Graf Gisbert von Wolff-Metternich.Ein Bild aus der Berliner Lebewelt

Skandalprozeß in Berlin

[132] Es gereicht unserem fortgeschrittenen Zeitalter keineswegs zur Ehre, daß selbst das Publikum, das auf Bildung Anspruch macht und sich zu den sogenannten besseren Gesellschaftskreisen rechnet, Leute, die die Befugnis haben, ihrem Namen das Wörtchen »von« vorzusetzen oder sich gar Baron bzw. Freiherr oder Graf zu nennen, als etwas Höheres betrachten. Das Wort »Bürgerstolz« wird wohl vielfach im Munde geführt, es ist aber in Wahrheit nur selten vorhanden. Früher konnte von den Gerichten auch auf Verlust des Adelsprädikats erkannt werden, diese Strafe ist im Interesse des Ansehens der Bürger seit sehr langer Zeit aufgehoben. In den verschiedenen Revolutionen ist der vergebliche Versuch unternommen worden, den erblichen Adel abzuschaffen. Wenn das Wort »noblesse oblige« (Adel verpflichtet) Wahrheit wäre, dann würde gewiß niemand gegen das Fortbestehen des Adels etwas einzuwenden haben. Allein eine Reihe Gerichtsverhandlungen der letzten Jahre haben bewiesen, daß der Adel vor dem Bürgertum in sittlicher Beziehung nicht das mindeste voraus hat. Ich bin entfernt, den gesamten Adelsstand, der zweifellos im allgemeinen ebenso achtbar ist wie der Bürgerstand, für Ausschreitungen einzelner verantwortlich zu machen. Die dem Adel eingeräumten Vorrechte widersprechen aber jedenfalls den modernen Anschauungen. Ein Zeichen kultureller Rückständigkeit ist es jedenfalls, daß die, wenn auch nur fälschliche Bezeichnung mit dem Wörtchen »von«, Baron, Freiherr oder Graf auf weite Volkskreise wie ein Zauber wirkt und das geeignetste Mittel ist, Eingang in die Kreise [133] der besten Gesellschaftsklassen zu finden sowie die ärgsten Betrügereien zu begehen. Was mit einem wirklichen Grafentitel, ganz besonders wenn er von gutem Klang ist, selbst in der Hauptstadt des Deutschen Reiches fertiggebracht werden kann, ist nicht nur durch den Prozeß wider den Grafen Gisbert v. Wolff-Metternich bewiesen worden. Es gibt eine ganze Anzahl Aktiengesellschaften, die in den Aufsichtsrat vollständig mittellose Grafen und Freiherren wählen, lediglich um durch diese hochtönenden Namen größeres Vertrauen im Publikum zu gewinnen und ihre Aktien besser an den Mann zu bringen. Graf Gisbert v. Wolff-Metternich, ein noch sehr junger Mann, der keineswegs in seinem Äußeren den Grafen verrät, kam vor einigen Jahren vollständig mittellos nach Berlin. Er hatte weder einen Beruf noch irgendwie Neigung zu ehrlicher Arbeit. Sein Vater, der in Holland ein prächtiges tiges Schloß bewohnte und umfangreiche Rittergüter sein eigen nannte, hatte ihn gewissermaßen aus dem Hause gejagt, da er dem Vater nur Verdruß bereitete. Schon als fünfzehnjähriger Gymnasiast hatte Graf Gisbert starken Verkehr mit der weiblichen Halbwelt unterhalten und erhebliche Schulden gemacht. Da er, wohl infolge seines ausschweifenden Lebens, auf dem Gymnasium nicht vorwärtskam, nahm ihn der Vater von der Schule und hielt ihn auf seinen Gütern zur Erlernung der Landwirtschaft an. Aber auch hier machte der junge Graf erhebliche Schulden und führte ein schwelgerisches Leben. Der Vater schickte ihn schließlich nach Argentinien. Dort machte er es nicht besser. Da er, aus Argentinien zurückgekehrt, sein schwelgerisches Leben in den heimatlichen Gefilden fortsetzte, wies ihn der Vater aus dem Hause. Der alte Graf erklärte sich bereit, dem Sohn eine monatliche Unterstützung von 30 Mark zu gewähren, das übrige sollte er sich durch ehrliche Arbeit verdienen. Der junge Graf empfand aber zur Arbeit wenig Lust; um so größer war seine Neigung, sich in den Strudel der weltstädtischen Vergnügungen zu stürzen. Sehr bald war er Stammgast in den Lokalen, wo die feine Berliner Lebewelt verkehrt, wo man bei perlendem Sekt auf schwellendem Polster mit der in Seide rauschenden Halbwelt soupiert, während ein lustiger [134] Walzer durch den Saal wirbelt und junge »Damen« in seidenem nem Trikot die neuesten Tänze vorführen. Die väterliche Unterstützung von monatlich dreißig Mark reichte selbstverständlich zu einem solchen Leben bei weitem nicht aus. Aber einem Grafen Metternich, dessen Vater ein ungemein begüterter Schloßherr in Holland ist, dessen Oheim Botschafter des Deutschen Reiches in London und ein zweiter Oheim lebenslängliches Mitglied des preußischen Herrenhauses ist, öffnen sich nicht nur die Pforten zu den besten Gesellschaftskreisen, er hat auch überall Kredit. Als jedoch die zahlreichen Gläubiger die Wahrnehmung machten, daß der Vater des lebenslustigen jungen Grafen keineswegs willens war, die Berliner Schulden seines Sohnes zu bezahlen, da versiegte sein Kredit. Er borgte darauf Kokotten an und soll sich schließlich aufs Falschspiel verlegt haben. Er machte die Bekanntschaft mit dem »König der Falschspieler«, dem internationalen Hochstapler Stallmann, einem ehemaligen Handlungsgehilfen, der unter dem hochtönenden Namen »Baron v. Korff-König« in Offizierskreisen Eingang gefunden hatte. Mit diesem soll Graf Metternich eine ganze Anzahl Offiziere durch Falschspiel um Unsummen betrogen haben. Als diesen Falschspielern in Berlin die Polizei auf den Fersen war, verlegten sie eiligst ihre Tätigkeit nach London und von dort nach Paris. Sie wurden steckbrieflich verfolgt. Graf Metternich tauchte schließlich in der Hauptstadt Österreichs auf, während es Stallmann gelang, nach Kalkutta zu entkommen. Graf Metternich verheiratete sich in Wien mit einer Schauspielerin und soll in der Tat in Wien auch fleißig gearbeitet haben. Er wurde jedoch sehr bald (Mitte Dezember 1910) infolge des Steckbriefes in Wien verhaftet und nach Berlin ausgeliefert. Bezüglich des Falschspiels reichte jedoch zunächst das Belastungsmaterial nicht aus, um eine Anklage zu begründen, zumal Stallmann spurlos verschwunden war. Da man sich aber nicht, wie im Falle des Fürsten Eulenburg, den Vorwurf machen lassen wollte, daß man die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt, und es auch wohl Aufsehen gemacht hätte, wenn Graf Metternich wegen Mangels an Belastungsmaterial wieder entlassen worden wäre, [135] so wurden auf Grund der Zivilprozeßakten die zahlreichen Gläubiger des Grafen als Zeugen geladen. Die österreichische Regierung erklärte sich einverstanden, daß der von ihr wegen Verdachts des Falschspiels ausgelieferte Graf Gisbert v. Wolff-Metternich auch wegen anderer Betrugsfälle bestraft werden könne. Es wurde deshalb Anklage wegen Betruges der zahlreichen Gläubiger des Grafen erhoben. Am 13. Juli 1911 hatte sich Graf Metternich vor der zehnten Strafkammer des Landgerichts Berlin I zu verantworten. Er bestritt, die Gläubiger betrogen zu haben. Er war der Überzeugung, daß es ihm möglich sein werde, die Schulden sämtlich zu bezahlen, da er zu der Annahme berechtigt war: er werde sehr bald der Schwiegersohn des großen Warenhausbesitzers Wolff Wertheim werden. Frau Wertheim versicherte jedoch als Zeugin: der Angeklagte habe wohl in ihrer Familie verkehrt und sollte auch als »Reisemarschall« nach Italien mitkommen. Er konnte aber nicht annehmen, daß ihm ihre Tochter die Hand zum Ehebunde reichen werde. Ihre Tochter hatte zum Oberleutnant v. Fetter bedeutend größere Zuneigung und habe oftmals gesagt: »Fetter ja, Metter nich.«

Diese Aussage veranlaßte den Verteidiger, R.-A. Dr. Walter Jaffé die Ladung mehrerer Zeugen zu beantragen, die bekunden sollten, daß Frau Wertheim vollständig unglaubwürdig sei. Der Gerichtshof gab diesem Antrage statt, sah sich aber infolgedessen genötigt, die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Am 3. Oktober 1911 begann die Verhandlung vor derselben Strafkammer von neuem. Es entwickelte sich nunmehr ein Skandalprozeß, wie er glücklicherweise zu den größten Seltenheiten gehört. Der Angeklagte schien durch die lange Untersuchungshaft körperlich schwer gelitten zu haben; er sah sehr blaß und kränklich aus. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte, ebenso wie das erstemal, Landgerichtsdirektor Crüger. Die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Porzelt. Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Dr. Walter Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Max Alsberg. Vor Verlesung des Anklagebeschlusses nahm das Wort Verteidiger, R.-A. Dr. Jaffé: Der Angeklagte fürchte, daß der Vorsitzende durch eine Anweisung des Justizministers [136] beeinflußt sei. Es sei eine Anweisung des Justizministers an den Untersuchungsrichter in der mit dieser Strafsache eng zusammenhängenden Anklagesache wegen Falschspiels vorhanden, durch die der Untersuchungsrichter gehindert worden sei, die Voruntersuchung gegen den Angeklagten Grafen W.-M. schon jetzt (was der Untersuchungsrichter wollte) zu schließen. Dieser Eingriff benachteilige den Angeklagten, gegen den bisher nicht der geringste Schuldbeweis wegen Falschspiels erbracht sei, und sei gesetzwidrig, weil der Justizminister dem Untersuchungsrichter nach dem Gerichtsverfassungsgesetz überhaupt keine Anweisungen geben dürfe. Der Untersuchungsrichter dürfe nach § 188 StPO. die Voruntersuchung nicht weiter ausdehnen, als erforderlich sei, um eine Entscheidung darüber zu begründen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder der Angeschuldigte außer Verfolgung zu setzen sei. Der Angeklagte befürchte ferner eine Benachteiligung, weil die vorliegende Strafsache wegen Kreditbetruges erst eingeleitet worden sei, a) nachdem in der Strafsache wegen Falschspiels, in der allein der Angeklagte ausgeliefert war, sich herausstellte, daß ein Schuldbeweis wahrscheinlich scheinlich nicht zu führen sei und die Staatsanwaltschaft somit möglicherweise einen Fehlschlag getan habe, b) obwohl der Angeklagte von der Staatsanwaltschaft wegen derselben Beschuldigungen bereits früher außer Verfolgung gesetzt war, c) obwohl ferner keinerlei neue Anzeigen vorlagen, sondern vielmehr der Untersuchungsrichter sämtliche Zivilprozeßakten gegen den Angeklagten erst benutzen mußte, um ein Betrugsverfahren zu erzielen. Der Angeklagte fühle sich weiter benachteiligt, weil der Oberstaatsanwalt, wie vermutet werde, mit Rücksicht auf die Auffassung des Justizministers, nicht nur dem von der Verteidigung als Zeugen geladenen Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schwickerath verboten habe, über seine Eindrücke und Entschließungen bei der Bearbeitung eines von Frau Wolff Wertheim veranlaßten Strafverfahrens auszusagen, obwohl nach § 53 2 StPO. die Genehmigung hierzu nur versagt werden dürfe, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates Nachteile bereiten würde. d) Weil der Herr Oberstaatsanwalt sogar dem [137] Herrn Landgerichtspräsidenten, der bereits dem ebenfalls von der Verteidigung als Zeugen benannten Landrichter Dr. Katz die generelle Genehmigung zur Aussage gegeben hatte, nahegelegt habe, diese Genehmigung wieder zurückzuziehen. Alle diese Umstände hätten in dem Angeklagten, der schon in der vorigen Verhandlung lung eine Voreingenommenheit seiner Richter wahrzunehmen glaubte, die Annahme hervorgerufen, daß man an höherer Stelle eine Freisprechung besonders unangenehm empfinden würde, weil sie zum Ausdruck brächte, daß man einen Neffen des deutschen Botschafters in London auf unzureichenden Verdacht hin vom Auslande habe ausliefern lassen und über neun Monate in Untersuchungshaft gehalten habe.

Der Angeklagte meine, daß ebenso wie dem Untersuchungsrichter und vermutlich auch der Staatsanwaltschaft, auch dem Herrn Vorsitzenden eine Auffassung des Justizministers über die Behandlung der Beweisaufnahme mitgeteilt sei, und daß der Vorsitzende hierdurch beeinflußt sei. Anders könne es sich der Angeklagte nicht erklären, daß der Herr Vorsitzende der Verteidigung vor der Verhandlung mitgeteilt habe, er werde jede Beweisaufnahme ablehnen, welche Angriffe gegen die abwesende Frau Wertheim enthalte, obwohl nach Ansicht des Angeklagten das Verhalten der Frau Wertheim zu der Auffassung zwinge, daß sie böswillig von Gerichtsstelle fernbleibe. Der Antrag der Verteidigung, dies durch Entsendung eines Gerichtsarztes festzustellen, sei mit unzureichenden Gründen abgelehnt worden. Falls sich die Vermutung des Angeklagten bezüglich eines Eingriffs des Herrn Justizministers nicht bestätigen sollte, so lehne er den Vorsitzenden auch deshalb ab, weil dieser ser eine Parteilichkeit zugunsten der Frau Wertheim bekundet habe, indem er erklärte: er werde jeden Angriff gegen Frau Wertheim hindern und, falls Angriffe erfolgten, die Verhandlung vertagen. Hierdurch sei gleichzeitig eine Voreingenommenheit gegen dem Angeklagten zum Ausdruck gebracht worden. Es sei unzulässig, Beweisanträge deshalb abzulehnen, weil sie die Interessen von Zeugen verletzen könnten. Im vorliegenden Falle sei die Ablehnung auch begreiflich, weil die betreffende Zeugin offensichtlich böswillig der Verhandlung [138] fernbleibe, da sie damit rechne, daß auch ohne ihr Erscheinen ihre in der vorigen Verhandlung abgegebene Erklärung, in der sie die Behauptung des Angeklagten auf Aussicht einer Heirat mit Frau Dolly Landsberger bestritten, nachwirke. Der Angeklagte lehne aber auch den Beisitzer Landrichter Kriener ab, weil dieser in der vorigen Verhandlung mehrfach Zwischenbemerkungen gemacht habe, die erkennen ließen, daß er Dinge, die er auf privatem Wege erfahren zu haben glaubte, bei seiner richterlichen Tätigkeit benutzen wollte. Diese Dinge könnten aber hier schon deshalb nicht nachgeprüft werden, weil er sie nicht angegeben, sondern nur verschleiert angedeutet habe. So habe Landrichter Kriener auf einen Einwurf des Angeklagten, daß er zu der fraglichen Zeit im Besitze von Geld gewesen sei, wörtlich folgende Bemerkung gemacht: »Ja, woher hatten Sie denn das Geld? Ich weiß es ja, aber ich darf es nicht sagen.« Ferner habe Landrichter Kriener zu dem von der Verteidigung gestellten Antrag auf Vernehmung des Justizrats Meschelsohn wörtlich gesagt: »Ist Justizrat Meschelsohn etwa Syndikus der Firma A. Wertheim? So. So. Das wollte ich nur wissen.« Aus alledem folgere der Angeklagte eine Befangenheit des Landrichters Kriener.

Verteidiger R.-A. Dr. Alsberg: Der Angeklagte ist zur Ablehnung eines Richters befugt, wenn er die Besorgnis hat, daß der abgelehnte Richter befangen ist. Diese Besorgnis kann der Angeklagte haben, wenn der Richter ihm gegenüber das Gesetz verletzt hat. Ob diese Verletzung eine vorsätzliche oder eine fahrlässige war, ist, wie das Kammergericht erklärt hat, gleichgültig. Der Angeklagte kann diese von ihm behauptete Gesetzesverletzung damit begründen, daß der Herr Vorsitzende der Verteidigung erklärt hat, er werde die Verhandlung vertagen, sobald Angriffe gegen die abwesende und damit an ihrer Verteidigung gehinderte Zeugin Wertheim erfolgten. Die Zeugin bleibt ohne zwingenden Grund von Gerichtsstelle fort.

In keinem Falle ist der Herr Vorsitzende berechtigt, den Angeklagten durch die Drohung, zu vertagen und damit die Untersuchungshaft zu verlängern, an der Führung eines Beweises zu hindern. Der Beweis ist von der Kammer selbst früher als erheblich [139] anerkannt worden, denn sie hat die erste Verhandlung nach zweitägiger Dauer vertagt, ausschließlich, um diesen von dem Angeklagten angebotenen Beweis zu erheben. Jetzt auf einmal soll dieser Beweis nicht mehr erheblich sein, weil Frau Wertheim nicht erscheint. Mit dem § 200 der StPO., der besagt, daß der Richter frei seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Verhandlung schöpfen soll, will man uns beweisen, daß das geltendes Recht sei? Wenn sich dieser Rechtszustand aus dem § 200 StPO. ergäbe, so wäre dieses Gesetz geradezu jämmerlich. Soll der Angeklagte, wenn er hier seine Verteidigung vorträgt, es einfach ignorieren, daß er vor zwei Monaten von einer Zeugin, der der Herr Staatsanwalt das Prädikat »vorzüglich« gegeben hat, als Lügner gebrandmarkt ist?

Der Verteidiger schloß hieran längere rechtliche Ausführungen über das, was »gerichtskundig« ist, und fuhr alsdann fort: Der Gegenbeweis des Angeklagten muß zugelassen werden, um Ihnen die richtige Überzeugung von dem Wert oder Unwert der gerichtskundigen Behauptung der Frau Wertheim beizubringen. Ebenso wie sich der Angeklagte dagegen verwahrt, daß der Vorsitzende Dinge nicht als gerichtskundig ansehen will, die es zweifellos sind, verwahrt er sich auf der anderen Seite dagegen, daß Herr Landrichter Kriener Dinge verwertet, die schlechterdings dings nicht gerichtskundig sind.

Der Angeklagte Graf Wolff-Metternich betonte, daß dieses Ablehnungsgesuch direkt von ihm veranlaßt worden sei. Er selbst dehne diese Ablehnung auf die Ablehnung aller Richter der zehnten Strafkammer des Königlichen Landgerichts I aus und erbitte sich die Namen der Beisitzer. Er sehe sich zu dieser Maßnahme leider dadurch genötigt, weil ihm noch unmittelbar vor dem Termin von seiner Frau mitgeteilt worden sei: es habe ihr jemand aus authentischster Quelle hinterbracht, daß die Kammer bereits ein Urteil nach der vorigen nicht zu Ende gekommenen Verhandlung festgelegt habe. Das Urteil soll lauten: ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von sechs Monaten der Untersuchungshaft! Das sei eine beispiellose Ungeheuerlichkeit, beispiellos in der Justiz aller Länder und zeige doch wohl, daß das Gericht befangen sei. Jener Richter [140] begründete folgendermaßen das Urteil: »Man könne doch einen Grafen Metternich, der noch dazu der Neffe des deutschen Botschafters in London sei, nicht so lange in Untersuchungshaft lassen, ohne ihn entsprechend zu bestrafen.« Er beantrage darüber die eidliche Vernehmung seiner Frau und jenes Richters. Seine Befürchtung der Befangenheit werde auch durch folgendes bestärkt: Erst nachdem sein Onkel, Se. Exzellenz Graf Paul Wolff-Metternich, Botschafter des Deutschen Reiches in London, auf Anfrage der Staatsanwaltschaft, »ob er die Schulden des Neffen bezahlen wolle oder Einspruch gegen dessen Vernehmung erheben würde«, erklärt hatte: »er würde nicht zahlen und man könne ruhig vorgehen, aber dafür sorgen, daß sein Name möglichst dabei nicht genannt würde«, erst dann sei die Verhaftung verfügt worden. Das sei ein neuer, unzulänglicher Eingriff in die Rechtspflege und beweise, daß die Justizbehörde sich von anderen hohen Beamten und anderen Gesichtspunkten als von der Gerechtigkeit allein beeinflussen lasse. Wenn er, wie die Anklage behauptet, die Lieferanten betrogen habe, so hätte ihn weder sein Name noch die Stellung seines Onkels schützen dürfen. Das Anerbieten der Staatsanwaltschaft an den Onkel, daß bei Bezahlung der Schulden weitere Schritte unterbleiben würden, sei unstatthaft gewesen. Dieses Vorgehen des Staatsanwalts beweise aufs neue, daß es bei uns eine Klassenjustiz gebe. Da unmöglich anzunehmen sei, daß die Oberstaatsanwaltschaft in dieser gesetzwidrigen Weise vorgegangen sei, so bleibe nur übrig, daß ein Betrug von seiten der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht angenommen werde. Dann aber sei wieder die heutige Verhandlung nicht zu erklären. Durch alle diese Vorkommnisse komme er zu der Befürchtung einer Beeinflussung der Richter auch von seiten der vorgesetzten Behörde. Die Behörde wolle unter keinen Umständen zugeben, daß sie mit seiner Verhaftung einen Fehler begangen habe. Staatsanwaltschaft und Gericht wollen ihn unter allen Umständen verurteilen. Seine Verhaftung habe solchen Staub aufgewirbelt, daß man eine Übereilung nicht zugestehen wolle. Erstens der bekannte Name, dann der Neffe des Botschafters, ferner die Verwandtschaft [141] seiner Familie mit dem österreichischen Kaiserhause. Das alles seien Punkte, weswegen die Behörde durch eine Verurteilung nun auch die Berechtigung einer Verhaftung beweisen wolle. Dahinaus laufe ja auch die Begründung des bereits jetzt schon über ihn gefällten Urteils, das jener Richter dieser Kammer seinem Freunde mitgeteilt habe.

Auf Ersuchen des Angeklagten teilte der Vorsitzende diesem die Namen der Beisitzer mit: Landgerichtsrat Brieskorn, Landgerichtsrat Elsner, Landrichter Kriener und Landrichter Menard. Da Landgerichtsrat Brieskorn neu in das Kollegium getreten war, so lehnte diesen der Angeklagte nicht ab. Unter Vorsitz des Landgerichtsrat Brieskorn trat hierauf, entsprechend den Vorschriften der Strafprozeßordnung, ein Dreirichterkollegium in Tätigkeit, um die Berechtigung der vorgebrachten Ablehnungsanträge zu prüfen.

Der Angeklagte begründete in erregtem Tone nochmals seinen Ablehnungsantrag und fügte hinzu, daß auch seine Behandlung im Gefängnis auf eine Befangenheit der zehnten Strafkammer hindeute. Diese Behandlung handlung sei stellenweise ungeheuerlich gewesen. Er sei durch die Gefängnishaft krank und schwach geworden, habe, da ihm dies erlaubt sei, auf dem Bett gelegen, und als er nicht sofort aufstand, als ein Oberaufseher in die Zelle trat, sei er bestraft worden mit Entziehung des ganzen Essens und habe 48 Stunden bei Wasser und Brot zubringen müssen. Er habe sich darüber bei der zehnten Strafkammer beschwert, die Strafkammer habe aber die Beschwerde ohne richtige Begründung abgelehnt. Auch daraus habe er das Gefühl der mangelnden Unbefangenheit des Kollegiums erhalten. Die zehnte Strafkammer habe ihm geantwortet: er habe sich unvorschriftsmäßig verhalten; es gebe aber keine Vorschrift, in welcher bestimmt werde, daß ein Untersuchungsgefangener beim Erscheinen eines Aufsehers sich zu erheben habe. Er beantrage, den Vorsitzenden auf seinen Diensteid zu befragen, ob er vom Justizminister beeinflußt sei.

Staatsanw.-Rat Porzelt erklärte, daß der Angeklagte doch nicht Sachen vorzubringen habe, die gar nicht hierher gehören und überhaupt niemals geschehen seien.

Angekl.: Sie sind doch geschehen!

[142] Vors.: Ich muß auch dringend ersuchen, sich nur an die Erörterung der Frage zu halten, inwiefern die vier abgelehnten Richter befangen sein sollen.

Angekl.: Ich bin doch kein Rechtsanwalt und kann das, was ich vorzubringen habe, nicht in drei Worten sagen.

Vors.: Sie müssen sich aber an die Sache halten.

Angekl. (erregt): Wenn ich hier wieder vergewaltigt werde, wenn man mich wieder mit Füßen tritt, dann sage ich kein Wort mehr. Es ist mein gutes Recht, mich zu verteidigen. Alles hackt hier auf mir herum, man will mir das Wort entziehen.

Vors.: Wollen Sie sich nun sachlich äußern oder nicht?

Angekl.: Jawohl! Aber wenn Sie mich immer unterbrechen, kann ich es nicht! Es ist durchaus richtig, daß bei meinem Onkel, dem Botschafter Grafen Wolff-Metternich angefragt worden ist, ob er meine Schulden bezahlen wolle. Das ist wahr, das steht in den Akten! Wahr ist auch, daß der Untersuchungsrichter Dr. Sprockhoff, der den die Sache führenden Untersuchungsrichter vertrat, einen Brief des Grafen v.d. Schulenburg unterschlagen hat.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich muß doch derartige Äußerungen und beleidigende Behauptungen, die durchaus nicht zutreffen, entschieden zurückweisen.

Vors.: Es sind derartige Vorwürfe nicht zulässig, wie sich der Angeklagte selber sagen muß, denn er wirft damit einem Richter eine strafbare Handlung vor!

Angekl.: Ich sehe darin auch eine strafbare Handlung! lung!

Der Vorsitzende, Landgerichtsrat Brieskorn, vernahm alsdann in öffentlicher Sitzung die abgelehnten Richter.

Landgerichtsdirektor Crüger: Ich erkläre dienstlich, daß ich mich in keiner Weise für befangen halte, sondern dem ganzen Straffall völlig unbefangen gegenüberstehe, wenn sich auch persönlich eine gewisse Meinung gebildet hat, wie es bei jedem der Fall sein wird, der die Akten sorgfältig und ernst studiert hat. Was die einzelnen Punkte betrifft, so erkläre ich dienstlich, daß mir von keiner Seite irgendein Wort zugetragen worden ist, weder versteckt noch offiziell, welches darauf hindeuten könnte, ich solle beeinflußt werden. Ich habe von einer angeblichen Verfügung des Herrn Justizministers nichts gewußt und kann mir gar nicht vorstellen, daß die Justizbehörde, wie [143] behauptet worden, die Verurteilung des Angeklagten wünsche. Ich habe nichts in den Akten gefunden, daß irgendwie ein derartiger Wunsch des Justizministers zum Ausdruck gekommen ist. Wenn so etwas in den Akten Stallmann stehen sollte, so muß ich bemerken, daß ich diese Akten niemals gesehen habe. Was Frau Wertheim anbetrifft, so möchte ich folgendes hinzufügen: Der Angeklagte hatte zu seiner Verteidigung angeführt, daß, er auf die Heirat mit der Tochter der Frau Wertheim, der Frau Dolly Landsberger, rechnen durfte. Die Ermittelungen ergaben das Gegenteil. Frau Wertheim war nach ihrer Aussage in der ersten Verhandlung, unter Zustimmung des Verteidigers entlassen worden, und als dann ein gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin gerichteter Antrag der Verteidigung kam, habe ich öffentlich erklärt, und die Kammer hat es gebilligt, daß man nicht gegen eine abwesende Zeugin, die sich nicht verteidigen kann, ehrenkränkende Anschuldigungen zulassen, sondern die Sache vertagen werde. Es haben dann zwischen den Verteidigern und mir Besprechungen stattgefunden; ich habe mich dabei aus meiner ursprünglichen Reserve herauslocken lassen. Was ich gesagt habe, habe ich aber nur für meine Person und nicht namens der Kammer gesagt. Dann kam der unerwartete Brief der Frau Wertheim, daß sie nicht kommen könne. Ich habe mich wieder mit den Verteidigern unterhalten, was nun geschehen solle, und wieder in meinem Namen und nicht im Namen der Kammer meine Ansicht über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Angriffen gegen eine abwesende Zeugin ausgedrückt. Ich stehe auch jetzt noch persönlich auf dem Standpunkt, daß das Gericht grobe Anwürfe gegen eine abwesende Zeugin nicht zulassen könne. Ich habe nicht erklärt, daß die Sache vertagt werden würde, sondern nur, daß ein Gericht sich wohl nicht dazu hergeben werde, solche Anwürfe in Abwesenheit der betreffenden Zeugin entgegenzunehmen. Ich habe gefragt, ob die Verteidiger nicht auf eine Reihe vorgeschlagener Zeugen verzichten wollten, da sonst wohl eine Vertagung notwendig werden würde. Ich werde in Zukunft mein Benehmen danach einrichten, daß solche privaten Besprechungen nicht in dieser [144] Weise verwertet werden. Die Entsendung eines Gerichtsarztes nach Meran habe nicht ich, sondern die Kammer abgelehnt. Wir haben uns gesagt, daß eine einmalige Untersuchung durch einen Gerichtsarzt zu nichts führen könne, abgesehen davon, daß ein preußischer Gerichtsarzt in Österreich nicht zuständig ist und die Zeugin nicht gezwungen werden kann, aus dem Auslande hierher zu kommen. Von einer schlechten Behandlung des Angeklagten im Gefängnis ist mir nichts bekannt. Was die Behauptung des Angeklagten betrifft, daß das Urteil bereits nach der ersten Verhandlung festgestellt worden sei, so weiß ich nicht, wer so etwas erzählt haben soll; ich weiß aber, daß wir in der Kammer, keinen irgendwie dahin auszulegenden Beschluß gefaßt, noch irgend etwas über die Höhe der Strafe gesprochen haben. Es ist also in keiner Weise ein Urteil schon festgelegt. Was die behauptete Anfrage des Staatsanwalts bei dem Onkel des Angeklagten, dem Botschafter in London, betrifft, so erkläre ich, daß ich von der Sache absolut nichts weiß.

Landrichter Kriener: Ich erkläre, daß ich mich nach keiner Richtung hin für befangen halte. Von einer Äußerung über den Erwerb des Geldes durch den Angeklagten weiß ich überhaupt nichts mehr. Dagegen erinnere ich mich, die Frage an Justizrat Meschelsohn, ob er Syndikus der Firma A. Wertheim sei, gerichtet zu haben. Ich erkläre, daß dies lediglich zu meiner persönlichen Information dienen sollte.

Landgerichtsrat Elsner: Ich erkläre, daß ich mich nach keiner Richtung hin befangen fühle. Da gegen mich irgendwie bestimmt präzisierte Ablehnungsgründe nicht geltend gemacht worden sind, muß ich annehmen, daß die Verteidigung vielleicht vermutet, jene Äußerung, der Angeklagte werde zu einem Jahr Gefängnis, unter Anrechnung von sechs Monaten der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt, rührt von mir her. Ich weise diese Vermutung mit Entschiedenheit als falsch zurück.

Landrichter Menard gab eine ähnliche Erklärung ab.

R.-A. Dr. Alsberg und R.-A. Dr. Jaffé verwahrten sich entschieden gegen den aus der Auslassung des Direktors Crüger herauszulesenden Vorwurf, daß die Verteidiger vertrauliche Mitteilungen hier verwendet hätten. Weshalb nicht gestattet worden, daß Staatsanw.-Rat [145] Schwickerath über seine Eindrücke, die er bei Gelegenheit einer Strafsache über den Charakter der Frau Wolff-Wertheim erhalten, hier aussage, sei unerfindlich, denn durch diese Aussage würde doch nimmermehr das Staatswohl gefährdet. Landgerichtsdirektor Crüger habe ausdrücklich gesagt: »Ich lasse eine Zeugin, die nicht hier ist, nicht an den Pranger stellen, und das kann ich Ihnen sagen: wenn solche Sachen vorgebracht werden, dann werde ich vertagen!«

Staatsanw.-Rat Porzelt: Der Angeklagte hat bestritten, geisteskrank zu sein; es scheint aber, als wollte er durch solche Behauptungen doch wieder Zweifel an seiner Geistesklarheit wachrufen. Für die Einbringung dieser Anträge des Angeklagten habe ich sonst keine rechte Erklärung. Der Angeklagte ist ein ausgestoßener Sprößling einer hochangesehenen Familie, im übrigen aber ist er ein Betrüger, der seit Jahr und Tag viele Personen geschädigt hat. Der Angeklagte schätzt sich doch sehr niedrig ein, denn ein Mann, der so lange betrogen hat, verdient mindestens zwei Jahre Gefängnis. Außerdem sitzt der Angeklagte auch wegen der Sache Stallmann in Untersuchungshaft.

Die Verteidiger traten den Ausführungen des Staatsanwalts in sehr scharfer Weise entgegen.

Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes erklärte Landgerichtsrat Brieskorn: Der Gerichtshof hat den Antrag der Verteidigung und des Angeklagten abgelehnt, da zu einer Ablehnung der vier Richter nicht der geringste Grund vorhanden ist.

Der ordnungsmäßige Gerichtshof unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Crüger trat darauf wieder in Tätigkeit. Es wurde der Anklagebeschluß verlesen und darauf zur Vernehmung des Angeklagten geschritten. Der Angeklagte gab an: Er sei am 15. November 1886 zu Schloß Arcem in Holland als Sohn des Rittergutsbesitzers und Königlichen Kammerherrn Grafen Lewin v. Wolff-Metternich geboren. Er habe die Klosterschulen und Gymnasien zu Betburg, Bonn und Münster besucht. Er habe als sehr junger Gymnasiast einmal einen Selbstmordversuch unternommen. Auf den Rat des Professors Dr. Aschaffenburg sei er von seinem Vater vorübergehend in eine Privat-Irrenanstalt gebracht worden. Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte sich darauf der Angeklagte [146] über seine Beziehungen zu der Familie Wertheim: Frau Dolly Landsberger, geb. Pincus, Stieftochter des Herrn Wolff Wertheim wurde mir auf einem Fest im hiesigen Landwehrkasino von einem Leutnant der Reserve vorgestellt. Einige Tage später lernte ich die Mutter der jungen Dame, Frau Wertheim, bei einem bei Kroll stattgefundenen Wohltätigkeitsfest kennen. Auf Einladung der Frau Wertheim besuchte ich die Familie Wertheim, und zwar fast täglich. Ich habe von Anfang an die Absicht gehabt, mich um die Tochter zu bewerben. Zeuge hierfür ist der Leutnant Rittweger, ein Schwiegersohn des Justizrats Prerauer. Andere Zeugen wissen, daß ich den Silvestertag als den Termin meiner Erklärung angegeben habe. Sie haben mir viele Avancen gemacht, ich bin aber am Silvesterabend nicht mit der Erklärung hervorgetreten, da ich die Einladung der Frau Wertheim zu der Reise nach dem Süden erhalten hatte. Bei dieser Reise hatte ich keineswegs die Rolle eines »Reisemarschalls« gespielt. Ich habe stundenlang täglich mit Frau Dolly Landsberger verkehrt, wir haben allein ein Auto genommen und sind spazieren gefahren; es ist auch vorgekommen, daß die Eltern abends zu Bett gingen und ich der Tochter, auf Aufforderung der Mutter, noch bis ein Uhr nachts Gesellschaft leistete. Sie legte sich dann auf eine Chaiselongue, und ich saß auf einem Taburett vor ihr. Wir haben uns du genannt und auch geküßt, und der ganze Verkehr ließ mir keinen Zweifel, daß ich als Schwiegersohn angenehm sei. Ich habe mit Frau Dolly Landsberger verkehrt wie Braut und Bräutigam; es ist mir jedenfalls nirgends angedeutet worden, daß ich nicht angenehm sei. Herr Wolff Wertheim hatte auch einmal gesagt, er habe ein Gut bei Cladow, das er seiner Stieftochter als Hochzeitsangebinde geben werde. Ich habe auch manchmal den Vermittler in der Familie spielen müssen, da sehr starke Gegensätze bestanden. Eines Morgens habe ich Mutter und Tochter in Tränen und in einer heftigen Aussprache gefunden. Die Tochter sagte zur Mutter: Du mit deiner Vergangenheit darfst dir doch überhaupt nichts erlauben. Ich beruhigte beide, und da hat Frau Wertheim den Kopf an meine Schulter gelehnt und mir gedankt. Mehr als einmal hat Herr [147] Wertheim zu mir gesagt: »Ich danke Ihnen, daß Sie zu mir kommen. Sie üben einen so guten Einfluß auf meine Tochter aus.«

Vors.: Wie war es nun am Silvesterabend?

Angekl.: Die Reise war also vorbereitet, und ich dachte, daß ich auf der Reise bessere Gelegenheit haben würde, meine Werbung anzubringen. Silvester war ich schon zum Frühstück von Wertheims eingeladen. Abends war eine Gesellschaft von dreißig Personen geladen, alle Arrangements waren mir übertragen worden. Da kam Frau Wertheim auf die große Reise zurück. Sie forderte mich auf, im Februar mit ihr nach Italien zu reisen und erbot sich, für die Kosten aufzukommen. Sie wiederholte dabei mehrfach, daß die Tochter mich sehr gern habe und ich ihr sehr angenehm sei. Ich habe über diesen Heiratsplan auch mit meiner Schwester korrespondiert.

Vors.: Wie konnten Sie denn annehmen, daß Sie ohne Mittel besondere Chancen hatten?

Angekl.: Es war ja mehrfach angedeutet worden, daß Frau Wertheim ihre Tochter gern wieder verheiraten wollte. Deren erste Ehe war schiefgegangen, und nun sollte die Tochter einen Grafen haben.

Vors.: Aber kurze Zeit darauf war die ganze Sache zu Ende.

Angekl.: Frau Wertheim schrieb mir am 8. Januar: vorläufig möchte ich nicht kommen, die Tochter sei krank. In Wahrheit lag die Sache so, daß der Kommandeur des 2. Garderegiments z.F. seinen sämtlichen Offizieren verboten hatte, im Hause Wertheim zu verkehren. Das war ihnen natürlich unangenehm, und deshalb wurde die Krankheit vorgespiegelt. Wie sehr man mich schätzte und keineswegs als den untergeordneten »Reisemarschall« betrachtete, geht u.a. daraus hervor: Eines Tages begrüßte ich in einem Restaurant den Prinzen Salm-Salm, der mit einer Tante von mir und auch mit dem österreichischen Kaiserhause verwandt ist. Frau Wertheim war ganz entzückt, als sie hörte, daß ich somit auch mit dem österreichischen Kaiserhause verwandt sei. Am Silvesterabend habe ich die Tischordnung gemacht, und Frau Wertheim sagte zu mir: Es ist selbstverständlich, daß Sie meine Tochter zu Tisch führen.

Vors.: Zu jener Zeit scheinen sich Mutter und Tochter ganz gut verstanden zu haben.

Angekl.: Nein, sie standen sich nie gut, ich habe[148] immer Veranlassung gehabt, zwischen Mutter und Tochter zu vermitteln, denn es kam oft zu argen Szenen zwischen beiden. Ich habe übrigens einen großen Teil meiner Läpperschulden bezahlt. Ich wiederhole, daß ich nicht etwa als Schuhputzer mit auf die Reise gehen sollte, sondern daß man selbst auf mich als Schwiegersohn reflektierte.

Vors.: Nun sind die Wertheims aber doch anderen Sinnes geworden. Wie erklären Sie sich das?

Angekl.: Sie hatten wohl gehört, daß ich auf die Aussicht einer reichen Heirat schon Geld aufzunehmen suchte. Der Angeklagte gab auf weitere Fragen an, daß er auch noch andere Aussichten hatte, zu Geld zu kommen. So habe er Aussicht gehabt, in den Aufsichtsrat einer großen Gesellschaft zu kommen; in dieser Position hätte er über 12000 Mark im Jahre verdient. In Scheveningen habe er dann seine jetzige Frau kennengelernt und sie geheiratet. Er habe seiner Frau sofort gebeichtet, welche Schulden er habe und überlegt, wie er sie am besten abtragen solle. Er sei dann mit ihr zu einem Zivilanwalt in Wien gegangen und habe diesem die Sachlage mitgeteilt. Der Anwalt habe gesagt: Ach, das sind ja Läpperschulden. Lassen Sie die Leute noch ein halbes Jahr warten und bieten Sie ihnen dann 60 Prozent. Seine Frau habe eigenes Vermögen und ein jährliches Einkommen von 50 bis 60000 Kronen. Er könne darauf verweisen, daß er zur kritischen Zeit in der Tat auf eine reiche Heirat hinzielte, er hatte zwei Heiratsvermittlerinnen an der Hand. Diese können bekunden, daß er gesagt habe: »Unter eine Million tue ich es nicht, es muß aber auch eine gute Familie sein.«

R.-A. Dr. Jaffé wiederholte den Antrag, den Medizinalrat Dr. Hoffmann nach Meran zu senden, und beantragte ferner, Frau Margarete Fröhlich, verw. Bornstein, Inhaberin des Ehevermittelungs-Instituts Bornstein, Kurfürstendamm 33, als Zeugin und Sachverständige darüber zu vernehmen, daß einem Heiratskandidaten, der den Namen Graf Wolff-Metternich trägt, mit Leichtigkeit Partien mit Mitgiften von vielen hunderttausend Mark vermittelt werden könnten. Daß ferner Personen mit derartigen Namen auch wiederholt zu »Namensheiraten« gesucht würden, von vornherein [149] mit der Absicht, die Ehe nach kurzer Zeit zu lösen. Daß für solche »Namensheiraten« Summen von vielen Tausenden Mark gern gezahlt würden.

R.-A. Dr. Alsberg unterstützte diese Anträge. Frau Bornstein würde auch bekunden, daß es nichts Ungewöhnliches sei, wenn Heiratskandidaten mit nach dem Süden genommen würden.

Die Anträge der Verteidiger wurden nach kurzer Beratung mit der Begründung abgelehnt, daß die Aussagen der Frau Wertheim aus der ersten Verhandlung für den Gerichtshof nicht von Einfluß seien.

Es wurden alsdann zwei Krankenschwestern vernommen, die Frau Dolly Landsberger nach ihrem bekannten Sprung aus dem Fenster gepflegt haben, und die über das schlechte Verhältnis zwischen Mutter und Tochter Auskunft geben sollten. Die Krankenschwester Alex bestätigte, daß das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter das denkbar schlechteste gewesen sei. Frau Wertheim habe der Tochter gegenüber die gemeinsten Schimpfwörter gebraucht, wie: eklige Jüdin, Biest, Dirne, Frauenzimmer und andere aus dem Sexualleben entnommene Schimpfwörter.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist es richtig, daß Frau Wertheim einmal von der schlechten Erziehung ihrer Tochter gesprochen hat, und als die Tochter fragte, warum man sie nicht in eine Pension gegeben habe, Frau Wertheim geantwortet hat: Dann wärst du nach sechs Wochen, von einem Hausdiener schwanger, wieder nach Hause gekommen?

Zeugin: Das ist richtig.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist es richtig, daß Frau Wertheim ihre Tochter wiederholt veranlassen wollte, in dem Ehescheidungsprozeß gegen Dr. Landsberger falsche Anschuldigungen zu erheben?

Zeugin: Jawohl.

R.-A. Dr. Alsberg: Ist es richtig, daß Frau Dolly Landsberger vielfach nach ihrem Manne verlangte und Frau Wertheim sie mit Gewalt von ihrem Manne fernzuhalten suchte.

Zeugin: Jawohl. Frau Wertheim hat wiederholt Briefe des Dr. Landsberger abgefangen und nicht abgeliefert. geliefert.

R.-A. Dr. Alsberg: Entsinnen Sie sich, daß davon gesprochen wurde, Frau Dolly Landsberger habe, als sie hörte, ihre Mutter verbreite alles mögliche, was sie über ihren Mann gesagt haben solle, geäußert: »Solche Gemeinheit, meine Mutter hat mir das alles erst[150] eingeredet«?

Zeugin: Jawohl.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist es richtig, daß Frau Wertheim einmal geäußert hat: Sie und ihre Tochter lügen beide, wenn sie aber selber lügt, dann versteht sie es besser?

Zeugin: Das ist mir nicht erinnerlich.

Krankenschwester Rose Kolb bestätigte auf Befragen der R.-A. Dr. Jaffé und Dr. Alsberg, daß es öfter zu heftigen Szenen zwischen Mutter und Tochter gekommen sei. Bei der ersten Ausfahrt der Frau Dr. Landsberger nach ihrer Erkrankung durch den Tiergarten habe sich Frau Dr. Landsberger geniert gefühlt, daß sie viele Bekannte trafen. Als sie deshalb gebeten habe, einen anderen Weg einzuschlagen, habe Frau Wertheim laut geschrien : »Wenn sie dich sehen, sehen sie nichts weiter als ein ...« (es folgte ein nicht wiederzugebendes Schimpfwort). Richtig sei es auch, daß Frau Dr. Landsberger dauernd zu ihrem Manne zurückzukehren verlangte und oft schrie: »Ati, mein Ati, ich hab dich ja so lieb.« Sie habe dann verzweifelt in die Kissen geschluchzt, wenn die Mutter dazukam kam und sie mit den unflätigsten Schimpfwörtern belegte. Auf weiteren Vorbehalt bestätigte die Zeugin folgendes: Frau Wertheim habe bei einer Gelegenheit zu ihrer Tochter gesagt: ihr Großvater habe nicht umsonst die Millionen zusammengestohlen, damit sie nur Champagner saufen und sich amüsieren konnte.

R.-A. Dr. Alsberg: In ihrer eidesstattlichen Versicherung vor dem R.-A. Dr. Marwitz haben Sie auch bekundet: Eines Tages saß die Tochter am Klavier, spielte ein Lieblingsstück ihres Mannes und weinte. Da machte ihr Frau Wertheim eine heftige Szene und sagte: Ich will dir nur eins sagen, ich habe deinen Vater zugrunde gerichtet und richte auch dich zugrunde.

Zeugin: Was ich eidesstattlich versichert habe, ist richtig, ich besinne mich jetzt aber nicht mehr darauf. Alsdann wurde Oberleutnant v. Fetter vernommen, der längere Zeit im Hause Wolff Wertheim verkehrt hat. Er erklärte, daß er nicht die Absicht gehabt habe, Dolly Pincus zu heiraten, und daß er einige Wochen, nachdem er in das Haus Wolff Wertheim eingeführt war, dies auch in einer Unterredung Frau Wolff Wertheim ausdrücklich erklärt habe. Der Angeklagte Wolff-Metternich sei im Hause Wolff Wertheim ebenso behandelt [151] worden wie alle anderen Gäste.

Der Angeklagte fragte den Zeugen, ob es seiner Meinung nach zwischen Mutter und Tochter so weit gekommen sei, daß die Tochter der Mutter alles gebeichtet habe. Der Zeuge glaubte dies bestimmt verneinen zu können, da auch er den Zwist zwischen Mutter und Tochter bemerkt habe. Er habe auch dem Angeklagten auf dessen Anfrage erklärt, daß er nicht die Absicht habe, sich um Frau Dolly Pincus zu bewerben. Leutnant v. Ziesar war nur zweimal im Hause Wolff Wertheim. Ihm hat Oberleutnant v. Vetter ebenfalls erklärt, daß er sich nicht um die Tochter des Hauses bewerben wolle. Von einer schlechteren Behandlung des Angeklagten im Hause Wolff Wertheim gegenüber anderen Gästen sei auch ihm nichts bekannt.

Zeugin Fräulein von Hanstein, die ehemalige Erzieherin der Dolly Landsberger bekundete gleichfalls, daß oft böse Szenen zwischen Mutter und Tochter stattgefunden hätten. Erstere habe oft sehr unanständige Wörter gebraucht, die in gebildeten Kreisen nicht üblich sind und auch manchmal auf sexuellem Gebiete lagen. Auch habe sie gesagt, sie hasse ihre Tochter und habe sie schon vor der Geburt gehaßt.

R.-A. Dr. Jaffé: Hat Frau Wertheim nicht gesagt, sie habe monatelang vor der Geburt nur Kognak getrunken und Salat gegessen? Das Gericht lehnte diese Frage ab. Weiter bekundete die Zeugin, daß Dolly Landsberger, die sich mit fünfzehn Jahren verheiratet hatte, mehrfach von der Mutter mißhandelt worden sei.

R.-A. Dr. Alsberg: Danach ist der Zwiespalt zwischen beiden so groß gewesen, daß Frau Dolly Landsberger ihre tiefsten Seelenzustände wohl kaum der Mutter offenbart haben wird. (Zur Zeugin): Legte Frau Wertheim noch immer besonderen Wert auf klangvolle Namen?

Zeugin: Jawohl.

Dr. Alsberg: Hat sie nicht einmal gesagt: »Jetzt wäre der Herzog der Abruzzen für dich fällig gewesen.«

Zeugin: Jawohl, das hat sie gesagt. (Heiterkeit.) Hierauf wurde Staatsanw.-Rat Dr. Schwickerath als Zeuge vernommen. Dieser hatte eine Strafsache gegen Dr. Landsberger bearbeitet, die, wie er den Verteidigern berichtigend bemerkte, nicht auf einer Strafanzeige der Frau, sondern des Herrn Wertheim beruhte. Es seien damals zahlreiche Briefe von Dr. Landsberger eingereicht [152] worden, die ihm seine Frau geschrieben hatte.

R.-A. Dr. Jaffé hielt dem Zeugen eine Reihe dieser Briefe vor. Der Zeuge bestätigte in jedem einzelnen Falle, daß er sich daran erinnere. In einem Brief vom 11. Juni hieß es: Frau Wertheim ist wieder einmal im Bett, und ich sitze auf dem Balkon und harre ihrer Befehle. Und wenn sie mir sagt, wie schlecht sie sich fühlt, warum regt sich da kein Mitleid in meinem Herzen? zen? Eins ist sicher, daß seit dem 1. Juni etwas in mir erstorben ist, als diese Frau, die meine Mutter ist, mich bespuckte. Mir war, als ob etwas in mir tot sei und ich weiß, es wird auch nie mehr in mir aufleben.

In einer Reihe anderer Briefe heißt es u.a.: »Ich fühle mit dieser Frau, die mich geboren hat, keinen seelischen und keinen körperlichen Zusammenhang, und sie ist doch meine Mutter.« »Es ist doch so traurig, täglich und stündlich mit einer Frau zusammen zu leben, die die Mutter ist und der man so fremd, ach so fremd gegenübersteht, die man nicht einmal achten kann.«

»Es tut mir weh, dieses Haus meine Heimat nennen zu müssen.« Eines Tages erklärte Frau Wertheim, daß sie am Wannsee bei Cladow für die Bewerber Dollys eine Villa gemietet habe. An einem andern Tage erklärte Frau Wertheim: »Mir ist es lieber, du wirst die Mätresse eines Prinzen, als die Frau irgendeines Herrn Mayer.« In einem Briefe von Ende 1907 heißt es: »Ich bin schon gehaßt worden, ehe ich lebte. Mama erzählte mir hundertmal, wie sie mich hasse. Nur den einen Wunsch hatte sie in dieser Zeit, befreit von der ?Unbequemlichkeit? zu sein. Ich war das Kind des Mannes, den sie haßte, und sie trug mich auch im Haß. Meine erste Erinnerung aus meiner Kindheit ist: Ich lag im Wagen, Mama zeigte mir ein Bild und sagte: ?Das ist deine Tante.?

Es war ein Bild einer Mätresse meines Vaters.«

»Von diesem Sumpf, der in der Seele dieser Frau liegt, die meine Mutter heißt, machst Du Dir keine Ahnung. Du, laß mich nicht zu lange in dieser Hölle.«

»Ich schäme mich, diese Frau als Mutter zu haben.« ... In einem andern Briefe hieß es: Frau Salbach bat Frau Wertheim, ihr doch einige Billette zur Unterstützung für einige arme jüdische Kinder abzunehmen. Frau Wertheim äußerte bei Empfang des Briefes: [153] »Nein, fällt mir gar nicht im Traum ein; wenn mich nicht eine Exzellenz bittet, denke ich gar nicht daran, zu geben.«

Als nächster Zeuge wurde der frühere Staatsanwalt, jetzige Landrichter Dr. Katz vernommen. Er hatte eine Strafsache gegen die Schwiegermutter der Frau Wertheim, Frau Pincus, geführt. Diese war durch eine Strafanzeige der Frau Wertheim veranlaßt worden und lautete auf Meineid. Frau Pincus wurde außer Verfolgung gesetzt, weil nicht genügende Beweise vorlagen.

Vors.: Aus den Akten stelle ich fest, daß Frau Pincus damals siebzig Jahre alt war und über Dinge vernommen wurde, die neun Jahre zurücklagen.

R.-A. Dr. Alsberg: Hat der Zeuge nicht den Eindruck gehabt, daß Frau Wertheim die Anzeige aus Gehässigkeit oder aus dem Grunde erstattet hat, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen?

Zeuge: Über die Motive kann ich mich nicht äußern.

Aus den Akten wurde darauf festgestellt, daß Frau Pincus als Zeugin vom Kammergericht vernommen wurde, und Frau Wertheim hat Fragen an sie gerichtet auf Grund von Briefen aus alter Zeit. Die Angaben der alten Dame sollen nach der Behauptung der Frau Wertheim unrichtig gewesen sein.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist dem Zeugen bekannt, wie man bei der Kgl. Staatsanwaltschaft sonst über die Glaubwürdigkeit der Frau Wertheim denkt?

Zeuge: Darauf kann ich kaum antworten. Gewiß ist manches gesagt worden, was nicht günstig war, auf der anderen Seite aber auch das Gegenteil.

R.-A. Dr. Jaffé: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat in der vorigen Sitzung die Frau Wertheim für eine »vorzügliche Zeugin« erklärt. Hat man sich nicht darüber gewundert und gesagt, man könne darin dem Staatsanwalt nicht beipflichten?

Zeuge: Darüber kann ich mich auch nicht äußern; ich bin hier Zeuge und nicht Sachverständiger.

Am zweiten Verhandlungstage erklärte der Angeklagte: Ich bin am Weihnachts-Heiligabend als einziger Fremder bei Wertheims eingeladen gewesen und habe von Dolly Landsberger ein kostbares Weihnachtsgeschenk, eine Reitpeitsche mit silbernem Griff, erhalten. Ich war dann auch am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag bei Wertheims. Ich habe täglich an Dolly Landsberger Blumen geschickt, ebenso auch [154] an Frau Wertheim selbst, wie es doch ein »Diener« oder »Angestellter« nicht tun würde. Ich war oft eine Stunde lang in dem elektrischen Kupee mit der Dolly ausgefahren und wurde häufig telephonisch nach dem Tattersall bestellt, in dem Dolly Landsberger Reitübungen unternahm. Bei den Abendbesuchen im Boudoir sollte ich ihr einmal ihr schönes schwarz-blaues Haar aufmachen. Ich war ganz überzeugt, mit Kußhand aufgenommen zu werden und auf der Reise im Süden die Sache perfekt machen zu können.

R.-A. Dr. Jaffé verlas darauf folgendes, von Dr. Arthur Landsberger an ihn gerichtetes Telegramm: Da mir der Name des Vorsitzenden unbekannt ist, teile ich Ihnen mit, daß ich infolge Erkrankung am Erscheinen verhindert, wüßte auch sonst in Sachen Wolff-Metternich, der mir, wie seine Affäre, nur aus den Zeitungen bekannt ist, keinerlei Bekundungen zu machen. Sollte sich meine Vernehmung aber auf mein einstmaliges Verhältnis zum Hause Wolff Wertheim beziehen so erkläre ich, daß ich, selbst auf die Gefahr des Zeugniszwangsverfahrens hin, keine Bekundungen gegen Frau Dolly machen würde. Diesen Standpunkt werde ich auch dann nicht ändern, wenn mich die Wertheim, gleichwie in welcher Form, verleumden sollte. Damit jedoch mein Schweigen nicht falsch ausgelegt wird, entbinde ich die Herren Justizrat Sello und Dr. Marwitz von ihrer Amtsverschwiegenheit hinsichtlich aller Punkte, die sich nicht gegen Frau Dolly richten. Stelle, falls Herr Maximilian Harden erscheinen sollte, anheim, ihn über alle das Haus Wertheim und mich betreffenden Punkte zu befragen. gez. Dr. Arthur Landsberger, z.Z. Prag, Hotel »Blauer Stern«.

R.-A. Dr. Jaffé legte ferner einen Artikel aus dem »Herold« vor.

Staatsanw.-Rat Dr. Porzelt: Ich sehe, es soll immer wieder auf die Glaubwürdigkeit der Frau Wertheim eingegangen werden. Ich habe schon gestern betont, ich habe keinerlei Interesse an den Bekundungen der Frauen Wertheim und Dolly Landsberger. Die ganze Ära Wertheim hat nur ganz kurze Zeit gedauert. Die Straftaten des Angeklagten fallen in eine ganz andere Zeit. Es ist deshalb unerfindlich, weshalb der Angeklagte aus dem »Fall Metternich« einen »Fall Wertheim« machen will. [155] Ich erkläre, daß ich bereit bin, die Fälle, die in die Ära Wertheim fallen, auszuschalten. Wir haben kein Interesse daran, ob Frau Wertheim glaubwürdig ist oder nicht. Diese ganze Sache ist anscheinend deshalb nur so stark hervorgehoben worden, um das Interesse von dem Angeklagten selbst abzulenken und Sensation zu machen.

Vors.: Die Zeugen sind geladen und müssen vernommen werden.

R.-A. Dr. Jaffé: Die Ausführungen des Staatsanwalts treffen nicht zu. Der Fall Wertheim ist schon in der Voruntersuchung hineingezogen worden, er zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Affäre hindurch. Es kommt darauf an, daß der Angeklagte sichere Chancen bezüglich der Frau Dolly hatte, und wenn dies sich ergibt, dann ist vielleicht der Schluß zu ziehen, daß er auch in anderen Fällen glauben konnte, gute Chancen auf eine reiche Heirat zu haben.

Angekl. Graf Metternich: Ich bitte den Herrn Vorsitzenden, mich in Schutz zu nehmen gegen die Ausfälle des Staatsanwalts, der gestern gesagt hat, ich sei für die Staatsanwaltschaft nur ein gemeiner Betrüger. Heute sagte er wieder, ich wolle Sensation machen. Meine Verteidiger haben geglaubt, jene Beweisanträge stellen zu müssen. Ich will keinesfalls Sensation machen.

Vors.: Was Ihren Schutz betrifft, so muß ich darauf hinweisen, daß der Staatsanwalt doch nur seine eigene Ansicht hat, wie Sie auch vielerlei Ansichten kundgegeben haben.

R.-A. Dr. Alsberg beantragte, einen Artikel aus dem »Herold« zu verlesen, der von Frau Wolff Wertheim herrühren soll. Der Artikel wird ergeben, so führte der Verteidiger aus, daß Frau Wertheim in der Sucht, sich und ihre Klugheit in den Vordergrund zu stellen, so weit geht, daß sie nicht davor zurückschreckt, öffentlich ihren Mann zu beschuldigen, er sei bereit gewesen, einen Meineid zu leisten. Diese Beschuldigung bringe sie nur vor, um von einem geschickten Coup zu berichten, den sie damals inszeniert habe. Auf eine Zeugin, die sich so ihrem eigenen Manne gegenüber verhält, kann nichts gegeben werden, wenn sie Dritte beschuldigt.

Justizrat Dr. Meschelsohn, juristischer Berater der Firma A. Wertheim, bekundete alsdann als Zeuge: In der Zeitschrift »Herold« erschien eines Tages ein Artikel, der, Bezug [156] nehmend auf einen Rechtsstreit, die Firma Wertheim und auch ihn, Zeugen, aufs heftigste angriff. Der Inhalt dieses Artikels, der aller Vermutung nach von Frau Wertheim herrührte, ging darauf hinaus, daß man versucht habe, Herrn Wolff Wertheim durch eine Art Komplott zur Ableistung eines Meineides zu drängen, um ihn dann mit Hilfe des daraus sich ergebenden Strafprozesses aus der Firma A. Wertheim auszuschließen. An der ganzen Geschichte sei absolut nichts Wahres gewesen, es sei eine völlig hirnverbrannte Geschichte, an welcher weder objektiv noch subjektiv auch nur das geringste wahr sei. Er (Zeuge) sei dann an den Staatsanwalt herangetreten, um gegen den verantwortlichen Redakteur vorzugehen. Diese Angelegenheit wurde schließlich dadurch aus der Welt geschafft, daß Abbitte geleistet und eine Buße gezahlt wurde. Später wandte sich Frau Wolff Wertheim an ihn mit der Bitte, in einer Angelegenheit ihre Interessen wahrzunehmen. Er habe das mit den Worten abgelehnt: Wie ist das möglich, daß Sie, die Sie damals diesen schändlichen Artikel geschrieben haben, glauben, daß ich Ihr Rechtsbeistand werden könnte? Frau Wertheim habe darauf erwidert: Aber Herr Justizrat, mir war gesagt worden, wir kriegen zehn Millionen, wenn der Artikel kommt. Er (Zeuge) hatte das Gefühl, daß mit dem Artikel eine Erpressung beabsichtigt gewesen sei.

Vors.: Ist man denn mit Geldforderungen an Ihre Klienten herangetreten?

Zeuge: Nein, aber man kann doch auch Erpressungen inszenieren, indem man zunächst horcht, welches Gebot gemacht wird.

Aus der weiteren Vernehmung des Zeugen ergab sich, daß eine Broschüre über dieselbe Angelegenheit erschienen sei, und ein Strafverfahren gegen den Verfasser geschwebt habe.

R.-A. Severin Behrend bekundete als Zeuge: Frau Wertheim hat einen Prozeß gegen ihren Schwiegervater, den Kommerzienrat Pincus, geführt. Es handelte sich damals um Zahlung von 60000 Mark. Im Anschluß an diesen Prozeß hat Wolff Wertheim eine Anzeige gegen Kommerzienrat Pincus wegen Fälschung einer Urkunde erstattet.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist es richtig, daß in dem Zivilprozeß über 60000 Mark Frau Wertheim die Echtheit ihrer eigenen Unterschrift [157] bestritten hat?

Zeuge: Ja, das ist geschehen. Es war damals ein Eid normiert worden, den Frau Wertheim leisten sollte. Sie ist dann aber zu dem Eidestermin nicht erschienen. Weiter berührte R.-A. Dr. Jaffé durch zahlreiche Fragen an den Zeugen noch einen Wust von Vorkommnissen, in denen Frau Wertheim eine häßliche Rolle gespielt haben soll. So wurde erwähnt, daß Frau Wertheim gegen ihre Schwiegermutter und ihren Schwiegervater einen Prozeß auf Herausgabe von gewissen Briefen geführt habe. Die siebzigjährige Frau sei sogar zu einem Offenbarungseid getrieben worden und habe schwören müssen, daß sie die Briefe nicht habe. Auf Anfrage des R.-A. Jaffé bestätigte R.-A. Behrend, daß zu der Zeit, als das Meineidsverfahren gegen die eigene Schwiegermutter der Frau Wertheim eingeleitet war, in der Zeitschrift »Morgen« unter der Überschrift »Tiergarten-Skandal« ein Artikel erschien, in welchem von einem zweifellos Eingeweihten angekündigt wurde, daß eine solche Affäre im Gange sei. Er und seine Klienten hatten keinen Zweifel, daß Frau Wertheim die Urheberin dieses Artikels war.

Im Anschluß hieran wurde auf einen Prozeß zurückgegriffen, rückgegriffen, der einmal gegen die Mutter der Frau Wertheim, Frau Tietzer, geschwebt hatte.

R.-A. Dr. Alsberg ersuchte, aus den Akten festzustellen, daß sich Frau Wertheim von ihrer Mutter eine schriftliche Erklärung des Inhalts hat geben lassen: »Liebe Trude! Hierdurch bestätige ich Dir, daß ich, Deine Mutter, die Unterschrift geleistet habe. Paula Tietzer.« Es stehe fest, daß unmittelbar danach Frau W. bzw. ihr Mann gegen Frau Tietzer Anzeige wegen Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft erstattet habe.

R.-A. Dr. Jaffé erwähnte: Nachdem Herr Hentschel, ein Onkel der Frau Wertheim, verstorben war, behauptete diese, Hentschel habe Selbstmord begangen, weil er in ihrem Prozeß einen Meineid geleistet habe.

Zeuge R.-A. Behrend bestätigte, daß dies erzählt worden sei. Tatsächlich sei Herr Hentschel an schwerer Zuckerkrankheit gestorben.

Zeuge Kühn, früherer Privatsekretär des Herrn Dr. Arthur Landsberger, bekundete: Frau Dolly Landsberger habe sich häufig beklagt, daß sie von ihrer Mutter mit den gemeinsten Schimpfworten belegt werde. [158] Auf Befragen des R.-A. Dr. Jaffé erklärte Zeuge: Es sei richtig, daß die in dem Hause Wertheim angestellt gewesene Miß Giffin folgendes eidesstattlich versichert hatte: Frau Wertheim habe einmal geäußert: Die Dolly und ich, wir müssen beide lügen, die Dolly ist aber zu ungeschickt, bei der merkt man es immer, bei mir merkt man es jedoch nicht.

R.-A. Dr. Jaffé: Ist es richtig, daß Miß Giffin erzählt hat, Frau Wertheim habe eines Tages folgendes zu ihr gesagt: Die Dolly darf nicht vor ihrem 22. Jahre heiraten. Zwischen 18 und 22 Jahren kann sie meinetwegen Verhältnisse haben, aber jede Woche ein anderes?

Vors.: Na, das geht doch aber wohl etwas zu weit. Wir können doch hier nicht Angaben irgendeiner Person, über deren Glaubwürdigkeit nicht das geringste bekannt ist, wiedergeben lassen. Es kann dies ja der ärgste Dienstbotenklatsch sein. Es ist dies jedenfalls ein ganz ungewöhnliches Prozeßverfahren, um etwas zu beweisen.

R.-A. Jaffé: Die Verteidigung will auf die Wiedergabe der Äußerungen der Miß Giffin verzichten und wird den Zeugen nur noch nach Dingen fragen, die ihm die Dolly Landsberger selber erzählt hat.

Vors.: Das geht doch eigentlich auch nicht, wenn wir die Zeugin Dolly Landsberger nicht persönlich hier haben.

R.-A. Jaffé: Dann stehen wir hier bis zum Jüngsten Tag, denn die Dolly Landsberger erscheint doch niemals vor Gericht. Sie hat Herrn Justizrat Dr. Mamroth in Breslau erklärt, daß sie unter keinen Umständen den erscheinen und sich auch weigern werde, sich von einem Gerichtsarzt untersuchen zu lassen.

Vors.: Wir könnten ja Frau Dolly Landsberger kommissarisch vernehmen lassen.

R.-A. Dr. Jaffé: Ich glaube aber, daß wir durch eine kommissarische Vernehmung nie ein richtiges Bild bekommen werden.

Vors.: So doch aber auch nicht. Hier werden Zeugen vernommen, die erzählen, was ein nicht anwesender Zeuge zu einem andern ebenfalls nicht anwesenden Zeugen gesagt hat. Ob das ein richtiges Bild gibt, halte ich für noch fraglicher.

R.-A. Dr. Jaffé: Ich bitte, dem Zeugen eine Anzahl Fragen vorlegen zu dürfen, die er aus eigener Kenntnis beantworten kann. Herr Zeuge, ist es richtig, daß Frau Wertheim geäußert hat: »Unter einem Vanderbilt oder [159] einem Rothschild machen wir es nicht.«

Zeuge: Jawohl.

Verteidiger R.-A. Dr. Jaffé wies hierauf mehrere Briefe vor, in denen es hieß: »Mutter baut wieder Fürstenschlösser.«

»Sie (Frau Wertheim), antwortete mir: O nein, da nehme ich das Rakett und schlage dich, bis du Gehirnhautentzündung hast – und das ist meine Mutter!« – »sie sei von diesem Weib (Frau Wertheim) hypnotisiert worden und müsse alles tun, was sie wolle.«

In einem Gutachten des Geheimen Medizinalrats Prof. Dr. Eulenburg hieß es: Bei Durchsicht dieser Briefe und Aufzeichnungen glaubt man stellenweise etwas von der von schwülem Parfüm durchzogenen Dunstschicht und dem heißen Atem einer modernen Salome, der würdigen Tochter einer modernen Herodias, zu spüren.

Vors.: Das schreibt ein Professor, Donnerwetter ja!

R.-A. Dr. Jaffé: Ja, allerdings, und zwar Geheimrat Eulenburg.

Vors.: Ja, ja, ich kenne ihn schon.

In einem an die damals infolge ihres Sturzes aus dem Fenster des Esplanade-Hotels schwerkranke Dolly Landsberger gerichteten Briefe schrieb Frau Wertheim: Warum habe ich für Deinen Vater Pincus, der meinen Namen fälschen wollte, die Wechsel unterschrieben, die der herrliche Karl Wolff bezahlte. Damit Dir das Zuchthaus nicht anhängen sollte, in das Dein Vater ohne Gnade hineinspaziert wäre.

Auf einige andere Anregungen der Verteidiger, welche noch mehrere Äußerungen der Frau Wertheim über ihre Tochter festgestellt haben wollten, erklärte der Vorsitzende: Es ist ja bekannt, daß Dr. Landsberger ein 15jähriges Mädchen gegen den Willen ihrer Eltern in England geheiratet hat. Daß da die Mutter nicht sehr freundliche Äußerungen gemacht haben wird, ist begreiflich.

Die Verteidiger beantragten die Vorladung zweier neuer Zeugen, eines Bildhauers und eines Architekten, die über den Verkehr des Angeklagten im Hause Wolff Wertheim bekunden sollten.

Die Verteidiger beantragten weiter die Verlesung einer Eingabe der Frau Wertheim zu den Akten.

R.-A. Dr. Alsberg: Es kommt nur darauf an, festzustellen, daß Frau Wertheim aus Gehässigkeit Unwahres sagt. Ich frage deshalb den Zeugen Kühn: Ist es wahr, daß seinerzeit die Flucht der Dolly Pincus, die zu dem Zweck geschah, [160] Dr. Landsberger zu heiraten, unter der Ägide von Maximilian Harden stattfand?

Zeuge Kühn: Kein Wort ist davon wahr.

R.-A. Dr. Alsberg: In der Eingabe der Frau Wertheim, deren Verlesung wir beantragen, spricht Frau Wertheim diese Beschuldigung aus. Vorher frage ich den Zeugen, ob nach seiner Ansicht Frau Wertheim diese Auffassung haben konnte?

Zeuge Kühn: Nein. Frau Wertheim kennt die Geschichte der Flucht und weiß bestimmt, daß Maximilian Harden von der Sache nicht das geringste wußte.

R.-A. Dr. Alsberg: Die Verlesung der Eingabe wird ergeben, daß Frau Wertheim auch Herrn Dr. Goldmann, den Berliner Vertreter der »Neuen Freien Presse«, ebenso wie andere einwandfreie Personen, verleumdet hat. Dr. Goldmann ist im Saale anwesend und wird die Unwahrheit der Behauptung der Frau Wertheim bezeugen.

Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab, da eine solche Verlesung nach der Strafprozeßordnung unzulässig sei.

Hierauf wurde Schriftsteller Edmund Edel über seine Beobachtungen an dem im Wolff Wertheimschen Hause verlebten Silvesterabend 1909 vernommen. Er bekundete: Ich war mit meiner Frau eingeladen; es war eine Gesellschaft von 40 bis 50 Personen. Der große weiße Saal war sehr schön dekoriert. In der Mitte des Saales stand eine große Tafel. Graf Metternich führte die Tochter des Hauses zu Tisch. Wir unterhielten uns in der Gesellschaft über diese Erscheinung und waren uns darüber einig, daß irgend etwas vorgehe. Es war ja bekannt, daß für Dolly Landsberger Heiratspläne im Gange waren, und so dachte man, Graf Metternich sei wahrscheinlich der präsumtive Thronfolger. Im übrigen hatte man auch den Eindruck, daß irgendeine prominente Persönlichkeit als Tafeldekoration herangezogen werden sollte.

Vors.: Und für solche prominente Persönlichkeit hielt man den Angeklagten?

Zeuge: Ja. Es waren sehr viele Künstler, Schriftsteller, Vertreter der Industrie anwesend, das Essen war allerdings nicht gut. (Heiterkeit.)

Vors.: Ich muß doch bitten, solche Bemerkungen zu unterlassen. Das gehört nicht zur Sache und sieht aus wie eine Verhöhnung des Gerichtshofes!

R.-A. Dr. Jaffé: Hat der Zeuge nicht seinen Eindruck dahin zusammengefaßt: [161] »Gestern ist Graf Metternich als Schwiegersohn an der Tafel herumgereicht worden?«

Zeuge: Ich habe dies Herrn Dr. Arthur Landsberger gegenüber geäußert. Interessant war auch noch eine Episode, die Dr. Landsberger erzählte: Es sei eines Tages ein Geldvermittler bei ihm erschienen, der 5000 Mark von ihm für den Grafen Metternich haben wollte. Als Dr. Landsberger ihn ob dieses Ansinnens auslachte, sagte der Geldvermittler: Es wäre doch für Sie von Vorteil, wenn Sie das Geld besorgen könnten, denn der Graf braucht es als Bewegungsgeld. Dem Dr. Landsberger würde es doch sicher sehr angenehm sein, wenn er aus der ganzen Sache herauskäme.

R.-A. Dr. Alsberg: Wurde es nicht als eine besondere Bevorzugung angesehen, daß der Angeklagte Frau Dolly Landsberger zu Tisch führen durfte?

Zeuge: Jawohl; es wurde allgemein so aufgefaßt.

R.-A. Dr. Alsberg: Waren Sie auch anwesend, als die vielbesprochenen Pfannkuchen aus dem Hotel Esplanade geholt wurden?

Zeuge: Ich wußte nichts von der Herkunft der Pfannkuchen, ich weiß bloß, daß sie das einzig Genießbare an jenem Abende waren, (Heiterkeit.)

Hof- und Gerichtsadvokat Mayr-Günther (Wien) bekundete hierauf, Graf Metternich sei, als er sich mit der Schauspielerin Claire Vallentin verheiratete, mit ihm (Zeugen) wegen seiner Schulden in Verbindung getreten. Der Angeklagte habe die Summe seiner Schulden auf 40000 Mark angegeben, wobei jedoch zu berücksichtigen war, daß ihm manche Beträge viel zu hoch berechnet waren. Der Graf habe zweifellos den Willen bekundet, seine Schulden zu bezahlen. Nach den Besprechungen mit dem Angeklagten habe er (Zeuge) die Ansicht gehabt, daß es sich um Schulden gewöhnlicher Art handle, die einen Grafen Metternich unmöglich besonders drücken konnten, denn einem Grafen Metternich könne es nicht schwerfallen, jeden Augenblick eine reiche Frau zu bekommen. Er habe sich auch an die verschiedenen Gläubiger gewandt und ihnen den Aufenthalt des Grafen in Wien angezeigt; es haben sich aber nur wenige gemeldet. Die eingeleitete Regulierung sei durch die Verhaftung des Angeklagten durchquert worden.

Die Verteidiger stellten fest, daß der [162] Angeklagte sich in keiner Weise unsichtbar gemacht, sondern in vollem Ernst darauf hingearbeitet habe, seine Schulden zu bezahlen. Bei dieser Gelegenheit beklagte sich der Angeklagte über seine Verhaftung und behauptete wiederholt, es sei von der Staatsanwaltschaft bei seinem Onkel, dem Botschafter des Deutschen Reiches in London wegen seiner etwaigen Verhaftung angefragt fragt worden.

Hierauf wurde die Ehefrau des Angeklagten, Frau Gräfin Claire v. Wolff-Metternich, geborene Vallentin, eine kleine, aber sehr hübsche und schneidige junge Dame, als Zeugin aufgerufen. Sie war sehr schick gekleidet.

Vors.: Sie sind die jetzige Gräfin Wolff-Metternich. Sie wissen, daß Sie die reine Wahrheit zu sagen haben, wenn Sie nicht von Ihrem Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch machen sollten.

Zeugin: Ich werde die reine Wahrheit sagen. Ich bitte aber um einen Stuhl, da ich mich nicht ganz wohl fühle.

Ein Gerichtsdiener brachte der Zeugin einen Stuhl.

Vors.: Sie haben Ihren Gatten in Scheveningen kennengelernt?

Zeugin: Jawohl.

Vors.: Wann haben Sie geheiratet?

Zeugin: Am 28. September 1910.

Vors.: Hat Ihnen Ihr Gatte vorher Aufklärungen über seine Vermögensverhältnisse gegeben?

Zeugin: Jawohl. Er hat mir lange vor der Hochzeit gesagt, daß er nicht nur nichts besitze, sondern daß er Schulden in beträchtlicher Höhe habe.

Vors.: Wie hoch hat er die Schulden angegeben?

Zeugin: Auf etwa 20000 Mark. Ich habe mich sofort bereit erklärt, sämtliche Schulden meines Mannes zu bezahlen.

Vors.: Sie sind dann nach Wien gegangen, wo Sie noch am Theater tätig waren. Was hat Ihr Gatte dort gemacht?

Zeugin: Sein eifrigstes Bestreben war, sich eine Stellung zu schaffen. Er fand auch bald eine solche, in der er 300 Kronen monatliches Gehalt erhielt. Da er sehr fleißig und tüchtig war, hatte er, wie mir gesagt wurde, die besten Aussichten, bald ein erheblich höheres Gehalt zu beziehen.

Vors.: Die 300 Kronen reichten doch selbstverständlich nicht aus?

Zeugin: Für ihn schon, da er sehr sparsam war und keine großen Ausgaben machte. Für alle übrigen Dinge kam ich selbstverständlich selbst auf.

Vors.: Sind die Schulden von Ihnen bezahlt worden?

[163] Zeugin: Ich habe zuerst nur einen Teil bezahlt, da uns unser Anwalt riet, damit nicht zu voreilig zu sein, sondern die Leute ruhig einige Zeit warten zu lassen, weil es sich ja um wirklich lächerliche Schulden handelte, bei denen mein Mann bis über die Ohren übervorteilt war.

Der Angeklagte Metternich brach hierbei in heftiges Schluchzen aus.

Zeugin (fuhr fort): Der Anwalt sagte uns, daß wir ganz erheblich übervorteilt wären.

R.-A. Dr. Jaffé: Weiß die Frau Zeugin, ob Ihr Gatte besonders leichtgläubig, besonders optimistisch war, ob er, wenn er irgendeine Hoffnung hatte, sich an dieser mehr anklammerte als ein anderer normaler Mensch?

Zeugin: Das habe ich mehrfach wahrnehmen können.

R.-A. Dr. Alsberg: Ist es Ihnen aufgefallen, daß Ihr Gatte auffallend hohe Rechnungen bei Schneidern und Ausstattungsgeschäften hatte?

Zeugin: Ich weiß nur, daß mein Mann sehr gern gut angezogen geht, sich eben so kleidet, wie er es seinem Namen schuldig ist.

R.-A. Dr. Alsberg: Meinen Sie, daß dies besonders hohe Schulden darstellte, die Ihr Gatte eigentlich nicht verantworten konnte?

Zeugin: Nein, derartige Schulden können alle Tage vorkommen.

Dr. Alsberg: Meinen Sie, daß Ihr Mann vielfach übervorteilt worden ist?

Zeugin: Er ist fast immer übers Ohr gehauen worden.

R.-A. Dr. Alsberg: Hat er Ihnen mitgeteilt, weshalb er sich berechtigt glaubte, diese Schulden machen zu können?

Zeugin: Jawohl. Mein Mann hat mir gesagt, er hätte damals Frau Dolly Landsberger heiraten können oder sollen, so daß er die Schulden ohne weiteres hätte bezahlen können. Wenn jemand hier in das Gefängnis gehört, so ist es der Vater und nicht mein Mann.

R.-A. Dr. Alsberg: Was hat er Ihnen über sein Leben in Berlin erzählt, insbesondere darüber, weshalb er gezwungen war, Schulden zu machen?

Zeugin: Er sagte, er hätte damals sehr luxuriös leben und großen Aufwand als zukünftiger Schwiegersohn der Wertheims treiben müssen. Da er von seinem Vater nur 30 Mark monatlich erhielt, habe er selbstverständlich Schulden machen müssen. Mein Mann sagte mir: Er sei unter solch traurigen Verhältnissen gezwungen gewesen, eine sogenannte Namensheirat zu [164] machen, obwohl es stets sein sehnlichster Wunsch war, eine Liebesheirat einzugehen.

Vors.: Glauben Sie, daß Sie von Ihrem Gatten aus Liebe geheiratet worden sind?

Zeugin: Ganz bestimmt. Mein Mann hat damals den ganzen Tag gejammert, daß er nicht schnell genug eine Stellung finden konnte. Er sagte: Er könne es nicht ertragen, von meinem Verdienst zu leben.

R.-A. Dr. Alsberg: Sie würden doch auch nichts dagegen haben, wenn Ihr Gatte nichts tun würde?

Zeugin: Natürlich, nicht das geringste. Es ist gestern hier gesagt worden, mein Mann sei von seiner Familie verstoßen worden.

Vors.: Woher wissen Sie das?

Zeugin: Ich lese doch die Zeitungen. Ich kann nur sagen: es ist unrichtig, wenn behauptet wird, mein Mann sei von seiner Familie verstoßen. Ein Brief seiner Schwester besagt: Es sind die besten Aussichten vorhanden, daß in nächster Zukunft alles beigelegt werden wird. Die Schwester hat meinem Gatten geschrieben: »Schau nur, daß Deine Frau nicht beim Theater bleibt, und alles wird gut werden.« Der Vater meines Gatten hat ihn im Gefängnis besucht. Der Vater sagte zu mir: Wenn ich dafür sorge, daß mein Mann ins Irrenhaus kommt, dann wolle er alles tun. Ich lehnte dankend ab mit dem Bemerken: ich habe keine Veranlassung mich Ihrem Willen zu fügen.

Sachv. Privatdozent und Oberarzt in der Königl. Charité Dr. Forster: In den Akten befindet sich ein Gutachten eines Dr. Zerner, in welchem es heißt, daß Ihr Gatte an moralischer Idiotie leidet. Es ist mir bekannt, daß sich dieses Gutachten an ein bestimmtes Vorkomnis knüpft.

Zeugin (den Sachverständigen unterbrechend): Über meine Privatangelegenheiten würde ich keinerlei Auskunft geben.

Sachv.: Ich will auch hierauf gar nicht näher eingehen, sondern nur fragen, ob damals Ihr Gatte sehr eifersüchtig war?

Zeugin: Ich wäre sehr beleidigt gewesen, wenn mein Gatte nicht eifersüchtig gewesen wäre. Das Gutachten des Dr. Zerner ist wohl darauf zurückzuführen, daß dieser in seinem guten Willen, meinen Mann zu retten, zuweit gegangen ist.

Kaufmann Eduard Buchwald bestätigte auf Befragen, daß er einige Schritte unternommen habe, um eine Heirat des Grafen Metternich mit [165] einer reichen Amerikanerin ins Werk zu setzen. Er habe vom Angeklagten einen Provisionsschein über 50000 Mark erhalten, die fällig sein sollten, wenn eine reiche Heirat mit einer Millionärin zustande käme oder wenn er von Hause ein größeres Kapital erhielte. Von Wertheimscher Seite wurde an den Angeklagten fortwährend telephoniert; am Heiligen Abend wurde an den Grafen telephoniert, daß er an diesem Abend unter keinen Umständen fehlen dürfe. Allgemein war man der Ansicht, daß der Graf Frau Dolly heiraten würde.

Die Anklage legte dem Grafen Metternich weiter folgendes zur Last: Im Sommer 1909 lernte der Angeklagte die in der Halbwelt unter dem Spitznamen »Brillanten-Mietze« bekannte Tänzerin Elvira Gustke, genannt »Elvira Commero«, kennen. Metternich trat sehr vornehm auf und warf mit dem Geld ziemlich umher. Schon nach dreitägiger Bekanntschaft erzählte er der Gustke, er müsse nach Baden-Baden reisen, wo seine Heirat mit einer reichen Amerikanerin perfekt werden würde, und bat sie, ihm 1000 Mark zu borgen. gen. Die Gustke ging auch darauf ein und erhielt von Metternich einen Wechsel über 1200 Mark, den er bereits fertig geschrieben aus der Tasche zog. Zwei Tage später erhielt die Gustke von Metternich aus Baden-Baden einen Eilbrief, in welchem er sie nochmals um 300 Mark bat. Die Gustke ließ jedoch nichts mehr von sich hören und gab den Wechsel dem Juwelier Stöß in Zahlung, bei dem sie eine größere Schuld hatte. Bei Fälligkeit wurde der Wechsel von Metternich nicht eingelöst. Später zahlte Metternich an Stöß in Raten 800 Mark zurück. Der Angeklagte hatte schon früher bestritten, von der Gustke überhaupt 1000 Mark erhalten zu haben. Er habe der Gustke den Wechsel lediglich zum Geschenk gemacht.

Der Angeklagte bestritt, sich in diesem Falle schuldig gemacht zu haben. Er habe die Gustke in »Moulin rouge« kennengelernt und sei morgens gegen 4 Uhr in angeheitertem Zustande mit ihr nach ihrer Wohnung gegangen. Dort habe er ihr auf ihre Bitten, als Beitrag zu einem Brillantkollier, zu dessen Erwerb auch andere Kavaliere beitrugen, einen Wechsel über 1200 Mark geschenkt. Er habe sich nach [166] einigem Zögern breitschlagen lassen. Er habe auch mit ihr gesprochen, daß er nach Baden-Baden fahren wolle, um sich dort mit einer Amerikanerin zu verloben. Er habe auch mit einer anderen Dame eine kleine Wette abgeschlossen, daß er sich bald verloben würde. Auf seine Bemerkung, daß es in Baden-Baden sehr teuer sei, habe sich die Gustke bereit erklärt, ihm im Bedürfnisfalle 300 oder 500 Mark zu schicken. Er habe dann auch aus Baden-Baden geschrieben und um 500 Mark gebeten, hierbei habe er allerdings fälschlich gesagt: »Die Braut ist da!«, doch habe er das nicht zur Täuschung der Zeugin getan, sondern mit Rücksicht auf die kleine Wette, die er abgeschlossen hatte.

In dem Brief, der alsdann zur Verlesung gelangte, hieß es: »Die Braut ist gestern angekommen; sie ist reizend. Es wird bestimmt etwas! Hurra! Ich freue mich auf ein Wiedersehen. Das wird ein fideler Abend werden!«

Fräulein Elvira Gustke, eine fein gekleidete, sehr hübsche junge Dame, bekundete darauf als Zeugin: Ich habe dem Angeklagten, der s.Z. ein eigenes Automobil hatte und sehr viel Geld in den Nachtlokalen ausgab, ein Darlehen von 1000 Mark gegeben. Ich hatte kein Bedenken, daß ich das Geld wiedererhalten werde, ich hatte nur Bedenken, daß es überhaupt ein Graf Metternich war. Als ich dann aber aus Baden-Baden den Brief erhielt und dem Grafen noch mal 300 Mark pumpen sollte, verhielt ich mich ablehnend, da Metternich allem Anschein nach bei mir eine »Pumpstation« anlegen zu können glaubte. Metternich lauerte mir dann auf der Straße auf und machte mir beinahe auf der Straße eine Szene. Ich habe Metternich dann noch wiederholt in Nachtlokalen gesehen, wie er einen Tausendmarkschein wechselte. Zu den Freunden des Grafen gehörte auch ein Herr von Rauch, der ein ganzes Paket Blankowechsel des Grafen bei sich trug. Als ich diesen auf den zweifelhaften Wert der Wechsel hinwies, schrie von Rauch: »Mein Freund Gisbert ist mir sicher!«

Vors.: Graf Metternich behauptet jetzt, er hätte nie einen Pfennig von Ihnen erhalten, sondern Ihnen den Wechsel zum Geschenk gemacht?

Zeugin (in großer Entrüstung): Das ist nicht wahr. Graf Metternich hat mir sogar drohen lassen, mich[167] wegen Wuchers anzuzeigen, weil ich 200 Mark Zinsen genommen hatte. Das ist gar nicht meine Profession. (Heiterkeit.)

Angeklagter: Die Zeugin sagt hier die Unwahrheit. Ich habe ihr den Wechsel geschenkt, dies hat sie auch im Moulin rouge mehreren anderen Mädchen erzählt.

Zeugin: Tatsächlich ist mir von dem Rechtsanwalt Alfred Ballien gesagt worden, daß der Graf mich wegen Wuchers anzeigen wolle.

R.-A. Dr. Jaffé: Hat die Zeugin nicht anderen Mädchen gesagt, sie habe das Geld von Metternich geschenkt bekommen?

Zeugin: Nein. Ich habe meines Wissens nur einer einzigen Dame etwas von dem Grafen Metternich gesagt. Ob ich da beiläufig das Wort »geschenkt« gebraucht braucht habe, weiß ich nicht.

R.-A. Dr. Jaffé: Haben Sie nicht damit geprahlt, welch horrendes Honorar Sie vom Grafen Metternich erhalten haben? Haben Sie nicht von 12 blauen Lappen gesprochen?

Staatsanw.-Rat Porzelt: Haben Sie den Angeklagten manchmal gemahnt?

Zeugin: O gewiß, sehr oft! Es hat bei solchen Mahnungen nicht an entsprechenden Titulaturen von seiner und auch von meiner Seite gefehlt. Ich habe auch in Gegenwart dritter Personen gemahnt.

R.-A. Dr. Jaffé: Was waren das für Leute?

Zeugin: Teils Heiratsvermittler, teils Geschäftsleute u. dgl.

R.-A. Dr. Jaffé: Wieso wußten Sie denn, daß der Graf von Heiratsvermittlern begleitet war?

Zeugin: Ich habe sie so taxiert. (Heiterkeit.) Ich weiß es positiv, daß der Angeklagte mit Heiratsvermittlern gearbeitet hat.

R.-A. Dr. Jaffé: Können Sie welche nennen? Das sind doch lauter Redensarten.

Zeugin: Wenn sie mir einfallen, werde ich sie nennen.

R.-A. Dr. Jaffé: Es wäre gut, daß es Ihnen einfiele, denn Sie stehen unter dem Eide!

Zeugin: Was hat das für einen Zweck, Namen zu nennen. Ich habe doch an anderes und wichtigeres zu denken, als an den Grafen Metternich!

R.-A. Dr. Jaffé: Wir wollen eben Ihre Glaubwürdigkeit prüfen.

Zeugin: Das kann ich allein! (Heiterkeit.)

Auf weitere Fragen und Vorhaltungen des R.-A. Dr. Alsberg antwortete die Zeugin: Sie sei zur Zeit des vorigen Termins aus Rußland, wo sie ein Engagement gehabt, nach Berlin gekommen und habe nur wenige Tage sich in Berlin aufgehalten. Der Angeklagte [168] hatte ihr vor Hingabe der 1000 Mark gesagt, er beziehe 2000 Mark monatlich. Auf eine weitere Frage erklärte die Zeugin: Sie habe auch in einzelnen anderen Fällen an Kavaliere Geld gegen Wechsel gegeben. Sie wisse auch, daß der Angeklagte manchmal Tausendmarkscheine gewechselt habe.

R.-A. Dr. Alsberg: Der Angeklagte hat schon vor dem Untersuchungsrichter bei der Gegenüberstellung der Zeugin mit aller Entschiedenheit erklärt, daß sie das nicht beschwören könne, sonst würde sie einen Meineid leisten. Wenn der Angeklagte 2000 Mark bezöge, dann hätte die Zeugin sich sagen können, daß der Angeklagte nicht auf riesig großem Fuß hätte leben können.

Zeugin: Das geht mich doch gar nichts an. Es gibt ja Leute, die viel weniger haben und doch sehr großartig leben.

Auf ferneres Befragen bekundete die Zeugin, daß sie im Alter von siebzehn Jahren nach Berlin gekommen sei; vorher sei sie drei Jahre Soubrette in Varietés gewesen und allmonatlich an einem anderen Orte aufgetreten.

R.-A. Dr. Jaffé: Wie lange ist es her, daß Sie vom Varieté fort sind?

Zeugin: Einige Jahre. Dann war ich nicht mehr beschäftigt; ich war krank, machte Reisen und hatte anderwärts zu tun.

R.-A. Dr. Jaffé beantragte, über die Vergangenheit der Zeugin Auskünfte einzuziehen.

Juwelier Stöß: Er habe der Gustke ein Brillant-Halsband für 10000 Mark geliefert. Bei Bestellung wurden 1000 Mark gezahlt, bei Lieferung sollten 2000 Mark gezahlt werden, die Zeugin zahlte aber nur 1000 Mark und brachte nach einigen Tagen den Wechsel des Grafen Metternich.

Zeuge Amtsgerichtsrat Graf v.d. Schulenburg bekundete darauf als Zeuge: Er habe den Angeklagten auf dem Tennisplatz kennengelernt. Graf Metternich habe ihm viel von seiner Heirat mit Dolly Landsberger erzählt. Er (Zeuge) hatte die feste Überzeugung gewonnen, daß es mit dieser Sache ernst war. Er habe dem Grafen 6000 Mark geliehen, er fühle sich aber nicht geschädigt.

Auf Befragen des Verteidigers R.-A. Dr. Alsberg bekundete der Zeuge: Er habe mit dem Angeklagten wiederholt darüber gesprochen, daß es ihm angesichts seines klangvollen Namens ein leichtes sein würde, eine reiche Heirat zu machen. Er habe das Verhalten des Angeklagten [169] nicht als betrügerisch angesehen. Es komme ja häufig vor, daß sich Leute mit solchen Namen durch eine reiche Heirat arrangieren und vorher zu Repräsentationszwecken große Ausgaben machen.

Pensionsinhaberin Frau Uhrmann: Der Angeklagte habe ein volles Jahr bei ihr gewohnt. Er zahlte monatlich, einschließlich voller Beköstigung, 120 Mark. Sie habe dem Angeklagten außerdem viel Geld geliehen. 1500 Mark habe sie zurückerhalten. 12-1500 Mark sei ihr der Angeklagte noch schuldig. Sie habe dem Angeklagten den Kredit gewährt im Hinblick auf seinen Namen und weil er ihr sagte: er werde von Hause einmal eine Viertelmillion erhalten, auch hoffe er, reich zu heiraten. Der Angeklagte habe ihr auch einen Brief eines Heiratsvermittlers aus Paris gezeigt, der ihn veranlaßt habe, nach Baden-Baden zu reisen. Zu dieser Reise habe sie dem Angeklagten 800 Mark geliehen. Sie sei nicht betrogen worden. Sie habe dem Angeklagten den Kredit gewährt, weil sie überzeugt war, daß er eine reiche Heirat machen werde. Der Angeklagte habe keineswegs ausschweifend, sondern einfach bürgerlich gelebt.

Angeklagter: Ein Agent Cohn habe ihm einmal nahegelegt, hegelegt, zur Erlangung eines größeren Kredits eine feinere Wohnung zu nehmen und diese mit Leihmöbeln auszustatten. Er habe aber erwidert: Er lasse sich darauf nicht ein, denn das wäre Betrug.

Es folgte die Erörterung einiger Fälle, in denen Personen durch Diskontierung von Wechseln, auf denen der Name Graf Metternich stand, geschädigt sein sollten. In dem einen Falle erklärte ein Zeuge, der diesen Wechsel diskontiert hatte, daß er sich nicht geschädigt fühle, sondern erst von der Staatsanwaltschaft zur Auskunft über die Angelegenheit vorgeladen worden sei. Den fraglichen Wechsel hatte Graf Metternich einer ihm bekannten Dame gegeben, um ihr pekuniär behilflich zu sein.

Staatsanw.-Rat Porzelt hielt eine Schädigung doch für vorliegend.

R.-A. Dr. Alsberg: Wenn der Staatsanwalt in diesem und in andern Fällen einen solchen Standpunkt vertritt, dann würde ich beantragen müssen, einen Sachverständigen für Wechselverkehr zu laden, der die Ansicht des Staatsanwalts sofort als irrig nachweisen würde.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich beantrage, [170] den Antrag als ungehörig abzulehnen.

R.-A. Dr. Alsberg: Das gibt es nach der Strafprozeßordnung nicht!

Am dritten Verhandlungstage nahm das Wort Staatsanw.-Rat Porzelt: In dem Ablehnungsantrag des Angeklagten wird u.a. gesagt, es sei aktenkundig, daß der Untersuchungsrichter durch eine Verfügung des Justizministers gehindert worden sei, seine Absicht, die Voruntersuchung zu schließen, auszuführen. Ich war nicht Dezernent in der Sache Stallmann, ich habe hier die Akten Stallmann und stelle sie zur Verfügung. Es findet sich keine einzige Verfügung des Justizministers in den Akten, die irgendeine Anweisung in bezug auf das Verfahren gegen den Angeklagten enthält. Dem Justizminister war die Lage des Verfahrens nicht bekannt. Verfassungsmäßig hat er sich mit der Sache Stallmann alias Korff-König nur insoweit befaßt, als es sich um die Auslieferung des Stallmann handelte. Sämtliche in den Akten befindliche Schreiben des Justizministers befassen sich nur mit dieser Auslieferung; von irgendeiner anderen Anweisung an den Landgerichtspräsidenten ist keine Rede. Ich bitte zu veranlassen, daß die Verteidiger aus den Akten eine solche Verfügung, die darin enthalten sein soll, zeigen.

R.-A. Dr. Jaffé: Der Herr Untersuchungsrichter, Landrichter Dr. Dreist, dessen Vorladung ich beantrage, wird bestätigen müssen, daß er selbst dem Angeklagten die Verfügung des Justizministers an den Landgerichtspräsidenten vorgelesen hat. Der Untersuchungsrichter hatte dem Angeklagten erklärt: sobald er authentische Nachricht darüber erhalte, daß tatsächlich Stallmann nicht ausgeliefert werde, werde er sofort die Voruntersuchung schließen. Dies ist nun geschehen, die Voruntersuchung aber infolge der Anweisung des Justizministers nicht geschlossen worden. In der Anweisung steht: »Ich ersuche, den Untersuchungsrichter anzuweisen, eine Reihe näher bezeichneter Telegramme zu erlassen, damit Stallmann festgenommen werden könne, man vermute, daß er in Batavia oder Ceylon weile.« Nun weiß doch jeder, welche Arbeit derartige Tätigkeit erfordert. Wir bleiben dabei, daß der Justizminister solche Anweisungen nicht geben darf, denn der Untersuchungsrichter muß in seinen Entschließungen und Maßnahmen [171] vollständig frei sein. Da dadurch eine dem Angeklagten höchst empfindliche Verzögerung eingetreten ist, so ist unsere Behauptung richtig. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß der Untersuchungsrichter selbst die Anweisung vorgelesen und ihm gewissermaßen bedauernd ausgedrückt worden ist: unter diesen Umständen kann die Voruntersuchung noch nicht geschlossen werden. Ferner habe ich noch folgendes vorzutragen: Es wird von dem Staatsanwalt fortwährend behauptet, daß der Angeklagte ein Lügner sei. Nun ist schon gestern die Behauptung des Angeklagten erörtert worden, ob bei dem deutschen Botschafter in London, dem Onkel des Angeklagten, angefragt worden ist, bevor die Verhaftung erfolgte.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich bestreite das entschieden; es befindet sich eine derartige Anweisung nicht in den Akten.

R.-A. Dr. Jaffé: Zum Beweise der Glaubwürdigkeit des Angeklagten beantragen wir, die Stallmann-Akten vorzulegen. Es wird sich daraus ergeben, daß tatsächlich eine derartige Äußerung vorhanden ist: »Der deutsche Botschafter in London sei angefragt worden, ob er eingreifen oder intervenieren wolle.« Darauf habe er erklärt, daß er dies nicht tun wolle, dem Verfahren solle freier Lauf gelassen werden, er bitte nur, dafür zu sorgen, daß sein Name nicht unnütz in die Öffentlichkeit gezogen werde.

R.-A. Dr. Alsberg: Der Staatsanwalt stellt es als ungeheuerlich dar, daß sich der Angeklagte durch die Anweisung beschwert fühlt. Die Anweisung des Justizministers verstößt gegen § 188 StPO. Dieser Paragraph statuiert einen Schutz des Angeklagten dahingehend, daß die Voruntersuchung nicht weiter ausgedehnt werden dürfe als erforderlich sei, um eine Entscheidung darüber zu begründen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder der Angeschuldigte außer Verfolgung zu setzen sei. Damit ist es völlig unvereinbar, daß man die Voruntersuchung gegen einen Angeklagten mit der Begründung nicht schließt, man müsse erst noch einen weiteren Angeschuldigten zur Haft bringen, von dem man zugibt, daß man ihn bis jetzt noch nicht hat und vielleicht nie bekommen wird. Der Untersuchungsrichter gibt selber zu, daß das, was an Belastungsmaterial gegen den Angeklagten Grafen Metternich zu beschaffen [172] war, seit langem vollständig zur Stelle war. Deshalb durfte er nicht an der Schließung der Voruntersuchung gehindert werden. Da der Angeklagte sich in diesem Punkte durch einen Eingriff des Justizministers beschwert fühlt, so hat er die Befürchtung ausgesprochen, daß derartige weitere Eingriffe auch in diesem jetzigen Verfahren erfolgt sein könnten.

Vors.: Wird denn behauptet, daß in der Anweisung steht, es sollen noch die und die Schritte in der Stallmann-Sache betreffend dessen Ergreifung getan werden, oder wird behauptet: es ist die Anweisung an den Untersuchungsrichter ergangen, die Untersuchung nicht zu schließen?

Staatsanw.-Rat Porzelt: So war es behauptet worden.

R.-A. Dr. Jaffé: Wenn Anweisungen zur Festnahme des auf dem Meere schwimmenden Stallmann gegeben werden, so muß der Untersuchungsrichter selbstverständlich annehmen, daß er noch alles mögliche veranlassen soll, um Korff-König zur Stelle zu schaffen. Im Effekt ist das also eine Verhinderung des Abschlusses der Voruntersuchung.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Das Auslieferungsverfahren liegt in den Händen des Untersuchungsrichters und nicht des Staatsanwalts. Das Schreiben des Justizministers vom 22. September geht doch nur dahin, in Batavia die Festnahme zu beantragen und alle sonst erforderlichen Schritte zu tun. Wie darin eine gesetzwidrige Einwirkung auf den Untersuchungsrichter liegen soll, dafür fehlt mir jedes Verständnis. Da Korff-König einer der gefährlichsten Hochstapler ist, hat die hiesige Justiz das dringendste Interesse, daß er ausgeliefert wird. Ich will aber dem Angeklagten in einem Falle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Die Behauptungen, daß seitens der Staatsanwaltschaft bei dem Botschafter in London angefragt sei, ob er intervenieren wolle, ist ganz absurd. Ich habe bei dem Ersten Staatsanwalt Dr. Cretschmar und beim Oberstaatsanwalt Dr. Preuß angefragt, ob irgendein Schreiben dieser Art an den Botschafter ergangen ist und habe eine vollständig verneinende Antwort erhalten. Der Angeklagte ist aber vielleicht durch folgendes zu einem Irrtum veranlaßt worden: Bei dem Kaiserl. Kgl. Generalkonsulat in London war von Wien angefragt worden, welcher Reichsangehörigkeit der Angeklagte [173] sei. Es sind in London Ermittelungen angestellt worden. Man hat sich an die deutsche Botschaft gewendet, ob der Botschafter die Schulden seines Neffen bezahlen wolle, und in diesem Zusammenhange hange ist dann die Bemerkung gelegentlich gemacht worden, daß der Botschafter nicht für seinen Neffen eintreten, sondern dem Verfahren seinen Lauf lassen wolle. Es ist gar keine Rede davon, daß hier von amtlicher Seite eine Anfrage an den deutschen Botschafter gerichtet worden ist. Frau Risch hatte sich allerdings an den Botschafter gewendet.

R.-A. Dr. Jaffé: Ich bleibe dabei, daß die Art und Weise, wie hier die Anweisung des Justizministers ergangen, nicht gesetzlich ist, und erkläre: Im Interesse einer richtigen Aufklärung dieser Sache würde ich eventuell auf das Zeugnis des deutschen Botschafters in London, Grafen Metternich Bezug nehmen.

R.-A. Dr. Alsberg: Die ganze angebliche Anfrage nach der Reichsangehörigkeit des Angeklagten wäre völlig widersinnig. Man stellt doch nicht im Auslande fest, ob jemand deutscher Reichsangehöriger ist.

Angeklagter: Ich war damals in Berlin polizeilich gemeldet, befand mich aber in Österreich auf Reisen. Außerdem war es doch eigentlich sehr naheliegend, daß ich deutscher Reichsangehöriger sei. Wenn der Bruder meines Vaters deutscher Botschafter in London ist, so kann ich doch schlechterdings nicht Franzose oder Chinese sein. Ich vermute deshalb mit Recht, daß hinter dieser Anfrage ganz etwas anderes steckt. Ich behaupte, daß man erst bei meinem Onkel anfragte, ob und was gegen mich unternommen werden den solle. Ich stelle deshalb den Antrag, meinen Onkel, den deutschen Botschafter in London, und ferner auch noch den Kriminalkommissar von Manteuffel zu laden, der seinerzeit die polizeilichen Feststellungen getroffen hat.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen, da er für die Entscheidung in dieser Sache ohne jede Bedeutung ist und überhaupt nicht zur Sache gehört. Dieser Antrag steht auf derselben Höhe wie die übrigen Anträge des Angeklagten.

R.-A. Dr. Alsberg: Es ist doch eigentümlich, daß der Herr Staatsanwalt jetzt plötzlich sagte: »Gehört nicht zur Sache.« Gerade der Herr Staatsanwalt hat heute morgen damit angefangen [174] und hat nochmals auf die in dem Ablehnungsantrag enthaltenen Dinge zurückgegriffen.

R.-A. Dr. Jaffé: Der Herr Staatsanwalt hat soeben gesagt, »der Antrag steht auf derselben Höhe wie die übrigen Anträge des Angeklagten«. Ich muß mir diese Kritik des Staatsanwalts ganz energisch verbitten.

Der Gerichtshof beschloß, die Anträge der Verteidigung abzulehnen. Die Ladung des Botschaften werde abgelehnt, weil aus der Anweisung des Justizministers vom 22. September in keiner Weise hervorgeht, daß der Justizminister auf den Untersuchungsrichter eingewirkt habe. Die Ladung des Kriminalkommissars von Manteuffel werde abgelehnt, weil als wahr unterstellt werde, daß der Angeklagte in gutem Glauben gewesen, die in dem Beweisantrage erwähnte Anfrage sei erfolgt.

Kaufmann Gaibler bekundete darauf als Zeuge: Ich habe sehr viel geschäftlich und auch gesellschaftlich im Hause Wolff Wertheim verkehrt und dabei den Angeklagten Grafen Metternich kennengelernt. Es ist ausgeschlossen, daß der Graf etwa wie ein Reisemarschall oder wie eine Art Bedienter von Frau Wertheim behandelt worden ist; im Gegenteil, der Graf war völlig gleichberechtigt mit den übrigen Gästen. Ich war empört, als ich die Aussage der Frau Wertheim in der vorigen Verhandlung las. Ich halte Frau Wertheim für total krank, hysterisch oder sonst noch was. Sie hat die unglaublichsten Dinge unternommen, mich sogar des Nachts telephonisch angerufen und zu sich bestellt. Bei dieser Gelegenheit äußerte Frau Wertheim einmal: »Ich will, daß mein Mann zugrunde geht; sein Geschäft soll meinetwegen auch zugrunde gehen.«

R.-A. Dr. Alsberg: Es ist bisher noch nicht recht aufgeklärt, warum die Familie Wertheim s.Z. so auffallend plötzlich die Beziehungen zu dem Grafen Metternich abgebrochen hat. Es wird von der Verteidigung folgendes hierzu geltend gemacht: Herr Wolff Wertheim hat die Beziehungen zu dem Grafen Metternich nur deshalb abgebrochen, weil er erkannt hat, daß es in seinen finanziellen Verhältnissen zu Ende ging. Er hat schließlich eingesehen, daß er einen vermögenden Schwiegersohn haben müsse und er sich nicht mehr den Luxus eines gräflichen Schwiegersohns leisten könne. Tatsächlich [175] soll der Nachfolger des Grafen M. auch ein sehr vermögender Herr gewesen sein. (Zum Zeugen:) Ist Ihnen über diesen Punkt etwas Näheres bekannt?

Vors.: Ich lasse diese Frage nicht zu.

R.-A. Dr. Alsberg: Ich halte es für sehr wichtig, zu erfahren, daß nicht der Angeklagte, sondern die finanziellen Verhältnisse Wolff Wertheims die eigentliche Ursache zu dem Abbruch der Beziehungen gebildet hatten. Ich frage deshalb nochmals den Zeugen, ob er hierüber etwas Näheres weiß.

Vors.: Ich lehne diese Frage ab.

R.-A. Dr. Alsberg: Ich beantrage einen Gerichtsbeschluß hierüber.

Vors.: Das Gericht lehnt es ab, die Frage zuzulassen. Eine Reihe anders formulierter Fragen über denselben Punkt werden vom Gericht ebenfalls abgelehnt, ebenso der Antrag, diese Fragen bzw. die Ablehnung zu protokollieren.

Es wurde alsdann wieder auf die Affäre mit der gestern vernommenen Zeugin Gustke zurückgegriffen und nochmals die Streitfrage erörtert, ob der Angeklagte der Gustke den Wechsel über 1200 Mark geschenkt, schenkt, oder ob diese dem Angeklagten gegen diesen Wechsel Geld geborgt hat. Es wurden zwei Besucherinnen des Moulin rouge und des Palais de danse vernommen. Die eine wußte nicht, ob ihr die Gustke gesagt habe, daß sie die 1200 Mark vom Grafen geschenkt bekommen habe. Die andere Zeugin war Fräulein de Lor. Vor ihrer Vernehmung ersuchte R.-A. Dr. Jaffé, zu veranlassen, daß während dieser Aussage die Zeugin Gustke aus dem Saal entfernt werde. Es ist durch einen zuverlässigen Ohrenzeugen festgestellt, so etwa äußerte R.-A. Dr. Jaffé, daß die Zeugin Gustke gestern nach ihrer Vernehmung beim Heraustreten aus dem Saale zu der de Lor gesagt hat: »Ich habe meine Aussagen unter Eid gemacht; du weißt, wie du dich zu verhalten hast.«

Es kam zu einem hitzigen Wortgefecht zwischen der Zeugin Gustke und der Zeugin de Lor, wobei die erstere nicht bestritt, diese Äußerung getan zu haben.

Der Gerichtshof lehnte den Antrag des Verteidigers ab.

Zeugin de Lor bekundete auf vielfache Fragen der Vert. und des Vorsitzenden: Die Gustke habe sie eines Tages herausgerufen und in voller Freude gesagt, der Graf habe ihr zwölf blaue [176] Lappen geschenkt.

Zeugin Gustke erklärte mit großem Aufwand an Worten: die Bemerkung zu der de Lor war vollständig gerechtfertigt, da sie der Meinung war, sie müsse die de Lor zur Bekundung der Wahrheit auffordern. Die Gustke äußerte alsdann: Mehrere der Besucherinnen des Palais de danse und auch die Zeugin de Lor haben ihr erzählt, daß ein Mann dort erschienen sei, der sie ausgefragt und alles aufgeschrieben habe, während sie bei Tische gesessen und Sekt getrunken haben. Darauf habe sie den Damen gesagt: Wenn ihr bei Sektgelagen sitzt und Romane schwatzt, dann könnt ihr die Suppe auslöffeln, die ihr euch aufgetan habt!

Trotz vielfacher energischer Vorhaltungen der Gustke blieb die Zeugin de Lor bei der Behauptung, daß die Gustke ihr gesagt habe, die 1200 Mark seien ihr geschenkt worden. Auf eine weitere Frage des R.-A. Dr. Jaffé antwortete die Zeugin de Lor: Fräulein Gustke nehme es mit der Wahrheit nicht sehr genau und liebe es, zu renommieren.

Bei der weiteren Erörterung verschiedener Fragen kam es zu sehr heftigen Zusammenstößen zwischen der Verteidigung und dem Staatsanw.-Rat Porzelt. Dieser hatte eine Äußerung über nicht ganz korrektes Vorgehen des Verteidigers Dr. Jaffé gemacht.

R.-A. Dr. Jaffé (mit lauter Stimme): Ich muß es mir mit aller Entschiedenheit verbitten, daß mir von irgendeiner Seite der Vorwurf eines inkorrekten Verhaltens in diesem Verfahren gemacht wird.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich erinnere daran, daß die Gustke früher fortwährend vergeblich gesucht wurde. Sie hatte nach der ersten Verhandlung an den Verteidiger geschrieben, daß sie unter allen Umständen zum Termin erscheinen wolle. Der Verteidiger hat der Staatsanwaltschaft keine Kenntnis gegeben, und das Ende vom Liede war, daß aus dem Bureau des Verteidigers der Gustke mitgeteilt wurde, sie brauche nicht zu erscheinen.

R.-A. Dr. Jaffé (sehr erregt): Das stimmt, Herr Staatsanwalt. Ich habe den wahren Sachverhalt schon gestern dargelegt. Ich wiederhole: Ich muß es mir ganz energisch verbitten, daß hier irgend jemand es wagt, zu behaupten, ich sei nicht korrekt verfahren.

Der Vorsitzende ersuchte den Verteidiger, nicht in einem so lauten [177] Ton zu reden.

R.-A. Dr. Jaffé (noch energischer und im Ton höchster Empörung): Ich habe, wie gesagt, gestern deutlich klargelegt, wie die Sache sich abgespielt hat, und daß während meines Urlaubs der mich vertretende Referendar der Gustke gar nichts anderes antworten konnte als: sie solle tun, was sie für richtig halte. Der Herr Staatsanwalt hat bei diesen meinen Ausführungen sehr aufgepaßt, denn es wäre ein gefundenes Fressen für ihn gewesen, wenn er über uns herfallen könnte.

Vors.: Ich muß doch dringend bitten, nicht zu vergessen, daß wir uns hier im Gerichtssaale befinden. Gefundenes Fressen und ähnliche Ausdrücke sind doch nicht angemessen!

R.-A. Dr. Jaffé: Dann muß aber der Staatsanwalt nicht in solcher Weise gegen uns vorgehen, das ist auch nicht angemessen. Gestern hat er die Zeugin Gustke gefragt, ob auf sie eingewirkt worden sei, und heute kommt er mit versteckten Andeutungen über inkorrektes Verhalten. (Sehr erregt:) Ich erkläre zu den Vorgängen im Palais de danse folgendes: Die Staatsanwaltschaft hat es leicht; mit Hilfe der Kriminalpolizei Ermittlungen über Zeugen anzustellen. Der Verteidigung stehen diese Mittel nicht zur Verfügung. Frau Gräfin Metternich, die Gattin des Angeklagten, hat, was Kosten betrifft, in diesem Prozeß schon stark bluten müssen; sie hat sogar den Hof- und Gerichtsadvokaten Mayr-Günther, dessen Ladung das Gericht wiederholt abgelehnt hatte, auf ihre Kosten laden lassen und wollte nicht weiterhin noch für Detektivdienste an andere Personen zahlen. Nun hat mir der Angeklagte gesagt: im Palais de danse verkehren »Damen«, denen die Gustke sofort erzählt hat, daß der Angeklagte ihr den Wechsel von 1200 Mark geschenkt habe. Deshalb habe ich mich mit einigen Herren in das Palais de danse begeben. Jene Herren sprachen mit den Mädchen, um zu ermitteln, wer diejenigen seien, die in Frage kamen. Ich habe mich dann nachher auch an den Tisch begeben und mir persönlich auch die Adressen notiert. Das bekenne ich ganz offen, und ich möchte denjenigen sehen, der darin irgend etwas Inkorrektes findet! Ich müßte mich ganz energisch verwahren, wenn der Staatsanwalt es wagen würde, daraus den Vorwurf der Inkorrektheit [178] zu erheben.

Staatsanw.-Rat Dr. Porzelt stellte fest, daß seine Bemerkung anders gelautet habe, als der Verteidiger behaupte. Hierauf erhob sich der Angeklagte und erklärte mit lauter Stimme: Es ist vollständig richtig, was der Verteidiger gesagt hat, und es ist eine Unwahrheit was der Staatsanwalt sagt.

Vors.: Benehmen Sie sich so, wie es sich vor Gericht gebührt. Es ist bedauerlich, daß ich das einem Manne von Ihrem Stande erst noch sagen muß. Sie haben nicht das Recht, einer Behörde vorzuwerfen, daß sie die Unwahrheit spreche!

Angeklagter (erregt): Ich werde hier bei jeder Gelegenheit zurückgestoßen. Man macht hier mit mir, was man will!

R.-A. Dr. Jaffé: Was der Staatsanwalt hier behauptet hat, beweist nur, daß er die Akten nicht kennt. Es ist doch nicht Pflicht der Verteidigung, dafür zu sorgen, daß der Staatsanwalt eine Kokotte als Belastungszeugin vorführen kann!

R.-A. Dr. Alsberg: Der Staatsanwalt hat hier wiederholt Worte gegen die Verteidigung gebraucht, die leider nicht vom Vorsitzenden gerügt wurden. Wenn wir so etwas sagen, riskieren wir, sofort zur Ordnung gerufen zu werden. Was den Fall Gustke betrifft, so bin ich an den Vorgängen nicht beteiligt, ich muß aber sagen, daß der Vertreter des Dr. Jaffé nach Lage der Sache durchaus korrekt vorgegangen ist. Wenn der Staatsanwalt Anträge der Verteidigung »absurd« nennt, so ist das ebenso unzulässig wie andere Worte, die er gebraucht hat.

Staatsanw.-Rat Porzelt: Ich habe nicht die Anträge der Verteidigung absurd genannt, sondern die Behauptung des Angeklagten, daß eine Anfrage an den Botschafter in London gerichtet worden sei.

R.-A. Dr. Alfred Ballien bekundete: Graf Metternich sei, nachdem der Prozeß wegen der Wechsel anhängig gemacht war, eines Tages zu ihm gekommen und habe gesagt, er sei von der Gustke bewuchert worden, er habe gar nicht 1200 Mark erhalten. Graf Metternich habe in keiner Weise bestritten, daß ein Darlehen gegeben worden sei.

Der Angeklagte bestritt, in dieser Form den Ausdruck »Wucher« gebraucht zu haben.

Vors.: Der Ausdruck »Wucher« hätte doch nicht fallen können, wenn nicht von einem Geldgeschäft gesprochen worden wäre.

R.-A. Dr. Ballien bekundete [179] schließlich noch, daß Graf Metternich eines Tages zu ihm gekommen sei und unter dem Hinweis, daß er in Monte Carlo gewonnen wonnen habe, die Kostenrechnung bezahlt habe.

Als der Angeklagte darum bat, daß eine Mittagspause gemacht werde, damit er nicht wie gestern kaltes Essen bekomme, kam der Vorsitzende auf eine Szene zurück, die sich gestern in der Mittagspause abgespielt hatte. Als etwas plötzlich die Verhandlung abgebrochen und die Mittagspause gemacht wurde, war das für den Angeklagten bestimmte Essen nicht gleich zur Stelle. Der Angeklagte wurde sofort furchtbar erregt und gebrauchte gegen den Gerichtsdiener Schimpfworte wie »Verfluchte Bande«, »Hunde«, »Kerls«.

Der Vorsitzende rügte dieses Benehmen noch nachträglich und teilte mit, daß der Gerichtsdiener Strafantrag wegen Beleidigung gestellt habe.

Hierauf wurde vom Vorsitzenden ein Telegramm der Frau Wolff Wertheim mit bezahlter Antwort verlesen, in welchem sie sich beklagt, daß Briefe, die sie früher geschrieben habe, in der Verhandlung verwertet würden. Sie lasse dringend um Vertagung des Prozesses oder um ihre kommissarische Vernehmung in dem Sanatorium Stephani zu Meran bitten.

Zeugin de Lor bejahte auf wiederholten energischen Vorhalt der Zeugin Gustke, daß Graf Metternich auch sie angepumpt habe! Sie habe dem Grafen 300 Mark auf Wechsel geborgt.

Angeklagter: Im Moulin rouge haben viele Mädchen chen gewußt, daß ich der Gustke das Geld geschenkt habe. Einige haben mir gesagt: »Kleiner Metternich, das hätten wir von dir nicht geglaubt, daß du blaue Lappen verschenkst!«

Landwirt und Leutnant a.D. von Rittweger: Er habe auf einem Wohltätigkeitsfest den Eindruck gewonnen, daß Graf Metternich den Wertheims als Schwiegersohn außerordentlich erwünscht war. Es sei möglich, daß er selbst ihm gesagt habe: »Wenn Sie wollen sind Sie in sechs Wochen Schwiegersohn.« Der Angeklagte sei nach seinen Beobachtungen ein bißchen leichtsinnig, aber nicht unehrlich. Graf Metternich habe auf alle Leute, mit denen er verkehrte, einen sympathischen, vertrauenerweckenden Eindruck gemacht. Er habe auch bescheiden und sparsam gelebt, er sei ein großer Optimist und sehr vertrauensselig.

[180] Staatsanw.-Rat Porzelt richtete an die Zeugin Frau Gräfin Metternich folgende Frage: Sie haben Ihrem Manne mitgeteilt, Sie hätten erfahren: das Gericht sei schon mit dem Urteil fertig. Dieses laute: ein Jahr Gefängnis, unter Anrechnung von sechs Monaten Untersuchungshaft. Ich frage Sie, wer hat Ihnen diese Unwahrheit mitgeteilt?

Zeugin Gräfin Metternich: Wenn es unbedingt nötig ist, will ich es sagen, obwohl ich nicht noch andere Personen in diese Sache hineinbringen möchte.

Staatsanwalt: Wir haben ein dringendes Interesse, zu erfahren, wer solch' unwahre Mitteilungen in die Welt setzt.

R.-A. Dr. Alsberg: Ich beantrage, diese Frage abzulehnen, da sie zu dieser Strafsache und zur Beurteilung der etwaigen Schuld des Angeklagten nicht gehört. Wenn die Zeugin etwas erfahren hat, worüber sie Schweigen bewahren zu müssen glaubt, so kann sie die Antwort auf diese Frage ablehnen. Ich wundere mich, daß der Staatsanwalt fortwährend Fragen stellt, die nicht zur Sache gehören und nur darauf hinzielen, den Angeklagten zu schädigen.

Zeugin Gräfin Metternich (mit erregter, lauter Stimme): Ich sehe immer mehr ein, daß der erste Jurist Wiens recht hatte, als er sagte, mein Mann steht in Berlin nicht vor Richtern, sondern vor Scharfrichtern. (Große anhaltende Bewegung.)

Staatsanw.-Rat Porzelt: Die Zeugin hat eine grobe Ungebühr begangen. Ich beantrage gegen sie eine Ordnungsstrafe von drei Tagen Haft.

Zeugin Gräfin Metternich: Sie können die Ungeheuerlichkeiten noch weiter treiben und mich einsperren! Ich habe eine Bemerkung wiedergegeben, die eine kompetente Persönlichkeit gemacht hat, damit die Welt endlich erfährt, wie hier gegen meinen Mann vorgegangen wird!

Der Gerichtshof zog sich zu einer längeren Beratung tung zurück. Bei seiner Rückkehr erklärte R.-A. Dr. Jaffé im Auftrage der Zeugin: Die Äußerung hat die Zeugin nicht aus sich heraus, auch nicht zu ihrer eigenen gemacht, sie hat vielmehr nur in der Erregung sich hinreißen lassen, diese Äußerung, die ein hervorragender Wiener Jurist getan haben soll, wiederzugeben.

Nach nochmaliger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Die Zeugin Gräfin Metternich [181] wird wegen Ungebühr vor Gericht in eine Ordnungsstrafe von 100 Mark genommen. Das Gericht hat lange geschwankt, ob für die höchste Ungebühr, die soeben begangen worden, die höchste Geldstrafe oder die höchste Haftstrafe am Platze ist. Das Gericht hat aber erwogen, daß die Zeugin die Frau des Angeklagten ist, der schon lange in Untersuchungshaft sitzt, und daß sich die Zeugin durch ihre hohe Erregung hat hinreißen lassen. Aus diesem Grunde ist von einer Haftstrafe Abstand genommen worden.

Alsdann ging der Vorsitzende zur weiteren Erörterung der einzelnen Anklagepunkte über.

In der Filiale der Automobilfirma Horch & Co. in Zwickau erschien der Angeklagte, um ein Automobil zum Preise von 16000 Mark zu kaufen. Er wollte 1000 Mark anzahlen und den Rest in Wechseln zu 3000 Mark begleichen. Er soll dabei angegeben haben, er stehe kurz vor der Hochzeit mit einer reichen chen Amerikanerin und brauche den Wagen zu Repräsentationszwecken. Der Wagen wurde ihm verkauft; er versetzte ihn aber später bei der Firma Hälsen für 5000 Mark. Es herrschte nun Streit darüber, ob der Wagen dem Angeklagten mit oder ohne Eigentumsvorbehalt überlassen worden sei.

Der Angeklagte bestritt, daß er sich strafbar gemacht habe. Er behauptete, dem Vertreter der Firma ausdrücklich gesagt zu haben, daß er das Automobil unter Eigentumsvorbehalt gekauft habe. Was das Darlehen betrifft, so habe er nicht ein bares Darlehen erhalten, sondern es sei vereinbart worden, daß er bei der Einlösung des Wagens statt 5600 Mark nur 5000 Mark zahlen, daß er die übrigen 600 Mark als Darlehen behalten solle und daß 260 Mark als Zinsen hinzugeschrieben werden würden.

Der Zeuge Hälsen bekundete: Der Angeklagte habe gesagt, er bedürfe des Geldes, um zu seinem Onkel nach London zu fahren; er habe auch von einer Braut gesprochen. Auf verschiedene Fragen und Vorhaltungen der Verteidiger erklärte der Zeuge noch: er habe das Darlehen im wesentlichen auf den bekannten Namen des Angeklagten gegeben. Er habe auch später nicht den Eindruck gehabt, als ob dieser sich vor ihm verstecken wollte. Der Bruder des Zeugen habe den Angeklagten zufällig in Wien gesehen, daraufhin [182] sei er zur Tilgung der Schuld aufgefordert worden, habe Ratenzahlungen vereinbart; die Raten seien auch pünktlich eingegangen.

Im nächsten Anklagefall hatte der Angeklagte bei dem Hofschuhmachermeister Breitsprecher vom Juni 1909 bis 30. April 1910 elegante und sehr teure Stiefel anfertigen lassen. Der Preis der einzelnen Stiefel schwankte zwischen 40 und 48 Mark. Der Angeklagte war der Firma 593 Mark schuldig geworden und hatte darauf 180 Mark angezahlt. Es wurde ihm nun eine betrügerische Absicht zur Last gelegt, indem behauptet wurde, er habe bei der Bestellung als Wohnort Schloß Gracht bei Wien angegeben.

Angeklagter: Ich habe in keiner Weise einen Betrug begangen. Man braucht bloß im Gothaischen Kalender nachzuschlagen, um zu sehen, daß meine Familie das Recht hat, sich Gracht zu nennen. Was die Stiefel betrifft, so ist die kontrahierte Schuld nur für Stiefel ja anscheinend etwas viel, aber man muß bedenken, daß ich aus Amerika gekommen war. Ich hatte wohl Stiefel für das Land, aber keine für die Stadt, und ich hatte in Frankfurt a.M. meine Sachen verkaufen und zu Gelde machen müssen, um die mir in Aussicht stehende Stellung annehmen zu können. Für die Stiefel sind doch auch sehr hohe Preise berechnet, das zeigt schon, daß es Preise für Gewährung von Kredit sind. Die Preise läßt Herr Breitsprecher sich zahlen, weil er einen Namen hat und für das schöne goldene Wappen an seinem Firmenschild. Das müssen wir Kunden bezahlen, weil er Hofschuhmacher ist.

Zeuge Jaenicke, Mitinhaber der Firma Breitsprecher, bekundete: Er habe dem Angeklagten hauptsächlich mit Rücksicht auf seinen klangvollen Namen die Stiefel geliefert. Was die Erwähnung des Schlosses Gracht betrifft, so sei es möglich, daß er zuerst bei der Nennung des Namens Metternich ergänzend gefragt habe, »Schloß Gracht«, um damit festzustellen, ob der Angeklagte zu jener Familie Metternich gehöre. Im ganzen habe der Angeklagte 593 Mark für Stiefel zu bezahlen gehabt und ein Darlehen von 50 Mark erhalten.

Vors.: Der Angeklagte meint, daß die Preise in Ihrem Geschäft von vornherein auf Kreditgeben bemessen seien.

Zeuge: Nein, die Preise sind völlig angemessen. Es werden sogar noch Zinsen berechnet, [183] wenn die Ware nicht bar bezahlt wird.

R.-A. Dr. Jaffé: Würden Sie dem Angeklagten auch Kredit gewährt haben, wenn er nichts vom Schloß Gracht erwähnt hätte?

Zeuge: Jawohl.

Vors.: Haben Sie gegen den Angeklagten den Klageweg beschritten?

Zeuge: Ich habe erst kürzlich geklagt, damit die Sache nicht verjährt.

Als der Angeklagte hierzu längere Ausführungen machte, bemerkte der Beisitzer Landrichter Kriener: Das ist doch aber Plädoyer!

Der Angeklagte geriet darüber in Erregung und erklärte: »Sie kommen mir schon wieder mit Zwischenbemerkungen!«