Branntwein

[148] Branntwein (Spiritus frumenti, spiritus vini dilutus, spiritus vinosus tenuior), der aus gegohrnen weinichten Flüssigkeiten (sie mögen nun Weinbeerwein, Obstwein, Honigwein, gegohrne Mösche aus geschrotenen oder gemalzten Getreidekörnern, oder dergleichen seyn,) destillirte, aber noch mit vielem Wasser vermischte brennbare Geist. Hier ist, über seine Bereitung, welche von der technischen Chemie gelehrt wird, weiter nichts zu sagen, als daß 1) die gegohrnen Flüssigkeiten zu der Zeit den meisten Geist geben, wenn sie eben mit Ausstoßen der Luftsäure, oder, wie man sagt, mit Brausen aufhören, und die obere Hefe sich zertheilt und wieder zu sinken beginnt; 2) daß die weinartige Flüssigkeit nur bei anhaltendem gelindem Kochen im Destillirgeräthe ihren Geist von sich giebt; 3) daß eine gehörige Abkühlung des Helms und seiner Röhre erforderlich sey, um den meisten und wohlschmeckendsten Branntwein zu bekommen.[148]

In Deutschland hat man fast nirgend Anstalten, um die Branntweinbrenner zu vermögen, einen Branntwein von bestimmter Stärke und Güte zu verkaufen.

Was die Stärke anlangt, so hat man im Publikum nur sehr dürftige und unzulängliche Handgriffe, um einen kräftigen Branntwein von einem schwachen zu unterscheiden. Das hieher gehörige sehe man unter Weingeist nach. Ich erinnere blos, daß die Stärke eines arzneilichen Branntweins in England auf die spezifische Leichtigkeit des Branntweins von 0,930 gegen 1000 Wasser, in Frankreich aber ungefähr auf 0,926 bestimmt ist.

Was seine Güte anlangt, so besteht sie für arzneiliche Absichten blos in der Reinigkeit des mit Wasser verdünnten Geistes, ohne Nebengeruch oder fremden Nachgeschmack. Er muß nicht nach dem Fasse schmecken, nicht (vom Anbrennen der gegohrnen Materie am Boden der Blase) branzicht geworden, nicht (von mangelhafter Abkühlung des Helms und der Helmröhre) Feuergeschmack bekommen, nichts von dem Scheelischen Fuselöle (bei übermäsig erhöhetem Feuergrade) mit herüber genommen haben, am wenigsten aber übergegangen seyn. Er muß mit einem Worte blos als reiner (nur verdünnter) Weingeist riechen und schmecken.

Da aber bei jedem noch so kunstmäsig vollführtem, erstmaligem Brennen der gegohrnen Flüssigkeiten, welchen Namen sie auch haben mögen, immer ein Theil derselben in Substanz, d.i. Phlegma, mit übergeht, so unterscheidet sich ein von Weine destillirter gar sehr von einem aus Getreidemösche übergetriebnem, uns gewöhnlicherm, sogenanntem Kornbranntweine sowohl im Geschmacke als im Geruche.

Der Weinbranntwein oder Franzbranntwein (spiritus vini gallici) hat einen lieblichen, würzhaften vom Traubensafte herrührenden Geruch, und eine eben daher rührende Lieblichkeit im Geschmacke. Er hat gewöhnlich, wenn er zu uns kömmt, eine gilbliche Farbe, welche sich aus dem Eichenholze der Fässer gezogen hat, und macht daher Eisenauflösungen schwarz. Alle diese Eigenschaften aber lassen sich durch Künsteleien, wie betrügerischer Weise geschieht, auch Fruchtbranntweinen zum Theil geben, aber durch ein besondres Merkmal wird ersterer doch gar leicht von letztern unterschieden. Man erhitze eine Probe des zu untersuchenden Branntweins auf einer heißen Stelle dergestalt, daß er nicht ins Kochen komme, so lange, bis sich der Dunst davon nicht mehr entzündet, und die übrig gebliebne Wässerigkeit wird nicht undeutlich in Geruch und Geschmack den wahren Ursprung des Branntweins verrathen. War es ächter Weinbranntwein, so schmeckt das rückständige Phlegma blos weinsäuerlich, und hat den süßlichen Geruch des gekochten Weines; war es hingegen Kornbranntwein, so wird dieser Rückstand den dem Kornbranntweinspühlichte eignen, ekelhaften Fuselgeruch und den hinten am Gaumen kratzenden Fuselgeschmack zu erkennen geben.

Destillirt man gut verfertigten Kornbranntwein nochmals bei gelindem Feuer und gehöriger Abkühlung des Helms u. Helmrohrs (u. schmeckte[149] er brandig, mit Zusatz eines Zwanzigtheils feinem Kohlenpulver,) über, so entsteht ein Spiritus, welcher frei von dem fuselichten Phlegma und dem aus Weinbranntweine abgezognen völlig gleich ist, nur daß letzterer noch etwas Gewürzhaftes aus dem ursprünglichen Weine im Geruche zu haben pflegt.

Aus allem diesem folgt, daß wenn man den theurern Franzbranntwein nicht ächt haben kann, ein guter Arbeiter statt dessen den weit unangenehmern Kornbranntwein doch nicht zur Verfertigung der Arzneien nehmen dürfe, sondern den davon abgezognen Geist mit so viel reinem Wasser verdünnen müsse, daß die oben angegebne Stärke entstehe, nämlich, daß ein tarirtes Fläschchen, welches bis an einen bestimmten Punkt am Halse von 1000 Gran destillirtem Wasser angefüllet wird, nur 926 Gran von dem gehörig starken Branntweine braucht, um bis eben dahin voll zu werden. Ein gut abgezogner Frucht- oder Kornbranntweingeist wird, mit einem gleichen Gewichte Wasser gemischt, ziemlich genau diese erforderliche Stärke des Branntweins geben. Ein Tropfen Leinöl sinkt darin langsam zu Boden.

Man nimmt ihn oft zu Ausziehung der Tinkturen aus Gummiharzen, welche sich weder in Weingeist noch in Wasser allein auflösen lassen, auch auch Weingeist.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 148-150.
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