten die Ladung der Zeugen nicht beantragt. Ich halte den Ablehnungsantrag in keiner Weise für begründet.

Die Herren Verteidiger scheinen eine Reichsgerichtsentscheidung übersehen zu haben, die im zehnten Bande abgedruckt ist. In dieser heißt es ausdrücklich: Ein Richter ist vom Richteramt ausgeschlossen, wenn er in der Sache als Zeuge vernommen, nicht aber, wenn er als Zeuge vorgeschlagen oder geladen worden ist. Man könnte ja andernfalls sofort eine Gerichtsverhandlung vereiteln, indem man einen Richter oder sämtliche Richter als Zeugen vorschlägt. Laut § 244 der Strafprozeßordnung ist nur dann die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, wenn er oder seine Angehörigen durch die strafbare Handlung verletzt sind. In dem vorliegenden Falle, in dem kein Name genannt ist, kann von einer Besorgnis der Befangenheit keine Rede sein.

Wenn ein Angeklagter berechtigt wäre, jeden Richter abzulehnen, weil er den Richterstand beleidigt hat, dann könnte schließlich der Angeklagte straffrei ausgehen, und wir kämen geradezu zu einem rechtlosen Zustande. Auch der Umstand, daß der Herr Justizminister der Vorgesetzte der Herren Richter ist, kann die Besorgnis der Befangenheit [38] nicht begründen. Es wäre ja alsdann kein preußischer Gerichtshof zuständig, über eine Beleidigung des preußischen Justizministers zu urteilen. Mir kommt es vor, als sei es lediglich darauf abgesehen, sich die Richter auszusuchen und die Möglichkeit einer Verhandlung der Sache in Oldenburg zu vereiteln. Anderenfalls hätte man, mit Ausnahme des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten; nicht sämtliche Richter der Stadt Oldenburg abgelehnt. Für meine Auffassung spricht auch der Umstand, daß man sich der Presse bedient hat, um die öffentliche Meinung für die Ablehnung zu gewinnen. Meiner Meinung nach ist der Antrag nur gestellt worden, um die Sache hinauszuziehen. Ich beantrage daher, den Antrag abzulehnen und in die Verhandlung einzutreten.

Vert. Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Ich muß den Vorwurf, daß ich die Absicht habe, die Sache zu verschleppen, oder daß ich gar die Presse benutzt habe, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Ich habe zunächst den Antrag auf Vertagung gestellt, da ich mit der Vorbereitung der Verteidigung noch nicht fertig war. Und als dies abgelehnt wurde, habe ich den Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt, und zwar aus den bereits angeführten Gründen. Ich habe selbstverständlich gleichzeitig die Ladung der Zeugen beantragt, da ich doch nicht wissen konnte, ob der Ablehnungsantrag abgelehnt und in die Verhandlung eingetreten werden würde. Ich bin weit entfernt, die Hauptverhandlung verschleppen zu wollen. Ich habe keinerlei Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Herren Richter, das Ablehnungsrecht ist aber gesetzlich begründet. Den Vorwurf, daß ich die öffentliche Meinung zu beeinflussen versucht habe, weise ich weit zurück. Mir sind mehrere Zeitungsartikel zugegangen, die offenbar von der Gegenseite lanciert waren. Ich wurde direkt aufgefordert, die Artikel zu widerlegen, ich habe dies aber abgelehnt, da ich mich grundsätzlich auf eine Preßfehde nicht einlasse.

Vert. Rechtsanwalt Greving: Der Herr Staatsanwalt hat einen Vorwurf gegen die Verteidigung erhoben, der seine Befugnis überschreitet, ja, der gar nicht seines Amtes ist. Der Herr Staatsanwalt macht der Verteidigung den Vorwurf, daß sie gestern nachmittag [39] gegen 4 Uhr den Ablehnungsantrag erst eingereicht hat. Der Herr Staatsanwalt hat mir aber erst gestern abend angezeigt, daß er vier neue Zeugen geladen hat. Es ist selbstverständlich, daß ich in solch später Stunde nicht in der Lage war, mich noch über das, worüber die Zeugen aussagen sollen, sowie über die näheren Umstände zu unterrichten.

Ich stelle daher aus diesem Grunde den Antrag auf Vertagung der Hauptverhandlung. Ich muß ebenfalls den Vorwurf mit Entschiedenheit zurückweisen, daß ich bemüht war, die Presse zu beeinflussen. Ich kann nicht anders, als diesen Vorwurf des Herrn Staatsanwalts als leichtfertig zu bezeichnen. Ebenso leichtfertig ist der Vorwurf, daß die Verteidigung den Ablehnungsantrag gestellt hat, in der Absicht, die Sache zu verschleppen. Der Verteidigung ist es mit diesem Antrage voller Ernst. Wir haben den Antrag gestellt, um die Würde des Gerichtshofes zu wahren, um nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, als könnte ein Urteil gesprochen werden, das nicht über jeden Zweifel der Unparteilichkeit erhaben wäre. Der Ablehnungsantrag richtet sich gegen die Herren Richter als Menschen, nicht aber gegen ihre richterliche Eigenschaft.

Inzwischen wurde beschlossen, Rechtsanwalt Wisser als Vertreter des Nebenklägers, des Justizministers Ruhstrat, zuzulassen.

Dieser beantragte ebenfalls, den Ablehnungsantrag abzulehnen. Er könne nicht umhin, auch zu betonen, daß der Antrag augenscheinlich nur gestellt sei, um die Sache zu verschleppen. Zum mindesten sei dem Angeklagten Biermann die Sachlage schon seit langer Zeit bekannt gewesen. Der Umstand, daß der Ablehnungsantrag erst in letzter Stunde gestellt sei, begründe den Vorwurf der Verschleppung. Der Antrag sei auch sachlich in keiner Weise begründet. Dadurch, daß der Richterstand angegriffen sei, seien Richter, deren Namen nicht genannt seien; nicht befangen. Die Sachlage sei wirklich eine solche, daß der Gerichtshof in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sine ira et studio entscheiden könne.

Nach kurzen Erwiderungen der Verteidiger bemerkte der Vorsitzende, daß die Sitzung bis 12 1/2 Uhr vertagt werde.

Gegen 1 1/4 Uhr nachmittags erschien als Gerichtshof: Landgerichtsdirektor Geh. Justizrat Niemöller (Vorsitzender), [40] Landrichter Meyer-Holzgraefe und Landrichter Janßen (Beisitzende). Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Niemöller, verkündete: Der Antrag auf Ablehnung des Gerichtshofes ist nur bezüglich des Ger.-Assess. Bartels für begründet erachtet worden, weil dieser sich für befangen erklärt hat. Bezüglich der anderen Mitglieder des Gerichtshofes ist der Ablehnungsantrag als unbegründet erachtet worden, da diese erklärt haben, daß sie sich nicht für befangen halten. Es konnte zweifelhaft sein, ob wir befugt sind, über den Ablehnungsantrag zu befinden, da der Ablehnungsantrag sich auch gegen uns richtet. Allein nach einer Reichsgerichts-Entscheidung sind nur die erkennenden Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen. An Stelle des Gerichtsassessors Bartels wird Herr Landrichter Janßen in das Kollegium eintreten.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich erhebe gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantrage, dies zu protokollieren. Ich lehne außerdem Herrn Landrichter Janßen wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Vert. R.-A. Greving schloß sich diesem Antrage an.

Der Gerichtshof trat darauf ab. Nach einiger Zeit erschien wiederum der erkennende Gerichtshof.

Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker, verkündete: Der Antrag auf Ablehnung des Landrichters Janßen wegen Besorgnis der Befangenheit wird abgelehnt, da Herr Landrichter Janßen erklärt hat, daß er sich nicht für befangen halte.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich erhebe auch gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantrage, dies zu protokollieren.

Staatsanw.: Herr Rechtsanwalt Sprenger, bestehen Sie denn noch auf Vernehmung der Mitglieder des Gerichtshofes als Zeugen?

Vert.: Gewiß, ich habe den Antrag nicht gestellt, um ihn wieder zurückzuziehen.

Vors.: Was sollen die Richter bekunden?

Vert.: Sie sollen das bekunden, was sie aus eigener Wissenschaft oder von Hörensagen über die Angelegenheit wissen.

Vors.: Genügt es Ihnen, wenn ich in meinem und im Namen der vier Beisitzenden erkläre, daß wir weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen etwas bekunden können?

Vert.: Ich bedauere, ich muß auf meinen Anträgen bestehen.

Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes [41] verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat den Antrag auf Vernehmung der Mitglieder des Gerichtshofes abgelehnt, weil diese sämtlich versichert haben, daß sie weder aus eigener Wissenschaft noch von Hörensagen über die Angelegenheit etwas bekunden können, und es den Anschein hat, als sei der Antrag nur gestellt, um die Mitglieder des Gerichtshofes an der Ausübung des Richteramtes zu verhindern.

Der Verteidiger R.-A. Dr. Sprenger erhob auch gegen diesen Beschluß Beschwerde und beantragte, eine Beschwerde zu Protokoll zu nehmen, daß ein neuer Gerichtshof einen Beschluß gefaßt und verkündet habe, ohne daß der erkennende Gerichtshof die Verhandlung ausdrücklich ausgesetzt und über den Personenwechsel des Gerichtshofes ein Beschluß gefaßt worden sei.

Der Vorsitzende nahm diese Beschwerde zu Protokoll. koll. Alsdann wurde in die Verhandlung eingetreten. Der Angeklagte, Dr. Gustav Ries, äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei 1867 geboren, 1890 sei er in den Staatsdienst getreten. Im August 1902 sei er nach Jever versetzt worden. Er habe sich dadurch gekränkt und zurückgesetzt gefühlt. Außerdem sei er dadurch pekuniär geschädigt worden. Er hatte seine Eltern zu unterstützen; hier in Oldenburg hatte er verschiedene Nebeneinnahmen, die in Jever ausfielen.

Vors.: Weshalb mag Ihre Versetzung erfolgt sein?

Dr. Ries: Weil eine Oberlehrerstelle eingezogen wurde.

Vors.: Dann war doch die Versetzung ganz natürlich.

Angekl.: Ich war aber nicht der jüngste Oberlehrer. Ich habe die Begründung eines Oberlehrervereins nach preußischem Muster zwecks Erhöhung der Oberlehrergehälter veranlaßt und habe auch die dem Landtag eingereichte Denkschrift zwecks Erhöhung der Oberlehrergehälter verfaßt; das war dem Ministerium bekannt. Außerdem wurde der Sohn des Ministers Ruhstrat wegen einer Straßenprügelei auf Beschluß einer Lehrerkonferenz bestraft. An dieser Konferenz hatte ich teilgenommen, deshalb empfand ich die Versetzung als eine Maßregelung.

Vors.: Weshalb haben Sie Ihre Stellung in Jever aufgegeben?

Angekl.: Weil ich es schließlich für besser gehalten habe, aus dem oldenburgischen Schuldienst zu scheiden.

Vors.: Sie haben nun in [42] dem Artikel »Jeu!« das Hasardspiel mit krassen Worten gegeißelt. Haben Sie denn niemals selbst Hasard gespielt?

Angekl.: Ich habe in meinen jüngeren Jahren allerdings Hasard gespielt, ich bemerke aber ausdrücklich, daß ich niemals Staatsanwalt war.

Vors.: Sie wußten aber doch, daß Sie sich dadurch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches vergingen?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Aus welchem Grunde haben Sie Herrn Landrichter Haake vorgeworfen, seine kirchliche Betätigung sei Heuchelei und Streberei? Kannten Sie Herrn Landrichter Haake?

Angekl.: Ich habe mit Herrn Landrichter Haake das Abiturientenexamen zusammen gemacht, kenne ihn aber nur oberflächlich. Was ich über Herrn Landrichter Haake geschrieben, wurde mir von glaubwürdiger Seite zugetragen. Ich hielt es daher für meine Pflicht, dies Verfahren öffentlich zu geißeln.

Vors.: Weshalb haben Sie die anderen Artikel über Herrn Justizminister Ruhstrat geschrieben?

Angekl.: Weil ich mich durch diesen gekränkt fühlte.

Vors.: Das ist doch aber kein Weg, um den Gefühlen einer Kränkung Ausdruck zu geben. Wenn alle Beamten ähnlich verfahren wollten, dann würde doch alle staatliche Ordnung in die Brüche gehen; sehen Sie das nicht ein?

Angekl.: Jawohl.

Es gelangten alsdann 11 Artikel des »Residenzboten« zur Verlesung. In einem dieser wird bemerkt, daß sich auch ein Offizier wegen Spielschulden, die im Zivilkasino entstanden seien, das Leben genommen habe. In einem anderen Artikel hieß es: Ein sehr hübsches Lokal ist »Der tolle Hengst«. In diesem wurde einmal von Geschworenen und Staatsanwalt derartig hasardiert, daß die Polizei das Lokal umstellte. Als die Geschworenen das sahen, bemerkten sie dem Staatsanwalt: Wir glaubten nichts Strafbares zu begehen, da Sie, Herr Staatsanwalt, an dem Spiel teilnahmen.

Der Angeklagte Dr. Ries äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe sich für verpflichtet gehalten, derartige Zustände öffentlich zu geißeln. Den Ausdruck Oberschaf vom Oberlandesgericht habe er für unwürdig gehalten. Die Fahrt der Minister zur Tonnen- und Bakenschau auf Staatskosten habe er im Interesse der Steuerzahler rügen zu sollen geglaubt. Wenn [43] er auch zur Zeit nicht mehr in Oldenburg war, so wohnten doch seine Eltern in Oldenburg. Direktor Früstück, der zum Gymnasialdirektor befördert wurde, sei nur wenig Jahre älter als er. Dieser habe außerdem niemals in höheren Gymnasialklassen unterrichtet, seine Beförderung zum Gymnasialdirektor mußte daher auffallen. In Preußen wäre eine solche Beförderung ausgeschlossen.

In weiteren Artikeln war von einem Messias die Rede.

Der Angekl. Dr. Ries bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden, daß damit Schulrat Menge gemeint war.

Er befürchtete, verraten zu werden, deshalb habe er sich auch dem Angeklagten Biermann nicht vorgestellt, sondern diesem die Artikel unter dem Pseudonym »Gerdes« oder »Geritz, Ingenieur«, eingesandt.

Vors.: Weshalb schickten Sie die Artikel gerade dem »Residenzboten«?

Angekl.: Weil ich die Überzeugung hatte, daß andere Blätter meine Artikel nicht aufnehmen würden.

Vors.: Sie sollen auch stets mit deutschen Buchstaben geschrieben haben, während Sie sonst nur lateinisch schreiben?

Angekl.: Das ist richtig, das tat ich, um nicht verraten zu werden.

Im ferneren Verlauf bemerkte der Angeklagte Dr. Ries: Er habe schließlich dennoch Angst bekommen, Biermann könnte ihn verraten, deshalb habe er ihm einen Artikel geschrieben, um ihn für sich einzunehmen.

Es gelangte darauf ein Brief zur Verlesung, der an den Landtagsabgeordneten Meyer-Holte gerichtet war. In diesem hieß es: Befreien Sie uns von diesem Kultusminister, der es mit seiner Moral und seiner Religion für vereinbar gefunden hat, dem Hasardspiel im großen zu frönen, Leute, die mit ihm leidenschaftlich spielten, zu befördern und sich sogar zu duellieren. Unterschrieben war dieser Brief mit: »Ein Geistlicher für viele.«

Der Angeklagte Dr. Ries gab zu auch diesen Brief geschrieben zu haben.

Der Angeklagte Biermann bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die Artikel aufgenommen, weil er ihren Inhalt für wahr hielt. Der Verfasser sei ihm unbekannt gewesen. Er habe aber schließlich die Spur des Verlassers verraten, weil er hoffte, dadurch aus der Haft entlassen zu werden.

Die Verteidiger erklärten alsdann auf Befragen des Vorsitzenden, daß sie auf die ausgebliebenen Zeugen, Regierungsrat Siebenbürgen [44] und den früheren Kasinowirt Hugo Werner nicht verzichten könnten. Auch müßten sie darauf bestehen, der etwaigen kommissarischen Vernehmung des Werner, der jetzt in Bielefeld wohnt, persönlich beizuwohnen.

Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete te der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker: Da die Verteidiger erklärt haben, daß sie auf die Vernehmung der ausgebliebenen Zeugen nicht verzichten können und der etwaigen kommissarischen Vernehmung des erkrankten Zeugen Werner persönlich beiwohnen müßten, so hat der Gerichtshof beschlossen: die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Am 19. November 1903 begann die Verhandlung vor demselben Gerichtshof von neuem.

Angeklagter Dr. Ries äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe 1885 das Abiturientenexamen gemacht und alsdann alte Sprachen studiert. 1890 wurde ich an der hiesigen Oberrealschule angestellt, ein Jahr später zum Oberlehrer am hiesigen Gymnasium ernannt. Ich habe meine Amtspflichten mit größter Sorgfalt erfüllt und mir die Liebe und Achtung meiner Schüler erworben. Am 1. April 1902 wurde eine Oberlehrerstelle am hiesigen Gymnasium eingezogen. Obwohl ich nicht der jüngste Oberlehrer war, wurde ich an das Gymnasium zu Jever versetzt. Ich fühlte mich dadurch sehr gekränkt, zumal ich pekuniär sehr geschädigt wurde. Ich hatte hier Nebeneinnahmen von jährlich 1800 Mark, die in Jever wegfielen. Außerdem aß und wohnte ich hier bei meinen Eltern, während ich in Jever bei fremden Leuten essen und wohnen mußte. Meine Eltern haben mit großen Opfern meine Studien ermöglicht, ich fühlte mich daher verpflichtet, meine Eltern zu unterstützen. Dazu war ich aber in Jever nicht mehr imstande. Ich fühlte mich außerdem in Jever gesellschaftlich sehr vereinsamt, zumal alle meine Kollegen in Jever verheiratet waren. Ich hatte viele schlaflose Nächte. Ich fühlte mich um so mehr gekränkt, da die Versetzung eines Oberlehrers aus der Hauptstadt an ein Gymnasium der Provinz noch niemals vorgekommen war. Ein preußischer Schulrat, der einmal nach Jever kam, äußerte: Es muß doch ein trauriger Oberlehrer sein, den man von der Residenz in die Provinz versetzt! Diese vor Zeugen getane Äußerung [45] mußte mich selbstverständlich ungemein verletzen. Ich kam allwöchentlich nach Oldenburg, und jedesmal wurde ich über meine Lage um so mehr erregt, da ich meinem erkrankten Vater sah, den ich infolge meiner Versetzung nicht mehr unterstützen und nicht mehr pflegen und trösten konnte. Ich fühlte mich um so mehr verletzt, da ich der bestimmten Meinung war, meine Versetzung sei erfolgt, weil ich Mitgründer des hiesigen Oberlehrervereins war. Dieser, im Jahre 1898 begründete Oberlehrerverein nach preußischem Muster hatte den Zweck, für Erhöhung der Oberlehrergehälter zu wirken. Es wurde deshalb dem Ministerium eine Denkschrift eingereicht, in der es auch getadelt wurde, daß nicht akademisch gebildete Lehrer, z.B. die am hiesigen Lehrerseminar angestellten, den Titel »Oberlehrer« erhalten. Ich war Verfasser ser der Denkschrift, das war der Regierung zweifellos bekannt. Es wurde auch in den Kreisen meiner Kollegen sofort, als meine Versetzung erfolgte, gesagt: »Das ist die Folge der Denkschrift!«

Vors.: Das betraf doch aber das frühere Ministerium.

Dr. Ries: Das war doch wohl aber auch dem späteren Ministerium bekannt. Ich war außerdem Teilnehmer einer Oberlehrerkonferenz, die gegen den Sohn des Herrn Ministers Ruhstrat wegen einer Straßenprügelei eine exemplarische Strafe verhängt hatte. Da mir das Leben in Jever absolut nicht behagte und ich auch einsah, daß ich im oldenburgischen Schuldienst auf Beförderung in keiner Weise rechnen konnte, so habe ich eine Stellung am Realgymnasium in Barmen angenommen.

Vors.: Was bezweckten Sie mit den Artikeln, beabsichtigten Sie den Herrn Minister zu stürzen?

Dr. Ries: Das nicht, ich wollte aber meinem Mißmut Ausdruck verleihen und außerdem offenbare Mißstände in meiner Vaterstadt rügen.

Vors.: Sie scheinen doch aber auch die Absicht gehabt zu haben, den Herrn Minister zu stürzen. Sie haben an den Landtagsabgeordneten Meyer-Holte folgenden Brief geschrieben:


Oldenburg, 28. Dezember 1902.

Hochgeehrter Herr Landtagsabgeordneter!

An Sie als den einflußreichsten und beredtesten Abgeordneten unseres geliebten Münsterlandes wende ich mich [46] mit der Bitte: Nehmen Sie den Druck von uns, der auf uns Geistlichen lastet, seitdem unseren kirchlichen Angelegenheiten ein Mann vorsteht, dem nach allem, was man hört, die sittliche Reinheit und Würde fehlt, die für seine hohe und verantwortungsvolle Stellung unerläßlich ist! Wie können wir Geistlichen hinaufblicken zu einem Kultusminister, der, wie unwiderleglich feststeht, als Staatsanwalt und als Oberstaatsanwalt fast Abend für Abend in leidenschaftlicher Weise dem Hasardspiel gefrönt hat und vor noch gar nicht langer Zeit in eine Affäre hineingezogen ist, die für ihn zu einem schweren Duell mit einem Kollegen geführt hat, zu einem Duell, das doch unsere Kirche mit Recht auf das strengste verdammt und verurteilt? Der anliegende Aufsatz »Liebesmahl« gibt leider ein durchaus wahrheitsgetreues Bild seines Tuns und Treibens. In der ganzen Stadt O. bezeugt man, daß alle Züge bis ins Haarkleinste zutreffen. Das ist um so betrübender, als damit ein Blatt, welches mir nach seinem ganzen Inhalte widerwärtig ist, Recht erhält. Tun Sie, hochgeehrter Herr Landtagsabgeordneter, alles, was in Ihren Kräften steht, um uns von der Last, unter der wir Geistlichen (und auch die Lehrerschaft) seufzen, zu befreien. Wir würden aufatmen und Ihnen ewige Dankbarkeit bewahren.

Ich flehe den Segen des Himmels auf Sie herab, daß er Ihnen bald Ihre volle Gesundheit wiedergeben möge.

In hochachtungsvoller Ergebenheit

Ein Geistlicher für viele.


Dr. Ries: Diesen Brief habe ich allerdings geschrieben, da ich hörte, daß auch die Geistlichen von den Zuständen wenig erbaut waren.

Vors.: Sie scheinen ein großer Gegner des Hasardspiels zu sein. Haben Sie niemals hasardiert?

Dr. Ries: Ich habe allerdings in den ersten Jahren meines Lehramts bisweilen hasardiert, ich habe aber schließlich einen Abscheu dagegen empfunden.

Vors.: Aber am letzten Kaisers Geburtstag hatten Sie diesen Abscheu überwunden.

Dr. Ries: An Kaisers Geburtstag wurde ich wieder einmal zum Spiel verführt.

Vors.: Wieviel haben Sie bei diesem Spiel verloren?

Dr. Ries: 300 Mark.

Vors.: Sie hatten damals schon Ihrem Abscheu über das Hasardieren [47] Ausdruck gegeben?

Dr. Ries: Jawohl.

Vors.: Dies hielt Sie aber nicht ab, selbst dem Hasardspiel zu frönen?

Vert. R.-A. Greving: Herr Vorsitzender: Ich muß doch bitten, nicht Schlußfolgerungen zu ziehen.

Vors. (heftig, mit erhobener Stimme): Ich lasse mir keinerlei Vorschriften machen, in welcher Weise ich den Angeklagten zu vernehmen habe.

Vert.: Ich bin weit entfernt, dem Herrn Vorsitzenden Vorschriften zu machen, ich habe aber als Verteidiger ein Recht, gegen die Schlußfolgerungen des Herrn Vorsitzenden Einspruch zu erheben.

Vors.: Mir steht das Fragerecht zu, der Angeklagte ist allerdings berechtigt, die Antwort zu verweigern.

Vors. fortf.: Um nun Ihrem Mißmut Ausdruck zu verleihen, hielten Sie es für angezeigt, aus dem Hinterhalt Herrn Minister Ruhstrat anzugreifen und wählten als Organ den hiesigen »Residenzboten«?

Dr. Ries: Ich sah keinen andern Weg.

Vors.: Weshalb wählten Sie gerade den »Residenzboten«, kannten Sie denn die Tendenz des »Residenzboten«?

Dr. Ries: Jawohl.

Vors.: War Ihnen diese Tendenz sympathisch?

Dr. Ries: Keineswegs, ich war aber der Überzeugung, daß ein anderes Blatt die Artikel nicht aufgenommen hätte.

Vors.: Daß Sie sich dadurch strafbar machten, scheint Ihnen bewußt gewesen zu sein, sonst hätten Sie die Artikel dem »Residenzboten« nicht anonym eingeschickt. Sie sandten die Artikel unter dem Pseudonym: »Gerdes« oder »Göritz, Ingenieur« mit verstellter Handschrift. Sie schrieben außerdem mit deutschen Buchstaben, während Sie gewöhnlich Lateinisch schrieben?

Dr. Ries: Jawohl.

Vors.: Von wem erhielten Sie das Material?

Dr. Ries: Von verschiedenen stadtkundigen Personen.

Vors.: Hat Ihnen auch Gymnasialdirektor Früstück Mitteilungen gemacht?

Dr. Ries: Zum Teil auch.

Vors.: Sind Sie denn der Meinung, daß Früstück nicht befähigt zum Giymnasialdirektor war?

Dr. Ries: Das will ich nicht sagen. Früstück stand aber in verhältnismäßig noch sehr jungen Jahren und hatte noch niemals in höheren Klassen unterrichtet.

Vors.: Was veranlaßte Sie, den Artikel »Wer bezahlt's« zu schreiben?

Dr. Ries: Weil ich es für sehr eigentümlich fand, daß 10 Leute auf Staatskosten zu der Tonnen- und Bakenschau nach [48] Bremerhaven fuhren, von denen nur ein einziger Fachmann war.

Es wurde darauf Angeklagter Biermann vernommen. Dieser bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe die Artikel aufgenommen, weil er glaubte, öffentliche Mißstände rügen zu sollen. Er werde das Beweismaterial weismaterial hierfür vorführen.

Vors.: Von wem haben Sie das Beweismaterial?

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Das Beweismaterial ist mir zugegangen.

Vors. (heftig, mit sehr lauter Stimme): Ich muß es mir verbitten, mich bei meiner Vernehmung zu unterbrechen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Vorsitzender, ich habe das Recht als Verteidiger, bei der Vernehmung meines Klienten einzugreifen. Ich kann mir dies Recht unmöglich einschränken lassen, sonst wäre die Verteidigung überhaupt überflüssig.

Vert. R.-A. Greving: Ich muß hierbei bemerken, daß ich auch nur mein Recht als Verteidiger wahre und kann mir den beschimpfenden, polternden und aufgeregten Ton des Herrn Vorsitzenden unmöglich gefallen lassen. Sollte sich ein solcher Vorgang wie vorhin wiederholen, dann sehe ich mich in meiner Verteidigung beschränkt und genötigt, die Verteidigung niederzulegen.

Vors.: Ich muß es entschieden zurückweisen, daß ich in beschimpfendem Tone gesprochen habe.

Es gelangten alsdann noch einige Artikel zur Verlesung. Der Artikel mit der Überschrift »Jeu« lautete: Die Spielleidenschaft in Dingelfingen hat ein neues Opfer gefordert, dessen Namen wir im Interesse der geprüften Familie nicht nennen wollen. Die tausend und abertausend Mark Jeuschulden haben diesem Unglücklichen den heimatlichen Boden allzu heiß gemacht. Wieder ist eine Existenz vernichtet, wieder ist über eine angesehene Familie namenloses Elend gekommen. Und wieviel ähnliche oder noch schlimmere Fälle gibt es (der »Bote« erinnert nur an den Selbstmord eines jungen Juristen, der einer im musikalischen Leben Dingelfingens einstmals eine Hauptrolle spielenden Familie angehörte), die nicht so an die Öffentlichkeit gedrungen sind!

Man darf es getrost aussprechen: Es gibt wohl kein ärgeres Spielernest als Dingelfingen, und unter den verschiedenen Schichten der Bevölkerung keine ärgeren Spieler als in derjenigen Beamtenklasse, welcher beruflich die Aufrechterhaltung [49] der Gesetze und der staatlichen Ordnung obliegt. Den jungen, unerfahrenen Referendaren und Assessoren wird man ja freilich mildernde Umstände zubilligen müssen, wenn ihnen selbst von ersten »Hütern der Gesetze« ein so leuchtendes Beispiel gegeben wird, wenn sie sehen, daß leidenschaftliches Spielen ihrer Karriere nicht im mindesten schadet, daß ihnen im Gegenteil die höchsten staatlichen Würden trotz alledem nicht verschlossen bleiben, daß ihnen unter Umständen sogar das eifrige Betreiben des Spiels förderlich ist, was vor allem einem gewissen schlagfertigen Fahrradhändler – nicht unbekannt sein dürfte. Darum werfe man ja keinen Stein auf das neueste unglückliche Opfer der Spielleidenschaft. Leichtsinnig hat der junge Mann gewiß im höchsten Grade gehandelt, aber ist er nicht in Wahrheit ein Opfer des ganzen Systems, ein Opfer der gesellschaftlichen Zustände Dingelfingens geworden? »Böse Beispiele verderben gute Sitten«, und, so fügen wir hinzu, besonders verderblich sind diese bösen Beispiele, wenn sie von solcher Seite gegeben werden!

Alsdann wurde unter großer Spannung des Zuhörerraums Minister Ruhstrat, der in seiner Eigenschaft als Nebenkläger der Verhandlung beiwohnte, als Zeuge vernommen. Der Minister bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bin seit dem 20. August 1900 Minister. Im Jahre 1902 wurde berichtet, in Jever sei eine Oberlehrerstelle zu besetzen, und zwar solle es ein Altphilologe sein. Ich habe die Versetzung des Dr. Ries nicht vorgenommen, sondern bin lediglich nach den Vorschlägen des Oberschulkollegiums verfahren. Ich hatte keinerlei Kenntnis, daß Dr. Ries der spiritus rector des Oberlehrervereins war, ich hätte, wenn ich es gewußt, es ihm auch durchaus nicht nachgetragen. Die Frage der Oberlehrergehaltserhöhung ist durch Gesetz vom März 1900 geregelt. Ich habe es im übrigen bewirkt, daß die Oberlehrer mit den Amtsrichtern und Professoren gleichgestellt wurden. Ich wußte auch nicht, daß Dr. Ries der Verfasser der Denkschrift war. Das Vorkommnis betreffs meines Sohnes ist vollständig falsch dargestellt. Mein Sohn hatte mit einem gleichaltrigen Knaben, den er von Kindesbeinen an kannte, auf dem Wege von der Schule in die elterliche Wohnung eine Prügelei. Dr.[50] Ries, der Klassenordinarius meines Sohnes, kam hinzu und sagte zu diesem: Du verdientest hier eine Strafe; mit Rücksicht auf deine bisherige gute Führung will ich aber von einer Bestrafung Abstand nehmen. Die Eltern des geprügelten Knaben führten jedoch Beschwerde bei dem Direktor. Dieser kam am folgenden Morgen in die Klasse und verfügte, meinem Sohn einen Strafzettel auszustellen. Dr. Ries hatte die Bestimmung getroffen gehabt, daß die Ausstellung eines Strafzettels eine Stunde Nachsitzen zur Folge hatte. Ich hatte also gar keine Ursache, dem Dr. Ries zu zürnen. Geärgert habe ich mich bloß, daß der Direktor über den Kopf des Ordinarius hinweg eine Strafe verfügte.

Ich betone ausdrücklich, ich hatte absolut nichts gegen Dr. Ries. Ich sagte noch: Wenn es sich wieder tun lassen sollte, dann werde ich den Dr. Ries nach Oldenburg zurückberufen. Wäre Dr. Ries einmal bei mir vorstellig geworden, dann hätte ich vielleicht seine Rückberufung sehr bald wieder veranlaßt.

Vors.: Dr. Ries ist aber niemals bei Ihnen gewesen?

Zeuge: Nein.

Auf ferneres Befragen äußerte der Minister: Ich habe mit dem Direktor Früstück, der, ebenso wie ich, Reserveoffizier ist, nach einem gewöhnlich alle vier Wochen stattgefundenen Liebesmahl zumeist im Zivilkasino gespielt. Es ist auch möglich, daß ich mir von Herrn Direktor Früstück einmal Geld geliehen habe, es ist mir aber absolut nicht erinnerlich, daß ich zu Fr. gesagt habe, ich werde mich dafür revanchieren. Es ist doch vollständig ausgeschlossen, daß ich daran gedacht habe, ich werde Herrn Früstück, wenn ich Minister werden sollte, befördern. Ich habe zur Beförderung des Herrn Direktors Früstück in keiner Weise beigetragen. Als in Birkenfeld Direktor Back gestorben war, da wurde an uns die Bitte gerichtet, einen Gymnasialdirektor vorzuschlagen. Geheimer Schulrat Menge sagte mir, er habe dem Unterricht des Oberlehrers Früstück beigewohnt und ihn für so vortrefflich befunden, daß er Früstück als Direktor in Vorschlag bringe.

Vors.: Es wird nun weiter behauptet, Sie hätten einen alten, bereits verstorbenen Oberlandesgerichtsrat im Kasino in sehr lauter Weise »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt. Sie hätten diesen Ausdruck wiederholt, obwohl Sie auf das Unpassende[51] dieses Verhaltens aufmerksam gemacht wurden. Der Oberlandesgerichtsrat habe schließlich, um allen Weiterungen terungen aus dem Wege zu gehen, das Lokal verlassen.

Zeuge: Wenn ich das getan hätte, dann wäre ja jeder gesellschaftliche Verkehr unmöglich gewesen. Ich erkläre das einfach für erfundenen Klatsch.

Vors.: Es wird ferner behauptet, Sie seien auf Staatskosten zu einer Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl Sie von der Betonnung und Befeuerung der Weser nicht das mindeste verstehen.

Zeuge: Ich gebe ohne weiteres zu, daß ich von der Betonnung und Befeuerung der Weser nichts verstehe. Ich habe aber der Einladung Folge geleistet, hauptsächlich um einmal eine Seefahrt mitzumachen. Es war auch gleichgültig, ob eine Person mehr oder weniger auf dem Schiff war.

Vors.: Wurde auf dem Schiff gefrühstückt?

Zeuge: Für Geld war auf dem Schiff alles zu haben.

Vors.: Unentgeltlich wurde nichts verabfolgt?

Zeuge: Nein.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist Ihnen bekannt, daß Gerichtsassessor Hellwarth wegen Spielschulden nach Amerika auswandern mußte?

Zeuge: Ich verweigere hierüber die Antwort. Ich behaupte, Dr. Ries hat aus Rachsucht, Biermann aus Skandalsucht gehandelt. Die Beantwortung dieser Frage wäre dem Angeklagten Biermann, an dessen Artikeln der hohe und niedere Pöbel Gefallen findet, gerade recht.

Vors.: Ich weise ebenfalls diese Frage als unzulässig zurück.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Dann beantrage ich einen Gerichtsbeschluß. In dem zur Anklage stehenden Artikel mit der Überschrift »Jeu« wird u.a. behauptet: Assessor Hellwarth habe sich wegen Spielschulden erschossen. Ich muß ausdrücklich bemerken: ich bin ein entschiedener Gegner jeder Skandalsucht, ich habe deshalb auch anfänglich die Verteidigung Biermanns abgelehnt. Ich habe mich aber schließlich, unter Zustimmung meines Sozius, entschlossen, die Verteidigung zu übernehmen, weil ich zu der Überzeugung gekommen war, es sei gegen Biermann ein juristisches Unrecht begangen worden, indem man ihm jeden Wahrheitsbeweis abgeschnitten hat. Der Angeklagte nimmt den § 193 des Strafgesetzbuches für sich in Anspruch. Dieser kann ihm aber nicht zugute kommen wenn [52] der Wahrheitsbeweis beschränkt wird. Zum mindesten ist bei der Strafzumessung der Wahrheitsbeweis von Belang. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist der Wahrheitsbeweis selbst dann als geführt zu erachten, wenn nur die Mehrheit der Behauptungen bewiesen ist. Das Reichsgericht hat aber auch entschieden, wenn der Angeklagte auch nur geglaubt hat, in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt zu haben, so steht ihm der § 193 des Strafgesetzbuches zur Seite. Ich muß daher auf meinem Antrag mit aller Entschiedenheit bestehen.

Vert. R.-A. Greving: Ich muß mich dem Antrage meines Herrn Kollegen anschließen. Die Fragestellung mag ja etwas unangenehm sein, sie ist aber im Interesse der Sache nicht zu umgehen.

Erster Staatsanw. Riesebieter: Ich beantrage, die Frage als unzulässig zurückzuweisen. Die Beweisführung kann sich nur auf die drei Anklagepunkte erstrecken. Ich bin der Meinung, sobald die Absicht der Beleidigung festgestellt ist, kann der Wahrheitsbeweis eine Einschränkung erfahren.

Vertr. des Nebenklägers, R.-A. Wisser: Ich kann mich der Ansicht des Herrn Ersten Staatsanwalts nur anschließen. Die Anklage ist lediglich erhoben wegen des Vorwurfs, der Herr Minister habe Herrn Direktor Früstück, weil dieser ihm Geld zur Bezahlung von Spielschulden geliehen habe, befördert, 2. der Herr Minister habe einen Oberlandesgerichtsrat »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt und 3. der Herr Minister sei auf Staatskosten zur Tonnen- und Bakenschau nach Bremerhaven gefahren, obwohl er nichts davon verstehe. Fragen, die mit dem Beweisthema nichts zu tun haben, sind abzulehnen. Zu fürchten ten hat der Minister diese Fragen nicht, obwohl in versteckter Weise mit einem Skandalprozeß gedroht wurde, wenn der Herr Minister den Strafantrag nicht zurückziehe. Ich bin der Meinung, es muß alles vermieden werden, was geeignet ist, einem Skandalprozeß Vorschub zu leisten.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß es mit voller Entschiedenheit bestreiten, daß in irgendeiner Weise ein Erpressungs- oder Bedrohungsversuch gemacht worden ist. Ich habe lediglich, ohne vorher mit Herrn Biermann gesprochen zu haben, zu dem Herrn Kollegen Wisser gesagt: es ist vielleicht nicht ganz richtig,[53] eine Verhandlung auf alle Fälle herbeizuführen. Von einer Drohung in versteckter oder offener Weise kann gar keine Rede sein. Ich wiederhole, mir liegt jede Skandalsucht fern, ich wäre aber in meiner Verteidigung beschränkt, wenn der Wahrheitsbeweis nicht zugelassen würde. Es ist doch unmöglich, nur einzelne Teile aus dem Artikel herauszureißen und zur Verhandlung zu stellen. Es muß doch gestattet sein, das ganze Milieu zu schildern. Nach der Meinung des Herrn Staatsanwalts und des Herrn Vertreters des Nebenklägers müßte man ja bei einer Anklage auf Mord oder Totschlag sich lediglich auf die Tatsache beschränken, daß der Täler den Revolver abgedrückt hat, und alles, was der Tat vorausgegangen ist, als unerheblich von der Beweisaufnahme ausscheiden. Ich bin der Meinung, selbst wenn bereits die Absicht der Beleidigung festgestellt wäre, ist doch der Wahrheitsbeweis für das Strafmaß von Belang.

Vert. R.-A. Greving: Ich muß bemerken, daß ich mit dem Herrn Vertreter des Nebenklägers keine Verhandlung über Zurückziehung des Strafantrages geführt habe.

Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof hat beschlossen: Die Frage des Herrn Verteidigers zuzulassen, der Gerichtshof ist der Meinung, daß die Frage zur Sache gehört. Nun, Herr Minister, wollen Sie die Frage beantworten?

Minister Ruhstrat: Ich mag mit Herrn Assessor Hellwarth einige Male gespielt haben, er ist aber erst vor einiger Zeit ausgewandert. Ob dies Spielschulden halber geschehen ist, kann ich nicht sagen.

Vors.: Haben Sie noch weitere Fragen, Herr Rechtsanwalt?

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Noch eine ganze Menge. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Ist dem Herrn Zeugen bekannt, daß der Referendar Dr. Dietrich sich, weil er seine Spielschulden nicht bezahlen konnte, erschossen hat?

Zeuge: Ich erinnere mich, Herrn Referendar Dietrich einige Male gesehen zu haben, ob ich mit ihm gespielt habe, weiß ich nicht mehr; ich weiß auch nicht, weshalb sich Referendar Dietrich erschossen hat.

Vert.: Ist Ihnen erinnerlich, daß ein aktiver Offizier im Zivilkasino so viel verloren hatte, daß er sich am folgenden Morgen erschossen hat?

Zeuge: Ich habe wohl gehört, ein Offizier habe sich wegen Spielschulden [54] erschossen, ich weiß aber nicht, ob dies festgestellt worden ist. Es wurde auch behauptet, der Offizier sei am Herzschlag gestorben.

Vert.: Glaubten Sie damals, der Offizier habe sich wegen Spielschulden erschossen?

Zeuge: Was ich vor länger denn zehn Jahren geglaubt habe kann ich heute nicht mehr sagen.

Vert.: Haben Sie mit dem Offizier gespielt?

Zeuge: Das ist möglich.

Vert.: Sie sollen vorzugsweise Bankhalter gewesen sein?

Zeuge: Vorzugsweise war ich jedenfalls nicht Bankhalter. Bekanntlich wird die Bank abwechselnd gehalten.

Vert.: Haben Sie viel gewonnen oder viel verloren?

Zeuge: Ich habe bisweilen gewonnen, bisweilen verloren.

Vert.: Wer mag am meisten verloren haben?

Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Beim Spiel ist sich jeder selbst der Nächste, da achtet man nicht auf andere.

Vert.: Man weiß doch aber, wer mit vollen und wer mit leeren Taschen nach Hause geht, so blind braucht man doch nicht zu sein.

Vors.: Herr Verteidiger, diesen Ton muß ich mir entschieden verbitten.

Vert.: Sie sollen ganz besonders zu hohen Einsätzen verleitet und wenn die jungen Referendare Silbergeld einsetzten, sollen Sie das verächtlich beiseite geworfen haben?

Zeuge: Davon ist mir nichts bekannt.

Vert.: Ist es richtig, daß Sie sich von Früstück einmal Geld geliehen haben, weil Sie kein Geld mehr hatten, um für Ihre Familie Weihnachtsgeschenke zu kaufen?

Zeuge: Auch das ist unwahr.

Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß der Regierungsrat Siebenbürgen, als er noch Referendar war, an einem Abend 5000 Mark im Spiel verloren hat?

Zeuge: Davon ist mir absolut nichts bekannt.

Vert.: Ist es richtig, daß, als einmal im Kasino von dem früheren Minister Flor gesprochen wurde, Sie gesagt haben: »Ich will den Namen des Ministers nicht hören, sagen Sie doch einfach der Minister.«

Zeuge: Das ist vollständig falsch. Einmal wurde ich von dem Minister Flor nicht strafversetzt, sondern im Jahre 1886 von dessen Vorgänger, und andererseits habe ich gesagt: es ist unschicklich, bloß Flor zu sagen, sagen Sie doch einfach: »der Minister«.

Der folgende Zeuge ist Gymnasialdirektor Früstück, Birkenfeld.

Er sei Reserveoffizier und habe nach den Liebesmahlen, die [55] etwa alle 4 Wochen vorkamen, mit Minister, damals Staatsanwalt Ruhstrat, im Zivilkasino gespielt. Er habe auch einige Male dem Minister Geld geliehen. Irgendwelche Versprechungen habe ihm der Minister nicht dafür gemacht. Er glaube auch nicht, daß der Minister zu seiner Beförderung beigetragen habe. Er habe sowohl bei dem Minister Flor als auch bei dem Minister Ruhstrat um eine Gehaltserhöhung nachgesucht, aber eine solche nicht erhalten.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving bemerkte der Zeuge: Er sei mit Dr. Ries befreundet gewesen und habe diesem auch bisweilen über Vorgänge im Kasino Mitteilungen gemacht, er hatte aber keine Ahnung, daß Dr. Ries in dieser Weise die Mitteilungen verwerten werde. Dr. Ries habe bei Lehrern und Schülern in hohem Ansehen gestanden und galt für einen Mann, der in jeder Beziehung gerecht war. Es sei ihm daher rätselhaft, wie dieser Mann solche Dinge schreiben konnte. Er könne sich das Verhalten des Dr. Ries nur dadurch erklären, daß er über seine Versetzung sehr verstimmt war.

Versicherungsdirektor Harbers (Frankfurt a.M.): Er habe in den Jahren 1888/89, als er hier Referendar war, oftmals im Zivilkasino gespielt. Es sei bisweilen sehr hoch gespielt worden, die Verluste seien aber durch Revanchegeben zumeist wieder ausgeglichen worden. Es sei in der Hauptsache zum Zwecke der Unterhaltung und nicht des Gewinnes halber gespielt worden.

Regierungsrat Siebenbürgen vom Reichspatentamt in Berlin bekundete dasselbe. Er bemerkte auf Befragen des Vert. R.-A. Sprenger: Er habe niemals 5000 Mark verloren, mehr als 1000 Mark seien wohl niemals beim Spiel im Kasino verloren worden.

Gemeindevorsteher Köster (Zehlendorf bei Berlin): Er sei in den 1880er Jahren hier Referendar gewesen und sei auch Offizier der Landwehr. Er habe im hiesigen Zivilkasino oftmals gejeut.

Vors.: Haben Sie auch mit dem Minister Ruhstrat und dem Gymnasialdirektor Früstück gespielt?

Zeuge: Soweit ich mich erinnere, einmal.

Vors.: Waren Sie mit den Herren als Offizier zusammen?

Zeuge: Nein.

Auf weiteres Befragen verneinte der Zeuge, den Assessor Hellwarth gekannt zu haben und von dem Tode des Referendars Dietrich [56] etwas zu wissen. Es sei ihm auch nicht bekannt, daß Minister Ruhstrat Silbergeld der Referendare als Spieleinsatz verächtlich beiseite geschoben habe.

Amtsrichter Hoyer: Er sei von 1885 bis 1895 Referendar ferendar gewesen und habe oftmals im hiesigen Zivilkasino gejeut. Mit dem Minister Ruhstrat und Gymnasialdirektor Früstück habe er seines Wissens nicht gespielt.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wurde im Zivilkasino um einige Groschen gespielt?

Zeuge: Nein, es wurde zumeist um hohe Summen gespielt.

Vert.: Können Sie etwas über die Höhe der Einsätze sagen?

Zeuge: Nein.

Ein weiterer Zeuge war der frühere Kasinoökonom, Wirt Hugo Werner (Berlin): Er sei von Mai 1894 bis 1902 Wirt des hiesigen Zivilkasinos gewesen. Es sei in den Nischen gespielt worden, was gespielt worden sei und wie hoch man gespielt habe, wisse er nicht.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist Ihnen bekannt, daß sich Gäste von Ihren Kellnern Darlehen geben ließen?

Zeuge: Im ersten Jahre meines Hierseins ist das einige Male vorgekommen.

Oberamtsrichter Castens: Er habe auch, als er hier Referendar war, im Zivilkasino gejeut. Er glaube, Referendar Dietrich habe sich nicht Spielschulden halber, sondern weil er eine verfehlte Karriere eingeschlagen hatte, erschossen. Dietrich habe allerdings einmal gesagt: Wenn ich nur 100 Mark hätte, dann könnte ich meine Schulden bezahlen. Er, Zeuge, sei der Schwiegersohn des Oberlandesgerichtsrats Tenge, den der Minister »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt haben soll. Er habe aber niemals davon etwas gehört. Er sei überzeugt, sein Schwiegervater hätte ihm, wenn es vorgekommen wäre, bestimmt dies mitgeteilt.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger gab der Zeuge zu, daß im Zivilkasino hoch gespielt worden sei.

Ein weiterer Zeuge war Amtsrichter Stukenborg: Auch er habe, als er hier Referendar war, im hiesigen Zivilkasino viel gejeut. Es sei ziemlich hoch gespielt worden. Einmal habe er mit dem Minister Ruhstrat gespielt. Er habe einmal gehört: Minister Ruhstrat habe den Oberlandesgerichtsrat Tenge »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt. Wer ihm das erzählt habe, wisse er nicht.

Es erschien alsdann als Zeuge der oldenburgische Landtagsabgeordnete [57] Lehrer Ahlhorn, Osternburg.

Auf Befragen des Vorsitzenden gab der Zeuge zu, einmal einen anonymen Brief erhalten zu haben. Der Brief lautete etwa:

»Geehreter Herr Landtagsabgeordneter!

Befreien Sie uns von diesem Justiz- und Kultusminister. Sie können sich nicht denken, wie schwer der Druck dieses Kultusministers auf uns Theologen lastet. Wir können vor einem solchen Minister keinerlei Achtung haben. So unsympathisch die Tendenz und Haltung des ?Residenzboten? auch ist, so trifft doch leider diesmal der Artikel mit der Überschrift ?Liebesmahl? den Nagel auf den Kopf. Minister Ruhstrat war der Führer und Oberst des Hasardspiels im Zivilkasino, obwohl er Staatsanwalt, ja sogar Oberstaatsanwalt war. Sie würden uns Theologen, sicherlich aber auch dem Lehrerstande, ja der ganzen Öffentlichkeit einen großen Dienst erweisen, wenn es Ihnen gelänge, uns von diesem Kultusminister zu befreien. Wenn ein so tapferer Theologe im Landtage wäre, wie Sie, dann hätte ich mich an diesen gewandt.«

Er habe sich geschämt, so etwa fuhr der Zeuge fort, daß man ihm zumutete, auf Grund eines anonymen Briefes den Minister anzugreifen. Er sei wohl mit dem Minister im Landtage oftmals in Meinungsverschiedenheiten geraten, dies habe ihn aber nicht veranlassen können, den Minister persönlich anzugreifen.

Geheimer Schulrat Menge: Seine Stellung bringe es mit sich, daß er die Gymnasiallehrer beobachte, um beurteilen zu können, ob sie sich zum Direktor eignen. Es könne jemand ein sehr braver Mensch und sehr tüchtiger Lehrer sein, sich aber noch lange nicht zum Direktor eignen. Als nun die Gymnasialdirektorstelle in Birkenfeld vakant wurde, habe er Oberlehrer Früstück als den Geeignetsten gehalten. Im Frühjahr 1902 wurde hier ein Oberlehrer überflüssig, da die Schülerzahl sich ermäßigt hatte. Dagegen wurde in Jever ein Oberlehrer verlangt, der Altphilologe und imstande war, französisch zu unterrichten. Es konnte deshalb bloß Dr. Ries in Frage kommen. Dieser sträubte sich gegen die Versetzung. Die Gründe, die er angab, schienen auch derartig, daß der Mann ihm leid tat; es [58] ließ sich aber beim besten Willen nicht anders tun. Er tröstete Dr. Ries und sagte ihm, er werde bei der ersten besten Gelegenheit zurückversetzt werden.

Vert. R.-A. Greving: Konnte das Dr. Ries als Trost ansehen?

Zeuge: Doch.

Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Dr. Ries war ein sehr tüchtiger Lehrer von durchaus ehrenwertem Charakter, den Direktor Steinvorth sehr ungern fortgab.

Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Schuster: Die Ernennung des Oberlehrers Früstück zum Direktor wurde allgemein als glücklicher Griff angesehen. Dagegen wurde die Versetzung des Dr. Ries nach Jever allgemein als Strafversetzung aufgefaßt, zumal weil sie plötzlich und mitten im Schuljahr erfolgt war.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving äußerte der Zeuge: Wir faßten den Titel ?Oberlehrer? als Standesbezeichnung auf und waren deshalb erregt, daß auch nicht akademisch gebildete Lehrer den Titel ?Oberlehrer? rer? erhielten.

Gymnasialdirektor Dr. Kuhlmann, Jever: Er kannte Dr. Ries, als er noch in Oldenburg war. Dieser sei ein sehr tüchtiger Lehrer und ehrenwerter Charakter gewesen, so daß er ihm eine Handlungsweise, deren er beschuldigt werde, nicht zugetraut hätte. Dr. Ries habe sich mehrfach über seine Versetzung nach Jever beklagt, da einmal in Oldenburg seine Eltern wohnten und er andererseits pekuniär geschädigt war.

Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Schauenburg, Jever: Dr. Ries sei ihm ein sehr lieber Kollege und Freund und sehr ehrenwerter Charakter gewesen. Dr. Ries habe seine Versetzung nach Jever als Strafversetzung aufgefaßt. Er habe gesagt, er sei dadurch von seinen Eltern und Geschwistern getrennt und habe auch pekuniären Schaden.

Vert. R.-A. Greving: Ist Ihnen bekannt, daß Dr. Ries jeden Sonnabend nach Oldenburg fuhr und stets seinen Eltern etwas mitbrachte?

Zeuge: Jawohl.

Buchhändler Max Schmidt (Oldenburg): Er sei Reserveoffizier und habe auch vielfach im hiesigen Zivilkasino gespielt. Es sei ihm bekannt, daß ein Offizier, der noch am Abend vorher im Kasino gespielt, am folgenden Morgen plötzlich gestorben sei.

Vors.: Ist Ihnen bekannt, daß der Offizier am letzten Abend viel verloren hat?

Zeuge: Nein.

Vert. R.-A. Greving: Machten [59] nicht die Artikel im ?Residenzboten? den Eindruck, daß man annehmen mußte, der Verfasser habe die geschilderten Verhältnisse selbst erlebt.

Zeuge: Jawohl.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist im Zivilkasino hoch gespielt worden?

Zeuge: Jawohl.

Vert.: Ist Ihnen bekannt, daß, wenn die jungen Referendare Silbergeld einsetzten, Minister Ruhstrat dies in verächtlicher Weise vom Tisch herunterfegte?

Zeuge: Das habe ich gehört.

Vert.: Von wem?

Zeuge: Das weiß ich nicht mehr.

Vert.: Wann haben Sie das gehört?

Zeuge: Soweit erinnerlich, nachdem der betreffende Artikel im ?Residenzboten? erschienen war.

Geh. Regierungsrat Scheer: Es besteht zwischen Oldenburg, Bremen und Preußen ein Vertrag, zur Tonnen- und Bakenschau ein Schiff zur Verfügung zu stellen; dem Staat erwachsen durch die Tonnen- und Bakenschau keinerlei Kosten.

Gymnasialoberlehrer Dr. Könemann: Er habe die Versetzung des Dr. Ries als Strafversetzung angesehen und diese auf dessen Stellung im Oberlehrerverein zurückgeführt.

Gymnasialdirektor Dr. Steinvorth, Oldenburg: Dr. Ries sei ein sehr tüchtiger Lehrer gewesen. Seine Schüler mochten ihn gern und lernten etwas Tüchtiges bei ihm. Er hielt auf gute Disziplin, in seiner Klasse herrschte ein sehr guter Geist. Die Eltern der Schüler schätzten Dr. Ries als wohlwollenden, tüchtigen Lehrer, bei dem ihre Söhne etwas Tüchtiges lernten. Dr. Ries war auch bei seinen Kollegen sehr beliebt.

Vors.: Irgend etwas Nachteiliges über den Charakter des Dr. Ries ist Ihnen nicht bekannt?

Zeuge: Nein.

Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Dr. Ries habe seine Versetzung nach Jever als Strafversetzung empfunden. Ihm (Zeugen) sei es allerdings amtlich bekannt gewesen, daß es keine Strafversetzung war.

Landrichter Haake: Er sei Mitglied des Gemeindekirchenrats und der Synode und des Vereins zur Hebung des religiösen Lebens. Er kenne Dr. Ries nur sehr oberflächlich und wisse nicht, wie dieser zu dem Angriff gegen ihn gekommen sei.

Am zweiten Verhandlungstage eröffnete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bödeker, die Sitzung mit folgenden Worten: Ich fühle mich veranlaßt, mitzuteilen, daß sowohl ich als auch der Erste Staatsanwalt Briefe erhalten [60] haben, in denen gedroht wird, wenn Biermann verurteilt werden sollte, werde man uns die Fenster einschlagen, und es werden uns noch andere unangenehme Dinge passieren. (Bewegung.)

Angekl. Biermann: Ich habe wohl kaum nötig, zu versichern, daß es mir nicht im Traume eingefallen ist, derartige Briefe zu veranlassen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Können wir vielleicht die Briefe sehen?

Erster Staatsanwalt: Ich bin überzeugt, daß der Angeklagte Biermann die Briefe nicht geschrieben hat.

Vert.: Und auch nicht veranlaßt hat!

Erster Staatsanw.: Auch dieser Ansicht bin ich. Ich habe die Briefe der Polizei zur weiteren Verfolgung übergeben.

Vors.: Der Brief, den ich erhalten habe, ist mit A. Meyer unterzeichnet.

Angekl. Biermann: Ich habe allerdings gehört, daß von Arbeitern derartige Drohungen ausgestoßen worden seien.

Es wurde darauf mit der Beweisaufnahme fortgefahren.

Der erste Zeuge war Landgerichtsrat Meyer-Holzgraefe. Dieser bekundete: Er habe erst, als der betreffende Artikel im ?Residenzboten? erschienen sei, gehört, daß Minister Ruhstrat einen verstorbenen Oberlandesgerichtsrat einmal im Zivilkasino ?Oberschaf vom Oberlandesgericht? genannt habe.

Der folgende Zeuge, Landgerichtsdirektor Niemöller, ler, äußerte sich in derselben Weise.

Oberlandesgerichtsrat Burlage: Aus eigener Wissenschaft ist mir nicht bekannt, den Ausdruck »Oberschaf vom Oberlandesgericht«, ehe der betreffende Artikel im »Residenzboten« erschien, gehört zu haben. Herr Brauereidirektor Franz Hoyer sagte mir allerdings, ihm sei erinnerlich, daß ein solcher Ausdruck einmal gefallen sei. Dabei fiel mir ein, daß Herr Landgerichtsrat Niebuhr, jetzt am Landgericht zu Lübeck, mir erzählt hat: Oberlandesgerichtsrat Tenge sei einmal im Kasino an einen Skattisch herangetreten, an dem der jetzige Minister Ruhstrat mit anderen spielte. Da habe der Minister, um den Oberlandesgerichtsrat »wegzuekeln«, »Oberschaf vom Oberlandesgericht« gesagt. Es ist mir das aber so dunkel in Erinnerung daß ich Veranlassung nahm, an Herrn Landgerichtsrat Niebuhr zu schreiben und diesen um Auskunft zu bitten. Herr Landgerichtsrat Niebuhr hat mir meine Erinnerung bestätigt. Da ich vermutete, es könnte eine Ladung des Herrn [61] Landgerichtsrats Niebuhr beantragt werden, so habe ich den Brief des Herrn Landgerichtsrats mitgebracht.

Der Zeuge verlas mit Erlaubnis des Vorsitzenden den Brief.

Erster Staatsanwalt: Sie haben die Überzeugung, daß wenn Herr Landgerichtsrat Niebuhr mehr gewußt, er es auch geschrieben hätte?

Zeuge: Das nehme ich mit Bestimmtheit an, zumal ich Herrn Landgerichtsrat Niebuhr geschrieben habe, ich werde über das, was er mir schreibt, als Zeuge vernommen werden.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist nicht Herr Landgerichtsrat Niebuhr andererseits ein diskreter Herr, der nicht gern jemandem Unangenehmes bereitet?

Zeuge: Das ist ein Urteil, über das sich schwer etwas sagen läßt.

Vert.: Ich beantrage jedenfalls die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer, den Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr behalte ich mir noch vor.

Vors.: Wollen Sie sich nicht lieber sofort schlüssig machen?

Vert.: Das kann ich noch nicht, ich will erst die weitere Beweisaufnahme abwarten.

Vors.: Der Gerichtshof hat die Ladung des Herrn Brauereibesitzers Franz Hoyer angeordnet.

Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Es sei ihm erinnerlich, daß im Zivilkasino viel gespielt wurde.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ist hoch gespielt worden?

Zeuge: Das kann ich nicht sagen.

Vert.: Wie hoch waren ungefähr die Einsätze?

Zeuge: Soweit mir erinnerlich ist, wurden 60 Mark, bisweilen darunter, bisweilen darüber gesetzt.

Vert. R.-A. Greving: Ist nicht im allgemeinen, auch vom Herrn Nebenkläger, dem Minister Ruhstrat, viel kritisiert und geschimpft worden, wobei Ausdrücke wie »Hornvieh« gefallen sind?

Zeuge: Das gebe ich zu.

Vert.: Herr Minister Ruhstrat ist etwas temperamentvoll, eine impulsive Natur?

Zeuge: Allerdings.

Minister Ruhstrat: Wie in allen anderen Kreisen, so ist auch in dem unserigen viel geschimpft worden. Ich war eine Zeitlang in Berlin, da ist ebenfalls viel geschimpft worden.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Dann ist es doch wohl möglich, daß der Ausdruck »Hornochse« gefallen ist, das ist doch gewissermaßen ein burschikoser Ausdruck.

Zeuge Oberlandesgerichtsrat Burlage: Das ist möglich.

Vert.: Wenn unbar gespielt wurde, wurden dann[62] Schuldscheine ausgestellt?

Zeuge: Das weiß ich nicht.

Nebenkläger Minister Ruhstrat: Die Herren Biermann und Sprenger scheinen Wert darauf zu legen ...

Vert. R.-A. Dr. Sprenger (den Minister unterbrechend): Ich muß mir entschieden verbitten, in diesem Tone mit Biermann zusammen genannt zu werden. Es ist dem Herrn Nebenkläger genau bekannt, daß ich mich weder mit der Person Biermanns, noch mit der Tendenz seines Blattes identifiziere.

Nebenkläger Minister Ruhstrat: Die Herren Biermann und Sprenger scheinen Wert darauf zu legen, ob bar oder unbar gespielt worden ist. Ich bemerke: Es ist bar und unbar gespielt worden.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Was verstehen Sie unter »unbar«?

Minister Ruhstrat: Es wurde bar gesetzt und auch bar geliehen.

Auf weiteres Befragen bemerkte der Zeuge Oberlandesgerichtsrat Burlage: Er habe gehört, im Andreeschen Lokale sei einmal sehr viel gespielt worden. Dabei sei Dr. Ries der Anführer gewesen.

Kaufmann Lohse (Oldenburg): Ich bin Offizier der Landwehr und habe mehrfach an den im Zivilkasino stattgefundenen Offizier-Liebesmahlen teilgenommen. Zu meinem Leidwesen habe ich gehört, daß von den jüngeren Herren dort sehr viel gespielt wurde. Ich habe in meiner Eigenschaft als ältester Offizier es nicht geduldet, daß Offiziere in Uniform spielen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Herr Zeuge, haben Sie nicht einmal einen Spieltisch im Kasino aufgehoben?

Zeuge: Ich habe allerdings einmal den jüngeren Herren das Spielen in Uniform verboten und im Nichtbefolgungsfalle mit Anzeige gedroht.

Vert.: Haben Sie auch den Nebenkläger, Minister Ruhstrat, spielen sehen?

Zeuge: Jawohl.

Vert.: Haben Sie auch Spielern Geld geliehen?

Zeuge: Jawohl.

Vert.: Wer waren diese?

Zeuge: Muß ich darauf antworten, ich möchte nicht gern Namen nennen.

Erster Staatsanwalt: Ich beanstande diese Frage, da sie nicht zur Sache gehört.

Vorsitzender: Ich sehe auch nicht ein, was diese Frage mit der hier zur Verhandlung stehenden Anklage zu tun hat.

Vert. R.-A. Sprenger: Es ist die Behauptung aufgestellt, daß der Nebenkläger eine Spielernatur war.

Vors.: Ich habe Bedenken gegen die Zulässigkeit der Frage.

Vert.: Dann beantrage ich einen Gerichtsbeschluß[63] und stelle die bestimmte Frage: »Hat der Herr Zeuge dem Nebenkläger Geld geliehen.«

Vors.: Vielleicht äußert sich der Herr Minister.

Minister Ruhstrat: Ich habe nichts gegen die Zulassung der Frage.

Vors.: Herr Lohse, haben Sie dem Herrn Minister Darlehen gegeben?

Zeuge: Ja. (Bewegung im Zuhörerraum.)

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Geschah das mehrfach?

Zeuge: Nein, nur ein einziges Mal.

Vert.: Wie hoch belief sich das Darlehn?

Zeuge: Auf 1500 Mark.

Erster Staatsanwalt: Ist diese Darlehnsangelegenheit nicht in diskreter Weise geschehen?

Zeuge: Jawohl.

Minister Ruhstrat: Ich will noch bemerken, daß diese Angelegenheit Ende 1889, also vor 14 Jahren, geschehen ist.

Ein weiterer Zeuge war Landgerichtsrat Tenge: Er habe niemals gehört, daß Minister Ruhstrat seinen verstorbenen Vater »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt hat.

Rechtsanwalt Koch (Jever): Ich bin ein Schulkollege von Dr. Ries. Ich bin einmal mit Dr. Ries auf dem Bahnhofe in Jever zusammengetroffen und habe ihm von der Bemerkung »Oberschaf vom Oberlandesgericht« Mitteilung gemacht. Ich kann aus eigener Wissenschaft nichts darüber sagen. Als ich aber 1893/94 hier Referendar war, ist das allgemein erzählt worden.

Vors.: Ist auch erzählt worden, der betreffende Oberlandesgerichtsrat habe deshalb das Lokal verlassen?

Zeuge: Jawohl.

Auf weiteres Befragen sagte der Zeuge: Es sei bekannt gewesen, daß Minister Ruhstrat, damals Staatsanwalt, anwalt, viel mit derben Ausdrücken umherwarf. So soll der Minister einmal gesagt haben: Früher sagte man: »Ignorantia juris nocet«, jetzt muß es heißen: »Ignorantia juris non nocet«. (Heiterkeit.)

Der Zeuge bekundete ferner auf Befragen, daß im hiesigen Zivilkasino viel gespielt worden sei. Er (Zeuge) habe schon als Student dort gespielt.

Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts sagte der Zeuge noch: Er glaube nicht, daß der Ausdruck anders gelautet habe, denn der Ausdruck »Oberschaf« sei kein landläufiger, er habe ihn wenigstens vorher niemals gehört.

Referendar Thorade, Hilfsbeamter des Stadtmagistrats zu Oldenburg: Er habe schon als Student im hiesigen Zivilkasino gespielt und 1893 von Kollegen gehört: Der jetzige [64] Minister Ruhstrat habe den Oberlandesgerichtsrat Tenge »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Sprenger bekundete der Zeuge: Professor Dencker habe ihm einmal erzählt: Minister Ruhstrat habe, wenn die Referendare Silbergeld als Einsatz gaben, dies verächtlich auf die Erde geworfen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Dann habe ich noch einen Antrag zu stellen.

Nebenkläger Minister Ruhstrat: Ich will das ja nicht absolut bestreiten. Es ist selbstverständlich teils Silbergeld, teils Gold eingesetzt worden. Wenn ich nun die Bank hatte, dann habe ich nach beendetem Spiel das dem Bankhalter zustehende Silbergeld bisweilen mit den Worten: »Pour le garçon« zur Erde geworfen.

Vors.: Es ist wohl üblich, das dem Bankhalter zustehende Silbergeld dem Kellner zu geben?

Minister Ruhstrat: Nicht alles Silbergeld, bisweilen ist das eine hohe Summe.

Landgerichtsrat Hartong bekundete als Zeuge: Er habe auch von dem Brauereidirektor Hoyer einmal im Eisenbahnwagen gehört, daß Minister Ruhstrat den Oberlandesgerichtsrat Tenge »Oberschaf vom Oberlandesgericht« genannt habe. Der Herr Erste Staatsanwalt Riesebieter sei dabei zugegen gewesen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich stelle an den Ersten Staatsanwalt die Frage, weshalb er diesen Entlastungsbeweis nicht zur Stelle geschafft hat?

Erster Staatsanwalt Riesebieter: Ich fühle mich nicht veranlaßt, hierauf zu antworten.

Vors.: Herr Rechtsanwalt, Sie sind nicht berechtigt, an den Herrn Ersten Staatsanwalt eine Frage zu stellen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich wäre aber berechtigt, zu beantragen, den Herrn Ersten Staatsanwalt als Zeugen zu vernehmen. Ich will jedoch davon Abstand nehmen, da ich nicht gern eine Vertagung der Verhandlung handlung herbeiführen möchte. Ich will mir aber die Bemerkung erlauben, daß es zu den Pflichten eines Staatsanwalts gehört, auch die ihm bekannt gewordenen Entlastungsbeweise zur Stelle zu schaffen.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger bekundete der Zeuge Rechtsanwalt Koch: Er wisse nicht genau, was im hiesigen Zivilkasino gespielt worden sei; er habe aber gehört, daß viel »gepokert« worden sei.

Es gelangten darauf mehrere Briefe zur Verlesung, die der Angeklagte Dr. Ries geständlich [65] unter dem Pseudonym »I.G., Ingenieur« an den Angeklagten Biermann gerichtet hatte. In diesen sprach der Briefschreiber seinen Dank und Anerkennung aus, daß er den Mut habe, die Mißstände in Oldenburg aufzudecken.

Weiter heißt es in den Briefen:

»Es ist ja sehr bedauerlich, daß Sie zu einer so hohen Strafe verurteilt worden sind, die Strafe ist aber schließlich nur eine Ehrenstrafe. Sie steigen dadurch in der Achtung aller anständigen Menschen. Erfreulich ist es, daß auch, mit Ausnahme der ?Hoftante?, die Presse für Sie eintritt. Sie haben auch die Genugtuung, daß Sie durch Ihr mutiges Vorgehen ein gutes Geschäft machen. Daß Sie verhaftet worden sind, ist einfach skandalös. Ihre augenblickliche Lage ist ja sehr zu beklagen. Ich bin jedoch überzeugt, wenn ein öffentlicher Aufruf zur Unterstützung Ihrer Familie erlassen wurde, dann dürfte das Ergebnis ein sehr günstiges sein. Ich wäre der erste, der sich an dieser Sammlung beteiligte. Ich sende Ihnen jedenfalls sofort 50 Mark, die ich im Residenzboten unter ?Justus? zu quittieren bitte. Ich hätte gern mehr geschickt, ich bin aber nicht in der Lage, augenblicklich mehr zu geben.«

Ferner hieß es in dem Briefe: »Die Spieler im Kasino haben den Referendar Dietrich, den Assessor Hellwarth und auch den durch Selbstmord geendeten aktiven Offizier auf dem Gewissen.«

Der Offizier soll v. Stutterheim geheißen haben; das 91. Infanterieregiment werde in der Lage sein, über den Offizier nähere Auskunft zu geben. Selbst der Rechtsbeistand des Ministers Ruhstrat, Rechtsanwalt Wisser, habe sich an dem Spiel im Zivilkasino beteiligt.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Greving bemerkte darauf: Aus den Briefen gehe hervor, daß der Angeklagte Dr. Ries der Ansicht gewesen sei: Hasardieren sei verboten.

Zahnarzt Wolffram: Er sei ein guter Freund des Angeklagten Dr. Ries, er kenne ihn schon seit 18 Jahren. Dr. Ries habe seine Eltern und Geschwister stets nach besten Kräften unterstützt und mit einer seltenen Liebe an seinen Eltern und Geschwistern gehangen. Der Vater sei infolge langer Krankheit und seiner zahlreichen Familie in schlechten [66] Vermögensverhältnissen gewesen. Dr. Ries habe 3000 Mark auf einmal für seinen Vater und 600 Mark für seinen Bruder an Schulden bezahlt. Der Vater habe an Asthma gelitten, er konnte sich kaum im Bett selbst aufrichten. Dr. Ries habe viele Nächte am Bett seines Vaters gewacht, und ihn in der sorgsamsten Weise gepflegt. Als Dr. Ries nach Jever versetzt wurde, sei im Elternhause großer Jammer gewesen. Die alte Mutter habe ausgerufen: »Es ist einfach schandbar, daß man einen so guten Sohn von den Eltern entfernt.« Dr. Ries selbst war sehr niedergeschlagen und habe die Versetzung als Strafversetzung empfunden. Dr. Ries habe sich auch sofort in Kiel und Königsberg N.M. um eine Anstellung beworben.

Inzwischen war von dem die Untersuchung führenden Amtsrichter der Befehl eingetroffen: den Angeklagten Biermann zwecks Antritts der bereits rechtskräftig gewordenen Strafe von 6 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung des Landrichters Haake sofort in Haft zu nehmen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger richtete an den Gerichtshof und den Ersten Staatsanwalt die Bitte, die Verhaftung wenigstens bis zum Schlusse dieser Verhandlung verhindern zu wollen, da anderenfalls ihm die Verteidigung ungemein erschwert werde.

Der Vorsitzende und der Erste Staatsanwalt erklärten, sie könnten dagegen nichts tun, der Verteidiger müsse sich an den betreffenden Amtsrichter wenden.

Der Angeklagte Biermann wurde bei Eintritt der Mittagspause in Haft genommen.

Nachmittags wurde Direktor Hans Hoyer als Zeuge vernommen: Der jetzige Minister Ruhstrat erzählte einmal im Zivilkasino einen »interessanten Fall«, ob das ein Rechtsfall war, sei ihm nicht bekannt. Dabei legte sich Minister Ruhstrat über den runden Tisch und sagte laut: »Schaf« oder »Oberschaf«, genau wisse er das nicht mehr. Worauf sich dieser Ausdruck bezogen habe, wisse er nicht. Am gegenüberstehenden langen Tisch saßen die alten Herren, unter diesen auch Oberlandesgerichtsrat Tenge. Dieser sei bald darauf nach Hause gegangen. Er sei aber der Meinung, daß der Ausdruck an dem langen Tisch nicht gehört worden sei.

Vors.: Wissen Sie, auf wen sich dieser Ausruf bezogen hat?

Zeuge: Nein.

[67] Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich bin leider genötigt, den Antrag zu stellen, Herrn Landgerichtsrat Niebuhr als Zeugen zu vernehmen. Ich will Herrn Landgerichtsrat Niebuhr fragen, ob er den Ausdruck »Oberschaf vom Oberlandesgericht« selbst gehört hat, eventuell von wem ihm diese Erzählung berichtet worden ist, und ob ihm das Vorkommnis als eigenes Erlebnis erzählt worden ist. Der Antrag wäre nur abzulehnen, wenn der Gerichtshof der Ansicht ist, der Wahrheitsbeweis sei in diesem Punkte geführt.

Vors.: Ist der Brief, den Herr Oberlandesgerichtsrat Burlage hier verlesen hat, Ihre einzige Quelle, oder haben Sie noch andere Momente, auf die Sie Ihren Antrag stützen.

Vert.: Ich habe nicht nötig, die näheren Gründe anzugeben, und bin auch nicht gesonnen, das zu tun. Daß der Antrag nicht frivol ist, beweist der Brief des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr. Das Neutrum »es wurde erzählt«, läßt doch alle möglichen Deutungen zu.

Direktor Hoyer, nochmals vernommen, bekundete: Das Vorkommnis sei seines Wissens nach 1890 geschehen. Er glaube nicht, daß Landgerichtsrat Niebuhr dabei war. Er halte es für ausgeschlossen, daß der Ausdruck am gegenüberstehenden langen Tisch gehört worden sei. Oberlandesgerichtsrat Tenge habe sich etwa 10 Minuten später entfernt.

Erster Staatsanwalt: Ich beantrage, den Antrag als unerheblich abzulehnen, im übrigen halte ich nach der Aussage dieses Zeugen den Sachverhalt für genügend aufgeklärt.

Vert. R.-A. Greving: Es kommt darauf an, in welcher Hinsicht der Herr Erste Staatsanwalt den Sachverhalt verhalt für aufgeklärt hält. Ich bin der Meinung, nachdem Herr Minister Ruhstrat selbst die Möglichkeit zugegeben hat, den Ausdruck getan und mehrere Zeugen bekundet haben, daß das Vorkommnis ihnen erzählt worden sei, ist der Gerichtshof wohl in der Lage, den Wahrheitsbeweis in diesem Punkte für geführt zu erachten. Andernfalls kann der Antrag meines Kollegen nicht abgelehnt werden.

Nach noch längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Ersten Staatsanwalt und den Verteidigern zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück.

Nach sehr langer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Antrag auf Ladung des [68] Herrn Landgerichtsrats Niebuhr nicht abzulehnen ist. Der Gerichtshof hat daher beschlossen: Herrn Landgerichtsrat Niebuhr als Zeugen zu laden. Da die Ladung aber nicht so schnell auszuführen ist, hat der Gerichtshof beschlossen, die Verhandlung auf Montag, vormittags 10 Uhr, zu vertagen.

Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich beantrage nun noch, den Assistenzarzt zu laden, von dem Herr Rechtsanwalt Koch gesprochen hat.

Vors.: Dann müssen Sie den Namen und die Wohnung angeben.

Vert.: Ich beantrage, Herrn Rechtsanwalt Koch darüber zu befragen. Ich beantrage ferner als Zeugen zu laden Regierungsrat Mutzenbecher, Amtsrichter Bott, Regierungsassessor Pralle, Regierungsassessor Mücke und Rechtsanwalt Ruhstrat. Diese haben dem Zeugen, Rechtsanwalt Koch, Mitteilungen gemacht. Ich beantrage weiter als Zeugen zu laden Bürgermeister Mahlstedt-Eutin, Amtsrichter Kreßmann-Brake und Regierungsassessor Muß. Von diesen will Referendar Thorade Mitteilungen über das in Rede stehende Vorkommnis erhalten haben.

Vors.: Was sollen diese Zeugen bekunden?

Vert.: Ich bitte, mich nicht immer zu unterbrechen, sondern mir zu gestatten, meine Anträge zu begründen. Die Zeugen sollen gefragt werden, ob sie das Vorkommnis selbst erlebt, oder von wem es ihnen erzählt worden ist.

Erster Staatsanwalt: Ich habe durch Stellung dieser Anträge die Auffassung gewonnen, daß der Angeklagte Biermann das Bestreben hat, die Sache hinauszuziehen. Ich beantrage daher, nicht nur diese Anträge abzulehnen, sondern auch bezüglich der Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr noch einmal in eine Beratung einzutreten. Es ist doch auffallend, daß der Herr Verteidiger den Antrag erst jetzt stellt, obwohl doch vorhin der Herr Vorsitzende ausdrücklich gefragt hat: Sind noch Anträge zu stellen.

Verteidiger R.-A. Dr. Sprenger: Ich bemerke, daß eine Verschleppung in keiner Weise beabsichtigt ist, zumal sie gar nicht im Interesse der Angeklagten liegt. Die Angeklagten haben im Gegenteil das Interesse, daß die Sache so schnell als möglich zu Ende kommt. Ich habe im übrigen den Antrag gestellt, ohne vorher mit Herrn Biermann gesprochen zu haben. Ich bin zur Stellung der Anträge in der Hauptsache [69] durch die Erklärung des Herrn Oberlandesgerichtsrats Burlage veranlaßt worden. Daher konnte ich die Anträge erst heute stellen. Ich habe die Anträge erst jetzt gestellt, da, wenn der Gerichtshof den Antrag auf Ladung des Herrn Landgerichtsrats Niebuhr abgelehnt und den Wahrheitsbeweis in diesem Punkte für geführt erachtet hätte, der Antrag überflüssig gewesen wäre. Im übrigen schreibt die Strafprozeßordnung ausdrücklich vor, daß ein Antrag, weil er verspätet gestellt ist, nicht abgelehnt werden darf. Ich bin um so mehr genötigt, diese Anträge zu stellen, da, wie ich heute festgestellt habe, die Staatsanwaltschaft bzw. deren Vertreter einen ihr bekannt gewordenen Entlastungsbeweis nicht zur Stelle geschafft hat, und da das Reichsgericht mehrfach beschlossen hat, daß der Wahrheitsbeweis ein Strafausschließungsgrund ist.

Erster Staatsanwalt: Es ist eine alte Gerichtspraxis, daß bei einem Prozeß wegen Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen der Angeklagte den Wahrheitsbeweis zu führen hat.

Vert.: Mir ist diese Praxis unbekannt, sie findet auch in den Reichsgerichtsentscheidungen keinerlei Unterstützung.

Nach längerer Beratung des Gerichtshofes wurden nochmals Rechtsanwalt Koch und Referendar Thorade vernommen. Diese bekundeten übereinstimmend: Sie können sich nicht erinnern, von wem ihnen der bekannte Vorgang erzählt worden sei.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Greving bemerkte der Zeuge R.-A. Koch: Das Vorkommnis betreffs des »Oberschafs« usw. und auch, daß der betreffende Oberlandesgerichtsrat darauf sofort das Lokal verlassen habe, sei zur Zeit allgemein erzählt und auch für wahr gehalten worden.

Verteidiger, Rechtsanwalt Greving: Ich habe eine Erklärung abzugeben: Ich erkläre in meinem und auch im Namen des Dr. Ries, daß die sogenannte Oberschaf-Bemerkung, wenn überhaupt gefallen, nicht in der Absicht geschehen ist, um den Oberlandesgerichtsrat Tenge zu verletzen. Ferner erklären wir: Wir haben aus der Verhandlung die Überzeugung gewonnen, daß der Minister seine Teilnahme an der Tonnen-und Bakenschau selbst bezahlt hat.

Der Minister erklärte darauf, daß er nunmehr den Strafantrag bezüglich dieser zwei Punkte zurückziehe.

Am dritten Verhandlungstage [70] nahm das Wort Erster Staatsanwalt Riesebieter: Meine Herren! Vor etwa einem Jahre erschien in hiesiger Stadt eine Zeitung tung mit dem hochtrabenden Titel: »Oldenburger Residenzbote, humoristisch-satyrisches, kritisch-politisches Wochenblatt«. Dieses Blatt entsprach aber in keiner Weise dieser Ankündigung, es war auch kein Klatschblatt oder ein Blatt für freie Meinung, sondern ein Preßerzeugnis niedrigster Sorte, wie es wohl im Deutschen Reiche zum zweiten Male nicht anzutreffen ist. Es war kein humoristisch-satyrisches, kritisches, politisches Wochenblatt, sondern es wurden die höchsten Beamten, Minister Ruhstrat, Geheimer Schulrat Menge, hohe richterliche Beamte, Gymnasiallehrer, Geistliche usw. in der schmählichsten Weise angegriffen, lächerlich zu machen versucht, also beleidigt. Und wie das immer so ist, es bleibt immer etwas haften. Verantwortlicher Redakteur dieses Blattes war der Angeklagte Biermann. Dieser schürte also systematisch die Unzufriedenheit. Die Angriffe geschahen nicht, um öffentliche Mißstände zu rügen, sondern lediglich aus Skandalsucht, um Abonnenten zu gewinnen und ein gutes Geschäft zu machen. Der Angeklagte Biermann betrieb also die Ehrabschneiderei gewerbsmäßig, lediglich seines pekuniären Vorteils wegen. Um so unerklärlicher, aber auch um so verwerflicher ist es, daß ein akademisch gebildeter Mann wie Dr. Ries, ein Gymnasial-Oberlehrer, beliebt und hochgeschätzt von seinen Vorgesetzten, Kollegen, Schülern und deren Eltern, ein Mann, der mit außerordentlicher dentlicher Liebe an seinen Eltern und Geschwistern hing, Mitarbeiter eines solchen Blattes war und aus dem Hinterhalt seine Vorgesetzten in der abscheulichsten Weise beschimpfte und verleumdete. Die öffentliche Meinung konnte es zunächst nicht fassen, daß ein Mann wie Dr. Ries der Verfasser solcher Artikel sein sollte. Wie das aber oftmals mit der öffentlichen Meinung ist, diese empfand schließlich mit Dr. Ries und seiner Familie Mitleid. Es wurde selbst in der hiesigen und zum Teil auch auswärtigen Presse für Dr. Ries Partei genommen. Ich wende mich zu den einzelnen Artikeln. Das Material zu dem Artikel: »Der Wechsel im Ministerium« kann der Angeklagte Dr. Ries nur durch einen groben Vertrauensbruch [71] erlangt haben. In diesem Artikel ist zum mindesten objektiv eine Beleidigung des Großherzogs enthalten. Der Angeklagte Biermann hat es ja auch nicht verschmäht, in anderen Artikeln den Großherzog anzugreifen und zu beleidigen. Biermann hat auch bereits wegen Majestätsbeleidigung vor dem Schwurgericht auf der Anklagebank gesessen. Ich habe schon hervorgehoben, es ist unerklärlich, daß ein so gebildeter Mann wie Dr. Ries sich herablassen konnte, zu einem Biermann hinabzusteigen und damit seine Ehre zu verletzen. Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, daß alle Vorwürfe, die durch Dr. Ries dem Herrn Minister gemacht wurden, unwahr sind. Wahr ist nur, daß der Minister vor etwa 14 Jahren im hiesigen Zivilkasino gespielt hat. Ich bin entfernt, die Spielleidenschaft irgendwie zu verteidigen. Wer sich aber im öffentlichen Leben umsieht, der wird zugeben, daß in allen Gesellschaftskreisen des deutschen Volkes bei hoch und niedrig gejeut wird. Ich betone das ganz besonders deshalb, um der Behauptung entgegenzutreten, daß das Spiel ein Übel ist, das nur in höheren Gesellschaftskreisen anzutreffen ist. Und wer sich an seine Brust schlägt, wird das, was er in seinen jungen Jahren getan, als gereifter Mann verantworten wollen? Daß es aber dem Angeklagten Dr. Ries nicht darauf ankam, das Spiel an sich zu brandmarken, erhellt aus der Tatsache, daß er selbst zugibt, in früheren Jahren der Spielleidenschaft gefrönt, ja selbst noch am letzten Kaisers Geburtstag Hasard gespielt zu haben. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Herr Minister nicht anders im Kasino gespielt hat, als alle anderen. Und es muß doch festgehalten werden, daß der Herr Nebenkläger nicht als Minister gespielt hat. Dr. Ries macht aber dem Minister in der Hauptsache zum Vorwurf: er habe, als er Minister wurde, den Gymnasiallehrer Früstück, zum Dank, daß er ihm einmal beim Spiel Geld geliehen, zum Gymnasialdirektor befördert. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß an alledem kein wahres Wort ist. Der Minister hat zur Beförderung des Direktors Früstück nicht das mindeste beigetragen. Es ist vom Herrn Geheimen Schulrat Menge eidlich bekundet worden: er habe den Oberlehrer Früstück zur Ernennung als Gymnasialdirektor[72] in Birkenfeld vorgeschlagen. Der Angeklagte hat aber auch selbst zugegeben: er habe sich nicht als Sittenrichter aufwerfen und das Spiel als solches brandmarken wollen, in der Hauptsache sei es ihm darauf angekommen, sich zu rächen. Dies geht auch deutlich aus den Briefen hervor, die Dr. Ries an Biermann geschrieben hat. Dr. Ries fühlte sich durch seine Versetzung nach Jever gekränkt. Allein die Beweisaufnahme hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß von einer Strafversetzung des Dr. Ries nicht die Rede sein kann. Die Versetzung des Dr. Ries erwies sich als unbedingte Notwendigkeit. Am hiesigen Gymnasium mußte eine Oberlehrerstelle eingezogen werden, weil die Schülerzahl sich verringert hatte. In Jever wurde ein Oberlehrer verlangt, der Altphilologe war und gleichzeitig facultas docendi für Französisch hatte. Es wurde bei den verschiedensten Gymnasien des Landes umhergefragt, es fand sich aber außer Dr. Ries niemand, der diese Eigenschaften in sich vereinigte. Der Angeklagte Dr. Ries hat außerdem Herrn Landrichter Haake ohne jeden Grund, obwohl er ihn nur ganz oberflächlich kannte und nicht die geringste Unterlage hatte, Streberei und Heuchelei vorgeworfen. Der Angeklagte Biermann hat diese Artikel mit Behagen in seinem Blatte abgedruckt, obwohl er den Verfasser nicht kannte, also nicht in der Lage war, die Wahrheit der Artikel irgendwie zu prüfen. Darauf kam es aber dem Angeklagten Biermann gar nicht an. Ihm war darum zu tun, Skandalartikel in seinem Blatte zu bringen, nur um damit ein Geschäft zu machen. Biermann ist daher gleich dem Verfasser zu bestrafen. Bei der Strafzumessung kommt bei Dr. Ries strafmildernd in Betracht, daß er bisher unbestraft ist, daß er jetzt Reue zu empfinden scheint. Bei Biermann kommt strafmildernd in Betracht, daß er vielleicht zum Teil den Inhalt der Artikel für wahr hielt. Strafschärfend kommt bei Dr. Ries in Betracht die Schwere der Beleidigungen, der Umstand, daß sie aus dem Hinterhalt geschehen sind, daß sie sich richteten gegen einen der höchsten Beamten des Landes, der ganz besonders geschützt werden muß, und gegen den obersten Vorgesetzten des Dr. Ries. Es kommt strafschärfend der Bildungsgrad und die amtliche und gesellschaftliche[73] Stellung des Dr. Ries in Betracht. Bei Biermann kommt strafverschärfend in Betracht, daß er, wie bereits erwähnt, Ehrabschneiderei gewerbsmäßig betreibt, daß die ganze Tendenz seines Blattes darauf ausgeht, die Skandalsucht zu fördern, und daß er fortgesetzt in systematischer Weise den Herrn Minister beleidigt und in seiner Ehre verletzt hat. In Anbetracht alles dessen beantrage ich gegen Dr. Ries wegen Beleidigung des Herrn Landrichters Haake 6 Monate Gefängnis, wegen der Beleidigung des Herrn Ministers Ruhstrat 9 Monate Gefängnis, die ich auf eine Gesamtstrafe von 1 Jahre zusammenzuziehen bitte.

Gegen Biermann, der schon mehrfach wegen Beleidigung bestraft ist, beantrage ich wegen Beleidigung des Ministers Ruhstrat 9 Monate Gefängnis. Da Biermann wegen Beleidigung des Landrichters Haake bereits rechtskräftig zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, ersuche ich, ebenfalls auf eine Gesamtstrafe von 1 Jahre gegen Biermann zu erkennen. Die Untersuchungshaft ersuche ich den Angeklagten nicht anzurechnen, da die Angeklagten nur sehr kurze Zeit in Haft waren. Ich will dabei ausdrücklich bemerken, daß die Verhaftung Biermanns, die vom Schöffengericht für Privatklagesachen ausgesprochen wurde, durchaus gesetzlich war. Ich beantrage ferner, den Beleidigten die Publikalionsbefugnis in den »Oldenburger Anzeigen«, dem »Oldenburger General-Anzeiger«, den »Nachrichten für Stadt und Land« und in der »Weser-Zeitung« auf Kosten der Angeklagten zuzuerkennen, und endlich beantrage ich, den Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Verteidiger Rechtsanwalt Greving-Oldenburg für Dr. Ries: Ehe ich zur Verteidigung übergehe, muß ich erwähnen, daß gestern zwischen dem Nebenkläger, Herrn Minister Ruhstrat, und dem Angeklagten Dr. Ries eine Unterredung stattgefunden, in der der Herr Minister Herrn Dr. Ries vollständig verziehen hat, und zwar verziehen hat in vollem Umfange der Anklage. Wenn der Herr Nebenkläger nicht vollständig den Strafantrag zurückgezogen hat, so liegt das an rein äußeren Gründen. In diesem mir gezogenen Rahmen werde ich die Verteidigung führen. Ich bemerke nun zunächst, daß ich es für verfehlt halte, den verjährten Artikel zur Illustration herbeizuziehen, [74] denn ich weiß, daß bezüglich des Artikels »Liebesmahl« vom 19. Dezember 1902 der Strafantrag nicht nur mit Rücksicht auf den Angeklagten Dr. Ries, sondern auch im eigenen Interesse nicht gestellt worden ist. Ich habe mich, im Einverständnis mit dem Angeklagten Dr. Ries, nicht an den Einzelfragen beteiligt, allein die Beweisaufnahme hat doch ergeben, daß im hiesigen Zivilkasino viel und hoch gejeut worden ist und sich an diesem Spiel der Herr Nebenkläger beteiligt hat. Ich habe aus der Verhandlung die Überzeugung erlangt, daß Dr. Ries der Meinung war, das Hasardspiel sei verpönt und strafbar. Die Grenze, wo das gewerbsmäßige Spiel anfängt, ist ja schwer zu ziehen. Ich habe einmal gehört, daß Leute durch Hasardieren in die Lage gekommen waren, ihre Universitätsschulden sämtlich zu bezahlen. Ich würde in diesem Falle ein gewerbsmäßiges Spiel erblicken. Es ist richtig, auch der Angeklagte Dr. Ries hat in seinen jungen Jahren hasardiert und auch am letzten Kaisers Geburtstag in fröhlicher Weinlaune sich verleiten lassen, zu hasardieren. Aber es ist doch ein wesentlicher Unterschied, ob ein junger Lehrer oder ein Erster Staatsanwalt, der mit Recht ein Hüter von Recht und Gesetz genannt wird, hasardiert. Inkriminiert ist lediglich die Behauptung des Angeklagten, der Herr Nebenkläger habe Herrn Früstück, weil er von diesem einmal Geld geliehen, zum Gymnasialdirektor befördert. Ich habe aus der Verhandlung die Überzeugung gewonnen, daß diese Behauptung vollständig falsch ist. Die Verhandlung hat ergeben, daß der Herr Minister die Ernennung des Herrn Früstück zum Gymnasialdirektor nicht veranlaßt hat. Allein es ist doch nicht zu bestreiten, daß Dr. Ries den Glauben haben konnte und jedenfalls auch gehabt hat, Früstück sei befördert worden, weil er dem Minister, als er noch Staatsanwalt war, beim Spiel ein Darlehen gegeben habe. In diesem Falle muß aber nach einer Entscheidung des Reichsgerichts Freisprechung erfolgen. Die Beleidigung des Landrichters Haake ist allerdings unerklärlich. Es darf jedoch nicht außer acht gelassen werden, daß der Vorwurf der Streberei an sich keine Beleidigung enthält. Immerhin enthält dieser Artikel eine Beleidigung gegen einen hochachtbaren richterlichen [75] Beamten. Es ist auch in keiner Weise der Nachweis erbracht bracht worden, daß Herr Landrichter Haake sich in seine kirchlichen Ehrenämter hineingedrängt hat. Hierfür muß eine Strafe eintreten. Allein es ist doch hierbei zu berücksichtigen, daß der Angeklagte, ob aus Mißverständnis oder nicht, seine Versetzung als Strafversetzung empfunden hat und deshalb vergrämt und verbittert war. Ich bin daher der Meinung, daß dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen seien. Die Tendenz des »Residenzboten« kann Dr. Ries nicht mit zur Last gelegt werden. Dr. Ries hat durch sein Verhalten, mag auf Freiheits- oder Geldstrafe erkannt werden, seine gesellschaftliche und seine Amtsstellung verloren. Er wird genötigt sein, einen schweren Kampf ums Dasein, vielleicht durch Privatunterricht, zu führen. Ich ersuche den hohen Gerichtshof, diesen Umstand und auch in Betracht zu ziehen, daß Dr. Ries sich bisher der größten Achtung und Liebe bei allen, die ihn kannten, erfreut und bisher ein tadelloses Leben geführt hat. Er hat nunmehr alles verloren. Ich bitte nochmals den hohen Gerichtshof, dies in Betracht zu ziehen und den Angeklagten nur zu einer Geldstrafe zu verurteilen.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger (Bremen) für Biermann: Der Herr Erste Staatsanwalt ist im Irrtum, daß der Beweis der Wahrheit nicht geführt worden ist. Ich behaupte, der Wahrheitsbeweis ist zum großen Teil geführt. Es ist erwiesen, daß im hiesigen Zivilkasino viel und leidenschaftlich gespielt wurde. Es ist erwiesen, daß Assessor Hellwarth wegen zu vieler Spielschulden nach Amerika gegangen ist, und daß Leutnant v. Stutterheim und Referendar Dietrich wahrscheinlich aus denselben Gründen sich das Leben genommen haben. Es ist erwiesen, daß Herr Gymnasialdirektor Früstück und Herr Kaufmann Lohse dem Herrn Nebenkläger Darlehne gegeben haben, da er offenbar beim Spiel Geld verloren hatte. Betreffs der »Oberschafs-Angelegenheit« ist in 90 Prozent der Wahrheitsbeweis geführt worden, und es war nicht ausgeschlossen, daß der Wahrheitsbeweis vollständig erbracht worden wäre. Wäre alles aus der Luft gegriffen gewesen, dann hätte man den Artikel vom 19. Dezember 1902 nicht verjähren lassen. Es kann doch nicht bestritten werden, [76] daß hier öffentliche Mißstände gegeißelt worden sind. Die Tendenz oder politische Richtung des Blattes ist dabei vollständig gleichgültig. Ich billige weder die Geschmacklosigkeit des »Residenzboten«, noch teile ich seine politische Richtung, die, wenn auch nicht sozialdemokratisch, so doch sehr nach links geht. Ich bin aber der Meinung, die Tendenz und politische Richtung eines Blattes dürfen weder beim Prüfen der Schuldfrage noch bei der Strafzumessung in Betracht kommen. Es wäre das anderenfalls ein politisches Urteil. Auch die Person Biermanns und seine moralische Qualifikation darf das Urteil nicht beeinflussen. Würde die Tendenz und politische Richtung eines Blattes das Urteil beeinflussen, dann wäre das eine Gefahr für unsere gesamten öffentlichen Rechtszustände. Eine solche Gefahr ist aber bei dem hohen Gerichtshof ausgeschlossen, nachdem sämtliche Mitglieder von vornherein erklärt haben, daß sie nicht befangen seien. Jedenfalls haben Blätter wie der »Residenzbote« dieselbe Existenzberechtigung, wie alle anderen positiven Zeitungen. Es liegt wohl im Interesse der Allgemeinheit, wenn öffentliche Mißstände gegeißelt werden. Derartige Kritiken mögen ja vielfach unangenehm empfunden werden, sie tragen aber doch zweifellos zur Förderung des Gemeinwohls bei. Im allgemeinen Kulturinteresse wäre es zu beklagen, wenn solche Blätter wieder verschwänden.

Der Verteidiger suchte im weiteren den Nachweis zu führen, daß eine beleidigende Absicht nicht festgestellt sei, daß der Angeklagte Biermann als Bewohner Oldenburgs in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe, und jedenfalls die Behauptung, Gymnasialdirektor Früstück sei, weil er dem Minister Geld geliehen, befördert worden, für wahr gehalten habe. Daß Biermann den Artikel aus bloßer Skandalsucht aufgenommen habe, um sein Blatt interessant zu machen und Abonnenten zu gewinnen, sei eine bloße Vermutung, für die jeder Beweis fehle. Er schließe daher mit dem Antrage, den Angeklagten Biermann freizusprechen.

Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Wisser (Oldenburg): Ich bin erstaunt, daß der Herr Verteidiger Biermanns mit Bezug auf den »Residenzboten« von einem politischen Blatte gesprochen hat. Ich habe die Überzeugung: [77] jedes politische Blatt ohne Unterschied der Parteirichtung würde es sich ganz energisch verbitten, mit dem »Residenzboten« auf eine Stufe gestellt zu werden. Der »Residenzbote« ist keine politische Zeitung, sondern ein Skandalblatt allerniedersten Ranges, das bloß die Tendenz verfolgt, Leute, die im öffentlichen Leben stehen, mit Schmutz zu bewerfen, um dadurch recht interessant zu sein. Nicht um Aufdeckung öffentlicher Schäden ist es dem »Residenzboten« zu tun, lediglich Skandalsucht ist sein Leitmotiv. Der beste Beweis hierfür sind ja die hier zur Anklage stehenden Artikel. Der Angeklagte Biermann nahm Artikel auf, ohne irgendwie sich zu erkundigen, ob die darin aufgestellten Behauptungen wahr seien. Daß ein Wahrheitsbeweis auch nur im entferntesten geführt worden ist, bestreite ich. Es ist lediglich festgestellt worden, daß hier in einem Klub fröhlicher junger Leute zum Zwecke der Unterhaltung gejeut worden ist, und daß auch damals in jungen Jahren der jetzige Herr Minister an diesen Spielen teilgenommen hat. Es ist außerdem nachgewiesen worden, daß das Spielen sich in einer gewissen Grenze gehalten hat. Eine wirtschaftliche Gefahr ist nicht entstanden. Die Spielschulden sind in diesem Klub nicht als Ehrenschulden angesehen worden, sondern man gewährte Kredit und Revanche. Es ist ferner der Nachweis erbracht worden, daß der Fall Hellwarth in gar keinem Zusammenhange mit den Vorkommnissen im Zivilkasino gestanden habe. Es ist auch nicht nachgewiesen, daß die Selbstmorde des Referendars Dietrich und des Leutnants v. Stutterheim eine Folge der Spielleidenschaft waren. Daß ein Beweis für die »Oberschaf« – Bemerkung geführt worden ist, bestreite ich. Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen, da mir die Einzelheiten zu grobkörnig sind, sondern mich mehr mit der Strafzumessung beschäftigen. Es wird hierbei zu erwägen sein, daß der Angeklagte Biermann die Ehrabschneiderei gewerbsmäßig betreibt, daß er nicht die öffentliche Wohlfahrt, sondern lediglich sein persönliches Interesse im Auge hatte. Es liegt somit fast eine Verleumdung wider besseres Wissen vor, für die eine höhere Strafe als zwei Jahre Gefängnis vorgesehen ist. Biermann hat fortgesetzt einen starken verbrecherischen [78] Willen bekundet. (Lautes Gelächter im Zuhörerraum.)

Vors.: Ich muß dies Verhalten des Publikums aufs Ernsthafteste rügen. Sollte sich ein solch ungehöriger Vorgang wiederholen, dann werde ich den Zuhörerraum raum räumen lassen.

Rechtsanwalt Wisser (fortfahrend): Ich habe vor Richtern nicht nötig, auseinanderzusetzen, daß ich im juristisch-technischen Sinne mit Recht von einem fortgesetzten verbrecherischen Willen des Angeklagten Biermann gesprochen habe. Das ganze bisherige Verhalten Biermanns charakterisiert ihn als einen gemeingefährlichen Menschen. Ich bemerke, der Herr Nebenkläger hatte keinerlei Ursache, diesen Prozeß zu fürchten. Es gehört aber eine gewisse Überwindung dazu, sich mit einem Menschen wie Biermann vor Gericht zu stellen. Erst als die Angriffe fortlaufend ohne Aufhören kamen, fühlte sich der Herr Nebenkläger gezwungen, den Strafantrag zu stellen. Dies der Erklärungsgrund, daß der erste Artikel verjährt ist. Die Persönlichkeit Biermanns ist schließlich sehr gleichgültig. Viel interessanter ist die Persönlichkeit des Dr. Ries. Ich muß offen bekennen, ich finde es unerklärlich, wie ein Mann von der Bildung und sozialen Stellung des Dr. Ries sich soweit vergessen konnte. Ich gebe zu, Dr. Ries fühlte sich verletzt. Aber dadurch, daß er darauf los schrieb, ohne sich irgendwie zu erkundigen, ob seine Vermutungen wahr seien, hat er sich auch fast der Verleumdung wider besseres Wissen schuldig gemacht. Daß er nicht bloß aus Rachsucht gehandelt hat, geht aus dem Artikel, der eine schwere Beleidigung des Landrichters Haake enthält, hervor. Allein Dr. Ries hat in der Tat aufrichtige Reue empfunden. Wenn ich auch der Meinung bin, daß den Dr. Ries eine Freiheitsstrafe treffen muß, so will ich doch das Strafmaß dem hohen Gerichtshof anheimstellen.

Anders dagegen ist der Angeklagte Biermann zu beurteilen. Ich halte es für notwendig, im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt gegen diesen auf eine hohe Strafe zu erkennen. Ich ersuche daher den hohen Gerichtshof, gegen Biermann zum mindesten nach dem Antrage des Herrn Ersten Staatsanwalts zu erkennen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Sprenger suchte nochmals darzutun, daß die Behauptung, Biermann hatte bloß die Tendenz, [79] Leute, die im öffentlichen Leben stehen, mit Schmutz zu bewerfen, in der Luft stehe. Ein Beweis sei hierfür nicht erbracht. Noch weniger könne von einem fortgesetzten verbrecherischen Willen die Rede sein.

Der Erste Staatsanwalt teilte darauf mit, es sei amtlich festgestellt, daß Leutnant v. Stutterheim eines natürlichen Todes gestorben sei.

Der Vert. R.-A. Greving suchte darzutun, daß den Angeklagten Dr. Ries eine Freiheitsstrafe sehr hart treffen würde. Der Verteidiger wies auf die hohe Begabung und Charaktereigenschaften des Dr. Ries h